Andante schrieb:Wenn das Gericht allgemein von ungeklärter und nicht mehr klärbarer Endlage ausgeht, wäre allerdings auch die Computersimulation, die wie die Gutachten von Prof K und Dr A von der Endlage auf den Fotos ausgeht, in diesem Sinne „hinfällig“
Nein. Die Computer-Rekonstruktion ist etwas ganz anderes. Sie geht keinesfalls von einer ganz bestimmten Endlage aus. Prof. Schmitt sagt dazu, dass sich die rekonstruierte Endlage noch verändert haben wird. Es kommt in Wirklichkeit nur auf einen ungefähre Endlage an, sprich linkes Bein draußen ...
Die Rekonstruktion beschäftigt sich nur sekundär mit der Endlage. In Wirklichkeit beschaftigt sich mit einer vorgegebenen realistischen Ausgangslage und 188! vorgegeben Kontaktpunkten. (Abschnit 97). Die Endlage ist sogar nicht wirklich wesentlich (ab Abschnitt 101) bzw. die Simulation muss sie sie nicht unbedingt treffen.
https://openjur.de/u/2453664.htmlLeider geht aus dem LG-Beschluss nicht genau hervor, was das für "Kontaktpunkte" sind, man kann aber recht genau darauf schließen.
Zwei dieser Kontaktpunkte sind die bekannten Kopfhämatome. D.H. dei 186 anderen Kontaktpunkte müssen am Körper des Opfers erkennbare andere Kontaktpunkte gewesen sein. Das bedeutet, dass die Rekonstruktion nicht einfach eine nicht näher spezifizierbaren Endlage rekonstruieren versucht, sondern die 188 mehr oder weniger sichtbaren Hautläsionen.
In der WAV-Verhandlung wurde laut LG-Beschluss sogar erörtert, warum eine dieser Kontaktpunkte wohl keine sichtbaren Läsion bewirkt haben könnte. So beschäftigt sich ein Gutachter (Rechtsmediziner) mit einem der 188 Kontaktpunkte (der an der Stirn), warum im Obduktionsbericht dieser nicht dokumentiert sei. (Abschnitt 111).
Daraus erkennt man, dass Opfer hatte 187 Läsionen gehabt, welche die neue Methode offenbar nutzt, um den Sturz aus den physikalischen Gesetzen und den möglichen Reaktionen des Menschen zu rekonstruieren. Das dürfte auch der Grund sein, warum die Rechenzeit für eine einzelne Rekonstruktionsversuch aus einer der vorgegeben Anfangslagen so lang ist und aus Resourcengründen bis zum WAV-Beschluss nur 31 Rekonstruktionen erfolgten. Es könnte sein, dass das Gericht in der Zwischenzeit noch weitere in Auftrag gegeben hat, das wissen wir nicht.
Diese Rekonstruktion ist daher nicht im Geringsten vergleichbar mit den Rekonstruktionsversuchen von K und A. die Compputer-Rekonstruktion hat eine weitaus höhere Aussagekraft, weil sie diese 188 Kontaktpunkte nutzt, die Endlage hat - wie gesagt - eine nur untergeordnete Rolle.
Wenn nun die Notärztin den Leichnahm durch die Untersuchung verschoben haben sollte, ist das kaum von Belang. Sie wird bei dieser Untersuchung kaum neue Läsionen in der notwendigen Art bewirkt haben, da das Opfer zu diesem Zeitpunkt schon länger tot war. Und eine Lageänderung bewirkt auch nichts an den vorgefunden Läsionen, die in die Rekonstruktion eingehen.
Das ist natürlich eine ganz andere Grundlage, als die Gutachter K und A nutzen konnten. Sie hatten einzig und allein nur versucht die Endlage mehr oder weniger zu erklären (bzw. auszuschließen).