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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

27.06.2023 um 21:50
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Nein, es steckte der Schlüssel des Herrn A. Kortüm, nicht der des MG
Zu dem Schlüssel nochmal ein Gedanke, den ich schon länger habe. MG hat sonst des Öfteren seinen Schlüssel stecken lassen. Aber kann es nicht auch sein, dass am Todestag der Frau K. MG oder eben Frau K. mit dem Schlüssel des verstorbenen Mannes die Tür aufgeschlossen haben? MG half Frau K. in die Wohnung und der Schlüssel blieb zunächst stecken. LK und MG hatten in der Wohnung dann ein Gespräch, wodurch MG genervt war (LK wollte mal wieder was von ihm, hat ihn übermäßig beansprucht etc.). MG verließ entnervt und eilig die Wohnung, um noch mehr Forderungen zu entkommen. Zog die Tür hinter sich zu, vergaß den Schlüssel (war ja nicht seiner), eilte in die Tiefgarage und rief dort nach der Auskunft den Pflegedienst an. Da diesem ja nur Bescheid gegeben werden musste, dass LK wieder daheim war, wäre es eher ungewöhnlich gewesen, wenn der Pflegedienst an dem Tag nicht mehr hätte kommen können. Somit hätte MG nur in dem Fall LK informiert, wenn der Pflegedienst es wider erwarten doch nicht schaffen konnte. Das wäre auch eine Erklärung, wieso er LK nicht Bescheid gegeben hat. Wieso über etwas informieren, von dem die alte Dame sowieso ausging?

Das würde für mich den noch steckenden Schlüssel (er wurde schlicht bei einem übereilten Verlassen der Wohnung vergessen) und den von einigen Mitdiskutanten bemängelten fehlenden Anruf bezüglich des Pflegedienstes erklären, sowie den Anruf bei der Auskunft. MG wollte den Pflegedienst informieren, aber schlicht und einfach eine Auseinandersetzung mit LK vermeiden, sodass ihm nur die Auskunft blieb, um die Nummer in Erfahrung zu bringen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

27.06.2023 um 21:55
@Juris019
Diese Möglichkeit finde ich wenig überzeugend, denn:
- dann hätte entweder LK oder MG den Schlüssel von AK dabei haben müssen; ich sehe nicht, wieso
- MG hatte eine völlig andere Begründung für den Schlüssel angegeben.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

27.06.2023 um 22:46
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Die Richterin, Richter und StA. hatten diverse Verständnisfragen, aber keine nennenswerten Einwände.
Na ja, mögliche Einwände werden die Richter eher in der Kammerberatung diskutieren, wenn sie wie immer ihre jeweiligen Eindrücke vom bisherigen Verhandlungsverlauf abgleichen. Dass in der Verhandlung zunächst mal vorrangig Verständnisfragen gestellt wurden, ist klar.

@fassbinder1925

Hat sich, soweit du das mitbekommen hast, das Gericht mal zur Zwischenberatung zurückgezogen und danach neue Fragen zur Simulation gestellt? Oder ging, so lange du da warst, die Verhandlung in einem Stück durch?


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27.06.2023 um 22:59
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Wieso über etwas informieren, von dem die alte Dame sowieso ausging?
Wieso sollte sie davon ausgegangen sein? Der Pflegedienst konnte nicht wissen, wann LK aus dem KH zurückkehren würde. Er hatte seine Termine erst mal so eingetaktet, dass Frau K so lange nicht in der Runde dabei war, bis eine gegenteilige Info an den Pflegedienst erfolgen würde.

Ich gehe nicht davon aus, dass der Pflegedienst regelmäßig Termine für Leute reserviert hält, von denen er weiß, dass sie momentan abwesend sind. Es brauchte also eine Information an den Pflegedienst dahin, dass der Patient wieder da ist und ab dann alles wieder seinen normalen Gang gehen kann.

Das dürfte LK klar gewesen sein. Es hätte ja eben auch sein können, dass wegen ihrer überraschenden Ankunft die Pflegekraft an diesem Abend, wenn überhaupt, nur früher oder später als sonst für sie Zeit haben würde. Das hätte LK sicher gerne von MG gewusst, der es ja für sie (warum konnte sie das eigentlich nicht selber?) übernommen hatte, den Pflegedienst anzurufen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

27.06.2023 um 23:48
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich gehe nicht davon aus, dass der Pflegedienst regelmäßig Termine für Leute reserviert hält, von denen er weiß, dass sie momentan abwesend sind.
Davon gehe ich im konkreten Fall schon aus. Frau K hatte sich nicht für einen bestimmten Zeitpunkt in den Urlaub verabschiedet und lag auch nicht mit einem gebrochenen Bein in der Klinik, sondern wird weiterhin "auf Abruf" auf der Patientenliste des Pflegedienstes gestanden haben.

Rottach-Egern ist nicht München, die Entfernungen sind gering und lange zeitliche Verschiebungen beim Besuch waren nicht zu erwarten. Ebensowenig war anzunehmen, dass die Patientenkartei des Pflegedienstes in den wenigen Tagen der Abwesenheit von Frau K nennenswert angewachsen ist.

Daher durften sowohl MG als auch Frau K ausgehen, dass eine Mitarbeiterin des Pflegediensts nach der entsprechenden Info durch MG ungefähr im gewohnten Zeitraum eintreffen wird.

Deswegen sehe ich keine Notwendigkeit für eine nochmalige telefonische Bestätigung. Diese wäre auch bei einer lebenden Frau K seitens MG nicht unbedingt erwünscht gewesen, da er diesen Tag anderweitig verplant und keine Lust auf eventuelle telefonische Diskussionen hatte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

27.06.2023 um 23:52
PS: Und schließlich immer wieder die entscheidenden Fragen: Warum hat MG den Pflegedienst nicht aus der Wohnung der Frau K heraus angerufen? Dann hätte er Frau K gleich sagen können, was er mit dem Dienst vereinbart bzw. von diesem erfahren hatte. Warum musste er den Anruf aus der Tiefgarage heraus tätig tätigen? Und von dort aus (statt aus dem Wohnzimmer) vorher auch die Auskunft anrufen? Die Nummer des Pflegedienstes lag schließlich auf dem Wohnzimmertisch von LK, Auskunft fragen war nicht nötig.

Man kann halt raten: MG hatte es ziemlich eilig, aus der Wohnung wegzukommen. Der Grund dafür? Inkontinenzeinlagen und Schokolade im Supermarkt einkaufen und dann nach Hause zum Haarefärben gehen?? Aber sicher….

Erst nachdem er er die Wohnung in Eile verlassen hatte, fiel ihm in der Tiefgarage ein, dass LK von ihm erwartete (selber wollte oder konnte sie nicht), dass er den Pflegedienst anruft. Und sie dann, sollte man meinen, über das Ergebnis informiert.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Man kann es kaum anders interpretieren.
Ich bin mir da nicht so sicher. Die Gutachten erbringen nun mal keinen 100prozentigen Nachweis sowohl für einen Sturz wie auch für einen Todeszeitpunkt vor 15:09. Es kommt also bei der Gesamtwürdigung nach wie vor auf alle Indizien an.

Das Gericht müsste beim Freispruch in der Urteilsbegründung also schlüssige Erklärungen für die zahlreichen Seltsamkeiten des Falles finden, also erklären, was Frau K am Todestag trotz Schwäche und Knieschmerzen an der Wanne hätte sollen, obwohl sie nach allen Zeugenaussagen nicht badete und wieso sie trotz ihres sonstigen zuverlässigen Wäschbeauftragten MG plötzlich laut Zeugen nicht vorhandene Kotwäsche hätte einweichen wollen, wieso, obwohl das sonst abends nie der Fall war, am Todestag erstmals trotz offenstehender Geldkassette im Wohnzimmer ein Schlüssel draußen steckte, warum MG unaufgefordert abends am Todestag Bon und Schmuck anbrachte und die Erbschleicherbemerkung fallenließ, warum er kurz darauf vom „Dahinrumpeln“ im Bad sprach, obwohl er Näheres zum Tod der alten Dame bis dahin von den Polizisten nicht erfahren hatte, wieso er die Anrufe aus der Tiefgarage statt aus der Wohnung tätigte, warum er nach Verlassen der Wohnung LK in keiner Form mehr kontaktierte und umgekehrt, obwohl sie frisch aus dem KH gekommen war und sicher gerne gewusst hätte, ob und wann abends der Pflegedienst kommt, dass die alte Dame ihr komplettes Geld freiwillig verjuxt hat , obwohl sie es MG als Erben zugesagt hatte etc. pp.

Auf so eine Urteilsbegründung bin ich gespannt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

28.06.2023 um 01:05
@Andante

Das Gericht wird sicher dazu Antworten finden, sie sind recht naheliegend.

Eine Idee zum Schlüssel (wir kennen ja mittlerweile die Bedeutung der braunen Tür):

Ich denke, dass Frau K häufig nach einem Mittagsschlaf nachgesehen hat, ob die braune Tür noch verschlossen war. Daraufhin hat sie dann häufiger die Wohnungstür angelehnt. Wenn G den Schlüssel dort sonst hat stecken lassen (laut Absprache), dann hat sie ihn dann eben reingenommen, sie war ja jetzt auf. Das wird sie an ihrem Todestag jedoch nicht mehr hat machen können.

Es gibt eben Dinge im Leben, für die gibt es keine Zeugen. Und dann muss man sich Gedanken machen, was für Möglichkeiten in Frage kommen. Natürlich weiß man nicht, ob das so war, aber es ist naheliegend, denn das Opfer legte Wert darauf, dass die braune Tür immer verschlossen wurde. Sie wird es daher auch öfter vieleicht sogar regelmäßig nachkontolliert haben.

Ich denke, dass dem heutigen Gerciht und wahrscheinlich auch der StA klar war, dass es sinnvolle Erklärungen gibt, vor 15 Jahren wollte man sie nicht sehen, nichtmal die Besonderheit der braunen Tür ging in die Beweiswürdigung ein.


Im vorleigenden Fall gibt ist ein Unfall wahrscheinlich, es gibt genau für diesen Unfall die passende DNA, auf der anderen Seite gibt es nicht die geringste Spur eines Verbrechens, nichts auch kein Motiv.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

28.06.2023 um 01:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:obwohl er Näheres zum Tod der alten Dame bis dahin von den Polizisten nicht erfahren hatte,
Laut Aussage der Ermittler. Auch über deren Wahrheitsgehalt kann man sich sicher streiten, ein Beamter hat es schließlich ja auch relativiert.
Zitat von AndanteAndante schrieb:warum MG unaufgefordert abends am Todestag Bon und Schmuck anbrachte
Da weiß ich halt nicht, weswegen ihm das immer noch angekreidet wird. Den Bon könnte er im Portemonnaie mitgeführt haben, weswegen sollte er ihn nicht vorzeigen, wenn er es für möglicherweise wichtig hielt, so nach dem Motto. Ich war bis 15 Uhr bei ihr, danach für sie einkaufen, schauen sie mal....das hätten außer MG auch andere Menschen so gemacht. Wohlgemerkt: Wenn sie unschuldig sind.

Und Schmuck mitzunehmen, um ihm am gleichen Tag freiwillig wieder abzugeben, macht nun wirklich keinen Sinn. Da hätte es genügend Möglichkeiten gegeben, diesen vorher verschwinden zu lassen.

Ich wäre ja auf das Folgende Urteil gespannt, auch wenn ich es für den Offenbarungseid unseres Rechtsstaates halten würde.

-Sturz wahrscheinlich, weil sowohl das Verletzungsbild als auch die Auffindesituation passt. Auch die Auffindesituation der Schuhe laut Gutachten. Somit wurde alles, was zur Wiederaufnahme des Verfahrens führte, bestätigt.

-Einweichen von Wäsche war Frau K nicht fremd, zumindest ein Kleidungsstück, das sie trug, war sichtbar verschmutzt.

-Temperatur zu spät gemessen, wichtige Beweismittel bei Behörde verloren, Leiche sofort eingeäschert, keine Überprüfung der Pflegekräfte, Protokollierung in Miesbach sehr "eigenwillig".

-kein Motiv, das diese Bezeichnung verdient, konnte nachgewiesen werden

-keine DNA-Spuren des MG, an keiner einzigen relevanten Stelle.

....zurück in die JVA, Herr G. Die paar Jährchen schaffen sie auch noch.


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28.06.2023 um 02:21
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, dass Frau K häufig nach einem Mittagsschlaf nachgesehen hat, ob die braune Tür noch verschlossen war. Daraufhin hat sie dann häufiger die Wohnungstür angelehnt.
Sie kontrolliert die braune Tür? Steigt dazu ein Stockwerk nach unten und geht wieder nach oben?
Und das macht sie, obwohl sie so schlecht zu Fuß ist?


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28.06.2023 um 04:00
Zitat von emzemz schrieb:Steigt dazu ein Stockwerk nach unten
Die braune Tür war auf der gleichen Etage wie ihre Wohnung, nur wenige Schritte von ihrer weißen Eingangstür entfernt (siehe Bild 154).


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Palio ehemaliges Mitglied

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28.06.2023 um 09:07
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Danke für deinen Bericht, sehr spannend! Wie beurteilt denn Prof. Bajanowski den Fall?
Das würde mich auch interessieren. @PhilippGeorg und @fassbinder1925: Könnt ihr zu dem Vortrag des Sachverständigen Bajanowski etwas sagen? Was war der Inhalt? Hat er auch den simulierten Sturz beurteilt oder nur die medizinische Seite?


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Palio ehemaliges Mitglied

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28.06.2023 um 09:24
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Außerdem wurde der Vorgang mit einer 100- jährigen Probandin nachgestellt, wie diese sich beim Aufdrehen der Wasserregler verhalten würde.
Im Gerichtssaal? Als Fimvorführung? Oder nur als Erzählung?


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28.06.2023 um 10:11
Zitat von PalioPalio schrieb:Im Gerichtssaal? Als Fimvorführung? Oder nur als Erzählung?
Als bebilderte Erzählung. Die Dame habe sich zwischen Fußboden und Badewanne mit den Beinen einspreizen müssen, um einen für sich sicheren Stand zum Überbeugen und Aufdrehen der Armaturen zu erlangen.

Das ist natürlich ein rein zufälliger Versuch mit einer einzigen Probandin, vielleicht hätte man den Versuch mit zehn über 80-jährigen Damen durchführen sollen, statt mit einer 100-jährigen.


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28.06.2023 um 10:20
Zitat von PalioPalio schrieb:Könnt ihr zu dem Vortrag des Sachverständigen Bajanowski etwas sagen?
Man wechselte sich mit Sin ab, da dieser Wert auf die Feststellung legte, er bilde nur streng den biomechanischen Teil ab.

So könne er zwar Kräfte berechnen, die auf den Körper bzw. Kopf wirkten (und umgekehrt) und auch sagen, dass diese nicht für einen Schädelbruch, aber für die beschriebenen Verletzungen ausreichten.

Wie diese dann aber aussähen, müsse TB darlegen, was dieser dann auch tat. TB holte insbesondere aus zur Krankenvorgeschichte und hier insbesondere zum Blutverdünner Marcumar, der vor dem Krankenhausbesuch vom Hausarzt medizinisch indiziert verschrieben gewesen sei, im Krankenhaus jedoch abgesetzt worden war, im Gegenzug würden wohl höhere Dosen Loperamid verabreicht, was (lt. Gerichtsurteil) schließlich zur Verstopfung führte. Marcumar spielte wohl bei der Einblutung keine Rolle. Das Absetzen sei medizinisch eher nicht sinnvoll gewesen und wahrscheinlich hätte der Hausarzt darauf bestanden, den Wirkstoff wieder einzunehmen.

Leider kam ich etwas zu spät und ging kurz vor Ende, so dass ich bis auf den Vortrag von SS nicht vollständig wiedergeben kann.


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Palio ehemaliges Mitglied

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28.06.2023 um 10:39
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Wie diese dann aber aussähen, müsse TB darlegen
Prof. Bajanowski war doch Gerichtssachverständiger, wenn ich das richtig verstanden habe? Ich frage mich, warum nicht (auch) Prof. Püschel dazu etwas gesagt hat.
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Marcumar spielte wohl bei der Einblutung keine Rolle.
Er beurteilt also die fehlenden bzw. vorhandenen Verletzungen aus medizinischer Sicht parallel zur Simulation und sagt, dass Marcuamar keine Rolle gespielt habe, weil es vorher abgesetzt wurde. Das heißt, allein die Kräfte führen zu Hämatomen. Ob die 188 Kontaktpunkte mit den errechneten Krafteinwirkungen nun unterm Strich plausibel zum rechtsmedizinischen Befund sind oder Unstimmigkeiten bestehen, konntest du nicht genau heraushören?
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Als bebilderte Erzählung. Die Dame habe sich zwischen Fußboden und Badewanne mit den Beinen einspreizen müssen, um einen für sich sicheren Stand zum Überbeugen und Aufdrehen der Armaturen zu erlangen.
Daraus entnehme ich, dass man bei der Ausgangsposition in der Simulation das Vorhaben unterstellen will, dass Frau Kortüm den Wasserhahn bedienen wollte.
Dafür stand sie aber doch viel zu weit weg und auch viel zu schräg? Wie stand denn die 100jährige? Direkt vor der Wanne vermutlich? Und sie hat sich vermutlich auch abgestützt am Wannenrand oder an der Wand?


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28.06.2023 um 10:40
@PhilippGeorg

Ich hatte die Frage schon mal gestellt, versehentlich an @fassbinder1925, aber ich meinte dich, @PhilippGeorg:

Hat sich, während du da warst, das Gericht mal zur einer Zwischenberatung zurückgezogen und ist dann wieder rausgekommen und hat weitere Fragen an Schmitt und Bajanowski gehabt?


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28.06.2023 um 10:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wieso sollte sie davon ausgegangen sein? Der Pflegedienst konnte nicht wissen, wann LK aus dem KH zurückkehren würde. Er hatte seine Termine erst mal so eingetaktet, dass Frau K so lange nicht in der Runde dabei war, bis eine gegenteilige Info an den Pflegedienst erfolgen würde.

Ich gehe nicht davon aus, dass der Pflegedienst regelmäßig Termine für Leute reserviert hält, von denen er weiß, dass sie momentan abwesend sind. Es brauchte also eine Information an den Pflegedienst dahin, dass der Patient wieder da ist und ab dann alles wieder seinen normalen Gang gehen kann.
Dabei muss man bedenken, dass der Pflegedienst bei Frau K. für die Medikamente zuständig war. Es handelte sich also nicht um vollumfängliche Pflege, sondern ging über einen Zeitaufwand von 5-10 min. vermutlich nicht hinaus. Ich habe es bei meinen Großeltern selbst erlebt, dass sogar diese längeren Termine am selben und direkt am nächsten Tag (je nachdem, welche Uhrzeit vereinbart war) auch in der heutigen Zeit erfolgen. Der Pflegedienst hat die Leute ja auf dem Plan und wirft diesen nicht für wenige Tage vollständig über den Haufen. Daher halte ich es für plausibel, dass MG dem Pflegedienst nur Bescheid geben musste, dass er an dem Tag wieder kommen kann. Es wäre also eine Abweichung gewesen, wenn der Pflegedienst doch nicht kommt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Warum hat MG den Pflegedienst nicht aus der Wohnung der Frau K heraus angerufen? Dann hätte er Frau K gleich sagen können, was er mit dem Dienst vereinbart bzw. von diesem erfahren hatte. Warum musste er den Anruf aus der Tiefgarage heraus tätig tätigen? Und von dort aus (statt aus dem Wohnzimmer) vorher auch die Auskunft anrufen? Die Nummer des Pflegedienstes lag schließlich auf dem Wohnzimmertisch von LK, Auskunft fragen war nicht nötig.
Wenn man von der Aussage von MG ausgeht, so hat er ja zunächst versucht den Hausarzt für die Nummer zu erreichen. Das klappte aber nicht, da dort die Telefone noch nicht besetzt waren (die Praxis öffnete erst um 15 Uhr). Was im übrigen auch eine Erklärung für die Kürze der Anrufe ist. Es geht keine ran, also wird direkt wieder aufgelegt. LK war nach dem Krankenhausaufenthalt möglicherweise ein wenig knatschig und MG war nach der Autofahrt schon ein wenig genervt. Um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden, wollte er schnellst möglich die Wohnung verlassen. Er könnte LK daraufhin gesagt haben, er müsse dringend los und rufe unterwegs beim Pflegedienst an. In der Tiefgarage fiel ihm auf, dass er immer noch nicht die Nummer hatte und erfragte diese bei der Auskunft. Die Frage, wieso er die Auskunft anrufen musste erübrigt sich somit. Und alte Leute können gerade nach einem Krankenhausaufenthalt anstrengend sein, sodass MG nicht mehr Zeit als nötig mit LK verbringen wollte. Es gibt aus meiner Sicht also durchaus einen plausiblen Ablauf, in dem MG LK nicht umgebracht hat.


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28.06.2023 um 10:59
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Wenn man von der Aussage von MG ausgeht, so hat er ja zunächst versucht den Hausarzt für die Nummer zu erreichen.
Obwohl die Pflegedienstmappe mit der Nummer auf dem Wohnzimmertisch lag, an dem er gerade eben mit LK Kaffee getrunken hatte, mit LK, die ihm, falls er es bis dahin noch nicht gewusst haben sollte, hätte sagen können, dass er in die Mappe gucken soll. Wozu als Auskunft den Hausarzt anrufen? Wieso hätte der Hausarzt wissen sollen, welche Nummer der Pflegedienst von LK hat? Im Zweifel hätte man in der Hausarztpraxis gerade noch gewusst (wenn überhaupt), welchen Pflegedienst LK aktuell hat. Das wusste MG anscheinend auch, ihm fehlte nur die Nummer. Wie kam er überhaupt auf die Idee, für die Nummer den Hausarzt anzurufen statt gleich die Auskunft oder, am schlüssigsten, gleich in die Mappe auf dem Tisch zu gucken?

Da geht es ja schon los mit den Seltsamkeiten.


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28.06.2023 um 11:04
Zitat von AndanteAndante schrieb:Obwohl die Pflegedienstmappe mit der Nummer auf dem Wohnzimmertisch lag, an dem er gerade eben mit LK Kaffee getrunken hatte, mit LK, die ihm, falls er es bis dahin noch nicht gewusst haben sollte, hätte sagen kö
ja und, was hatte er mit der Pflegedienstmappe zu tun? Meine Mutter hat auch eine, ich habe da noch nie reingeschaut. Kannst du denn genau sagen, wann er das letzte Mal mit dem Pflegedienst telefonierte bzw. ob er es zuvor überhaupt jemals getan hat? Man findet hier immer wieder Dinge seltsam, die für andere ganz gewöhnlich sind.

Ebenfalls gibt es Menschen die weniger überlegt und strukturiert vorgehen. Warum machst du dieses so und nicht anders? Ich meine, für einige ist das was du persönlich machst vielleicht auch nicht unbedingt immer nachvollziehbar und logisch. Wen interessiert es? Als ob man daraus jemanden einen Strick drehen könnte. Aber du siehst ja selber, viel gibt es in dem Fall nicht, da muss man tatsächlich Nichtigkeiten besonders hervorheben.


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Palio ehemaliges Mitglied

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28.06.2023 um 11:07
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:Es gibt aus meiner Sicht also durchaus einen plausiblen Ablauf, in dem MG LK nicht umgebracht hat.
Das Problem bei den foreninternen plausiblen Erklärungen ist, dass diese dem Angeklagten nicht eingefallen sind. Dieser Umstand zeigt, dass sie nicht die Wahrheit sein können.

Die Anrufe beim Hausarzt waren so kurz, dass er den Finger beim Wählen an der Auflegetaste gehabt haben muss (null Sekunden). Sie sind daher objektiv ohne ein Gesprächsvorhaben erfolgt und das zweimal hintereinander. Er hat sich später in Widersprüche verwickelt, was den Grund angeht. Angenommen, er sagt die Wahrheit, dann war der Anruf beim Pflegedienst ein ungelöstes Problem, das noch im Raum stand, als er sie verließ. MG hat aber gar nicht ausgesagt, dass sie auseinandergingen mit einem Gespräch über die noch zu erfragende Nummer, es ging angeblich um ein Fußbad, das sie nehmen wollte. Sollten sie sich über die Nummer unterhalten haben, wäre auch nicht anzunehmen, dass Frau Kortüm zu ihm gesagt hätte, er solle doch später die Auskunft anrufen, sondern sie hätte vielmehr gesagt, dass er die Nummer in der Mappe nachsehen kann oder dass er die Auskunft sofort anrufen soll (falls auch sie gegen jede Wahrscheinlichkeit plötzlich die Mappe auf dem Esstisch vergessen hätte) oder dass sie selbst beim Pflegedienst anruft, wenn er es so eilig hat. Sie selbst konnte zu Lebzeiten noch gut telefonieren, wie die Anrufliste des Handys des Angeklagten beweist.

Es passt nicht.


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