Badewannenunfall von Rottach-Egern
27.06.2023 um 21:50PhilippGeorg schrieb:Nein, es steckte der Schlüssel des Herrn A. Kortüm, nicht der des MGZu dem Schlüssel nochmal ein Gedanke, den ich schon länger habe. MG hat sonst des Öfteren seinen Schlüssel stecken lassen. Aber kann es nicht auch sein, dass am Todestag der Frau K. MG oder eben Frau K. mit dem Schlüssel des verstorbenen Mannes die Tür aufgeschlossen haben? MG half Frau K. in die Wohnung und der Schlüssel blieb zunächst stecken. LK und MG hatten in der Wohnung dann ein Gespräch, wodurch MG genervt war (LK wollte mal wieder was von ihm, hat ihn übermäßig beansprucht etc.). MG verließ entnervt und eilig die Wohnung, um noch mehr Forderungen zu entkommen. Zog die Tür hinter sich zu, vergaß den Schlüssel (war ja nicht seiner), eilte in die Tiefgarage und rief dort nach der Auskunft den Pflegedienst an. Da diesem ja nur Bescheid gegeben werden musste, dass LK wieder daheim war, wäre es eher ungewöhnlich gewesen, wenn der Pflegedienst an dem Tag nicht mehr hätte kommen können. Somit hätte MG nur in dem Fall LK informiert, wenn der Pflegedienst es wider erwarten doch nicht schaffen konnte. Das wäre auch eine Erklärung, wieso er LK nicht Bescheid gegeben hat. Wieso über etwas informieren, von dem die alte Dame sowieso ausging?
Das würde für mich den noch steckenden Schlüssel (er wurde schlicht bei einem übereilten Verlassen der Wohnung vergessen) und den von einigen Mitdiskutanten bemängelten fehlenden Anruf bezüglich des Pflegedienstes erklären, sowie den Anruf bei der Auskunft. MG wollte den Pflegedienst informieren, aber schlicht und einfach eine Auseinandersetzung mit LK vermeiden, sodass ihm nur die Auskunft blieb, um die Nummer in Erfahrung zu bringen.