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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 08:32
@kegelschnitt
Okay, das wäre dann also quasi ein förmlicher Unterschied, dass er sich dann statt in Strafhaft in U-Haft befände.
Aber meine Ausführung geht dahin, dass ja die Beantragung eines Haftbefehls der StA obliegt und die Stattgabe dem Gericht. Das heißt für mich in diesem Fall, dass die StA einen Haftbefehl beantragt hat, denn sonst hätte das Gericht nicht entscheiden müssen, ob ein neuer Haftbefehl erlassen wird.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 08:33
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:ich hatte mich auf die Aussage von Andante bezogen, und diese lautet nunmal so, dass KEIN Staatsanwalt daran interessiert ist.
Nein, ich schrieb, dass DIE Staatsanwaltschaft als Ganzes nicht daran interessiert ist. Selbstverständlich wird es hier und da mal einen übereifrigen Staatsanwalt geben. Die StA ist aber eine hierarchisch strukturierte Behörde. Da gibt es Vorgesetzte, die einem Staatsanwalt reinreden können. Bei Kapitalverbrechen muss der sachbearbeitende Staatsanwalt regelmäßig die Sache mit seinem Gruppenleiter besprechen, der zu Anweisungen ihm gegenüber befugt ist. Es schauen bei größeren Sachen also mehr als 2 Augen hin, so dass jemand, der sich verrannt haben sollte, im Regelfall wieder auf Spur kommt.
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Es besteht keine Fluchtgefahr,
Verdunkelungsgefahr besteht auch nicht. Er hat gewisse Auflagen zu erfüllen, etwa sich regelmäßig zu melden. Unter diesen Umständen wäre Untersuchungshaft derzeit wirklich unangemessen.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Dürfte er,im worst case, überhaupt nochmal zu lebenslanger Haft verurteilt werden?
Mal abgesehen davon, dass ich nach wie vor davon ausgehen, dass hier kein Verbrechen stattgefunden hat, meine ich, dass doch gerade bei erfolgreichen WAA, also bei einem Wiederaufnahmeverfahren, das Urteil für den Verurteilten günstiger ausfallen muss, als das strittige Urteil. Ich weiß nicht, ob ich da richtig liege, aber so ist meine Erinnerung.
Ja, er dürfte im 3. Prozess noch mal verurteilt werden. „Ne bis in idem“ gilt hier nicht, galt auch nicht im Fall Weimar.


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14.09.2022 um 08:44
Sorry, ich meinte, dass hier, anders als bei einer Berufung durch den Angeklagten (dazu § 331 StPO), kein Verschlechterungsverbot gilt. Es geht ja bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht um ein Rechtsmittel wie Berufung oder Revision gegen ein nicht rechtskräftiges Urteil, sondern um eine ganz neue Hauptverhandlung, also um einen kompletten Neustart, ein Reset.


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14.09.2022 um 08:45
@Andante
Theoretisch könnte sogar ein neues Urteil die Schwere der Schuld beinhalten? Es ist wohl unwahrscheinlich, aber möglich?


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14.09.2022 um 08:51
@Scarbi

Nein, härter als das bisherige Urteil darf das neue Urteil in Bezug auf die Rechtsfolgen nicht sein. wie sich aus § 373 Abs. 2 StPO ergibt.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung

(1) In der erneuten Hauptverhandlung ist entweder das frühere Urteil aufrechtzuerhalten oder unter seiner Aufhebung anderweit in der Sache zu erkennen.

(2) Das frühere Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Verurteilten geändert werden, wenn lediglich der Verurteilte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hat.
Das heißt aber eben auch, dass das neue Urteil durchaus das alte Urteil mit seiner Strafe aufrechterhalten bzw. bestätigen kann (Abs. 1) und nicht ZWINGEND milder zu sein hat.


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14.09.2022 um 09:39
Zitat von emzemz schrieb:Stefan1477 schrieb:
Theoretisch...
In Bayern jedoch eher nicht.
Denn jemand, der die Tat nicht gesteht und bearbeitet, der kommt auch nicht früher auf Bewährung aus der Haft raus.

Früher als wann?
Und was Bayern anbelangt, gibt's dazu irgendwelche Belege?
Zur Erinnerung, hier fehlen noch deine Belege.

Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Nur übersieht er eben mal, dass Herr G. sich momentan auf freien Fuss befindet, was ja letztlich schon mal als positives Zeichen zu deuten ist. Das gelingt eben nur sehr sehr sehr wenigen.
Der Tatverdächtige im Fall Frederike von Möhlmann wartet ebenfalls auf ein Wiederaufnahmeverfahren. Auch er ist derzeit unter Auflagen frei. Das ist nicht als positives Zeichen für den Ausgang des Verfahrens zu werten.


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14.09.2022 um 09:52
Unterlasst die Sticheleien, die Streitigkeiten, den Userbezug und die Unsachlichkeiten.

Zu Tatsachenbehauptungen gehört ein Beleg und bleibt bitte bei den Fakten.

Außerdem gilt die Unschuldsvermutung, auch wenn der Angeklagte schon einmal verurteilt wurde.
Wartet hierzu die neuen Einschätzungen ab und greift dem nicht vor.


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14.09.2022 um 09:55
Zitat von emzemz schrieb:Der Tatverdächtige im Fall Frederike von Möhlmann wartet ebenfalls auf ein Wiederaufnahmeverfahren. Auch er ist derzeit unter Auflagen frei. Das ist nicht als positives Zeichen für den Ausgang des Verfahrens zu werten.
Die Anordnung von Untersuchungshaft hat ihre eigenen gesetzlichen Voraussetzungen. Von Untersuchungshaft auf den Ausgang des Strafverfahrens zu schließen ist regelmäßig kaum möglich, zumindest wenn das Strafverfahren noch nicht mal begonnen hat.


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14.09.2022 um 10:32
Nachtrag: Bei MG kommt zur Frage der U-Haft noch hinzu: Die Strafkammer, die für die neue Hauptverhandlung zuständig ist, hat auf dieses Verfahren nicht gerade gewartet. Sprich: Sie hat bereits andere Prozesse terminiert, die sie durchziehen wird.

Bis das Verfahren Mg „dran“ ist, kann es also dauern. So lange könnte man MG kaum in U-Haft lassen, beim nächsten Haftprüfungstermin wäre er im Hinblick auf die vermutliche Verfahrensdauer ohnehin draußen. Da kann man auch gleich von U- Haft absehen und ihn unter Auflagen in Freiheit lassen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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14.09.2022 um 10:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der komplette Beschluss ist im Wiki eingestellt. Keine Ahnung, wer den Beschluss veröffentlicht hat. Manche Gerichte, vor allem Obergerichte, stellen in juristischen Datenbanken alles ein, was sie entscheiden. Amts- und Landgerichte weniger, die haben mit der Fülle der Verfahren genug zu tun und können nicht noch nebenbei jeden Pups ihrer Sachen einpflegen.
Wer aber (kostenpflichtigen) Zugang zu juristischen Datenbanken hat, findet da allerhand.
Bei juris ist der OLG-Beschluss nicht veröffentlich, nur bei openjur.de:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=23.09.2021&Aktenzeichen=2%20Ws%201306/20

Wird also vermutlich von der Anwaltsseite dorthin übermittelt worden sein, allerdings findet er sich auch nicht auf der Website der Unterstützer:
https://manfred-genditzki.eu/


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Palio ehemaliges Mitglied

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14.09.2022 um 12:03
Hier hat sich keiner "verrannt". Hier war auf staatlicher Seite die materielle Gerechtigkeit im Blick und die wurde auch nicht aus den Augen verloren, egal wie viel Pathos der Angeklagte nutzte und auf seiner Seite hatte.

Wir haben ja nun sämtliche Kriterien und Indizien zum Fall ausführlich besprochen und danach wurden logisch und denkfehlerfrei Anklage erhoben und ein Tötungsdelikt inklusive Mordmerkmal festgestellt. Dabei gab es die zwingenden und nach damaliger Beweisaufnahme auch höchstrichterlich nicht zu beanstandende Schlussfolgerung, dass ein realistischer Unfallsturz der Frau Kortüm in voller Bekleidung in die Badewanne mit dieser Endlage, mit diesen auf den Hinterkopf beschränkten Verletzungen, ohne Kontakt zu den Armaturen, ohne nachweislichen Gebrauch der Badewanne nicht in Betracht zu ziehen ist.

Die zur Wiederaufnahme führenden Gutachten haben nun, anders als die Verteidigung behauptet, nicht DEN Sturz und damit "die Wahrheit" herausgefunden und sie haben auch auch keinen Alibibeweis erbracht.

Der simulierte Sturz könnte sich als äußerst unwahrscheinlich herausstellen und die Gutachten zum Todeszeitpunkt sind nicht geeignet, dem Täter ein Alibi zu verschaffen, da er nach den vorbereitenden Handlungen zur Tötung gegangen sein könnte, ohne den Vollzug des Ertrinkens abzuwarten.

Daher gibt es einen weiteren Prozess und auch nach einem Freispruch kann man sicherlich nicht von einem "Verrennen" sprechen, wenn man den Fall und alles Dazugehörende objektiv betrachtet.


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14.09.2022 um 12:16
Zitat von PalioPalio schrieb:Hier war auf staatlicher Seite die materielle Gerechtigkeit im Blick und die wurde auch nicht aus den Augen verloren, egal wie viel Pathos der Angeklagte nutzte und auf seiner Seite hatte.
Und die StA hat hier ihren gesetzlichen Aufgaben gemäß gehandelt, also nach dem sog. Legalitätsprinzip:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz

(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.

(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
Also: Es besteht eine gesetzlich festgelegte PFLICHT (nix mit Ermessen!) für die StA, einzuschreiten, dh zunächst zu ermitteln, sofern sie zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat hat. Ansonsten macht sie sich wegen Strafvereitelung im Amt strafbar.

Hier mag die Polizei als Ermittlungspersonen der StA zunächst von einem Unfall ausgegangen sein. Dann erschien MG mit dem Schmuck und dem Kassenbon und tätigte dazu merkwürdige Äußerungen. Daraufhin klingelten anscheinend bei den Polizisten die Alarmglocken, sie berichteten entsprechend an die StA. Die StA hat danach ja nicht grundlos den Rechtsmediziner Keil noch mal an die Örtlichkeiten gebeten. Weiter ermittelt, dh zur Aufklärung des Sachverhalts befragt wurden dann verschiedenste Zeugen, und so kam eins zum anderen.

„Verrannt“ hat sich da niemand, und es ist ziemlich unpassend, wenn an irgendwelchen Verschwörungstheorien zum Nachteil von MG gestrickt werden sollte.


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14.09.2022 um 12:27
@Stefan1477

A props: Wieso sollten sich eigentlich immer nur Staatsanwälte „verrennen“? Warum Verteidiger nie? Sind Verteidiger quasi kraft Amtes vor jeder Verrennerei gefeit??


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14.09.2022 um 12:36
Wenn mich nicht alles täuscht, dann war der zuständige StA Gliwitzky ja bereits damals StA als Gruppenleiter. Hat also super funktioniert der Kontrollmechanismus.
In anderen Bundesländern ist es auch nicht der Fall, dass man als StA ständig zum Vorgesetzten rennt. Der einzelne StA ist "Herr des Verfahrens" und hat, bis auf in der Probezeit mit Gegenzeichnungen, sehr große Macht.
Vorgaben, denen nach sich ein StA unverzüglich an einen Tatort (bei Kapitaldelikten) zu begeben hat, werden gerade in Bayern auch mit Füßen getreten. De facto leitet die Polizei das Verfahren. Natürlich darf nur der StA anklagen, aber die Polizei ist es, die sagt, wer verdächtig ist und wo es lang geht. Zumindest in Bayern.
Nein, ich bin mir sicher, dass sich der zuständige StA Gliwitzky hier absolut verrannt hat und aus meiner Sicht war es auch fatal, ihn erneut 2012 als Vertreter der StA ins Verfahren zu setzen. Da hätte eigentlich der leitende OStA schon sagen müssen, dass das Verfahren jemand anderes vertritt.


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14.09.2022 um 12:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:A props: Wieso sollten sich eigentlich immer nur Staatsanwälte „verrennen“? Warum Verteidiger nie? Sind Verteidiger quasi kraft Amtes vor jeder Verrennerei gefeit??
Selbstverständlich kann sich auch ein Verteidiger verrennen.
Aber welche Konsequenz hat das?
Ist Dir ein Fall bekannt, wo sich ein Verteidiger Mal verrannt hat und dadurch jemand unschuldig ins Gefängnis kam? Der Verteidiger muss sich auf anderem Wege verbeißen, denn er hat eine Fürsprache Pflicht für seinen Mandanten.


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14.09.2022 um 12:46
Ich kann, nein, ich muss doch erwarten, dass ein StA auch seine Arbeit ausreichend reflektieren kann. Das konnte der StA Gliwitzky aber augenscheinlich nicht. Da muss doch der Gedanke kommen, okay, vielleicht war ja doch alles ganz anders. Die StA nennt sich selbst die objektivste Behörde der Welt, aber deren Staatsanwälte sind gerade in Bayern nicht objektiv, sondern erpirscht auf Verurteilung herbeiführen, koste, was es wolle.
Fehler Nummer 1 ist immer derselbe: Die voreilige Festlegung auf einen Täter. Hier wäre es aber schon darum gegangen: Haben wir eine Tat?
Es scheint ja so gewesen zu sein, wie RA Rick sagt: MG war verdächtig, dann gab es das neue 2. rechtsmedizinische Gutachten.


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14.09.2022 um 12:48
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ist Dir ein Fall bekannt, wo sich ein Verteidiger Mal verrannt hat und dadurch jemand unschuldig ins Gefängnis kam?
Mir ist zunächst mal bekannt, dass nicht die StA das Urteil spricht. Mir ist dagegen nicht bekannt, dass eine StA jemals eine Medienkampagne zur Schuld eines Angeklagten gefahren und in diesem Rahmen öffentlich allerhand selektive Dinge verbreitet hätte, die den Angeklagten in ein nur schlechtes Licht setzen.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Verteidiger muss sich auf anderem Wege verbeißen, denn er hat eine Fürsprache Pflicht für seinen Mandanten.
Ich habe Verständnis dafür, dass im Fall MG mit dem Anliegen an die Öffentlichkeit gegangen wurde, Geld für neue Gutachten zu sammeln, damit man Material für ein WAV zusammenbekam. Wofür mir aber das Verständnis fehlt, ist das, was in diesem Beitrag ebenfalls kritisiert wird.

Beitrag von Scarbi (Seite 270)


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14.09.2022 um 12:51
Genauso muss StA Gliwitzky gewusst haben, dass er im Plädoyer nicht das Motiv einfach austauschen kann. Also man kann insgesamt in der Gesamtschau über den Fall wirklich nur den Kopf schütteln.


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14.09.2022 um 12:52
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich habe Verständnis dafür, dass im Fall MG mit dem Anliegen an die Öffentlichkeit gegangen wurde, Geld für neue Gutachten zu sammeln, damit man Material für ein WAV zusammenbekam. Wofür mir aber das Verständnis fehlt, ist das, was in diesem Beitrag ebenfalls kritisiert wird.
Nenne mir Mal ein Beispiel, wo die Medien genau einseitig berichten über den Fall MG.
Natürlich berichten Zeitschriften und Magazine nach der langen Zeit über den Fall reißerisch, aber das heißt ja nicht, dass es einseitige Darstellungen sind. Insgesamt stehen die Medien auf MG Seite, gerade auch die Dokumentationen im Fernsehen hierzu zeigen das.


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14.09.2022 um 13:01
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Genauso muss StA Gliwitzky gewusst haben, dass er im Plädoyer nicht das Motiv einfach austauschen kann.
Och, warum soll prinzipiell ein Staatsanwalt nicht so plädieren können, wie er will? Ein Verteidiger kann das ja schließlich auch. Entscheiden tut dann allein das Gericht.

Und das Gericht hätte durchaus bei seiner Entscheidung die Verdeckungstat austauschen können, nur eben nicht, und das war ein Verfahrensfehler, ohne vorherigen rechtlichen Hinweis an den Angeklagten und an die Verteidigung. Diese hatte keine Gelegenheit, sich auf die Sichtweise einzustellen, und das wurde zu Recht vom BGH gerügt. Im gesamten deutschen Recht sind sog. gerichtliche „Überraschungsentscheidungen“ (dh das Gericht begibt sich auf einen Rechtsstandpunkt, mit dem die Verfahrensbeteiligten nicht rechnen mussten) grundätzlich Verfahrensfehler.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Insgesamt stehen die Medien auf MG Seite, gerade auch die Dokumentationen im Fernsehen hierzu zeigen das.
Tja, hätten wir eine reine Geschworenenjury, könnte die einseitige mediale Berichterstattung möglicherweise Einfluss haben. Es bleibt zu hoffen, dass im neuen Verfahren die Mitglieder der Strafkammer einschließlich der Schöffen rational entscheiden.


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