Badewannenunfall von Rottach-Egern
14.09.2022 um 08:32@kegelschnitt
Okay, das wäre dann also quasi ein förmlicher Unterschied, dass er sich dann statt in Strafhaft in U-Haft befände.
Aber meine Ausführung geht dahin, dass ja die Beantragung eines Haftbefehls der StA obliegt und die Stattgabe dem Gericht. Das heißt für mich in diesem Fall, dass die StA einen Haftbefehl beantragt hat, denn sonst hätte das Gericht nicht entscheiden müssen, ob ein neuer Haftbefehl erlassen wird.
Okay, das wäre dann also quasi ein förmlicher Unterschied, dass er sich dann statt in Strafhaft in U-Haft befände.
Aber meine Ausführung geht dahin, dass ja die Beantragung eines Haftbefehls der StA obliegt und die Stattgabe dem Gericht. Das heißt für mich in diesem Fall, dass die StA einen Haftbefehl beantragt hat, denn sonst hätte das Gericht nicht entscheiden müssen, ob ein neuer Haftbefehl erlassen wird.