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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 18:53
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Die gibt es bei Indizienprozessen nie. Daher ja der Name. Wenn sich jedoch die Auffälligkeiten häufen, gibt es am Ende keinen Zweifel für die Schuld. Damit auch kein "Im Zweifel für den Angeklagten". Das ist das, was man auch die Gesamtschau nennt. Ohne diese Auffälligkeiten hätte man MG nicht zweimal verurteilt.
Gut auf den Punkt gebracht. Ergänzend noch: Wenn sich die Auffälligkeiten häufen und zudem noch alle Auffälligkeiten mit der Tat zu erklären sind, werden die Zweifel immer weniger, bis hin zur Überzeugung "er war der Täter".
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, man könnte auch über das Mordmerkmal „Heimtücke“ nachdenken
Stimmt. Da verstehe ich auch nicht so wirklich, warum das im Urteil für nicht anwendbar gehalten wurde.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 18:56
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Das macht mich schon ein wenig, als Nichtjurist, sprachlos.
Die Sprachlosigkeit bezieht sich aber nicht auf das Schreiben, oder?

Es wurde bewiesen, was zu beweisen war, durch Sachverständige, Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse. Das Gericht durfte all das würdigen und hat es auch denkfehlerfrei getan.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 18:59
Zitat von PalioPalio schrieb:Da verstehe ich auch nicht so wirklich, warum das im Urteil für nicht anwendbar gehalten wurde.
Oder zumindest als weiteres, eigenständiges Mordmerkmal geprüft wurde. Vielleicht macht die neue Strafkammer das nun (natürlich nach ausführlichem rechtlichem Hinweis!).
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:was ich rigoros finde, dass man hier nichts beweisen muss.
Du musst verstehen, dass etwas nicht dann bewiesen ist, wenn du es (mit welchen Mitteln auch immer) für bewiesen hältst. In den wenigsten Fällen läuft ja bei der Tatbegehung eine Film- und Tonaufnahme mit. Wenn für dich etwas erst dann bewiesen ist, wenn es solche Film- und Tonaufnahmen gibt, käme es praktisch nie zu Verurteilungen.

Man kann also regelmäßig nur im Nachhinein aufgrund bestimmter bestimmter Indizien auf einen bestimmten Geschehensablauf schließen. Die Betrachtung aller Indizien, also deren Gesamtschau, erlaubt dann, etwas als „bewiesen“ zu betrachten oder auch nicht.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 19:14
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:was ich rigoros finde, dass man hier nichts beweisen muss. Es ist also völlig ausreichend, dass man vermutet
Zu den Anforderungen und der Bedeutung des Motivs gibt es übrigens auf Wikipedia gute Erklärungen:
Im Strafrecht ist das Motiv – im Gegensatz zur Absicht – kein Element der Straftat. Ein Tatmotiv muss also nicht bewiesen oder glaubhaft gemacht werden, um einen Angeklagten zu verurteilen. Jedoch bemühen sich Ankläger darum, ein Motiv zu begründen, um den Strafantrag zu untermauern. Auch wirkt das Motiv strafverschärfend, beziehungsweise strafmindernd.

Tatmotive können auch die (Anfangs-)Ermittlungen der Polizei begründen. Zum Beispiel können Personen, die von einer Straftat profitieren, befragt werden.

Nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes ist ein fehlendes Tatmotiv ein Indiz für die Unschuld des Täters. Ein nicht erforschbares Motiv entlastet den Angeklagtes jedoch nicht.[1]
Quelle:
Wikipedia: Motiv (Recht)


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 19:36
Wobei man „Motiv“ nicht mit „Vorsatz“ verwechseln darf.

Nach § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, es sei denn, der Gesetzgeber bedroht fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe.

Vorsatz heißt, dass der Täter subjektiv die Verwirklichung des objektiven Straftatbestandes will. Wenn das als bewiesen angesehen werden kann, kommt es auf das Motiv für die Straftat rechtlich, dh für die rechtliche Bewertung, nicht an. Beispiel: Der Täter bricht in ein Haus ein und stiehlt Wertsachen. Kann ihm der Einruch bewiesen werden mitsamt dem Vorsatz, einzubrechen und zu stehlen, kommt es im Regelfall nicht mehr darauf an, aus welchen Motiven (Geldnot, Mutprobe, Nachstellen einer Filmszene) er eigentlich den Einbruchsdiebstahl verübt hat.

Richtig ist natürlich, dass ein fehlendes Tatmotiv ein Indiz für die Unschuld des Betreffenden sein kann. Kann ein Motiv aber nicht ermittelt werden, entlastet das den Angeklagten nicht automatisch.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 20:44
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Trotzdem muss es sich nicht so abgespielt haben.
Dass die Tat sich en detail wie vom Gericht angenommen abgespielt haben muss, behauptet niemand.

Wenn ein Täter nicht geständig ist, kann das Gericht den Tatablauf logischerweise nur anhand der vorliegenden Indizien (re)konstruieren.

Wie es detailliert abgelaufen ist, kann am Ende des Tages nur der Täter beantworten.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:was ich rigoros finde, dass man hier nichts beweisen muss.
Selbstverständlich muss einem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden...anderenfalls ist er freizusprechen.

@Andante
@Palio

Chapeau für eure Geduld. ;)


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14.09.2022 um 22:37
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Selbstverständlich muss einem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden...anderenfalls ist er freizusprechen.
ja und er befindet sich nun wieder auf freiem Fuss. Also ist das Urteil scheinbar nicht in Stein gemeißelt und vielleicht doch mehr Fantasy als Realität.. Was wir spätestens nächstes Jahr sehen werden.


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14.09.2022 um 22:38
@DieTatii
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:vielleicht doch mehr Fantasy als Realität
Das gilt es doch erst sorgfältig zu prüfen...


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14.09.2022 um 22:50
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:ja und er befindet sich nun wieder auf freiem Fuss. Also ist das Urteil scheinbar nicht in Stein gemeißelt
Abgesehen davon, dass du wahrscheinlich anscheinend statt scheinbar meintest, hast du nicht gelesen, was @Andante ausführte, warum er auf freiem Fuß ist? Wo ist da das Problem, dass du dennoch immer wieder die gleiche These vertrittst?


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14.09.2022 um 22:51
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Also ist das Urteil scheinbar nicht in Stein gemeißelt und vielleicht doch mehr Fantasy als Realität.
Richtig daran ist, dass durch den erfolgreichen WA-Antrag die Rechtskraft des Urteils des LG München II aus 2012 durchbrochen ist mit der logischen Folge, dass MG, da derzeit kein entsprechendes rechtskräftiges Urteil vorliegt, erst mal aus der Strafhaft zu entlassen war.

Zu prüfen war aber, ob ein neuer Haftbefehl mit Untersuchungshaft, ggf. bis zum Beginn der Beginn der neuen Hauptverhandlung, zu erlassen gewesen wäre. Haftbefehl und U-Haft wurden aber nicht erlassen bzw. verhängt.

Falsch ist, dass das Urteil des LG München II aus 2012 Fantasy ist und dass die tatsächlichen Feststellungen des Urteils mir nichts, dir nichts komplett entfallen wären. Was daran richtig ist und was falsch, ob dieses Urteil aufrechterhalten (dann muss MG wieder rein in die Strafhaft) oder aufgehoben und MG freigesprochen wird, wird sich im neuen Verfahren herausstellen. Bis jetzt steht nur fest, dass die Rechtskraft des Urteils weg ist, aber nicht das Urteil als solches mit seinen tatsächlichen Feststellungen.


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14.09.2022 um 22:58
@Andante
Wenn in der neuen Verhandlung festgestellt wird, dass es sich doch um einen Sturz gehandelt hat, dann fallen die anderen Indizien in sich zusammen. Das Urteil steht und fällt mit den neuen Gutachten. Und diese sind zumindest so überzeugend, dass Herr G. ein neues Verfahren bekommen wird.


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Palio ehemaliges Mitglied

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15.09.2022 um 06:14
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wenn in der neuen Verhandlung festgestellt wird, dass es sich doch um einen Sturz gehandelt hat
Das wird man allerdings gar nicht feststellen können, sondern nur, ob ein möglicher Sturz nach der Beweisaufnahme als so realistisch eingeschätzt wird, dass es genügend Zweifel an einem Tötungsdelikt gibt.

Je wahrscheinlicher der Ablauf der nun präsentierten Sturz-Möglichkeit ist (mit allem was dazugehört: Nur Hinterkopfhämatome, keine sonstigen Verletzungen, ausreichende Kraft zur Ausbildung der zwei Verletzungen, Erreichen dieser Endlage trotz körperlicher Einschränkungen), desto weniger wichtig wird die Frage, ob und wofür Frau Kortüm die Wanne benutzen wollte. Ist der Sturz absolut selten, kann er in Verbindung mit der anderen tragenden Säule des Urteils, der fehlenden Wannennutzung, wieder als lebensfremd ausgeschlossen werden.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:fallen die anderen Indizien in sich zusammen
Dass es sich bei den beiden Sekunden-Anrufen beim Hausarzt im Beisein der alten Frau nicht um normale Anrufe handelte, mit dem Wunsch, einen Teilnehmer zu erreichen, ist ja offensichtlich und die beiden Anrufe halte ich im Zusammenhang mit Genditzkis widersprüchlichen Angaben dazu auch für ein recht schwerwiegendes Indiz. Vielleicht legt die Staatsanwaltschaft doch noch mehr Augenmerk auf die Vertuschung. Die Lage der Schuhe ist in dem Zusammenhang auch interessant.
Aus dem Urteil, Seite 17:
Wählte er vom Festnetzanschluss der Frau um 14.57 Uhr zweimal in einem zeitlichen Abstand von 14 Sekunden die Telefonnummer des Ärztezentrums in Rottach-Egern, in dem sich auch die Arztpraxis von Dr.... befand. Die Verbindungsdauer beim ersten Anruf betrug weniger als 1 Sekunde und beim zweiten Anruf weniger als 2 Sekunden. Der
Angeklagte legte bei beiden Anrufen kurz nach dem Abschluss des Wählvorganges wieder
auf.
Ich bin der Meinung, dass er von vornherein wusste, dass er sofort wieder auflegen wird und daher gar nicht abgewartet hat, ob jemand rangeht. Wählen - direkt auflegen, dann nochmal wählen - direkt auflegen.

Dahinter steckt mMn. nicht die Absicht, Hilfe holen zu wollen mit zweimaliger direkter Abkehr von dieser Absicht, sondern die (durchgängige) Absicht, es so aussehen zu lassen, als hätte Frau Kortüm den Hausarzt anrufen wollen, weil es ihr schlecht ging. Dieses Bild konnte er im Zuge der Vernehmungen nicht weiterverfolgen, weil die Timeline ergab, dass er zu diesem Zeitpunkt noch in der Wohnung war. So kam er in die missliche Lage, die Anrufe erklären zu müssen und ihm fiel spontan nur etwas ein, was sofort als unplausibel auffiel (Unwissenheit über die Nummer des Pflegedienstes). Seine späteren Nachbesserungen machten ihn dabei nicht glaubwürdiger.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.09.2022 um 07:33
@Palio

Du meinst also, er wollte suggerieren, dass es der alten Dame nicht wohl war und sie sich, nachdem sie niemand erreichte, dazu entschied, ein Bad zu nehmen oder die verkotete Wäsche einzuweichen?


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.09.2022 um 08:21
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Du meinst also, er wollte suggerieren, dass es der alten Dame nicht wohl war und sie sich, nachdem sie niemand erreichte, dazu entschied, ein Bad zu nehmen oder die verkotete Wäsche einzuweichen?
Die Idee mit der Kotwäsche entstand m.E. erst nach Rücksprache mit seinen Anwälten.
Seine Idee vor Ort zum Tatzeitpunkt war zunächst ein Unfall aus einer inneren Krankheitsursache - ein Schwächeanfall oder ein Schlaganfall. Die Notwendigkeit einer Erklärung für ein Hantieren an der Badewanne entstand erst im Verlauf der Vernehmungen.

Zu dem Zeitpunkt der Anrufe lag sie meiner Meinung nach schon in der Wanne und er war dabei, ein Unfallaszenario zu faken. Er hat sie dafür nach seinem Empfinden "sturzpassend" und nicht Uwe-Barschel-mäßig in die Wanne gelegt, aber mit Kopf nach unten, damit sie ertrinkt. Dann hat er die Schuhe und den Gehstock im Badezimmer platziert und zuletzt noch den Hausarzt angerufen.
Wenn die Polizei die Anrufe vom Festnetzanschluss überprüft, sollte man denken, dass Frau Kortüm nicht wohl war, sie bei ihrem Arzt anrufen wollte, aber schon nicht mehr in der Lage war, sich zu melden. Sie stürzte dann ins Bad, verlor ihre Schuhe im Taumeln und Wegrutschen (guck dir dafür Bild 12 mit den verrutschten Badvorlegern an - das passt nicht zu dem undynamischen Skelettsturz aus dem Stand) und fiel schließlich in die Wanne. Allerdings musste er den Abfluss schließen und den Wasserhahn aufdrehen, damit sie ertrinkt (seine Spuren hat er mMn. mit einem Handtuch von ihr abgewischt).
Diese Details an der Badewanne waren natürlich nicht so gut zu erklären, aber die hatte er zunächst notgedrungen auf Lücke gesetzt. Erst später tat sich Erklärungsbedarf auf, weil erstens der Rechtsmediziner festgestellt hatte, dass man so nicht in die Wanne fallen kann und zweitens man bemerkte, dass Frau Kortüm die Badewanne schon lange nicht mehr benutzte, ja sogar Angst hatte, in die Wanne zu steigen. Warum also war der Wasserhahn auf und der Abfluss verschlossen? Seine erste Erklärung war, dass sie sich die Füße waschen wollte. Dafür bereitete er ihr aber doch immer die Schüssel zu? Seine Erklärung: Dieses Mal wollte sie das ausnahmsweise nicht, starrsinnig wie sie nunmal war. Die Schüssel stand aber unberührt da und sie hätte sie auch nicht in der Wanne befüllt. Ok, dann eben Wäsche einweichen. Aber es war doch keine Wäsche im Bad und außerdem wusch doch immer MG für sie die Wäsche in der Waschmaschine? Ok, dann eben peinliche und heimliche Kotwäsche, die sich in einem Plastikbeutel befand, den die Ermittler wohl entsorgt haben, weswegen man die spezielle Kotwäsche nicht finden konnte, sondern nur die normale Wäsche im Wäschekorb ...

So entstand die Legende vom Einweichenwollen der nicht vorhandenen Kotwäsche.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.09.2022 um 08:39
Zitat von PalioPalio schrieb:Das wird man allerdings gar nicht feststellen können, sondern nur, ob ein möglicher Sturz nach der Beweisaufnahme als so realistisch eingeschätzt wird, dass es genügend Zweifel an einem Tötungsdelikt gibt.
So ist es. Obwohl es von Unterstützerseite dann flugs heißen wird, das Gericht habe „zweifelsfrei festgestellt“, dass es sich um einen Sturz gehandelt habe.

Ich hoffe, die Strafkammer macht in diesem Fall in der mündlichen Urteilsbegründung für die versammelte Zuschauerschaft einschließlich Presse ausreichend deutlich, dass die Wahrscheinlichkeiten für einen Unfall so hoch waren, dass hinreichende Zweifel an der Schuld des Angeklagten im Hinblick auf ein Tötungsdelikt verblieben sind. Aber ob es was nützt? Vermutlich wird die Begründung trotzdem ständig unrichtig wiedergegeben werden, und es wird fortan ständig nur heißen, dass das Gericht ohne Zweifel Unfall festgestellt habe.
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Idee mit der Kotwäsche entstand m.E. erst nach Rücksprache mit seinen Anwälten.
Im Ermittlungsverfahren spielte diese Idee noch keine Rollte, Im Buch von Thomas Darnstädt „Der Richter und sein Opfer: Wenn die Justiz sich irrt“ wird es so dargestellt, dass die Geschichte von der Kotwäsche erstmals im Prozess aufgekommen ist, und zwar durch MGs damaligen Verteidiger Widmaier. Die Idee wurde dann im Prozess weiter verfolgt, MG erklärte sich dazu usw.

https://books.google.de/books?id=I_4UAwAAQBAJ&pg=PT104&lpg=PT104&dq=widmaier+genditzki&source=bl&ots=PN0xdOxcB_&sig=ACfU3U2m93B0myTnj83B5_y6TyI_TIeM0A&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjps67klpb6AhUShf0HHUbxCWM4ChDoAXoECBQQAw#v=onepage&q=widmaier%20genditzki&f=false


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.09.2022 um 09:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im Ermittlungsverfahren spielte diese Idee noch keine Rollte,
Ich präzisiere dahin, dass das Thema Einweichen verkoteter Wäsche bei den polizeilichen Vernehmungen von MG zwar aufkam, MG aber in dieser Hinsicht dazu nichts weiter erwähnte. Dazu das erste Urteil (Wiki):

C2F61B08-86BB-44E2-8F5B-C07D562AF958Original anzeigen (2,3 MB)

Belebt wurde die Idee von der Kotwäsche dann erst wieder durch Widmaier, MGs Verteidiger in der zweiten Hauptverhandlung.


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15.09.2022 um 09:48
@Andante

Eigentlich ist die Idee ja auch ziemlich beknackt. Praktisch würde man doch nur die betroffenen Stellen kurz einweichen und nach einer kleinen Weile abrubbeln. So würde ich das machen. Das hätte auch den Vorteil, dass die Wäsche nicht klitschnass auf den nächsten Waschgang warten müsste.
Würde sie einer Peinlichkeit entgehen wollen, wäre doch komplett nasse Wäsche insofern ungünstig, als der Hausmeister fragen würde oder auch so wüsste, warum die Wäsche nass ist.
Nur so ein paar lose Gedanken zu dem Thema.


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15.09.2022 um 09:51
@Andante
@Scarbi
@Palio
Ist da nicht auch das Krankenhaus in der Pflicht? Müssen Patienten tatsächlich stark verschmutzte Wäsche über Tage vor sich hingammeln lassen? Hätte das Personal nicht Auskunft gegen können über die Kleidung, die die Dame bei der Einlieferung dabei hatte? Hätten sich die G.s denn nicht die Schmutzwäsche mitgeben lassen, wenn sie andererseits saubere Wäsche beim Besuch mitbrachten?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.09.2022 um 10:11
Zitat von jaskajaska schrieb:Ist da nicht auch das Krankenhaus in der Pflicht? Müssen Patienten tatsächlich stark verschmutzte Wäsche über Tage vor sich hingammeln lassen? Hätte das Personal nicht Auskunft gegen können über die Kleidung, die die Dame bei der Einlieferung dabei hatte? Hätten sich die G.s denn nicht die Schmutzwäsche mitgeben lassen, wenn sie andererseits saubere Wäsche beim Besuch mitbrachten?
wünschenswert wäre eine solche Fürsorge - Pflegeleistungen in Krankenhäusern werden kaum mehr erbracht. Es trifft genau jene, die auf Hilfe angewiesen sind - wer nicht die Fürsorge von Angehörigen erfahren kann, ist oft ausgeliefert..


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15.09.2022 um 10:20
@jaska

Die Strafkammer hat in der 2. Hauptverhandlung ja Krankenhauspersonal zum Thema Kotwäsche befragt. Das Ergebnis (S. 46):
Die Krankenschwester Anette xx gab an, am Tag der Einlieferung sei die Wäsche von Frau aufgrund des starken Durchfalls verkotet gewesen. Während ihres Krankenhausaufenthaltes habe sie dann Krankenhauskleidung und Windeln getragen und ihr Durchfall sei durch die Medikamentengabe gestoppt worden, so dass sie am Schluss sogar Verstopfung gehabt habe. Daher sei keine weitere verkotete Wäsche angefallen. Verkotete Kleidung werde üblicherweise in eine Patiententragetasche mit der Aufschrift „Patienteneigentum" gepackt und den Patienten mitgegeben, wie es im konkreten Fall bei Frau abgelaufen sei, wisse sie nicht.

Die Krankenschwester Dagmar xxx bestätigte, die übliche Praxis der Klinik sei es, verkotete Wäsche in eine Plastiktüte zu geben, welche dann vom Patienten bei seiner Entlassung mit nach Hause genommen werde, sofern sie nicht schon vorher entsorgt werde. Wie es im konkreten Fall bei Frau abgelaufen sei, konnte sie zwar nicht sagen. Auf Vorhalt… (Rest des Textes unkenntlich)



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