Badewannenunfall von Rottach-Egern
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15.09.2022 um 10:22Cassandra71 schrieb:@AndanteChapeau!🙏
@Palio
Chapeau für eure Geduld. ;)
Auf Bitten des Angeklagten zog MarinaQuelle: https://www.allmystery.de/dateien/hxo1lgzftp28_15-03-12_Gerichtsurteil_II_Manfred_Gendi.pdf
."%
ß Lieselotte eine frische Unterhose und Hose an, da sich Frau
eingekotet hatte. Ca. 10 bis 20 Minuten, nachdem Marina die Wohnung verlassen hatte, traf der Krankenwagen ein und brachte Lieselotte ins Krankenhaus Agatharied
Wer hat diese verschmutzte Wäsche gewaschen?
An der blauen Schlafanzughose befanden sich ältere eingetrocknete Stuhlspuren.
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15.09.2022 um 10:31Watt schrieb:Wer hat diese verschmutzte Wäsche gewaschen?Man darf vermuten, dass es MG war, der diese verschmutzte Wäsche gewaschen hat, die Frau K trug, bevor sie ins KH eingeliefert wurde.
Was natürlich das Argument ziemlich ad absurdum führen würde, dass sich Frau K nach ihrer Rückkehr so vor dem Hausmeister hätte geschämt haben sollen, dass sie die frische Wäsche, die ihr die Pflegerin Marina für der Fahrt ins KH angezogen hatte und die dann unterwegs wieder vollgekotet worden war, heimlich hätte waschen wollen.
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15.09.2022 um 10:40Hat MG mal Privatinsolvenz angemeldet?
Seine Schulden betrugen Ende 2008 über 120000 €.
Seine Schulden betrugen Ende 2008 über 120000 €.
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15.09.2022 um 10:48@Watt
In den Urteilen steht nichts von Privatinsolvenz. MGs Verbindlichkeiten bestanden zu einem Großteil ja auch nicht aus Bankschulden, sondern er hatte Privatdarlehen bei anscheinend recht geduldigen Gläubigern aufgenommen. Im 2. Urteil ist erwähnt, dass er etwa einem Freund aus Mecklenburg-Vorpommern zum Schluss über 41.000 € schuldete.
In den Urteilen steht nichts von Privatinsolvenz. MGs Verbindlichkeiten bestanden zu einem Großteil ja auch nicht aus Bankschulden, sondern er hatte Privatdarlehen bei anscheinend recht geduldigen Gläubigern aufgenommen. Im 2. Urteil ist erwähnt, dass er etwa einem Freund aus Mecklenburg-Vorpommern zum Schluss über 41.000 € schuldete.
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15.09.2022 um 14:10jaska schrieb:Müssen Patienten tatsächlich stark verschmutzte Wäsche über Tage vor sich hingammeln lassen?Ein Bekannter, der damals direkt nach einem Unfall ins Krankenhaus eingeliefert wurde und eine Weile das Bett nicht verlassen konnte, hat mir seine Schmutzwäsche mitgegeben. Arbeitskleidung. Entsprechend dreckig nach einem Tag auf der Baustelle. Vom Unfall voller Blut.
Da hat sich Mitte der 1990er Jahre niemand drum gekümmert (in Bayern, Regensburg wars wohl. )
Nach Rücksprache habe ich das Paket komplett entsorgt. War zu eklig, tagelang gammelndes Blut in der Plastetüte.
Ob sowas heutzutage den Standards entspräche?
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15.09.2022 um 14:18Palio schrieb:Dahinter steckt mMn. nicht die Absicht, Hilfe holen zu wollen mit zweimaliger direkter Abkehr von dieser Absicht, sondern die (durchgängige) Absicht, es so aussehen zu lassen, als hätte Frau Kortüm den Hausarzt anrufen wollen, weil es ihr schlecht ging.Über das Aufzeichnen eines Wählvorgangs hätte Herr G. ja schon ein Wissen haben müssen. Das wäre mir z. B. im Jahre 2008 gar nicht bewusst gewesen. Wenn er sich nicht explizit damit befasst hat, dann wüsste ich nicht, woher man das Wissen diesbezüglich haben sollte. dass schon ein reiner Wählvorgang am Telefon gespeichert wird. Ich wäre eher davon ausgegangen, dass dies erst geschieht, wenn bereits auch eine Verbindung hergestellt wurde.
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15.09.2022 um 14:29@DieTatii
Damals war die digitale Telefonie bereits lange Standard. Das Impulswahlverfahren längst abgeschafft und der Einzelverbindungsnachweis Standard. Außerdem war er als Hausmeister technisch nicht unbedarft. Er hätte wissen müssen, dass man nachvollziehen kann, wann eine Verbindung bestand und das die, zumal innerorts, sehr rasch aufgebaut ist.
Damals war die digitale Telefonie bereits lange Standard. Das Impulswahlverfahren längst abgeschafft und der Einzelverbindungsnachweis Standard. Außerdem war er als Hausmeister technisch nicht unbedarft. Er hätte wissen müssen, dass man nachvollziehen kann, wann eine Verbindung bestand und das die, zumal innerorts, sehr rasch aufgebaut ist.
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15.09.2022 um 16:15Scarbi schrieb:Damals war die digitale Telefonie bereits lange Standard. Das Impulswahlverfahren längst abgeschafft und der Einzelverbindungsnachweis Standard.der galt doch aber erst, wenn eine Verbindung bestand. Hier soll es ja noch gar nicht zu einer Verbindung gekommen sein, das meinte ich.
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15.09.2022 um 16:20@DieTatii
Doch eine Verbindung kam zustande. Aber eben nur eine sehr sehr kurze. Bzw derer zwei. Kannst ja mal ausprobieren und dich vom Festnetz auf dem Handy anrufen. Das wird auf dem Einzelverbindungsnachweis sicher zu sehen sein.
Doch eine Verbindung kam zustande. Aber eben nur eine sehr sehr kurze. Bzw derer zwei. Kannst ja mal ausprobieren und dich vom Festnetz auf dem Handy anrufen. Das wird auf dem Einzelverbindungsnachweis sicher zu sehen sein.
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15.09.2022 um 16:33Palio schrieb:Derich hatte mich darauf bezogen. Dann gab es aber kein Klingelzeichen, sondern es kam gleich eine Verbindung zustande.
Angeklagte legte bei beiden Anrufen kurz nach dem Abschluss des Wählvorganges wieder
auf.
Denn ein reiner Wählvorgang dürfte ja eigentlich nicht erfasst werden, zumindest damals.
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15.09.2022 um 16:44Scarbi schrieb:Doch eine Verbindung kam zustande. Aber eben nur eine sehr sehr kurzeDer zweite Anruf war für seine Verhältnisse direkt lang, immerhin hat er da fast die 2-Sekundenmarke geknackt.
Er muss beide Male schon beim Wählvorgang eine Hand an der Auflegetaste gehabt haben und hat diese sofort nach Beendigung gedrückt.
Weswegen wohl? Wegen der Nummer vom Pflegedienst? Die in der Mappe steht? Was eine lebende Frau Kortüm wüsste? Wohl kaum. Das waren (gleich zwei) Anrufe, die nicht mit der Absicht, telefonieren zu wollen, getätigt wurden.
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15.09.2022 um 17:41Wenn die beiden Sekunden-Anrufe beim Arzt zum Vertuschen gehörten und zuletzt getätigt wurden, entfällt übrigens das u. a. von Axel Petermann bemängelte enge Zeitfenster. Die Anrufe markieren dann nicht den Beginn für Aktivitäten zum Nachteil der Wohnungsbesitzerin, sondern der lag irgendwann vorher. MG hatte folglich genug Zeit für den Wannentransfer, für die Platzierung des Zubehörs im Bad, für Sekunden-Anrufe, für Inventur...
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15.09.2022 um 18:21@Palio
Was würde sich der später Verurteilte dabei bildlich vorgestellt haben? Eine Frau K. die nach dem Wählen einen Schwächeanfall bekam und deshalb den Hörer wieder auflegen musste?
Wo kann man eigentlich nachlesen, was der Fallanalytiker – Kriminalist– Autor – Berater Petermann zu dem Fall gesagt hat?
Was würde sich der später Verurteilte dabei bildlich vorgestellt haben? Eine Frau K. die nach dem Wählen einen Schwächeanfall bekam und deshalb den Hörer wieder auflegen musste?
Wo kann man eigentlich nachlesen, was der Fallanalytiker – Kriminalist– Autor – Berater Petermann zu dem Fall gesagt hat?
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15.09.2022 um 18:43Scarbi schrieb:Was würde sich der später Verurteilte dabei bildlich vorgestellt haben? Eine Frau K. die nach dem Wählen einen Schwächeanfall bekam und deshalb den Hörer wieder auflegen musste?
Ja, oder einen Schlaganfall und nicht reden konnte, was auch immer. Es sollte mMn. aussehen wie ein panischer fehlgeschlagener Hilferuf und genauso hat es die Kammer auch interpretiert, allerdings als Hilferuf ausgehend vom Täter.
Scarbi schrieb:Wo kann man eigentlich nachlesen, was der Fallanalytiker – Kriminalist– Autor – Berater Petermann zu dem Fall gesagt hat?Dazu finde ich nur noch diesen SternTV Beitrag:
(ab 4:20)
Wenn du dir das Video ansiehst, kannst ja mal drauf achten, ob dort objektiv über den Fall berichtet wird oder ob dort nur Entlastendes erwähnt wird.
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15.09.2022 um 19:05Palio schrieb:Wenn du dir das Video ansiehst, kannst ja mal drauf achten, ob dort objektiv über den Fall berichtet wird oder ob dort nur Entlastendes erwähnt wird.Das wäre das erste Mal in diesem Fall, dass ich eine objektive Darstellung erhalte. Zeuginnen, die aus dem Nichts kommen und im Sinne der Verteidigung sprechen, bringen mehr Klicks/Quote/Auflage. Das Medium aus dem Link macht da keine Ausnahme.
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15.09.2022 um 19:47DieTatii schrieb:der galt doch aber erst, wenn eine Verbindung bestand. Hier soll es ja noch gar nicht zu einer Verbindung gekommen sein, das meinte ich.Genditzki hat anscheinend behauptet, dass bei beiden Anrufen der AB ansprang...und das wurde wohl widerlegt.
DieTatii schrieb:Denn ein reiner Wählvorgang dürfte ja eigentlich nicht erfasst werden, zumindest damals.Ich gehe davon aus, dass dieser Nachweis erbracht wurde.
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16.09.2022 um 08:20Cassandra71 schrieb:Ich gehe davon aus, dass dieser Nachweis erbracht wurde.Ja, das ergab sich aus dem Verbindungsnachweis von der Telekom zum Festnetzanschluss (2. Urteil Seite 32).
MG hat übrigens behauptet, er habe nur einmal angerufen, das konnte aber widerlegt werden. Es waren zwei Anrufe im Abstand von 14 Sekunden.
Eine Verbindung kam auch beide Male zustande und die Verbindung dauerte jeweils nur ca. 1 Sekunde, die zweite geringfügig mehr als die erste. Das bedeutet bei meiner Interpretation, dass er beim ersten Mal nicht sicher war, ob die Verbindung nach Ende des Wählvorganges wirklich zustande kam und er daher noch einmal anrief und auflegte, als er sicher war, dass am anderen Ende jemand abnahm bzw. der AB anging.
Danach beginnt das besagte Zeitfenster zwischen den Anrufen beim Hausarzt (14:57) und dem Anruf beim Pflegedienst (15:09), wobei m. E. das Verbringen in die Badewanne schon vorher erfolgt war.
So war der Ablauf meiner Meinung nach:
Frau Kortüm lag bereits bewusstlos in der Badewanne. Nach den Anrufen beim Arzt stellte MG den Wasserhahn an und ist dann, ggf. mit Sachen/ Geld, runter in die Tiefgarage zum Auto, dort fiel ihm der Pflegedienst ein, den er anrief und vielleicht ist er dann sogar nochmal wieder hochgelaufen, um den Schlüssel außen einzustecken. Danach wollte er zunächst zum Krankenhaus Agatharied für ein Alibi fahren. Unterwegs fiel ihm ein, dass seine Mutter den unangekündigten Besuch evtl. merkwürdig finden könnte, zumal MG auch gerade aus dem Krankenhaus Agatharied kam. Ihm kam die Idee mit dem Einkaufsauftrag, der zudem einen Kassenbon beinhalten würde. Also ist er in Bad Wiessee kurzerhand abgebogen zum Edeka. Dort griff er schnell Schokolade und Binden und eilte damit zur Kasse, der Kassenzettel zeigt 15:30 Uhr. Derweil ertrinkt Frau Kortüm. MG kehrte wieder um und fuhr zurück nach Hause zum Haare färben und Duschen und erst später mit der Familie wieder zum Krankenhaus und danach nochmal zu Edeka. Die Wohnung von Frau Kortüm betrat er erst abends wieder nach Aufforderung durch die Polizei. Urteil Seite 20:
Gegen 21.00 Uhr erschien der Angeklagte in der Wohnung von Frau K. Der Polizeibeamte PHM R. teilte dem Angeklagten mit, dass Liselotte K. verstorben sei, wobei nähere Details nicht genannt wurden.Bei seinem zweiten Eintreffen in der Wohnung übergab er dann der Polizei den Schmuck, die Pelzmäntel und den Kassenbon. Am nächsten Tag berichtete Genditzkis Schwiegermutter dem Ehepaar Genditzki vom Tod der alten Dame und beide waren überrascht, weil sie in der Richtung gar nichts geahnt hatten.
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16.09.2022 um 08:30@Palio
Die Version beinhaltet jedoch die Gefahr, dass Frau K. sich noch hätte retten können, bevor sie ertrank. Also ein paar Minuten müsste er schon ausharren.
Die Version beinhaltet jedoch die Gefahr, dass Frau K. sich noch hätte retten können, bevor sie ertrank. Also ein paar Minuten müsste er schon ausharren.
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16.09.2022 um 08:41Scarbi schrieb:Die Version beinhaltet jedoch die Gefahr, dass Frau K. sich noch hätte retten können, bevor sie ertrank. Also ein paar Minuten müsste er schon ausharrenNach den Anrufen beim Hausarzt ist er mMn. weggefahren und dieses Risiko eingegangen. Wenn der Streit schon um 14:30 Uhr passierte, war sie aber evtl. auch bereits 30 Minuten bewusstlos, ohne dass sich etwas an ihrem Zustand änderte, so dass er sich relativ sicher war, dass das so bleibt. Vielleicht ist er zur Kontrolle vor dem Haare färben nochmal rüber in die Wohnung und hat festgestellt, dass sie ertrunken ist.