sooma schrieb:Oder er wusste, dass später der Pflegedienst kommt und er sie ja am nächsten oder übernächsten Tag wiedersieht. Er war ja dort tätig. Aus einem Nichtanrufen, um nochmal bei Frau K. "Bericht zu erstatten", eine Absicht bzw. das Wissen um (s)eine Tat abzuleiten, halte wiederum ich für sehr mühsam konstruiert.
Der übliche Ablauf war, dass er mehrmals täglich bei ihr vorbeischaute. Morgens brachte er Brötchen, mittags sah er nach ihr und brachte ihr den Einkauf, nachmittags schaute er zum Kaffee vorbei.
Es ist daher äußerst ungewöhnlich, dass er ausgerechnet an diesem Tag der Krankenhausentlassung zweimal den Hausarzt anrief, aber sofort wieder auflegte und der Arzt dann nicht mehr angerufen wurde.
Es ist ungewöhnlich, dass er direkt danach Einkäufe für LK erledigte, die er ihr aber nicht vorbeibrachte, obwohl er direkt neben ihr wohnte und nach dem Einkaufen auch sofort wieder nach Hause fuhr.
Es ist ungewöhnlich, dass er sie nicht informierte, dass er den Pflegedienst erreicht hatte und es ist ungewöhnlich, dass er sich nicht mehr nach ihr erkundigte, zumal sie frisch aus dem Krankenhaus entlassen war und es ihr schlecht ging (schlapp und Knieschmerzen).
Es ist ungewöhnlich, dass auch LK, die sonst 4-5 mal täglich bei ihm anrief, dies an diesem Tag nicht mehr tat.
Es ist ungewöhnlich, dass er den Schlüssel zum allerersten Mal außen stecken ließ (mutmaßlich damit er als Hausmeister nicht gerufen wird, um die Wohnung zu öffnen).
Es ist ungewöhnlich, dass Frau K. zum ersten Mal die Geldkassette offen herumstehen ließ.
Es gibt weitere ungewöhnliche Dinge, die Summe macht es dann letztlich aus im Zusammenhang damit, dass ein Unfall rechtsmedizinisch und biomechanisch ausgeschlossen wurde.