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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.11.2019 um 17:26
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Du verkürzt meinen Aussage auf nur ganz wenige Punkte.
Ich streiche nur die Phrasen, um zum Kern vorzudringen. :)
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Mit diesen Überlegungen von Adamec würde man experiementel vorgehen, um eine Sache möglichst zu vereinfachen, um sie etwas vorhersehbar zu machen. Mit dieser Annahme bestimmt man jedoch von vornherein aber in Wirklichkeit unbekannte Parameter, die aber in Wiklcikeit nicht bestimmbar sind.
Und das ist der Kern.

Prof. Keil und Adamec, beide, gehen die entscheidenden, selbstverständlich auch zu definierenden Parameter in verschiedenen Konstellationen durch und kommen damit zu zweifelsfreien Ergebnissen.

Das hier ist eins davon:
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Nicht zu erreichen ist die Endposition hingegen, wenn Frau K. ohne Schrägstellung
direkt vor der Wanne gestanden hat. Vorausgesetzt sie sei mit dem Oberkörper leicht nach
vorne übergebeugt in die Wanne gestürzt, so wäre ihr Körper klappmesserartig über den
Wannenrand gefallen, d.h. der Oberkörper wäre in die Wanne gefallen und die Beine wären
außerhalb der Wanne geblieben. Wenn sie vor der Wanne in aufrechter Haltung stehend
zusammengesackt wäre, so wäre sogar der gesamte Körper vor der Wanne geblieben und
nicht in die Badewanne gelangt.
Nun sag konkret hierzu: Konnte Adamec (Keil sagt das Gleiche) diese Feststellung treffen oder konnte er es nicht? Nur bezogen auf diese eine Aussage. Ist sie wahr oder falsch?
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Hast Du eine Erklärung dafür, warum Menschen beim Kampfsport jahrelang trainieren müssen um aus jeder Postion "frei Fallen" zu können.
Weil sie sich normalerweise instinktiv abstützen.
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Warum sollte es eine gehbehinderte Frau K. spontan können?
Sie konnte es ja nicht, sie stützte sich deswegen nicht ab, weil sie nicht fiel, sondern in die Wanne hineingelegt wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.11.2019 um 17:43
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Sie konnte es ja nicht, sie stützte sich deswegen nicht ab, weil sie nicht fiel, sondern in die Wanne hineingelegt wurde.
ja, sie wurde in die Badewanne gelegt, aber nicht von MG sondern vom Notarzt, nachdem er ihren Tod festgestellt hatte.(Auffindeposition)


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02.11.2019 um 18:02
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Seps13 schrieb:
Nicht zu erreichen ist die Endposition hingegen, wenn Frau K. ohne Schrägstellung
direkt vor der Wanne gestanden hat. Vorausgesetzt sie sei mit dem Oberkörper leicht nach
vorne übergebeugt in die Wanne gestürzt, so wäre ihr Körper klappmesserartig über den
Wannenrand gefallen, d.h. der Oberkörper wäre in die Wanne gefallen und die Beine wären
außerhalb der Wanne geblieben. Wenn sie vor der Wanne in aufrechter Haltung stehend
zusammengesackt wäre, so wäre sogar der gesamte Körper vor der Wanne geblieben und
nicht in die Badewanne gelangt.

Nun sag konkret hierzu: Konnte Adamec (Keil sagt das Gleiche) diese Feststellung treffen oder konnte er es nicht? Nur bezogen auf diese eine Aussage. Ist sie wahr oder falsch?
Die Aussage ist richtig, aber sie bringt in Wirklichkeit nichts, weil sie unendlich viele andere Einflüsse ausklammert. Zusätzlich wird von einer statischen Ausgangslage ausgegangen, von einer ganz besonderen Stellung aus, für die es aber keinerlei Anhaltspunkte gibt, sie berücksichtigt keinen möglichen anderen Winkel zur Badewanne, keine Bewegung des Opfers in Richtung Badewanne oder in seitliche. Die Anzahl der Möglichkeiten sind eben nicht fassbar.

Man kann sich einige wenige herausgreifen, wenn man tausend andere Möglichkeiten außer acht läßt und dafür kann man dann nur grobe Aussagen treffen. Aber es bringt nichts, weil man keinen Anhaltspunkt hat, ob diese Annahme überhaupt zutraff und man die anderen tausende von Möglichkeiten nicht erfassen kann.


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03.11.2019 um 13:15
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb am 22.08.2019:Sprich: Was bereits im Strafprozess hätte seitens des Angeklagten, vertreten durch seinen Verteidiger, vorgebracht werden können, aber nicht vorgebracht wurde, taugt nicht als „neuer“ Wiederaufnahmegrund gemäß § 359 Nr. 5 StPO.

Ist so, steht im Gesetz, und wem das nicht passt, der kann sich gerne persönlich oder per Petition an den Gesetzgeber wenden, Adresse Deutscher Bundestag Berlin. Das Gericht ist der falsche Adressat.
Das ist so schlicht und ergreifend falsch. Wiederaufnahmegründe sind neue Tatsachen und Beweismittel. Als neu gilt eine Tatsache, wenn sie dem Gericht bei der Urteilsberatung nicht bekannt war und von ihm daher bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnte. Gleichgültig ist auch, ob die Tatsache in der Hauptverhandlung hätte zur Sprache gebracht werden können (Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 359 Rn. 30 ff.).

Das OLG Frankfurt führt hierzu aus (Beschluß vom 20. 1. 1978 - 1 Ws 21/78, NJW 78, 841):
Entgegen der im angefochtenen Beschluß vertretenen Auffassung handelt es sich bei dem Vorbringen des Verurteilten, die Blutgruppe der Blutspur an seinem Schuh sei nicht bestimmbar gewesen, um eine neue Tatsache i.S. von § 359 Nr. 5 StPO. Neu i.S. von § 359 Nr. 5 StPO ist eine Tatsache, die dem seinerzeit erkennenden Gericht nicht bekannt war und von ihm daher bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnte (Meyer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 359 Rdnr. 41). Wie sich aus den Urteilsgründen ergibt, ging die erkennende StrK davon aus, daß der am rechten Schuh des Verurteilten festgestellte Menschenblutfleck die Blutgruppe B hatte. Der Umstand, daß sich die Blutgruppenzugehörigkeit der Blutspur mangels ausreichender Substanz nicht hatte bestimmen lassen, war ihr demnach unbekannt geblieben. Daß er sich aus dem bei den Akten befindlichen schriftlichen Gutachten der Sachverständigen ergab, ist unerheblich, da es für die Frage der Neuheit einer Tatsache allein auf die Kenntnis des erkennenden Gerichts ankommt und eine Tatsache deshalb auch dann neu ist, wenn sie sich aus den Akten ergibt, aber nicht zur Kenntnis des Gerichts gekommen ist (Meyer, § 359 StPO Rdnr. 41).
Nur die in der Hauptverhandlung erörterten Tatsachen sind niemals neu, auch wenn das Gericht sie bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt hat (Meyer-Goßner, aaO).


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.11.2019 um 20:55
Frau K. ließ ihre Wäsche im Waschkeller waschen.

Gibt es Kenntnis darüber, ob die Waschmaschine/n im Keller "frei verfügbar" oder über "Münzeinwurf" (ähnlich wie im Waschsalon) betrieben wurden?


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11.11.2019 um 11:05
@jada

Gibt es sowas in Wohnhäusern überhaupt? Hab ich persönlich noch nie erlebt. Ich kenne das Prinzip folgendermaßen:

In einem Waschkeller sind für jede Partei im Haus ein Anschluss für eine Waschmaschine und vielleicht sogar Trockner. Die Anschlüsse laufen über den Wohnungsstrom. Jeder Bewohner stellt sich dort seine Waschmaschine auf und wäscht dann nach Gutdünken, an der eigenen, privaten Maschine.

So war es bisher in jedem Mehrparteienhaus mit Waschkeller, in dem ich lebte, aber gut möglich das es auch andere Konzepte gibt.


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11.11.2019 um 11:17
@EinElch
Ja. In dem Haus (Bayern), in dem ich gewohnt habe, hatten die Wohnungen zwar entsprechende Anschlüsse für eine Waschmaschine. Es gab aber auch ein Gemeinschaftskellerraum mit Waschmaschinen und Wäschetrockner mit Münzeinwurf.

Ich kann mir vorstellen, dass es sowas gerade in Wohnanlagen für Senioren gibt.


Spielt in dem Fall aber nur eine Rolle, wenn man weiß, wie es bei Frau K. war.


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11.11.2019 um 11:45
Zitat von jadajada schrieb:Spielt in dem Fall aber nur eine Rolle, wenn man weiß, wie es bei Frau K. war.
Und welche Rolle spielt es? Was könnte man daraus ableiten? Ich kann dir nicht gerade nicht folgen.


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20.11.2019 um 15:35
Zitat von AndanteAndante schrieb am 22.08.2019:Was bereits im Strafprozess hätte seitens des Angeklagten, vertreten durch seinen Verteidiger, vorgebracht werden können, aber nicht vorgebracht wurde, taugt nicht als „neuer“ Wiederaufnahmegrund gemäß § 359 Nr. 5 StPO.
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb am 03.11.2019:Das ist so schlicht und ergreifend falsch. Wiederaufnahmegründe sind neue Tatsachen und Beweismittel. Als neu gilt eine Tatsache, wenn sie dem Gericht bei der Urteilsberatung nicht bekannt war und von ihm daher bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnte. Gleichgültig ist auch, ob die Tatsache in der Hauptverhandlung hätte zur Sprache gebracht werden können (Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 359 Rn. 30 ff.).
Und das ist eben nicht so klar umrissen. Da gibt es durchaus noch Interpretationsspielräume im Einzelfall. @Andante meinte damals (vermute ich), dass bekannte und behandelte Sachverhalte, die in eine bestimmte Richtung interpretiert und entsprechend gewürdigt werden, bereits in der Hauptverhandlung anzugreifen und ggf. zu widerlegen sind und nicht erst mit einem WAA, beispielsweise durch nachträgliche Gegengutachten.

Das betrifft die Problematik, exakt zu definieren, was bereits Gegenstand der Beweiswürdigung war und was wirklich neu ist. Mit dem WAA hier werden die Themen "Wäsche in der Badewanne waschen", "Unfallsimulation" und "Todeszeitpunkt" aufgegriffen. Zu allem gibt es mit den entsprechenden Details Feststellungen im Urteil.
Man hat zum WAA neue Sachverständige gehört und dabei neue Fachbereiche einbezogen, letztlich sind es aber nur Gegengutachten bzw. Gegenbehauptungen zu bereits vorhandenen Gutachten und Urteilsfeststellungen. Die Novität der Beweise ist mehr Schein als Sein. Aber auch auf scheinbar neue Tatsachen muss das Überprüfungsgericht eingehen und deren Geeignetheit würdigen.

Die StA hat sich schon geäußert:
https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Staatsanwaltschaft-blockt-ab;art155371,4359045
Der Anwältin zufolge argumentiert die Staatsanwaltschaft in dem Papier, die im Antrag vorgebrachten Beweismittel seien "nicht neu, beziehungsweise - ihre Richtigkeit unterstellt - nicht geeignet, der Verurteilung die tatsächliche Grundlage zu entziehen"



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20.11.2019 um 18:14
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Man hat zum WAA neue Sachverständige gehört und dabei neue Fachbereiche einbezogen, letztlich sind es aber nur Gegengutachten bzw. Gegenbehauptungen zu bereits vorhandenen Gutachten und Urteilsfeststellungen. Die Novität der Beweise ist mehr Schein als Sein. Aber auch auf scheinbar neue Tatsachen muss das Überprüfungsgericht eingehen und deren Geeignetheit würdigen.
Wenn man sich den Gesetzestext genau anschaut, setzt der voraus, dass das Wiederaufnahmegericht zunächst schauen muss, ob die im WA-Antrag vorgebrachten Tatsachen oder Beweismittel überhaupt "neu" sind. Sind sie nicht "neu", muss die Geeignetheit gar nicht mehr geprüft werden. Sind sie "neu", muss im zweiten Schritt geprüft werden, ob sie auch "geeignet" sind.
StPO
§ 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
5.
wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten......zu begründen geeignet sind,
So sieht es offenbar auch die StA, wenn sie schreibt, die von Frau Rick im WA-Antrag erwähnten Dinge seien nicht neu, bzw. wenn sie neu seien, seien sie jedenfalls nicht geeignet.

Nach der reinen Lehre müsste das Wiederaufnahmegericht also zunächst die Neuheit und für den Fall der Neuheit dann zusätzlich auch die Geeignetheit prüfen. Wie Gerichte aber so sind, arbeiten die halt praxisbezogen und nicht wie Hochschulprofessoren, sonst würden sie mit den vielen Fällen ja niemals fertig.

Das hieße hier: Das Gericht könnte die Neuheit offenlassen, wenn es die Geeignetheit verneint. Geschrieben sähe das dann etwa so aus: "Die Kammer hat dahingestellt sein lassen, ob die beigebrachten Dinge neu sind. Denn selbst wenn ihre Neuheit zugunsten des Antragstellers unterstellt wird, sind sie jedenfalls nicht geeignet" (man sieht, diese prozessökonomische Denke hat auch die StA, Praktiker halt).

Was heißt das nun hier? Man könnte unterstellen, dass die von Frau Rick benannte Zeugin Eyssele "neu" ist. Man könnte auch unterstellen, dass die Computersimulation und das Todeszeitgutachten "neu" sind. Aber sind sie auch "geeignet"?

Die Zeugin Eyssele m.E. kaum, denn was sie über die Gewohnheiten des Opfers bezüglich Wäschewaschen erzählt, ist von anno Tobak und sagt nichts darüber aus, ob und wie es das hochbetagte und gebrechliche Opfer zu seinem Todeszeitpunkt mit dem Wäschewaschen hielt. Die Computersimulation: Da kann sich wohl jeder selber ein Bild machen, wie überzeugend sie ist, das wurde hier schon ausgiebig diskutiert. Das Todeszeitgutachten? Selbst wenn es "neu" wäre, ist es ungeeignet, denn es läßt eine zeitliche Toleranzschwelle, die den Feststellungen des Tatgerichts zum Todeszeitpunkt eben nicht widerspricht.


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20.11.2019 um 19:20
Jetzt habe ich mich durch die 111 Seiten des Urteils gelesen und dazu auch noch viel quergelesen. Sehr interessant ist, was der Sachverständige für Biomechanik auf Seite 55/56 dazu feststellt, wie es hätte passieren können. Das kommt dem Eindruck meiner laienhaften "Versuche" sehr nahe. Er geht allerdings rein vom Stehen aus und ich mehr vom Sitzen auf dem Wannenrand. Frau Frau K. war 1,65 m groß, ich bin 5 cm größer. Auch ist mein Wannenrand in 55 cm Höhe, nicht in 60 cm Höhe wie bei Frau K. Sie dürfte also noch weniger "Halt" mit ihrem linken Bein am Boden gehabt haben, sollte sie (mit ihrer rechten Seite zur Wand, also dem Rücken zur Tür) gesessen haben. Das mit der möglichen "Selbstrettung" erscheint mir zweifelhaft.

Der ganze merkwürdige Rest muss sich erstmal setzen, hängengeblieben ist jetzt erstmal sehr subjektiv: "könnte möglich sein... dem hat sich das Gericht trotzdem nicht angeschlossen". Aber da wird ja - bei allem Respekt - ein sehr klares Bild von Frau K. geschildert: herrisch, besitzergreifend und manipulativ. Freundlich gesagt: "resolut" und "eigen". Das gibt natürlich viel Raum, um auch an eine Affekttat zu denken. Die Beschreibungen ihres Gesundheitszustandes stärken allerdings mein Gefühl, dass es sich durchaus auch um einen tragischen Unfall gehandelt haben könnte.

Immer noch zuviel "könnte" und "ist anzunehmen" im Gesamtpaket für mich, auch wenn das Gericht die Schuld von M.G. "festgestellt" hat.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Zeugin Eyssele m.E. kaum ...
Sie könnte über die Waschgewohnheiten und über die gesundheitsbedingten Stütze der Frau K. berichten. So unerheblich finde ich das jetzt nun gar nicht. Und "anno tobak" ist ein bisschen übertrieben ;) Zeugenaussagen haben doch kein Verfallsdatum und werden auch noch viel weiter zurückliegend zur Klärung von Fällen hergezogen.


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20.11.2019 um 19:54
Zitat von soomasooma schrieb:Und "anno tobak" ist ein bisschen übertrieben ;) Zeugenaussagen haben doch kein Verfallsdatum und werden auch noch viel weiter zurückliegend zur Klärung von Fällen hergezogen.
Vielleicht ist das ein Missverständnis. Ich wollte sagen, das die Angaben von Frau Eyssele zwar natürlich aus heutiger Zeit sind, sich aber auf Wahrnehmungen der Zeugin beziehen, die diese vor vielen Jahren gemacht hat, als Frau Kortüm halt auch viel jünger und beweglicher war. Ob diese Zeugenaussage für die späteren Wäschewaschgewohnheiten des Opfers viel hergibt, darf bezweifelt werden, insbesondere, weil es mehrere übereinstimmende Zeugenaussagen zu den späteren Gewohnheiten des Opfers gibt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.11.2019 um 20:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:als Frau Kortüm halt auch viel jünger und beweglicher war.
Dann wiegen aber doch die schon damals vorkommenden Stürze als "Indiz" um so schwerer? Zu den Waschgewohnheiten möchte ich den weiteren Zeugen dazu nichts unterstellen: sie haben das berichtet, was sie nicht gesehen haben - damit habe ich noch Schwierigkeiten.


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20.11.2019 um 22:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das hieße hier: Das Gericht könnte die Neuheit offenlassen, wenn es die Geeignetheit verneint.
Die Neuheit bei konstruierten neuen Tatsachen wie dem Beschusstest mit anderer Anordnung (Mordfall Babenhausen) oder bei scheinbar neuem Beweis zum Todeszeitpunkt durch Einbeziehung einer Berechnung der Wassertemperatur zu unterstellen, scheint mir einfacher und sicherer zu sein, als herausarbeiten zu wollen, warum es keine neuen Tatsachen sind. Das meinte ich mit:
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Aber auch auf scheinbar neue Tatsachen muss das Überprüfungsgericht eingehen und deren Geeignetheit würdigen.

Die Zeugin Eyssele ist aber definitiv ein neues Beweismittel. Was nichts bringt, denn die Geeignetheit ist mehr als fraglich. Ihre Aussage zu angeblichen früheren Gewohnheiten und Begebenheiten  ist nicht nur unmaßgeblich, ich halte die Zeugin auch nicht für glaubwürdig.
Hier kommt sie zu Wort:
Youtube: Der "Badewannenmord": Unschuldig im Gefängnis? | SPIEGEL TV
Der "Badewannenmord": Unschuldig im Gefängnis? | SPIEGEL TV
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(ab 6:30)

Allein der Altersunterschied ist bemerkenswert. Liselotte Kortüm, die von der Zeugin "Frau Kortüm" genannt wird, ist anscheinend damals mit einer 30 Jahre jüngeren Bekannten um die Häuser gezogen, nachdem sie ihre Wäsche in der Badewanne eingeweicht hatte. Diese Bekannte, die sich 10 Jahre zu spät meldet, kann nun angeblich explizite Angaben zu genau den umstrittenen Waschgewohnheiten von LK machen, die sonst keiner aus dem Umfeld der alten Dame bestätigt. Auch von einem Sturz in die Badewanne mit voller Bekleidung weiß sie zu berichten. Kann man glauben, kann man aber auch berechtigt anzweifeln.
Ich gehe davon aus, dass sich das Gericht mit der Zeugenaussage nicht lange aufhalten wird.


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21.11.2019 um 15:26
Verstehe ich nicht.

Warum ist das unglaubwürdig?

Ich war eine Zeitlang mit sehr viel älteren Frauen unterwegs. Teilweise waren diese schon in Rente und ich gerade Mitte 30.
Das war nie ein Hindernis oder Thema.
Es passte damals einfach gut.


Und was das mit dem erst jetzt erfahren betrifft. Ein Jugendfreund von mir sitzt/saß im Gefängnis. Er hat jemanden ungebracht. Erfahren habe ich das Jahre später erst, obwohl wir hier auf dem Dorf wohnen. Ich kann mich nicht mal an entsprechende Zeitungsberichte erinnern.

Genauso habe ich erst viele Jahre später erfahren, dass ein bundesweit bekannter Vermisster ein Angehöriger einer Bekannten ist. Man hat ihr ihren Kummer nie angemerkt.

Wir dürfen nicht immer voraussetzen, dass die sozialen Medien den gleichen Stand hatten wie jetzt und das sie zusätzlich eine hohe Bedeutung für einen möglichen Zeugen hatten.


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21.11.2019 um 15:48
@Seps13
Was empfindest Du denn an der Zeugin als so unglaubwürdig? Bauchgefühl oder bloss das mit dem Alter (was natürlich Unsinn ist) oder irgendetwas anderes?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.11.2019 um 21:32
Zitat von soomasooma schrieb:Was empfindest Du denn an der Zeugin als so unglaubwürdig?
Es sind die gehäuften Abweichungen vom erwartbaren Verhalten und Auftreten, die stutzig machen und auch stutzig machen sollten. Jede Zeugenaussage ist anhand verschiedener Kriterien auf Glaubhaftigkeit zu prüfen. Ein Zeuge kann die Wahrheit sagen, er kann aus verschiedenen Gründen lügen, er kann aber auch nur falsch erinnern.
Mich macht hier der Gesamteindruck sehr skeptisch.
Der große Altersunterschied, der unterschiedliche Stil der beiden Frauen, die Tatsache, dass E. genau das zu berichten weiß, was von der Verteidigung gebraucht wird ("Einweichmarotte" mitsamt voll bekleidetem Sturz in die Badewanne), die Tatsache, dass sie sich erst 10 Jahre nach Kortüms Tod meldet, die Tatsache, dass sie von ihr als "Frau Kortüm" spricht.

Jeder, der ein bisschen Erfahrung mit Zeugen hat, wird ihr die Aussage nicht einfach so fröhlich-fromm abkaufen. Es würden dann ggf. der Hintergrund zur Person und zur Aussage weiter recherchiert werden. Wer kann die Freundschaft und den Umgang der beiden bezeugen? In welchem Verhältnis steht die Zeugin evtl. zum Verurteilten? Warum hat sie damals nichts vom Tod ihrer angeblichen Freundin erfahren? Wann und wodurch kam es nun nach so langer Zeit zu ihrer Aussage?
Aber hier muss das Gericht gar nicht auf die Glaubhaftigkeit eingehen, es reicht schon, dass E. selbst sagt, dass ihre Aussage die Vergangenheit betrifft. Damit ist sie irrelevant für die Urteilsfeststellungen, die sich auf die jüngere Zeit vor dem Tod und besonders auf den Tag der Krankenhausentlassung beziehen. Eine Erschütterung der den Schuldspruch tragenden Feststellungen ist dadurch nicht möglich.

Ich sage mal voraus, dass der Wiederaufnahmeantrag insgesamt keine Aussichten auf Erfolg hat und dass diese Zeugenaussage dabei ohnehin nur Makulatur ist.


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22.11.2019 um 12:27
@Seps13

Was sagt denn die Krankenakte, beim Hausarzt, über gehäufte Stürze? Ich meine, wenn es gehäufte Stürze, in der Form wie von der Zeugin beschrieben , gegeben hätte, stünde das sicherlich in der Krankenakte. Glaube nicht, dass man plötzliches Umfallen aus heiterem Himmel, dem Arzt gegenüber verschweigt.


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22.11.2019 um 12:48
Ebenso wie @Seps13 halte ich die Zeugin für unglaubwürdig und ihre Erzählungen (Aussagen sind es nicht, da sie nicht vernommen wurde) für unglaubhaft.

Sowohl zum Einen wie zum Anderen könnte man einiges schreiben. Das ist der Mühe aber nicht wert. Die Verteidigerin hält die Zeugin ebenfalls nicht für brauchbar. Andernfalls würde sie die Zeugin nicht durch Fernsehinterviews verbrennen, sondern peinlich darauf achten, dass diese sich nicht öffentlich äußert.

Im Übrigen ist der oben verlinkte SPIEGE-Bericht bemerkenswert manipulativ. Da wird zunächst die traurige Ehefrau der Verurteilten interviewt, um bereits zu Beginn positive Emotionen für den Verurteilten hervorzurufen. Sodann wird viel aus dem Leben des Verurteilten erzählt, seine Vaterschaft, seine Tätigkeit. All das hat mit seiner Verurteilung nichts zu tun, schafft aber wieder ein positives Gefühl für den Verurteilten. Die Entscheidungen der Gerichte hingegen werden verkürzt dargestellt, Belastendes erst gar nicht erwähnt und der dramatische Sprachgebrauch ("Plötzlich entschied das Gericht, es hätte einen Streit gegeben") soll negative Assoziationen mit der Deutschen Gerichtsbarkeit wecken.

Nachgerade empörend ist, wie die Tote Frau K. dargestellt wird. Sie wird als eigensinnig, schräg und tölpehaft beschrieben. Der Zuschauer soll den Eindruck gewinnen, dass "die Alte" schon eh nicht ganz bei Verstand und überhaupt bis zur Selbstgefährdung tollpatschig war.

Wie man aber an den Kommentaren hier erkennen kann: Es funktioniert außerordentlich gut, diese manipulative Berichterstattung.


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