Badewannenunfall von Rottach-Egern
07.09.2019 um 22:06Sector7 schrieb:Entsprechend einer wahrsch. Ziel-Temperatur von 28 Grad ...Hilfst du mir auf die gedanklichen Sprünge?
Sector7 schrieb:Entsprechend einer wahrsch. Ziel-Temperatur von 28 Grad ...Hilfst du mir auf die gedanklichen Sprünge?
jada schrieb:Hilfst du mir auf die gedanklichen Sprünge?Naja, wenn ich den Regler auf 5 drehe (was einer Raum-Zieltemperatur von 28 Grad entspricht), dann beabsichtige ich wahrscheinlich einen längeren Aufenthalt im Bad ohne Kleidung oder in dünner Kleidung. Oder ein Wäsche trocknen :-)
JosefK1914-2 schrieb: […] hat den Wannenverschluss zugedreht (daher mehrere DNA-Spuren an dem Rad), hat sich dann zum Wasserhahn rübergebeugt, hat sich dabei mit der rechten Hand an dem Badewannengriff abgestützt und hat mit der linken Hand Warm- und Kaltwasser etwas aufgedreht.War Frau K. Links- oder Rechtshänderin?
Sector7 schrieb:Naja, wenn ich den Regler auf 5 drehe (was einer Raum-Zieltemperatur von 28 Grad entspricht), dann beabsichtige ich wahrscheinlich einen längeren Aufenthalt im Bad ohne Kleidung oder in dünner Kleidung.Achso, danke dir. Ich dachte, es ist eine Temp. aus dem Urteil...
Die Verstorbene war bekleidet mit einer hellblauen Schlafanzughose, darunter trug sie eine Unterhose mit einer Slipeinlage. Die hellblaue Schlafanzughose und die Unterhose wiesen braune Kotspuren auf.S. 19, Az.: 2Ks31 Js 40341/08, Landgericht München II
jada schrieb:Achso, danke dir. Ich dachte, es ist eine Temp. aus dem Urteil...Nee, im Urteil steht nur Stufe 5 oder Höchststufe. Dafür gibt es jedoch keine plausible Begründung außer Aufenthalt im Bad oder Wäschetrocknen.
Sector7 schrieb:Machen wir es kurz. Es gibt aus meiner Sicht keine auf eine Straftat und die Person MG bezogenen tatrelevanten Indizien, weshalb Annahmen und Spekulationeen (zB Bezugstat, Nachtatverhalten, Ausschluss Wannennutzung, Ausschluss Unfall) in der Beweiswürdigung durch richterliche Überzeugung begründet und zum Nachteil des Angeklagten ausgelegt wurden.Machen wir es noch kürzer. Es gibt diesen Sturz in der Realität nicht und daher findet ihn auch keiner.
Auf den 100 Urteilsseiten wurde 50x der Passus "Zur Überzeugung der Kammer" bemüht, m.E. jedoch häufig ohne den jeweiligen Sachverhalt ausreichend zu objektivieren, so wurden zB nicht alle objektiv plausiblen Unfallabläufe berücksichtigt.
Hapert es insgesamt an einer ausreichend objektivierbaren Indizienkette mit eindeutig Tat- und Täter-bezogenen Fakten, reichen subjektive richterliche Überzeugungen als Ersatz aber nicht aus, dann ist der Tatnachweis schlicht nicht erbracht und dann gilt in dubio pro reo.
Venice2009 schrieb:Weshalb gibt es DNA Spuren von ihr an der Badewanne
JosefK1914-2 schrieb:DNA-Spuren des Opfers am Drehknopf des Badewanneneinflusses
Sector7 schrieb:Wobei Kaltwasser und Warmwasser noch getrennt zu bedienen waren.Da beziehe ich mich auf diese völlig plausible Überlegung:
JosefK1914-2 schrieb am 16.08.2019:etwas wird ein Täter schon mitdenkenIch erwähnte es bereits - Er wird eins von ihren neben dem Waschbecken hängenden Handtüchern benutzt haben, um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen. Ganz doof ist er ja nun nicht.
Sector7 schrieb:dann beabsichtige ich wahrscheinlich einen längeren Aufenthalt im Bad ohne Kleidung oder in dünner Kleidung. Oder ein Wäsche trocknenVielleicht frierst du auch generell im Spätherbst, weil du fast 90 bist, eine Herzinsuffizienz hast und es dann bei deinen häufigen Stuhlgängen gern schön warm hast?
Sector7 schrieb:Denn selbst wenn die Wohnung nach dem 5-tägigen Krankenhausaufenthalt kalt war
Nach Einschätzung der Kammer spiegelt die am Abend des 28.10.2008 vorgefundeneAuch die Heizungseinstellung im Bad war also vermutlich noch so wie am 23.10.08.
Wohnung zum großen Teil in mehreren Räumen den Zustand vom Morgen des 23.10.2008
wieder, als Frau K. wegen akutem Durchfall ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Seps13 schrieb:Machen wir es noch kürzer. Es gibt diesen Sturz in der Realität nicht und daher findet ihn auch keiner.Sehe ich komplett anders, wenn man entsprechende Gelder locker macht, würde man hunderte Simulationen und Abläufe finden, die funktionieren. Das ist wie bei Darsow mit dem SB-Schalldämpfer nur umgekehrt, dort gibt es auch hunderte Varianten der Bauanleitung, die funktionieren, nur die eine von Darsow heruntergeladene vllt. nicht ohne Modifikationen.
Sector7 schrieb:Sehe ich komplett anders, wenn man entsprechende Gelder locker macht, würde man hunderte Simulationen und Abläufe finden, die funktionierenDie beiden eingeschalteten Institute haben ja ne Menge Geld gekostet und auch ihr Bestes gegeben. Das Ergebnis ist ja wohl kaum überzeugend. Mehr Geld und mehr Institute werden hier auch nicht zu mehr Realität verhelfen.
Seps13 schrieb:Auch die Heizungseinstellung im Bad war also vermutlich noch so wie am 23.10.08.Wieso denn das? Mein Haus ist abends auch größtenteils in dem Zustand wie morgens, dennoch könnte ich im Bad die Heizung aufgedreht haben.
Seps13 schrieb:Die beiden eingeschalteten Institute haben ja ne Menge Geld gekostet und auch ihr Bestes gegeben. Das Ergebnis ist ja wohl kaum überzeugend. Mehr Geld und mehr Institute werden hier auch nicht zu mehr Realität verhelfen.Was genau ist daran nicht überzeugend? Die unbekannten Eingangsparameter von Sitz- oder Standpositionen, wo ein paar Zentimeter über ein volles oder halbes Kopfaufschlagen entscheiden? Grundsätzlich ist damit m.E. erwiesen, dass LK nicht nur von der rechten Badewannenseite aus gestürzt sein kann und darum gehts.
Sector7 schrieb:dann beabsichtige ich wahrscheinlich einen längeren Aufenthalt im BadAlso, alte Menschen frieren schnell und braucher lange auf dem Klo. Mit runtergelassener Hose wird denen schon mal kalt.
EinElch schrieb:Also, alte Menschen frieren schnell und braucher lange auf dem Klo. Mit runtergelassener Hose wird denen schon mal kalt.Wenn dem so wäre, hätte LK ne Jogginghose angehabt. :-)
Meine Badezimmerheizung ist auch immer auf 5, und ich bade seltenst.
Sector7 schrieb:Naja, wenn ich den Regler auf 5 drehe (was einer Raum-Zieltemperatur von 28 Grad entspricht), dann beabsichtige ich wahrscheinlich einen längeren Aufenthalt im Bad ohne Kleidung oder in dünner Kleidung. Oder ein Wäsche trocknen :-)Wäre eine Erklärung. Aus Erfahrung weiß ich, dass viele sturzgefährdete Senioren die Heizung ihres Bades dauerhaft voll aufgedreht lassen, da sie grade im Bad einen Sturz befürchten, und nicht stundenlang auf kalte Fliesen liegen wollen.
Sector7 schrieb:Sehe ich komplett anders, wenn man entsprechende Gelder locker macht, würde man hunderte Simulationen und Abläufe finden, die funktionieren. Das ist wie bei Darsow mit dem SB-Schalldämpfer nur umgekehrt, dort gibt es auch hunderte Varianten der Bauanleitung, die funktionieren, nur die eine von Darsow heruntergeladene vllt. nicht ohne Modifikationen.Ja, da gebe ich Dir recht.
JosefK1914-2 schrieb:Ich zitiere mal das Urteil:
Gemäß dem im Selbstleseverfahren eingeführten DNA-Gutachten ... fanden sich am Badewannengriff, am Duschregler, , an der Oberkante sowie Vorderseite des Drehknopfes des Wasserablaufs ausschließlich DNA-Muster, die mit der Frau X übereinstimmten und sich daher mit hoher Wahrscheinölichkeit der Frau X zuordnen ließen, was zwar grundsätzlich für eine Berührung der Wanne, nicht aber unbedingt die Nutzung der Wanne durch sie spricht und zudem nichts über den Zeitpunkt besagt.
Venice2009 schrieb:Weshalb gibt es DNA Spuren von ihr an der Badewanne, obwohl sie diese nie nutzte? Man kann wohl kaum davon ausgehen, dass diese jahrelang nicht mehr geputzt worden ist.Nun wüsste man tatsächlich gerne, wer wann und wie das Bad putzt, wann es zum letzten Mal geputzt wurde usw.
Rick_Blaine schrieb:Nun wüsste man tatsächlich gerne, wer wann und wie das Bad putzt, wann es zum letzten Mal geputzt wurde usw.Genau, und das wäre Aufgabe des Gerichts gewesen, ehe es die DNA-Spuren als nicht entlastend angesehen hätte. Jegliche Beschäftigung hiermit fehlt in dem Urteil.
Sector7 schrieb:Wieso denn das?Weil keiner etwas verändert hat, als Frau K. weg war, ist die Chance nunmal auch recht groß, dass die Heizung schon am Morgen des 23.10.08 so eingestellt war und blieb. Aber auch wenn sie diese beim Toilettengang nach ihrer Rückkehr so hochreguliert haben sollte, dann hat sie sicher nicht lange darüber nachgedacht, ob die Zieltemperatur mit Stufe 3 weniger oder genauso schnell erreicht wird wie mit Stufe 5.
Rosenmontag schrieb:Aus Erfahrung weiß ich, dass viele sturzgefährdete Senioren die Heizung ihres Bades dauerhaft voll aufgedreht lassen, da sie grade im Bad einen Sturz befürchten, und nicht stundenlang auf kalte Fliesen liegen wollen.Aus Erfahrung weiß ich, dass Menschen mit Herzschwäche leichter frieren, weil die Durchblutung gestört ist. Es erscheint mit naheliegender, dass Frau K. einfach aus einem Wärmebedürfnis heraus die Heizung im Badezimmer voll aufgedreht hat, als wegen der Befürchtung, im Falle eines Sturzes stundenlang auf kalten Fliesen herumzuliegen.
Rick_Blaine schrieb:Nun wüsste man tatsächlich gerne, wer wann und wie das Bad putzt, wann es zum letzten Mal geputzt wurde usw.Eine Benutzung der Badewanne durch Frau K. wurde durch Zeugenaussagen ausgeschlossen.
Sector7 schrieb:wenn man entsprechende Gelder locker macht, würde man hunderte Simulationen und Abläufe finden, die funktionierenIrgendwelche Abläufe vielleicht, aber keine plausiblen.
Sector7 schrieb:darum gehts.Das schätzt du meiner Meinung nach falsch ein.
Der Eventualbeweisantrag auf Einholung eines computertechnischen Sachverständigengutachtens, welches den Sturz eines körperlich gleich gebauten Menschen wie Frau K. in eine wie die Wanne im Bad von Frau dimensionierte Wanne in solcher Weise berechnet und simuliert, dass der Ablauf des Sturzes allein durch die Gesetze der Schwerkraft bestimmt wird, zum Beweis der Tatsache, dass Frau K. wenn sie schräg neben der Mitte oder der von vorne gesehen rechten Seite der Wanne stehend von einer plötzlichen TIA oder synkopenverursachten Bewusstlosigkeit erfasst wird, schräg nach vorne in die Wanne stürzt, sich dabei beide Kopfverletzungen zuzieht, und die auf den Lichtbildern dokumentierte Endlage erreicht, ist nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zurückzuweisen, da das Beweismittel völlig ungeeignet ist.(Urteil Seite 62)
JosefK1914-2 schrieb:Die möglichen Sturzarten dürften unendlich groß sein. Je länger man rechnet, umso mehr mögliche Sturzvarianten wird man finden, welche die Endlage und u.U. die Hämatome erklären könnten.genau so ist es. Es geht doch lediglich um die Möglichkeit so zu stürzen und dieses ist, laut der Simulation, möglich. Ob es sich tatsächlich so zugetragen hat, wissen wir nicht, und werden es wohl auch nicht erfahren. Ansonsten müsste man hellsehen können. Eine Simulation kann ja nur unterstützend zu Rate gezogen werden, sie kann unmöglich ein bestimmtes Szenario 100%ig beweisen.
JosefK1914-2 schrieb:Nehmen wir an, jemand anders hat diese geputzt, dann müsste das Gericht schon eine gute Begründung finden, warum man nun doch gerade an diesen Stellen DNA gefunden hat, die eigentlich der Behauptung der nicht erfolgten Badewannennutzung widersprechen und mit notwendigen Abläufen eines Unfalls zusammen passen.so sieht es aus. man verlässt sich auf die Aussagen der 2 Pflegerinnen, die besagen, Frau K. hätte nie im Leben ein Bad genommen bzw. die Badewanne anderweitig genutzt. Ob tatsächlich noch nach anderen Zeugen gesucht worden ist, die diese Aussage stützen? Man bedenke, die Pflegekräfte mögen täglich Frau K. bei den nötigsten Dingen geholfen haben. Das beschränkt sich meistens trotzdem nur auf eine kurze Zeitspanne von einer halben Stunde bis zu einer Stunde am Tag. Ein Pflegedienst ist keine Rund-Um-Betreuung. Die hat dann eher MG geleistet.
Seps13 schrieb:Das schätzt du meiner Meinung nach falsch ein.In §244 StPO Abs. 3 Satz 2 steht:
Es wäre darum gegangen, die denktheoretische Ecke der angeblichen hundert möglichen Stürze der alten Frau und des computersimulierten Unsinns endlich zu verlassen und eine plausible Lösung zu präsentieren.
Diese Simulation überzeugt kein bisschen (Gründe hatte ich hier schon mal ausführlich beschrieben). Nun kommt es beim WA - und um den geht es - darauf an, dass bei der Prüfung der Geeignetheit vom Standpunkt des erkennenden Gerichts auszugehen ist. Das Wiederaufnahmegericht muss sich also fragen, ob das Urteil in Kenntnis dieses Beweismittels anders ausgefallen wäre.
Und genau dazu hat das LG München II seinen Standpunkt bereits klargestellt:
Der Eventualbeweisantrag auf Einholung eines computertechnischen Sachverständigengutachtens, welches den Sturz eines körperlich gleich gebauten Menschen wie Frau K. in eine wie die Wanne im Bad von Frau dimensionierte Wanne in solcher Weise berechnet und simuliert, dass der Ablauf des Sturzes allein durch die Gesetze der Schwerkraft bestimmt wird, zum Beweis der Tatsache, dass Frau K. wenn sie schräg neben der Mitte oder der von vorne gesehen rechten Seite der Wanne stehend von einer plötzlichen TIA oder synkopenverursachten Bewusstlosigkeit erfasst wird, schräg nach vorne in die Wanne stürzt, sich dabei beide Kopfverletzungen zuzieht, und die auf den Lichtbildern dokumentierte Endlage erreicht, ist nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO zurückzuweisen, da das Beweismittel völlig ungeeignet ist.
(Urteil Seite 62)
Damit ist der Simulation als Beweismittel die Grundlage der Geeignetheit bereits vorab entzogen worden.
Im übrigen darf ein Beweisantrag nur abgelehnt werden, wenn eine Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung oder schon erwiesen ist, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder wenn es unerreichbar ist, wenn der Antrag zum Zweck der Prozeßverschleppung gestellt ist oder wenn eine erhebliche Behauptung, die zur Entlastung des Angeklagten bewiesen werden soll, so behandelt werden kann, als wäre die behauptete Tatsache wahr.Urteil S. 55:
Ein Sturz in die Auffindungsposition sei allenfalls denkbar, wenn sich die Ausgangsposition von FrauUrteil S. 56:
K. in der rechten Hälfte der Badewanne befunden habe
Ein Sturz nach hinten, d.h. mit der Rückseite des Körpers in die Wanne, sei gänzlich auszuschließenUrteil S. 58:
Ebenso schloss der Sachverständige einen Sturz in die Wanne aus einer auf dem Badewannenrand sitzenden Position heraus aus.Urteil S. 59:
Die Kammer ist den plausiblen und überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. [...], den sie aus jahrelanger Tätigkeit im Institut für Rechtsmedizin und aus zahlreichen Gutachtenserstattungen kennt, gefolgt.Damit ist m.E. jede Simulation als Beweismittel geeignet, die von einer abweichenden Stand- oder Sitzposition (links bis Mitte) ausgeht, denn die vom Gericht und den damaligen Sachverständigen ausschließlich als möglich erachtete rechte Standposition hatte für das Urteil keine Bedeutung (was nachvollziehbar ist).
Schlussfolgerung der Kammer
Zur Überzeugung der Kammer ist ein Sturzgeschehen, das aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen nur aus einer eng begrenzten Ausgangslage [rechter Badewannenrand] überhaupt denkbar ist, auszuschließen. Der Kammer erschließt sich nicht, warum sich Frau an der betreffenden Stelle, d.h. auf der rechten Seite der Badewanne, in der oben beschriebenen, vorgebeugten Körperhaltung vor die Badewanne gestellt haben sollte. Wenn sie z.B. das Wasser hätte aufdrehen wollen, so hätte sich eine Position in der Nähe der Armatur, auf der linken Seite, angeboten, nicht jedoch an der Türseite der Badewanne, von wo aus die Armatur nicht bzw. nur schwer zu erreichen ist.
Venice2009 schrieb:genau so ist es. Es geht doch lediglich um die Möglichkeit so zu stürzen und dieses ist, laut der Simulation, möglich.Ich würde es sehr viel einleuchtender finden, wenn so eine Simulation gewisse einschränkende Parameter berücksichtigt, nämlich die Knie- und Hüftgelenksarthrose des Opfers, dadurch eingeschränkte Beweglichkeit, Vermeidungsverhalten (wer Schmerzen hat, nimmt meist eine Schonhaltung ein), Rolle des Gehstocks, welche ja nun mal vor der Badewanne lag, bei einem möglichen Sturzgeschen bzw. Millisekunden davor.