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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.09.2019 um 19:18
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Wie im WAA-Auszug angedeutet:.......
Vielmehr beweist die Aussage der Zeugin E., dass es Frau Kortüm von
je her äußerst wichtig war, dass niemand ihre verschmutzte Wäsche zu Gesicht bekommt.
Es könnte für Frau K. ein Problem geworden sein, verkotete Wäsche zu produzieren. Ihre Wäsche wurde wahrscheinlich vom Hausmeister im Waschkeller, der für alle Mietparteien offen stand gewaschen. Es könnte Frau K. peinlich gewesen sein, dass ihre verkotete Wäsche in der "Öffentlichkeit" gewaschen werden sollte. Vermutlich hat sie sich erst mit fortschreitendem Verlauf ihrer Darmerkrankung entschlossen den nie genutzten Badewannenlift ausbauen zulassen um die Badewanne wieder in Betrieb nehmen zu können.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.09.2019 um 19:35
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Wie im WAA-Auszug angedeutet:
Durch die Aussage der Zeugin E. werden die Urteilsfeststellungen widerlegt,
Na klar doch. Das Gericht braucht lediglich noch abzuschreiben, was im WA-Antrag steht ;-)


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09.09.2019 um 19:42
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Wie hat sie sich zwischen den Zehen gewaschen, unter den Füßen usw? Ich kann mir das kaum vorstellen, dass eine Reinigung lediglich am Waschbecken über Jahre mit einem Lappen gründlich sein kann.
Für die Füße hatte sie die Waschschüssel.

Heutzutage ist es für Jüngere nicht vorstellbar, aber es gab Zeiten, wo Leute ohne Dusche und Wanne aufgewachsen sind und das überlebt haben. Für diese sind Dusche oder Wanne nicht unbedingt Wellness-Oasen mit Whirlpool, Schaumbad oder Massagestrahl. Die brauchen das einfach nicht. Meine Großmutter, die mit uns im Haus wohnte, habe ich nie beim Duschen oder beim Bad in der Wanne erlebt, die wusch sich am Waschbecken und fertig. 100 Jahre ist sie trotzdem geworden und hat nie gestunken.


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09.09.2019 um 19:54
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Es könnte für Frau K. ein Problem geworden sein, verkotete Wäsche zu produzieren. Ihre Wäsche wurde wahrscheinlich vom Hausmeister im Waschkeller, der für alle Mietparteien offen stand gewaschen. Es könnte Frau K. peinlich gewesen sein, dass ihre verkotete Wäsche in der "Öffentlichkeit" gewaschen werden sollte. Vermutlich hat sie sich erst mit fortschreitendem Verlauf ihrer Darmerkrankung entschlossen den nie genutzten Badewannenlift ausbauen zulassen um die Badewanne wieder in Betrieb nehmen zu können.
Frau K. fürchtete sich ja auch nicht vor der Badewanne, sondern nur davor, nicht wieder herauszukommen. Und sie mochte es nicht, dass das Wasser zu hoch stieg.

Das schließt nicht mal die sporadische Nutzung zum Waschen (zB im Lifter mit Brause, Sitzduschen) aus, auch wenn ein PD-Mitarbeiter und die Putzfrau das behaupten. Okay, der Lifter wurde paar Wochen vor ihrem Tod abgebaut, Grund scheinbar nicht ermittelt.

Vor ner anderweitigen Nutzung der Wanne, zB zum Wäsche einweichen, hat sich LK jedenfalls nicht gefürchtet, dafür gibt es keine Anhaltspunkte, im Gegenteil, es gibt exklusive DNA-Spuren - natürlich ohne Zeitstempel.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na klar doch. Das Gericht braucht lediglich noch abzuschreiben, was im WA-Antrag steht ;-)
... und ein "zur Überzeugung des Gerichts" dranhängen, wie bei den Gutachtern :-)

Nein, ich will nicht unfair sein, die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls liegt m.E. unter 10%. Für einen Ausschluss und für ein Mordurteil müsste sie m.E. aber unter 0,1% liegen.


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09.09.2019 um 20:03
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Frau K. fürchtete sich ja auch nicht vor der Badewanne, sondern nur davor, nicht wieder herauszukommen. Und sie mochte es nicht, dass das Wasser zu hoch stieg.
so sieht es aus.

Hilfe bei der Körperhygiene schien Frau K. grundsätzlich abgelehnt zu haben, nicht nur im Bezug auf die Badewanne.

Hauptsächlich kommt dieses im Urteil allerdings so rüber, als hätte Frau K. eine erhebliche Badewannenphobie entwickelt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.09.2019 um 20:39
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Warum findet man diese Begründung nicht im Urteil? Und wie gesagt, das Gericht muss beweisen, nicht der Angeklagte - die Ermittlungen in der Wohnung waren unzureichend.
Oder es konnte dort einfach nichts ermittelt werden. Mal angenommen, es wäre ein Sturz gewesen. Und lassen wir die schmutzige Wäsche als mutmaßlichen Grund für die Wannenbefüllung weg. Was hätte dann ermittelt werden können?

Mich erinnert der Fall ja mehr an den Fall des Bauern Rupp, wie an die Fälle Darsow oder Todt. Weniger wegen des Geständnisses, als vielmehr die Art und Weise, wie sich die richterliche Überzeugungsbildung auch ohne handfeste Indizien durch Annahmen hangelt.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Nein, ich will nicht unfair sein, die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls liegt m.E. unter 10%. Für einen Ausschluss und für ein Mordurteil müsste sie m.E. aber unter 0,1% liegen.
Urteile werden nicht nach mathematischer Wahrscheinlichkeit gefällt. Schon weil sich das Leben nicht so kategorisieren lässt. Glaube ich einem Zeugen oder glaube ich ihm nicht (aufgedröselt nach Glaubwürdigkeit und -haftigkeit)? Dann gibt es entweder keine 10% Ungewissheit mehr oder sind eben denktheoretische Möglichkeiten, über die sich die Überzeugung hinwegheben kann.

Hier halte ich die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls für deutlich höher als ein Drittverschulden (von Mord will ich mal gar nicht reden). Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Ereignis (genau) so zugetragen hat, wie es das Gericht festgestellt hat, halte ich sogar für ziemlich gering. Schon weil es keinen Anhaltspunkt hat, wie es zur Kopfverletzung gekommen ist, was das Motiv war und wie der konkrete Tatablauf.

Aber ich war nicht Richter der Hauptverhandlung und ich bin nicht für dieses Urteil verantwortlich. Gott sei Dank!


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09.09.2019 um 20:56
Ein fest verbauter Badewannenlifter? Die Teile sind doch transportabel.

Und ausserdem, warum sollte sie mit Lifter nicht gebadet haben?


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09.09.2019 um 20:57
Zitat von monstramonstra schrieb:Hier halte ich die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls für deutlich höher als ein Drittverschulden
Wie genau ist sie denn in die Wanne gekommen? Wie viele Möglichkeiten hast du konkret gefunden? Wo stand sie, was machte sie? Was passierte dann mit ihr und ihren Schuhen?


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09.09.2019 um 20:57
Zitat von monstramonstra schrieb:Urteile werden nicht nach mathematischer Wahrscheinlichkeit gefällt. Schon weil sich das Leben nicht so kategorisieren lässt. Glaube ich einem Zeugen oder glaube ich ihm nicht (aufgedröselt nach Glaubwürdigkeit und -haftigkeit)? Dann gibt es entweder keine 10% Ungewissheit mehr oder sind eben denktheoretische Möglichkeiten, über die sich die Überzeugung hinwegheben kann.
Der Ausschluss eines Unfalls ist ja auch noch kein Urteil, sondern zunächst das selbst erstellte Kardinalindiz. Würde es sich um eine belastende DNA-Teilspur handeln, würde man ebenfalls eine Wahrscheinlichkeit ausrechnen. Weist diese nur 1 zu 20 oder 1 zu 100 oder 1 zu 1000 auf den Täter hin, könnte man das knicken, selbst bei einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 1 Millionen würde jedes Gericht abwinken.


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09.09.2019 um 22:01
Nun ja, bei der DNA-Spur habe ich feste Parameter, die ich schlicht miteinander in Beziehung setze. Ich suche bei der Tatortprobe im nichtcodierten Bereich nach den übereinstimmenden Basenmustern und vergleiche sie mit der Gegenprobe. Je nach Qualität der Probe und Übereinstimmung kann man anhand der Basenübereinstimmung (Basenpaare und Abfolge mit A, T, G, C) eine mathematische Wahrscheinlichkeit berechnen. Entweder passt A auf A oder nicht.

So einfach ist es bei Sachverhalten nicht, weil die nicht aus einer Abfolge von rekonstruierbaren Basen A, T, G und C bestehen. Sondern weil da viele Bausteine überhaupt nicht bekannt sind.

Ein kleines Beispiel:

- Ein Autofahrer fährt mit 100 km/h auf einer geraden Straße plötzlich gegen einen Baum.
- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls?
- Und wie hoch, wenn ermittelt wird: Kein Alkohol, keine medizinischen oder psychischen Ursachen erkennbar?
- Und wie hoch, wenn ermittelt wird, dass es einen technischen Defekt gab und der Gutachter weder eine vorsätzliche Manipulation noch Materialermüdung ausschließen kann?
- Und wie hoch, wenn seine Frau ein Verhältnis mit dessen Kfz-Mechaniker hat?


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09.09.2019 um 22:33
@monstra

Die Frage ist da eher, wie will man den KFZ-Mechaniker in deinem Beispiel durch einen vagen Ausschluss eines Unfalls des Mordes überführen? Ohne tatnahe Indizien (Fakten) unmöglich, die über einen Verdacht gem. des letzten Punktes hinausgehen. Ein Unfall kann nur ausgeschlossen werden, wenn eine kausal zum "Erfolg" führende Manipulation durch Person X nachgewiesen ist (dann braucht es kein Ausschlussverfahren mehr) oder wenn die Wahrscheinlichkeit eines Materialfehlers 1 zu was weiß ich 100 Millionen ist (dann bräuchte es aber immer noch tatnahe Indizien, keine Erfindungen).

Im Genditzki-Fall ist der Ausschluss eines Unfalls der primäre und im Prinzip einzige Tat-Nachweis. Also Ausschluss-Beweisführung, eine Unfallwahrscheinlichkeit von 1:20 oder 1:100 reicht mMn. lange nicht für einen sicheren Ausschluss, der einen Menschen lebenslang hinter Gitter bringt.

Natürlich lässt sich die Wahrscheinlichkeit hier nicht berechnen, weil - wie du sagst - die Überzeugungen des Gerichts den Ausschlag geben. Dabei müssten allerdings alle Gutachteraussagen gleichwertig berücksichtigt werden, speziell die entlastenden, also dass man aus der Endposition nicht auf die Ausgangsposition schließen kann und es somit sehr wahrscheinlich zahlreiche Sturz-Szenarien gibt, die plausibel wären.

Auch Anhaltspunkte für eine denkbare Badewannennutzung, ein unzureichend ermittelter Tatort und nicht vorhandene tatnahe Indizien sollten zu denken und zu zweifeln geben.

Wie will man da auf eine ausreichend hohe Täter-Wahrscheinlichkeit ohne vernünftige Zweifel kommen? Ohne tatnahe Indizien (wie bei Darsow zB die belegte Motivlage und die Bauanleitung) m.E. fast unmöglich, da versagt das schwarz/weiß Ausschlussverfahren, insofern dieses nur auf kumulierten Annahmen basiert.

Zumindest ist so ein Urteil hinsichtlich des Tatnachweises nicht besonders überzeugend. Übertrieben gesagt: Hätte MG ein Alibi für eine lebende LK beim Verlassen der Wohnung, hätte man die PD-Mitarbeiterin Marina, die Frau K. kurz vor 18:30 Uhr fand, quasi mit demselben Urteil und dem Ausschluss eines Unfalls in den Knast gebracht, wenn sie zB ab 17:30 kein Alibi gehabt und sich etwas verdächtig verhalten hätte + nen mitgehörten Streit wegen der Tabletteneinnahme am 24.12.2007 oder so.


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09.09.2019 um 23:56
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Übertrieben gesagt: Hätte MG ein Alibi für eine lebende LK beim Verlassen der Wohnung, hätte man die PD-Mitarbeiterin Marina, die Frau K. kurz vor 18:30 Uhr fand, quasi mit demselben Urteil und dem Ausschluss eines Unfalls in den Knast gebracht, wenn sie zB ab 17:30 kein Alibi gehabt und sich etwas verdächtig verhalten hätte + nen mitgehörten Streit wegen der Tabletteneinnahme am 24.12.2007 oder so.
Das hätte man bestimmt nicht mit der Mitarbeiterin gemacht ohne weitere Indizien. Hier wird immer wieder ausgeblendet, dass die richterliche Überzeugung sich nicht auf, ein, zwei, drei Einzelaspekte gründet, sondern auf ein ganzes Gebäude, nämlich den Inbegriff der Hauptverhandlung.

Helßt im Fall Marina: natürlich würde man angesichts der zur Fundzeit bereits mittelschwer ausgeprägten Totenstarre fragen, ob Marina überhaupt zeitlich als Täterin in Betracht kommen kann. Hätte sie für die Zeit vor dem Fund ein Alibi (zB Arbeit bei anderen Kunden), hätte sich das Thema schon erledigt. Hätte sie kein Alibi, blieben die Fragen, ob und wann sie wer in der Nähe der Wohnung gesehen hat (G?), ob sie Zeit und Gelegenheit gehabt hätte, die Wohnung aufzusuchen (eigenes Kfz, ÖPNV?), welches Motiv sie gehabt haben könnte, ob sie sich bei ihrer Vernehmung in Widersprüche verwickelt hat etc.

Aus dem Urteil ist doch durch die Gliederungspunkte ganz deutlich erkennbar, auf welche Indizien das Gericht sich alles gestützt hat, da muss man keine Popanze aufbauen á la „Leute, seht euch vor, ihr könnt schon lebenslänglich im Knast sein, wenn ihr eine frische Leiche findet“.
Zitat von monstramonstra schrieb:Und wie hoch, wenn seine Frau ein Verhältnis mit dessen Kfz-Mechaniker hat?
Auch da: Es wird geprüft, wann der Verunfallte zuletzt seinen Wagen in die Werkstatt gebracht hat, ob just dieser Mechaniker und nicht ein Kollege damals am Auto arbeitete, ob der Mechaniker vielleicht am betreffenden Tag Urlaub hatte oder krank war, ob die Ehefrau etwas von Autos versteht, ob der Verunfallte selber an Scheidung dachte, wie hoch das wechselseitige Interesse von Mechaniket und Ehefrau aneinander wirklich war, Vermögensverhältnisse (immer wichtig).

So eindimensional, wie sich manche polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und dann eine Hauptverhandlung vorstellen, sind dieselben wirklich nicht.


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10.09.2019 um 00:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das hätte man bestimmt nicht mit der Mitarbeiterin gemacht ohne weitere Indizien. Hier wird immer wieder ausgeblendet, dass die richterliche Überzeugung sich nicht auf, ein, zwei, drei Einzelaspekte gründet, sondern auf ein ganzes Gebäude, nämlich den Inbegriff der Hauptverhandlung.

Helßt im Fall Marina: natürlich würde man angesichts der zur Fundzeit bereits mittelschwer ausgeprägten Totenstarre fragen, ob Marina überhaupt zeitlich als Täterin in Betracht kommen kann. Hätte sie für die Zeit vor dem Fund ein Alibi (zB Arbeit bei anderen Kunden), hätte sich das Thema schon erledigt. Hätte sie kein Alibi, blieben die Fragen, ob und wann sie wer in der Nähe der Wohnung gesehen hat (G?), ob sie Zeit und Gelegenheit gehabt hätte, die Wohnung aufzusuchen (eigenes Kfz, ÖPNV?), welches Motiv sie gehabt haben könnte, ob sie sich bei ihrer Vernehmung in Widersprüche verwickelt hat etc.

Aus dem Urteil ist doch durch die Gliederungspunkte ganz deutlich erkennbar, auf welche Indizien das Gericht sich alles gestützt hat, da muss man keine Popanze aufbauen á la „Leute, seht euch vor, ihr könnt schon lebenslänglich im Knast sein, wenn ihr eine frische Leiche findet“.
Ich hatte bereits (fiktiv) festgelegt, dass Marina kein Alibi hat und niemand weiß, ob sie um 17:30 oder erst um 18:30 zur Wohnung der LK fuhr. Welches Gebäude aus tatnahen Indizien als Inbegriff der Hauptverhandlung bleibt denn bei MG übrig, wenn du die ganze Unfall-Ausschluss-Beweisführung (die auch für Marina gelten würde) ausblendest? M.E. nicht mal ne kleine Hundehütte, gar nix ... weder ein ansatzweise belegtes Motiv, noch irgendwelche forensischen Spuren mit eindeutigem Bezug zu MG, noch sonstwas.

Liste bitte mal auf, unabhängig vom Unfall-Ausschluss, durch welche belegten tatnahen Indizien sich der MG-Prozess von einem fiktiven Marina-Prozess unterscheiden würde ... (Leichenschau kannste vergessen, Todeszeitpunkt war lt. Gericht bis kurz vor 18:30 möglich)


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10.09.2019 um 00:43
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Welches Gebäude aus tatnahen Indizien als Inbegriff der Hauptverhandlung bleibt denn bei MG übrig, wenn du die ganze Unfall-Ausschluss-Beweisführung (die auch für Marina gelten würde) ausblendest? M.E. nicht mal ne kleine Hundehütte, gar nix ... weder ein ansatzweise belegtes Motiv, noch irgendwelche forensischen Spuren mit eindeutigem Bezug zu MG, noch sonstwas.
Ich sehe, auch du verlangst als „Beweis“ zumindest, dass der Täter bei Tatbegehung unvermummt gefilmt worden ist. Alles andere reicht dir nicht bzw. ist dir als Indiz zu „weich“.

Kann man ja vertreten. Und dann können wir alle Gefängnisse samt Sozialarbeitern etc. abschaffen, weil es dann keine Verurteilten mehr gäbe, da jeder weiß, dass er a) bloß seine Unschuld beteuern muss und b) nicht gefilmt worden ist. Das reicht immer für Freispruch.

Uns Steuerzahler spart die Abschaffung von Gefängnissen ja viel Geld. Aber was dann in der Bevölkerung los ist, möchte ich nicht erleben.


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10.09.2019 um 00:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich sehe, auch du verlangst als „Beweis“ zumindest, dass der Täter bei Tatbegehung unvermummt gefilmt worden ist. Alles andere reicht dir nicht bzw. ist dir als Indiz zu „weich“.

Kann man ja vertreten. Und dann können wir alle Gefängnisse samt Sozialarbeitern etc. abschaffen, weil es dann keine Verurteilten mehr gäbe, da jeder weiß, dass er a) bloß seine Unschuld beteuern muss und b) nicht gefilmt worden ist. Das reicht immer für Freispruch.

Uns Steuerzahler spart die Abschaffung von Gefängnissen ja viel Geld. Aber was dann in der Bevölkerung los ist, möchte ich nicht erleben.
Gähn, wieder die Nummer mit dem gefilmten Mord, was mit einem Indizienurteil gar nix zu tun hat.

Ich sehe, du kannst nicht liefern und wirst polemisch. :-)

Ich verlange mindestens ein ermitteltes tatnahes Indiz, wie bei Darsow die Schalldämpfer-Recherche, ganz recht, denn sonst kann es wirklich jeden treffen. Ich kenne auch keinen einzigen Indizienfall, wo nicht mindestens ein tatnahes Indiz, was direkt den Angeklagten belastet, ermittelt wurde. Im Fall MG war es Unterschlagung, was sich aber in Luft aufgelöst hat ...

Die Gefängnisse wären also keinesfalls leer, wenn man den Indizienbeweis vernünftig anwendet. Neben möglichen Justizopfern aufgrund besonders unglücklicher Umstände, muss es aber auch mögliche Justiz-Profiteure geben, sonst stimmt etwas nicht - wer was ist, wird nie jemand erfahren.


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10.09.2019 um 01:14
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Ich verlange mindestens ein ermitteltes tatnahes Indiz, wie bei Darsow die Schalldämpfer-Recherche, ganz recht, denn sonst kann es wirklich jeden treffen. Ich kenne auch keinen einzigen Indizienfall, wo nicht mindestens ein tatnahes Indiz, was direkt den Angeklagten belastet, ermittelt wurde. Im Fall MG war es Unterschlagung, was sich aber in Luft aufgelöst hat ...
Zu Indizien gehören aber nun mal auch Nachtatverhalten sowie das Motiv Verdeckung einer Körperverletzung. Auch so etwas belastet „tatnah“ den Angeklagten, auch wenn du derlei nicht als Indizien würdigen bzw. akzeptieren magst. Nur deshalb reite ich ja auf dem Gefilmtwerden als vermeintlich einzig sicherem technischem Beweismittel herum.

Es gibt aber eben entgegen der Ansicht von Technikfreaks nicht nur technische Indizien wie die am PC und am Drucker nachweisbare Schalldämpfer- Recherche, sondern selbstverständlich auch Verhaltensauffälligkeiten wie das unaufgeforderte Vorzeigen eines Einkaufsbons als Alibi, obwohl zu diesem Zeitpunkt nur von einem Unfallgeschehen ausgegangen wurde, merkwürdige e Einkäufe wie komplett überflüssige (da reichlich vorhandene) Binden etc.

Mag ja sein, dass das in deinen Augen nichts bedeutet, aber natürlich sind das auch verwertbare Indizien, grundsätzlich ebenso wichtig und bedeutungsvoll wie etwa die an den entsprechenden Geräten nachweisbare Schalldämpfer-Recherche.


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10.09.2019 um 01:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zu Indizien gehören aber nun mal auch Nachtatverhalten sowie das Motiv Verdeckung einer Körperverletzung. Auch so etwas belastet „tatnah“ den Angeklagten, auch wenn du derlei nicht als Indizien würdigen bzw. akzeptieren magst. Nur deshalb reite ich ja auf dem Gefilmtwerden als vermeintlich einzig sicherem technischem Beweismittel herum.

Es gibt aber eben entgegen der Ansicht von Technikfreaks nicht nur technische Indizien wie die am PC und am Drucker nachweisbare Schalldämpfer- Recherche, sondern selbstverständlich auch Verhaltensauffälligkeiten wie das unaufgeforderte Vorzeigen eines Einkaufsbons als Alibi, obwohl zu diesem Zeitpunkt nur von einem Unfallgeschehen ausgegangen wurde, merkwürdige e Einkäufe wie komplett überflüssige (da reichlich vorhandene) Binden etc.

Mag ja sein, dass das in deinen Augen nichts bedeutet, aber natürlich sind das auch verwertbare Indizien, grundsätzlich ebenso wichtig und bedeutungsvoll wie etwa die an den entsprechenden Geräten nachweisbare Schalldämpfer-Recherche.
Das Motiv Verdeckung einer Körperverletzung hält ja nur stand, wenn es überhaupt eine solche (nachweislich durch MG) gegeben hat, was aber null belegt ist. Auch ein Streit kann nicht belegt werden, lediglich dass LK den MG mit Familie zum Kaffee da haben wollte und MG absagte. Ende.

Glaubst du, MG wäre freigesprochen worden, wenn er den Schlüssel mitgenommen hätte, direkt zur Ehefrau gegangen wäre (ohne Einkauf bei Edeka) und ihr abends um 23 Uhr vom Tod der LK erzählt hätte, falls sie noch wach war? ... nach der Widerlegung der Unterschlagung versteht sich ...


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10.09.2019 um 01:37
Und um das zu komplettieren: Bei Marina gäbe es halt kein merkwürdiges Nachtatverhalten. Und es sind auch keine Spannungen zwischen ihr und dem Opfer ersichtlich
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Das Motiv Verdeckung einer Körperverletzung hält ja nur stand, wenn es überhaupt eine solche (nachweislich durch MG) gegeben hat, was aber null belegt ist.
Die frischen Hämatome gibt es nun mal. Und wenn diese nicht von einem Sturzgeschehen herrühren und Frau K, was zu vermuten ist, sie sich nicht selbst beigebracht hat, woher kommen sie dann?
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Glaubst du, MG wäre freigesprochen worden, wenn er den Schlüssel mitgenommen hätte, direkt zur Ehefrau gegangen wäre (ohne Einkauf bei Edeka) und ihr abends um 23 Uhr vom Tod der LK erzählt hätte, falls sie noch wach war?
Nicht unbedingt. Der Kern des ganzen ist der Ausschluss eines Sturzgeschehens (nicht um speziell G ans Messer zu liefern, sondern es wurde zunächst nur ganz genau hingeguckt, wie Frau K zu Tode gekommen ist, wie es ja auch bei der Ausstellung eines Totenscheins durch den Hausarzt theoretisch immer sein sollte).

Danach stellte sich natürlich die Frage, wer warum für den nunmehr festgestellten unnatürlichen Tod verantwortlich sein könnte bzw. wer als Täter in Frage kommt. Hier war nun mal anhand der tatsächlichen Gegebenheiten die Auswahl nicht besonders groß.


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10.09.2019 um 01:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bei Marina gäbe es halt kein merkwürdiges Nachtatverhalten. Und es sind auch keine Spannungen zwischen ihr und dem Opfer ersichtlich
Doch, habe ich fiktiv konstruiert, am 24.12.2007. Mehr gibt es bei MG auch nicht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die frischen Hämatome gibt es nun mal. Und wenn diese nicht von einem Sturzgeschehen herrühren und Frau K, was zu vermuten ist, sie sich nicht selbst beigebracht hat, woher kommen sie dann?
Hier bist du wieder beim Ausschluss eines Unfalls. Das gilt also auch für Marina.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nicht unbedingt. Der Kern des ganzen ist der Ausschluss eines Sturzgeschehens (nicht um speziell G ans Messer zu liefern, sondern es wurde zunächst nur ganz genau hingeguckt, wie Frau K zu Tode gekommen ist, wie es ja auch bei der Ausstellung eines Totenscheins durch den Hausarzt theoretisch immer sein sollte).

Danach stellte sich natürlich die Frage, wer warum für den nunmehr festgestellten unnatürlichen Tod verantwortlich sein könnte bzw. wer als Täter in Frage kommt. Hier war nun mal anhand der tatsächlichen Gegebenheiten die Auswahl nicht besonders groß.
Eben. Und das finde ich problematisch, was ich mit dem Marina-Beispiel klar machen wollte.


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10.09.2019 um 01:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die frischen Hämatome gibt es nun mal. Und wenn diese nicht von einem Sturzgeschehen herrühren und Frau K, was zu vermuten ist, sie sich nicht selbst beigebracht hat, woher kommen sie dann?
Das Gericht hat natürlich, gründlich, wie es war, sich gefragt, ob die fraglichen unstrittig vorhandenen frischen Hämatome daher kommen können, dass Frau K sich der Rückfahrt aus dem KH im Auto des Angeklagten den Kopf angestoßen hat. Die Frage wurde aber, das kann man nachlesen, verneint (u.a. falsche Stoß-Stelle)
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Mehr gibt es bei MG auch nicht.
Wo finanzielle Abhängigkeiten sind, gibt es meist mehr. Jedenfalls gibt es Zeugenaussagen für Spannungen zwischen G und dem Opfer.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Eben. Und das finde ich problematisch, was ich mit dem Marina-Beispiel klar machen wollte.
Im Fall Marina ist leider im Urteil die Stelle unkenntlich gemacht, wann sie in der Wohnung eintraf. Die von ihr herbeigerufene Polizei war aber gehen 19:00 da, Rettungssanitäter und Notarzt auch. Da war die Leichenstarre schon mittelstark. Wenn wir mal davon ausgehen, dass Marina kurz nach ihrem Eintreffen Polizei und Notarzt rief anstatt Frau K zu töten, sich dann heimlich wieder davonzumachen und später noch mal zu kommen, um „offiziell“ Alarm auszulösen, müsste sie also erstmals gegen 18:30 in der Wohnung gewesen sein. Da hatte die Leichenstarre schon eingesetzt, Marina kann also Frau K nicht gegen 18:30 getötet haben. Ob sie es vorher gekonnt hätte, hängt zunächst von ihrem Dienstplan ab, den die Polizei sich sicher angesehen hat.


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