Andante schrieb:Aber wer glaubt, dass sie dergleichen vorhatte und dabei auf anständige Waschergebnisse hoffte, auch darauf, einhändig dann die einhändig gespülte Wäsche aus der Wanne zu hieven, mag es halt weiter glauben....
wenn sie noch beweglich in der wanne war,würde sie am ende nie mit dem bein aus der wanne ertrinken,ich denke das es ein reflex wäre ,das bein wieder in die wanne zu nehmen .
also würde ich den schluss fassen ,das der körper schon bewußtlos gewesen sein müßte, bevor er in der wanne fiel
oder das bein so angelegt wurde.
ich glaube nicht das der körper sich dreht ,wenn er bewußtlos in die wanne fällt,er fällt einfach ohne reflexe und würde eine komplizierte lage haben.
dazu nochmal eine frage.
könnte man am ertrinkungsbild(lunge ,muskulatur,atmung)erkennen ,ob ein körper (atmung)sehr aktiv war,oder bewußtlos,wärend des ertrinkens ?
hat jemand mal dazu was gelesen ?
wenn ich es richtig verstanden habe ,ist die abfolge vor gericht doch so dargestellt.
sie fällt,wird dabei durch den aufprall bewußtlos und ertrinkt.
im fall müßte sich das bein dann so verhakeln,wobei dann keine bewegung mehr erfolgte.
hier nochmal ein anderer ablauf eines unfalls:
sie fällt,es geschieht ein reflex,der reflex ist immer abstützend, oder haltsuchend.
sie bekommt halt,kann diesen aber nicht halten,da vorgebeugt ,somit wäre aber der größte aufprallschwung genommen,sie nimmt zur stütze ein bein in die wanne um wieder stand zu kriegen.
rutscht mit diesen aus ,sucht wieder halt und dreht sich dabei und prallt dabei auf den hinterkopf ?
nur mal so als andere variante
das wäre aus meiner sicht eine wenigstens einigermaßen passende variante
wobei man überhaupt erstmal wissen müßte ,wie fit sie war und was für bewegungen möglich sind.
allerding paßt aus meiner sicht kein fallen ,ob so oder so ,zu dem bild der schuhe und den bodenmatten und den anderen utensilien.
das wirkt auf mich wie gestellt.