falstaff schrieb:Da das Urteil rechtskräftig ist, wäre doch die richtige Frage eigentlich ob wir bei diesem Fall allein aufgrund der bisher bekannten Fakten als verantwortliche Person unsere Unterschrift unter einen Wiederaufnahme setzen würden.
Das ist eine sehr sinnige Anmerkung. Dafür müsste man sich aber die Perspektive vorstellen können, dass die Richter sich
nicht geirrt haben.
Das fällt nun mal vielen schwer. Aber dafür bemühen wir uns ja, ein paar Dinge richtigzustellen.
Leute, stellt euch einfach mal vor, dass nicht die Richter euch manipulieren (die sagen ja auch nix dazu), sondern die Anwälte und Journalisten, die mit dem Medienspektakel Reputation und mit Artikeln und Büchern darüber Geld verdienen.
Katinka1971 schrieb:Habe ich alles im Verwandten-/Bekanntenkreis erlebt.
Das ist hier ein ganz häufiges, wiederkehrendes Scheinargument. Dabei wird aber übersehen, dass diese Usererlebnisse erstens nicht für einen Anscheinsbeweis reichen - dafür bräuchte man einen generellen Erfahrungssatz und zweitens hat das Gericht die Gepflogenheiten des Opfers bezogen auf den Einzelfall geprüft mit dem Ergebnis, dass:
-Frau K. nie badete
-Frau K. ihre dreckigen Unterhosen nicht in der Badewanne wusch.
Es ist daher
nicht naheliegend, dass Frau K. vorhatte zu baden oder ihre dreckigen Unterhosen in der Wanne zu waschen.
Bitte nicht den Fehler machen und denken, das Gericht habe diese Prüfung vergessen oder absichtlich unterlassen.
JosefK1914-2 schrieb:Wenn man wirklich über diese Simulation diskutieren will, sollte man aus meiner Sicht daher die offizielle Version der Uni Stuttgart hernehmen, welche auch in anderen Zeitungsartikeln (z.B. der Tegernseestimme) veröffentlicht wurden.
Meine Rede. Alle anderen Simulation wurden aus rechtsmedizinischer Sicht ja auch
widerlegt.
Wo ist denn die Videosequenz zu dieser anhand neuester wissenschaftlicher Forschung erstellten 3 Standbilder-Simulation, damit man einen Abgleich mit den unsinnigen Simulationen vornehmen kann?
Wo ist die Bestätigung der Pflegedienstmitarbeitern, dass sie die Tür zum Badezimmer und die Schuhe von Frau K. bewegt hat?
Wo sind die Röntgenscanneraufnahmen der Tüten?
Wer konnte bestätigen, dass Frau K. oft oder zumindest hin und wieder mal Wäsche in der Badewanne wusch?
Das braucht die Verteidigung nämlich noch alles zusätzlich zu einem Rechtsmediziner, der die neue Simulation unter weiteren Gesichtspunkten prüft und dann zu dem Ergebnis kommt, dass ein solches Sturzgeschehen für die 87jährige mit ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen
lebensnah ist.