Origami82 schrieb:Wobei, wenn ich das richtig sehe, sämtliche von dir aufgeführten Zitate aus dem gleichen Artikel aus der Süddeutschen stammen.
Es gibt Journalisten, die passen bei der Gerichstverhandlung aufmerksam auf und wissen dann eben, dass von Hämatomen
am Hinterkopf die Rede war, die vom Rechtsmediziner mit einem Sturz in die Badewanne, so wie er sich letztlich dargestellt hat, nicht vereinbar sind.
Andere Journalisten denken schon an den Pausenkaffee und schreiben dann
Dawson09 schrieb am 01.01.2010:Kopfschwartenhämatome
oder
FadingScreams schrieb:zwei Hämatome am Schädel
oder noch genauer
FadingScreams schrieb:zwei Hämatome
Manche schreiben dann völlig sinnentleerten Schwachsinn, wie:
FadingScreams schrieb:Obwohl mehrere Gutachter im Nachhinein bestätigt hatten, dass die Hämatome im Kopf der alten Dame ein völlig unauffälliger Befund waren, befürchtet Rick, dass es schwierig werden wird, den Befund des ersten Gutachters, der von „stumpfer Gewalt“ ausging, zu widerlegen. Nach wie vor arbeitet die Anwältin pro bono an dem Fall.
Es gab also MEHRERE GUTACHTER, die IM NACHHINEIN (bei bereits eingeäscherter Leiche!!...) nun VÖLLIG UNAUFFÄLLIGE (!!) Hämatome IM KOPF ( also eine „unauffällige intracerebrale Blutung!....) festgestellt haben. Aha...
Da kann sich die Dame ja glücklich schätzen, dass sie nicht an diesen „unauffälligen“ Hirnblutungen verstorben ist, sondrn eben „nur“ ertränkt wurde.
Man darf manchen „Schreiberlingen“ unter den Journalisten durchaus auch den Hausverstand absprechen, wenn soviel Müll geschrieben wird.
Fakt ist, auch Rechtsanwalt Widmann hat denn Sinn der Aussage des Rechtsmediziners nicht verstanden, wenn er meint, dieser hätte seine Aussage „abgeändert“, was nicht stimmt. Er hatte nicht die vollständige Information über Position und Auffindesituation der Leiche. Die Ursache für die Hämatome bleibt in beiden Aussagen gleich, stumpfe äussere Gewalt, ob die nun durch den Sturz auf die Wand/Wanne zustande kam oder durch einen absichtlich auf den Kopf einwirkenden Gegenstand, ist nur für den StA letztlich von Interesse. Sowohl ein Sturz als auch ein Tötungsdelikt sind aus medizinischer Sicht „unnatürlich“.
Was schon noch zusätzlich auch eine Rolle gespielt haben KÖNNTE, ist die genaue Position der Hinterkopfhämatome:
es gibt da eine imaginäre „Hutkrempenlinie“, oberhalb dieser ist die Ursache eher gewaltsam „von menschlicher Hand“, darunter eher sturzbedingt.