Badewannenunfall von Rottach-Egern
21.11.2018 um 12:23Seps13 schrieb:Das werden die Gutachter im Prozess getan haben. Oder meinst du, sie sollten ihre Grundlagen und Software der Verteidigung zur Verfügung stellen? Also so offen und transparent, wie die Verteidigung das macht? Video oben ab 7:23 "Das dürfen sie filmen, aber nicht die Computersimulation" WARUM NICHT?Nein, dazu sind solche rechtlichen Verfahren ungeeignet. Wer soll diese Mittel, welche der Gutachter da angeblich nutzt denn beurteilen können? Der Richter? der Anwalt? Andere Gutachter wären rein theoretisch möglich, aber wenn Du diese Gutachten kennen würdest, die im rechtlichen Verfahren erstellt werden, dann wüsstest Du, dass es sich nicht wirklich um eine wissenschaftliche Dokumentation handelt, es ist nur ein Dokument, was dem Gericht nahe bringen soll, dass der Gutachter sich ausreichend mit der Sache auseinander gesetzt hat. Hier wäre eben eine Veröffentlichung in Fachkreisen notwendig, natürlich erst, nachdem er seine patentrechtlichen Dinge im Trocknen hat.
Aber was Du hier betreibst ist auch nur wieder reinste Spekulation, Du dichtest dem Gutachter Hilfsmittel an, für das Du nicht den geringsten Nachweis hast. Oder kannst Du hier mit irgendwelchen Fachbeiträgen, Patenten o.ä. aufwarten, aus denen hervorgeht, dass der Gutachter schon viel weiter war? Schließlich ist das mittlerweile 10 Jahre her, da sollten bzgl. dieser Hilfsmittel mittlerweile Publikationen geben.
Dass das Stuttgarter Institut hier etwas vorprescht ist verständlich, schließlich ist es möglich, dass ein unschuldiger Mensch hier in Gefängnis sitzt und je eher der Staat in diesem Fall umdenket, umso besser. Vermutlich wird das Institut eben noch nicht alle Patente im trocknen haben, weil alles noch zu aktuell ist. Es ist daher eine Gratwanderung, was in diesem Fall veröffentlicht wird und was halte ich zurück. Natürlich kann man das nicht gegenüber den entscheidenden Stellen machen, aber eine Veröffentlichung im großen Rahmen wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Aber für ein neues Gutachten liefert die Simulation vermutlich genügend Stoff, denn sie liefert dem Gutachter eine Bewegungssequenz, die er dann selber mit seinen eigenen aktuellen Mitteln untersuchen kann.