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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.08.2019 um 09:54
Nachtrag: In dem SZ-Artikel ist etwas verstörend, dass der Autor schreibt, „der Staat“ brauche Laienrichter.

„Der Staat“ ist aber nun nicht etwas, was außerhalb von ihm selbst und seinen Lesern und damit außerhalb von uns allen liegt, kein abstraktes, fremdes Gebilde, dem man halb zustimmend, halb misstrauisch gegenübersteht. „Der Staat“ sind vielmehr wir alle, so wie wir auf dem Territorium der BRD leben. WIR ALLE also als Gemeinschaft der Bürger dieses Landes brauchen eine funktionierende Justiz, engagierte und interessierte Laienrichter sowie kompetente Berufsrichter.

Jedem von uns kann es jeden Tag passieren, dass er oder ein naher Angehöriger Opfer einer Straftat wird. Dann wird er froh sein, wenn der Täter gefasst und ihm der Prozess gemacht wird. Ist ein solcher Täter gemeingefährlich, wird die Gemeinschaft froh sein, wenn dieser in Sicherungsverwahrung kommt.

Irgendwer muss nun mal über solche Fragen entscheiden, und bei allen Schwächen erscheint mir das derzeitige System nicht das Schlechteste zu sein. Jedenfalls möchte ich persönlich kein Geschworenensystem wie in den USA.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.08.2019 um 00:15
Und um das Thema Laienrichter/Schöffen/Ehrenamt hier abzuschließen (kann gerne an anderer Stelle weiterdiskutiert werden, @JaneDoe-01 hat dazu dankenswerterweise in der Rubrik „Menschen“ einen Thread erstellt):

Nein, nicht „der Staat“ braucht Ehrenamtler. DIE STATATSBÜRGER brauchen sie. Mal abgesehen von ehrenamtlichen Richtern: Wo zB keine Berufsfeuerwehr ist, wird eine freiwillige Feuerwehr gebraucht. Und diese freiwillige Feuerwehr braucht nicht „der Staat“, sondern ganz konkret der jeweilige betroffene Staatsbürger, dessen Hütte brennt und der befürchten muss, dass das Feuer vom Nachbarhaus auf sein eigenes Haus/seine eigene Wohnung übergreift oder dessen Keller bei Hochwasser vollgelaufen ist und dergleichen.

So ist es auch mit der Justiz. Nicht „der Staat“ braucht sie, sondern konkret der Bürger, der vor Straftaten geschützt sein möchte, der sich gegen die Kündigung seines Arbeitsvertrages oder seines Mietvertrages wendet, der seine Hartz-IV- Leistungen zuwenig findet, der bestimmte Behandlungen von der Krankenkasse bezahlt haben möchte, der eine Baugenehmigung haben will, der keine Erschließungsbeiträge bezahlen möchte, der sich ärgert, wenn die Zweige des Nachbarn übern Gartenzaun ragen und „stören (Nachbarschaftsstreitigkeiten sind ein Riesenthema bei deutschen Gerichten) und und und. Menschen können sich nun mal über unfassbar viel erbittert streiten.

Nein, nicht „der Staat“ braucht Richter, Berufsrichter wie ehrenamtliche Richter. Die Staatsbürger brauchen sie.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.08.2019 um 00:25
Oder um es mal mit den Worten eines Berufsrichters auszudrücken: „Wenn alle Leute friedlich wären, hätten wir nichts zu tun“.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.08.2019 um 09:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das sehe ich nicht so. Die Primärquelle ist das Urteil, das man kennen müsste, um sich eine Meinung über seine Schlüssigkeit und seine Qualität zu bilden.
Falsch, ein Urteil ist nicht die primäre Quelle um einen Fall so weit es geht beurteilen zu können. Die primäre Quelle können nur die Akten sein. Das Urteil kann man immer nur als sekundäre Quelle sehen, es ist immer nur eine Interpretation, eine Zusammenfassung der für das Gericht relevanten Punkte garniert mit einer mehr oder weniger phantasievollen Geschichte. Mehr nicht. Darüber hinaus entfaltet es dann nur noch juristische Wirkung, es wird als juristische Wahrheit angesehen, ob es mit der wirklichen etwas zu tun hat, WISSEN nur die betroffenen Personen (falls sie noch leben). Für einen Fall ist die Schlüssigkeit und Qualität eines Urteils im WAV nicht entscheidend, denn es geht dort um Tatsachen, welche ursprünglich das Gericht gar nicht zur Verfügung hatte.

[OT on]Im Fall UH erhält man durch Michael Herrmann selektiven Einblick in die primäre Quelle, Leute mit Fachwissen können auch das Tonbandgutachten sicher besser beurteilen als ein Richter.[OT off]

Die Dinge des WAA zu beurteilen, wäre die Originalakte erforderlich, es wäre Fachwissen notwendig, das Urteil hilft ihnen gerade bei WAA in der „Beurteilung“ nicht weiter. Sie haben keine Ahnung, wie die Simulation erfolgte, sie haben keine Ahnung, wie z.B. das Hilfspersonal den Tatort verändert hat, ob sie letzteres im Urteil überhaupt finden, ist fraglich, den der Gutachter kam damals zur Erkenntnis, dass das Bein bei einem Sturz nicht heraus gehängt hätte. Bei einer solchen Ansicht ist beispielsweise die Stellung der Tür irrelevant. Auch ob die neue Zeugin evtl. schon in den Akten von damals auftauchte und in der damaligen Verhandlung übersehen wurde, können sie ohne Sichtung der Primärquelle nur spekulieren. Die neue Zeugin ist auch nur ein Punkt unter dreien. Gerade die Punkte der WAA werden sie nicht im Urteil wiederfinden, das ergibt sich schon aus dem Gesetz.

Man kann sich – wie sie - natürlich auf den Standpunkt stellen, das die Verteidigung und vorliegend das Stuttgarter Institut nicht an der Wahrheit interessiert sind und ganz ganz böse nur den Betroffenen aus dem Gefängnis boxen wollen und alle Urteile richtig sind. Das ist aber reines Schwarz-Weiß-Denken. Aber es gibt nun mal Fehlurteile und welche Fälle das sind, kann man als Außenstehender nicht beurteilen.

Es ist gut, dass genug Geld gespendet wurde, dass ein (offenbar für den Verurteilten positives) Gutachten basierend auf den Erkenntnissen des Stuttgarter Institut erstellt werden konnte, die StA hatte geblockt. Ob von den Gerichten nun eine Simulation als ausreichendes Hilfsmittel angesehen wird, wird das WAV zeigen. Diese steht nun die Verwendbarkeit in juristischen Verfahren auf dem Prüfstand, was ohne die Spenden nicht erfolgt wäre. Natürlich kann die Simulation ein Richter selber nicht beurteilen, hier wird das den WAV evtl. zu einer Gutachterschlacht werden.

Sollte das Verfahren anerkannt werden, so ist es ein neues Hilfsmittel entwickelt worden, das der Wahrheitsfindung dient und so Fehlurteile weiter reduziert werden können. Eigentlich sollte bei objektiver Sichtweise jedem daran gelegen sein.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.08.2019 um 10:44
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Falsch, ein Urteil ist nicht die primäre Quelle um einen Fall so weit es geht beurteilen zu können.
Hast du nicht gelesen, was @Andante geschrieben hat?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Primärquelle ist das Urteil, das man kennen müsste, um sich eine Meinung über seine Schlüssigkeit und seine Qualität zu bilden.
Klar ist ein Urteil, welches man diskutiert und angreift, die Primärquelle einer solchen Diskussion.


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10.08.2019 um 10:53
@JosefK1914-2

Bloß eine neue Zeugin oder bloß eine neu entwickelte Computersimulation reichen für einen erfolgreichen WA-Antrag nicht aus. Dass das Gericht diese Neuigkeiten bei seiner Urteilsverkündung noch nicht gekannt hat, ist dann unerheblich, wenn neue Zeugen oder neue Gutachten nicht die Voraussetzungen des § 359 StPO erfüllen. Sonst würde ja jeder Verurteilte jede Woche mit neuen Zeugen und dergleichen kommen und ständig WA-Anträge stellen.

Nicht jeder neue Zeuge und nicht jedes neue Gutachten führt daher quasi automatisch zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Wiederaufnahmegericht darf derlei nicht einfach so durchwinken, wie wir ja im Fall Darsow bei dem dem Wiederaufnahmegericht vorgelegten Schusswaffengutachten gerade besichtigen können.
§ 359
Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,...

5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten ....zu begründen geeignet sind.



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10.08.2019 um 10:58
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Man kann sich – wie sie - natürlich auf den Standpunkt stellen, das die Verteidigung und vorliegend das Stuttgarter Institut nicht an der Wahrheit interessiert sind und ganz ganz böse nur den Betroffenen aus dem Gefängnis boxen wollen und alle Urteile richtig sind. Das ist aber reines Schwarz-Weiß-Denken. Aber es gibt nun mal Fehlurteile und welche Fälle das sind, kann man als Außenstehender nicht beurteilen.
Es mag geringschätzig klingen, aber so denke ich jedenfalls in diesem Fall. Das Stuttgarter Institut hat ein auftragsgemäßes Ergebnis präsentiert, die Verteidigung möchte vor allem Medienpräsenz und Eigenwerbung, das ist alles soweit auch nicht "böse", sondern nachvollziehbar eigennützig.

Hier liegt meiner Meinung nach kein Fehlurteil vor und das wissen oder ahnen auch alle Beteiligten, die vertiefte Fall- und Urteilskenntnis haben. Die moralische Seite ist auch zu vernachlässigen, weil man einem mutmaßlich nicht gefährlichen Einmaltäter zur Verringerung einer verhältnismäßig langen Haftstrafe, die er zu einem großen Teil bereits abgesessen hat, verhilft.

Aber ein Fehlurteil ist es nicht und daher hat der WA auch wohl keine Chance. Es wird voraussichtlich schon an der Zulässigkeit scheitern, da ich die Neuheit und Geeignetheit der Beweismittel nicht sehe.


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10.08.2019 um 11:21
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bloß eine neue Zeugin oder bloß eine neu entwickelte Computersimulation reichen für einen erfolgreichen WA-Antrag nicht aus. Dass das Gericht diese Neuigkeiten bei seiner Urteilsverkündung noch nicht gekannt hat, ist dann unerheblich, wenn neue Zeugen oder neue Gutachten nicht die Voraussetzungen des § 359 StPO erfüllen. Sonst würde ja jeder Verurteilte jede Woche mit neuen Zeugen und dergleichen kommen und ständig WA-Anträge stellen.
Und das wissen sie so ganz genau, obgleich ihnen jegliche Expertise fehlt, die Simulation zu beurteilen. Die Simulation kann durchaus ein sogenanntes "überragende" Mittel darstellen, welche dem neuen Gutachter zur Verfügung steht. Jetzt schon angeblich das Ergebnis des WAV zu wissen, ist vollkommen vermessen, sie selber geben zu, das Urteil nicht zu kennen, geschweige denn die Primärinformation. Also haben sie letztendlich keinerlei Ahnung und tuen hier so, die Zukunft voraus sagen zu können. Wie gesagt, sollten wir in einem Rechtsstaat leben, haben nun Gutachter erstmal das Wort, welche beurteilen müssen, ob eine solche Computersimulation ein solches Mittel darstellt, die Unfallsituation besser beurteilen zu können, als - nach Angaben der Verteidigung - ein Pappmachenachbau im Selbstversuch.

Laut Angaben des Instituts wurden hier offenbar Berührungspunkte (vermutlich Hämatome) als Grundlage der Simulation verwendet, etwas was man im Selbstversuchen so gut wie nie ausreichend berücksichtigen kann. Hier kann das niemand beurteilen, dass die Hämatome am Kopf die einzigen gewesen sein sollen, wurde hier behauptet, das wurde - trotz klarer Aufforderung von mir - aber nie belegt werden.

Wie damals der Todeszeitpunkt eruiert werden konnte, wissen sie genauso wenig. Gibt es auch hierzu mittlerweile neue Erfahrungen, welche eine andere Sichtweise berechtigt erscheinen oder gar die Zeit heute erst bestimmbar macht?

ihre Sichtweise hätte die die Rechtsprechung nie voran gebracht, es gäbe keine DNA-Untersuchungen, keine Fingerabdrücke, nichts, nur das Wort des Gerichts zählt.

Aber es ist mir schon klar, ihr Schwarz-Weiß-Denken wird hier wieder mal überdeutlich sichtbar, Diskussion mit ihnen zwecklos.

Wie gesagt, ohne Kenntnis der primären Information ist ihre Ansicht reinste Spekulation.

Wenn ein neues Mittel nicht Grundlage für ein WAV sein kann, so wie sie es glauben, dann ist es eben mit dem Rechtsstaat nicht weit her. Den Richtern würde dann ein andere Todeszeitpunkt nicht interessieren, dass es vielleicht doch ein Unfall gewesen sein könnte auch nicht. Dann wäre schon die Frage, wo wir eigentlich leben. Richter, welche soweit wie möglich den rechtlichen Status verteidigen, die äußerst geringe Anzahl von erfolgreichen WAVs lässt das leider vermuten. Wir werden sehen.


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10.08.2019 um 11:22
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Auch ob die neue Zeugin evtl. schon in den Akten von damals auftauchte und in der damaligen Verhandlung übersehen wurde
Das darf nicht sein, denn dann wäre sie ja keine „neue“ Zeugin im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO.

Wenn diese Zeugin schon damals bekannt war und nicht vernommen wurde, wäre es Sache der Verteidigung gewesen, mit der Revision die unterlassene Vernehmung der Zeugin zu rügen. Das ist aber offenbar nicht geschehen. Ein solcher wie auch alle anderen vermeidbaren anwaltlicher Fehler sind keine Wiederaufnahmegründe.


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10.08.2019 um 11:44
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:ihre Sichtweise hätte die die Rechtsprechung nie voran gebracht
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:ihr Schwarz-Weiß-Denken wird hier wieder mal überdeutlich sichtbar, Diskussion mit ihnen zwecklos.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:ist ihre Ansicht reinste Spekulation
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:dann ist es eben mit dem Rechtsstaat nicht weit her
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:wo wir eigentlich leben. Richter, welche soweit wie möglich den rechtlichen Status verteidigen
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wir werden sehen.
Ja, natürlich werden wir das sehen. Wir können auch schon Prognosen wagen, so völlig offen ist das alles nun auch wieder nicht. Ich kann hier auch beide möglichen Entscheidungen akzeptieren, wenn diese plausibel begründet sind. Du nach den obigen Zitaten offenbar nur eine.
Eine Ablehnung durch das Landgericht ohne ein Gutachten einzuholen, wäre für dich eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates, nehme ich an?


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10.08.2019 um 12:09
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Falsch, ein Urteil ist nicht die primäre Quelle um einen Fall so weit es geht beurteilen zu können. Die primäre Quelle können nur die Akten sein. Das Urteil kann man immer nur als sekundäre Quelle sehen, es ist immer nur eine Interpretation, eine Zusammenfassung der für das Gericht relevanten Punkte garniert mit einer mehr oder weniger phantasievollen Geschichte.
Daran ist so viel falsch, dass man nicht weiß wo man anfangen soll es Dir so zu erklären, dass Du es am Ende auch verstehst.

Du hast ganz offensichtlich noch nie einer öffentlichen Verhandlung beigewohnt. Du weißt ebenso offensichtlich nicht, was "Ermittlungsakten" überhaupt sind, was sie beinhalten und wer diese Akten pflegt und wer der "Herr" dieser Ermittlungsakten ist.

Dein Hinweis, ein Urteil sei lediglich eine "Interpretation" dieser Akten ist derart dumm, dass man schon annehmen kann, dass Du vorsätzlich Justizschelte betreibst, bei gleichzeitiger Unkenntnis dessen, was da überhaupt verhandelt wird.


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10.08.2019 um 13:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das darf nicht sein, denn dann wäre sie ja keine „neue“ Zeugin im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO.
Da sind sie offenbar nicht ausreichend informiert. Dinge, welche schon immer in den Akten lauern, können durchaus ein Grund für die Wiederaufnahme darstellen. Entscheidend ist nur, ob sie damals nicht in die Beweiswürdigung eingeflossen sind. Ein sehr populärer Fall ist der Fall Peggy Knobloch, sie erinnern sich sicher, an die Tathergangs-Hypothese, die im ersten Verfahren keinen Rolle spielte aber schon immer in den Akten schlummerte.

@Lichtenberg
Ich denke, das Du mir nichts erklären musst. Ich sehe die Ermittlungsakten als primäre Quelle an, ein Urteil kann immer nur sekundär sein. Dort erscheint nur das, worauf es in der Verhandlung ankam. Für einen WAV sind aber genau die Dinge einen Rolle, die damals NICHT verhandelt wurden.

Natürlich ist ein Urteil immer nur eine Interpretation mit dem Ziel ein Ergebnis zu erhalten, was unter den damaligen Kenntnissen die höchste Wahrscheinlichkeit darstellt. Ob es die Wirklichkeit widerspiegelt, weiß niemand. Wer mehr darin sieht, macht sich nur etwas vor.


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10.08.2019 um 13:29
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich denke, das Du mir nichts erklären musst. Ich sehe die Ermittlungsakten als primäre Quelle an, ein Urteil kann immer nur sekundär sein. Dort erscheint nur das, worauf es in der Verhandlung ankam.
Selbstverständlich muss man jemanden nicht erklären, der nicht erklärt haben will und schon alles weiß.

Die Ermittlungsakten sind Arbeitsgrundlage der StA und der Verteidigung. Für das Gericht bilden sie eine Quelle. Primärquellle des Gerichts ist in einem Rechtsstaat aber nur das was in(!) die Verhandlung eingeführt wurde und dass sind zu einem deutlich überwiegenden Teil nicht die Ermittlungsakten.

Man darf sich so wie Du es tust natürlich einbilden, dass die StA schon irgendwie alles richtig gemacht hat und sich das eigentlich "wahre" Urteil bereits in den Akten befände. Das widerspricht aber einem rechtsstaatlichen Verfahren.

Wie immer aber wissen es vor allem die am besten, die von der Materie keine Ahnung haben.

Insofern also ja: Dir muss man nichts erklären.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Für einen WAV sind aber genau die Dinge einen Rolle, die damals NICHT verhandelt wurden.
Auch das ist mal wieder in dieser Absolutheit vollkommen falsch. Man muss ja nur mal in die StPO schauen und vielleicht (aber nur vielleicht) bringt es einen Erkenntnisgewinn. Dafür muss man allerdings auch offen sein und darf sich nicht vorstellen, eh schon alles zu wissen.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wer mehr darin sieht, macht sich nur etwas vor.
Dass Du dir etwas vormachst ist natürlich vollkommen ausgeschlossen, oder?


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10.08.2019 um 14:14
Warum gibt es denn überhaupt Fehlurteile? Eigentlich müsste es ausgeschlossen sein, wenn man hier so liest. Wie erklärt man diese?

Ich finde diesen Fall hier nicht offensichtlich. Es gibt kein vernünftiges Motiv, eine angebliche Unterschlagung konnte nicht nachgewiesen werden, dann war es plötzlich ein Streit gewesen.

Alles schon recht undurchsichtig. Wir alle kennen das Urteil nicht um irgendwelche Behauptungen aufstellen zu können.


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10.08.2019 um 15:31
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ob von den Gerichten nun eine Simulation als ausreichendes Hilfsmittel angesehen wird, wird das WAV zeigen. Diese steht nun die Verwendbarkeit in juristischen Verfahren auf dem Prüfstand,
Ein WAV ist keine Teststrecke für (noch nicht ausgereifte) neue Simulationsmethoden. Noch mal: Maßgebend ist § 359 Nr. 5 StPO, wonach das neue Gutachten auf überlegenen Forschungsmethoden beruhen muss. Wir hatten das hier schon ausführlich diskutiert.

Aber du stehst ja auf dem Standpunkt, dass Richter sich nicht ans Gesetz halten sollen, wenn du es für richtig befindest. Insofern ist es müßig, sich mit dir über Sinn, Zweck und Voraussetzungen eines WA-Verfahrens zu unterhalten.


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10.08.2019 um 16:04
@Andante
Ich bin da jetzt gerade nicht so intensiv im Thema (bzgl. vorhandener Beweise und Simulation usw.). Aber ich meine mich zu erinnern, dass die Firma, die diese Simulation erstellt hat, doch explizit hervorgehoben hat, dass es sie sich neuester Methoden, die zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht möglich waren, bedienen würden um diese Simulation zu erstellen. Hab ich da etwas falsch in Erinnerung? Würde das denn, ggf. es ist so, dass dir Firma sich neuester Methoden bedient hat, dann als neues Gutachten gemäß § 359 Nr. 5 StPO gelten ?


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10.08.2019 um 16:13
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Warum gibt es denn überhaupt Fehlurteile?
Ja, warum gibt es die? Da muss schon einiges an Fehlern zusammenkommen. Ermittler liegen falsch, der Staatsanwalt und die Strafkammer, bestehend aus 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen, dann noch der Senat beim BGH. Die Verteidigung schafft es auch nicht, die Fehler überzeugend aufzudecken. Wenn das die Regel wird, muss man wirklich am Justizsystem oder am Rechtsstaat zweifeln. Was sollte man ändern?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Wir alle kennen das Urteil nicht um irgendwelche Behauptungen aufstellen zu können.
Wir alle kennen das Urteil nicht und ich behaupte trotzdem mal, der WA wird keinen Erfolg haben.
Begründung: Die Richter werden hier alle Indizien sorgfältig untersucht und gewürdigt haben, die Verteidigung hat nichts in der Hand, weil ein Unfall tatsächlich unplausibel ist und die eingereichten Beweismittel ungeeignet sind.
Deine Zweifel in Ehren, aber ich traue den Gerichten echt schon einiges mehr zu, als in einem Zweifelsfall einfach mal gegen den Angeklagten zu entscheiden.

Ich fände es im Übrigen gar nicht schlimm, wenn Genditzki nicht seine volle Strafe absitzen müsste, nur der behauptete Justizskandal liegt hier mMn. nicht vor.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Da sind sie offenbar nicht ausreichend informiert.
Wer sind eigentlich die Personen, die nicht ausreichend informiert sind? Kann es sein, dass du @Andante siezen möchtest? Aber warum?

Wenn jemand gute Beiträge schreibt, wird der gesiezt? Ich probiere das mal.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Die Ermittlungsakten sind Arbeitsgrundlage der StA und der Verteidigung. Für das Gericht bilden sie eine Quelle. Primärquellle des Gerichts ist in einem Rechtsstaat aber nur das was in(!) die Verhandlung eingeführt wurde und dass sind zu einem deutlich überwiegenden Teil nicht die Ermittlungsakten.
Das haben Sie gut erklärt, Herr @Lichtenberg, ich danke Ihnen.

Das ist zwar äußerst höflich, aber es kommt mir albern vor. :D


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10.08.2019 um 16:36
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:a, warum gibt es die? Da muss schon einiges an Fehlern zusammenkommen. Ermittler liegen falsch, der Staatsanwalt und die Strafkammer, bestehend aus 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen, dann noch der Senat beim BGH. Die Verteidigung schafft es auch nicht, die Fehler überzeugend aufzudecken. Wenn das die Regel wird, muss man wirklich am Justizsystem oder am Rechtsstaat zweifeln. Was sollte man ändern?
ich wollte darauf aufmerksam machen, dass die Möglichkeit besteht.

Die Richter bzw. die Staatsanwaltschaft überprüfen doch nicht die Ermittlungsergebnisse. Das baut alles aufeinander auf.

Hätte sich MG nicht so verdächtig verhalten, in dem er die Pelzmäntel zurückbrachte, wer weiß, ob überhaupt intensiver ermittelt worden wäre. Das steht im ermessen der Ermittler. Der Gutacher ging zuerst nicht von von einer außergewöhnlichen Kopfverletzung aus, erst in Zusammenarbeit mit den Ermittlern kam er zu einem anderen Ergebnis.
Ein erkennbares Motiv gibt es nicht. Es gibt keine Blutspuren im Wohnzimmer, wo er die alte Dame angeblich niedergeschlagen haben soll. Auch keine Fingerabdrücke im Badezimmer. Die Zeitspanne ist recht knapp bemessen. Daher fände ich das Urteil schon recht lesenswert. Es gibt zu viele offene Fragen.
Selbst die Richterin führte aus, dass der Sturz durchaus auf einen Unfall zurückzuführen sein könnte. Den Link hatte ich hier eingestellt. Daher verstehe ich nicht, wie man hier, ohne sich ein Motiv zurechtzuspinnen, zu diesem Urteil kommen konnte.


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10.08.2019 um 21:47
@Lichtenberg

Ich frage mich, warum sie hier so gleich persönlich beleidigend werden. Gehen ihnen die Argumente aus?

Letztlich bestätigen sie mit dem ihrem Kommentar meine Sichtweise. Ein Urteil ist und bleibt nur Sekundärquelle. In einem Strafverfahren gibt es zwar eine „Primär-Quelle“, da aber Zeugenaussagen weder wirklich protokolliert (Wortprotokoll) noch aufgezeichnet werden, ist diese „Primärquelle“ des Verfahrens im Nichts verschwunden. Wenn man mal ein Zivilverfahren Zeugenbefragungen mit Wortprotokoll als Partei geführt hat, kann man das recht gut beurteilen. Was man bei einer Zeugenbefragung selber während der Befragung notiert hat, differiert doch stärker mit dem, was man dann später als Wortprotokoll vom Gericht zugeschickt bekommt. Das ist auch ganz normal, weil ein Mensch meist bei einer Zeugenvernehmung mitdenkt und dann seine Notizen eine Mischung aus gerade Gehörtem als auch eigner Interpretation des gerade gehörten ist. Interpretation und Gehörtes ist da nachträglich nicht mehr zu trennen. Wie gesagt, ohne Wortprotokoll oder akustischer Aufzeichnung gibt es im deutschen Strafverfahren keine Primärquelle, alles ist Großteils Interpretation. Daran krankt unser System, manche anderen Länder gehen auch im Strafverfahren anders damit um, sogar Tonaufzeichnung erfolgt in manch andern Ländern. Da sind hierzulande die Zivilgerichte weiter entwickelt.

Wenn überhaupt sind daher die Ermittlungsunterlagen die primäre Information, dort findet man meist auch Wortprotokolle.
Und das Zeugenaussagen sich mit der Zeit ändern und die am dem Ereignis nahe liebendsten Zeugenaussagen eher die Wahrheit widerspiegelt, sollte für sie eigentlich auch nicht neu sein.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:
JosefK1914-2 schrieb:
Für einen WAV sind aber genau die Dinge einen Rolle, die damals NICHT verhandelt wurden.
Auch das ist mal wieder in dieser Absolutheit vollkommen falsch. Man muss ja nur mal in die StPO schauen und vielleicht (aber nur vielleicht) bringt es einen Erkenntnisgewinn. Dafür muss man allerdings auch offen sein und darf sich nicht vorstellen, eh schon alles zu wissen.
Ich denke, sie meinen damit wohl folgenden Ausschnitt aus der StPO.
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten ....zu begründen geeignet sind.
In der Regel gibt es selten Gesetze, welche ohne Interpretation auskommen, selten kann man sie wörtlich nehmen. Wie “interpretieren“ sie denn beispielsweise das Wort „neu“? Ist als neu nur das anzusehen , was erst nach Ende des Beweisaufnahme gefunden wird oder ist neu einfach nur das, was das Gericht im Verfahren nicht berücksichtigt hat, weil es z.B. in den Akten schlummerte? Letzteres ist meine Interpretation.

Wie erklären Sie sich den Wiederaufnahmegrund im Fall Peggy Knobloch, warum war die Tathergangshypothese einer der stattgegebenen Wiederaufnahmegründe? Statt hier persönlich beleidigend zu werden, hätte ich zumindest eine Aufklärung von ihnen erwartet, wie sie das Gesetz interpretieren und wie es von Gerichten interpretiert wird (nur auf letzteres kommt es an). Da das WAV im Fall Knobloch meine Sichtweise bestätigt und ich mit diesem gegenüber @Andante argumentiert hatte, wären sie nun am Zuge.

Aber ich scheine da bei ihnen auf ein Wespennest offenbar gestoßen zu sein.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ein WAV ist keine Teststrecke für (noch nicht ausgereifte) neue Simulationsmethoden. Noch mal: Maßgebend ist § 359 Nr. 5 StPO, wonach das neue Gutachten auf überlegenen Forschungsmethoden beruhen muss. Wir hatten das hier schon ausführlich diskutiert.
Woher wissen sie, dass das Verfahren nicht ausgereift ist? Sind sie da Experte? Offensichtlich nicht, wie gesagt, das werden sie sicher nicht sie, das kann auch ohne Gutachter ein Gericht nicht entscheiden, das müssen erstmal andere Gutachter beurteilen müssen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.08.2019 um 22:18
@Andante
Noch eins, die Simulation ergibt ja offenbar ein bestimmtes Bewegungsmuster, was durchaus ein Gutachter selber nachstellen könnte. Nehmen wir mal an, dass das erfolgt ist und das Ergebnis so verifiziert werden konnte? Wäre dann immer noch die Frage der Ausgereiftheit zu stellen? Wohl kaum. Wie gesagt, sie wissen letztlich hier überhaupt nichts und können das auch im Vorfeld nicht im geringsten beurteilen.


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