monstra schrieb:Wie hat dann der Angeklagte mit einem Schlag auf den Hinterkopf das Opfer in die Badewanne bugsiert?Der Effekt eines (kurzzeitigen) Bewusstseinsverlusts durch Gewalt auf den Hinterkopf oder durch eine "transitorisch ischmäische Attacke" (Zusammensacken des Körpers, der sich entweder in Ruhe stehend oder in Bewegung befand) müsste doch der gleiche sein?
Er hat ihr mit einem Gegenstand auf den Hinterkopf geschlagen (oder sie irgendwo gegengestoßen), woraufhin sie bewusstlos wurde, das nimmt das Gericht an. Wo das passiert ist, weiß man nicht, das Gericht geht davon aus, dass es im Wohnzimmer passiert ist, es könnte aber auch im Schlafzimmer neben dem Bad passiert sein (meine Vorstellung des Geschehensablaufs).
monstra schrieb:Also: Wurde die Gewaltanwendung durch einen Täter mit anschließender Verbringung in die Badewanne (ohne weitere Spuren zu hinterlassen) schlüssig simuliert oder nachvollzogen?
Bei solchen Fragen denke ich immer, dass auf mutmaßliche Unstimmigkeiten in den Annahmen der StA wohl auch die Verteidigung in zwei Prozessen mal gekommen ist und entsprechend vorgetragen haben wird. Das wird das Gericht also geprüft und erklärt haben. Die Ausführungen dazu sind nicht bekannt, weil das Urteil ja nicht zur Verfügung gestellt wird.
Man könnte zumindest mal selbst nachstellen, ob es unbedingt bleibende Schleifspuren im Teppich geben muss oder ob man die auch schnell beheben kann. Was für einen Teppichboden hatte sie im Flur?
Venice2009 schrieb:dabei sterben im Haushalt mehr Menschen als im Straßenverkehr (übrigens überwiegend Senioren).
monstra schrieb:Wie das in der Praxis geschieht und warum das nicht sachwidrig ist siehe den instruktiven Beitrag von Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am BGH
Die allgemeine Unfallstatistik und die Oberflächlichkeit des BGH - da fehlt jetzt nur noch der Hinweis auf Justizirrtümer.
:)