IamSherlocked
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Badewannenunfall von Rottach-Egern
03.03.2022 um 09:17Ich habe jetzt wegen der Hämatome mal bisschen quergelesen hier und dann den Wiki Artikel. In dem heißt es:
Die Bilder mit Gutachtenauszügen habe ich mir auch angeschaut/gelesen.
Die Hämatome waren nicht über "Hutkrempenlinie", wie es bei Schlägen normal wäre, oder?
Bitte berichtigen, wenn ich was überlesen habe, aber wie bitte kann ein Gutachter/Gerichtsmediziner dann so sicher sein, dass die Hämatome von Schlägen herrühren?
Ich bin nur Ex Altenpflegerin, aber ich würde bei dem Alter, Blutverdünner und der Tatsache, dass sie gerade aus dem KH kam (evtl. veränderte Medikation und/oder Aussetzten der üblichen, Umstellung des gesamten Organismus, insbesondere des Blutkreislaufes von Ruhe zu Aktivität usw.) zuerst an eine Bildung von Hämatomen wegen o.g. Bedingungen denken.
Also schon das reicht für mich für "in dubio pro reo".
Dazu 0 Spuren von ihm und dem angenommenen Tatgeschehen, keine handfesten Indizien, kein Motiv... der Mann hätte imho nie wegen Mordes verurteilt dürfen.
Auch ist der Aktionismus älter Menschen nach KH Aufenthalten nichts Ungewöhnliches. Selbst, wenn sie wirklich nie Wäsche eingeweicht hat in der Wanne und auch sonst nicht selbst wusch, es könnte ihr nach dem KH Aufenthalt danach gewesen sein.
Das (nachgestellte) Sturzgeschehen kommt auch mir etwas komisch vor, aber nur daraus stricken, dass es Mord gewesen sein muss, ist mir zu wenig.
Bei der Obduktion der Leiche fand man Hämatome am Hinterkopf mit Einblutungen unter unverletzter Kopfhaut,[4] was nicht ungewöhnlich ist, da die Verstorbene gerinnungshemmende Medikamente nahm.[6] Als Todesursache wurde Ertrinken nach einem unglücklichen Sturz in die Badewanne angenommen. Die Leiche wurde am Folgetag eingeäschert.[6]Quelle: Wikipedia: Manfred Genditzki
Die Bilder mit Gutachtenauszügen habe ich mir auch angeschaut/gelesen.
Die Hämatome waren nicht über "Hutkrempenlinie", wie es bei Schlägen normal wäre, oder?
Bitte berichtigen, wenn ich was überlesen habe, aber wie bitte kann ein Gutachter/Gerichtsmediziner dann so sicher sein, dass die Hämatome von Schlägen herrühren?
Ich bin nur Ex Altenpflegerin, aber ich würde bei dem Alter, Blutverdünner und der Tatsache, dass sie gerade aus dem KH kam (evtl. veränderte Medikation und/oder Aussetzten der üblichen, Umstellung des gesamten Organismus, insbesondere des Blutkreislaufes von Ruhe zu Aktivität usw.) zuerst an eine Bildung von Hämatomen wegen o.g. Bedingungen denken.
Also schon das reicht für mich für "in dubio pro reo".
Dazu 0 Spuren von ihm und dem angenommenen Tatgeschehen, keine handfesten Indizien, kein Motiv... der Mann hätte imho nie wegen Mordes verurteilt dürfen.
Auch ist der Aktionismus älter Menschen nach KH Aufenthalten nichts Ungewöhnliches. Selbst, wenn sie wirklich nie Wäsche eingeweicht hat in der Wanne und auch sonst nicht selbst wusch, es könnte ihr nach dem KH Aufenthalt danach gewesen sein.
Das (nachgestellte) Sturzgeschehen kommt auch mir etwas komisch vor, aber nur daraus stricken, dass es Mord gewesen sein muss, ist mir zu wenig.