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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

27.04.2023 um 22:01
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Interessant, hast du eine Quelle dafür? Ich habe bisher immer das Gegenteil gehört.
Ich kann mich erinnern, dass man das höchstens aus der Formulierung der Pressemitteilung herleiten konnte.
Die prozessualen Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch lagen nach Auffassung der Kammer nicht vor.
Die Kammer müsste keine "Auffassung" mehr haben, wenn es schlicht an der Zustimmung der Staatsanwaltschaft scheiterte.
(Quelle im wiki).
Außerdem hat sich die Verteidigung damals kritisch geäußert, dass nicht gleich ein Freispruch erfolgte, aber nicht explizit die Staatsanwaltschaft als Verhinderer erwähnt.
Aber das war meiner Erinnerung nach nur eine mögliche Interpretation des Ablaufs, es kann auch anders gewesen sein.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

27.04.2023 um 22:20
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Kammer müsste keine "Auffassung" mehr haben, wenn es schlicht an der Zustimmung der Staatsanwaltschaft scheiterte.
(Quelle im wiki).
Eben, eine geäußerte Nichtzustimmung der StA zum sofortigen Freispruch auf entsprechende Frage des Wiederaufnahmegerichts wäre eine Tatsache, da gäbe es keinen Interpretationsspielraum („Auffassung“) des Wiederaufnahmegerichts in Bezug auf das Vorliegen dieser notwendige prozessualen Voraussetzung mehr. Aber das wurde hier schon mal ausführlich diskutiert, man muss ja nicht alte Schlachten immer neu schlagen….


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27.04.2023 um 23:24
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Kammer müsste keine "Auffassung" mehr haben, wenn es schlicht an der Zustimmung der Staatsanwaltschaft scheiterte.
(Quelle im wiki).
Danke, das klingt überzeugend.
Zitat von PalioPalio schrieb:Außerdem hat sich die Verteidigung damals kritisch geäußert, dass nicht gleich ein Freispruch erfolgte, aber nicht explizit die Staatsanwaltschaft als Verhinderer erwähnt.
Die RAin Rick hat in mindestens einer Doku gesagt, dass die Staatsanwaltschaft Verhinderer wäre:
Youtube: Freilassung: Spektakuläre Wende im »Badewannen-Mordfall« | SPIEGEL TV
Freilassung: Spektakuläre Wende im »Badewannen-Mordfall« | SPIEGEL TV
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Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.

Ab Minute 17:00 wird behauptet "freigesprochen wurde er nicht, denn die Staatsanwaltschaft will G erneut anklagen". (N.B. das fasst Spiegel TV so zusammen, aber der Kontext insinuiert, dass Rick das so sieht.)

Der von euch zitierte Auszug aus dem OLG legt jedoch nahe, dass es nicht nur an der StA lag. Ich traue einem Text des OLG mehr als Spiegel TV. Insofern danke für die Aufklärung!

@DonKalli
Nichts zu danken. Bei den weiteren Prozesstagen werde ich jedoch wahrscheinlich nicht mehr dabei sein können.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

28.04.2023 um 00:14
Zitat von PalioPalio schrieb:Zitat von MillaliMillali schrieb:
Durcheinander geht auch, dass die Möglichkeit eines Unfalls (neues Gutachten) nicht automatisch die Unmöglichkeit eines Mordes bedeutet.

Das ist zwar richtig, aber die realistische (!) Möglichkeit eines Unfallgeschehens mit Sturz in die Badewanne bei den zu beachtenden Parametern "Endposition", "Wasser aufdrehen", "2 Hämatome am Hinterkopf" würde eine Verurteilung verunmöglichen. Hier wurde mit einem Unfallausschluss argumentiert, das ist die Basis des Schuldspruchs. Entfällt diese Basis, entfällt auch eine Verurteilung.

Die Verteidigung hat einen möglichen Sturz gefunden. Es geht nun also um die Beurteilung, ob der simulierte Skelettsturz realistisch ist.
Auch hier danke für diesen sehr nüchternen Beitrag.

MG machte sicher nicht den perfekten Täter, aber einen brauchbaren Tatverdächtigen.

Ohne ein nachweisliches Tötungsgeschehen bzw. mit der Möglichkeit eines Unfallgeschehens sind die Überlegungen zu MG als Täter aber eben schlicht zu dünn bis komplett obsolet.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

28.04.2023 um 00:38
Zitat von DonKalliDonKalli schrieb:MG machte sicher nicht den perfekten Täter, aber einen brauchbaren Tatverdächtigen.
Wobei am Anfang, wie immer bei Ermittlungen, nicht die Frage nach einem Tatverdächtigen steht, sondern die Frage, ob überhaupt eine Tat im strafrechtlichen Sinn vorliegt. Gab es hier keine Tat, sondern ein Unfallgeschehen, stellt sich die Frage nach einem Tatverdächtigen erst gar nicht.

Zur Frage nach einem Tatverdächtigen und wer zu diesem Kreis gehören könnte, kam man ja erst, nachdem eben ein Unfallgeschehen per Ausschlussverfahren verneint wurde. Wir werden sicher im Laufe des Prozesses zum wiederholten Mal im Rahmen dieses Ausschlussverfahrens im Thread erörtern, ob es Gründe gab, dass Frau K. sich entgegen ihren sonstigen Gewohnheiten an der Badewanne zu schaffen machte, warum sie plötzlich Grund gehabt haben sollte, sich wegen eventueller Schmutzwäsche vor dem Hausmeister, der sonst immer ihre Schmutzwäsche wusch, zu schämen, ob sie gewohnheitsmäßig Wäsche einweichte, kurzum alle Fragen noch mal erörtern , die bereits im Rahmen des Ausschlussverfahrens gestellt wurden. Hinzu kommt die Frage, ob das neue biomechanische Gutachten zur Überzeugung des Gerichts das alte biomechanische Gutachten von Prof. K. und die Stellungnahme von Dr. A. entscheidend entkräftet, welche ein Unfallgeschehen nur bei Annahme lebensfremder Voraussetzungen für möglich hielten.

Kurzum: Nach einem Tatverdächtigen wird erst gefragt, wenn ein Unfall ausgeschlossen werden kann und eine Tat hinreichend wahrscheinlich ist. Wenn aber eine Tat bejaht wird, gibt es bei realistischer Betrachtungsweise nur einen potentiellen Täter, und das wäre MG. Auf eine andere Person weist in diesem Zusammenhang nichts hin.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

28.04.2023 um 03:11
Um das noch mal zu verdeutlichen:

Ich setze eben nicht voraus, dass Ermittler, sobald sie auf eine tote Person in einer Badewanne stoßen, als erstes selbstverständlich den Gedanken haben „Das war Mord! Wer ist der Täter? Ah, hier haben wir ja jemanden! Der MUSS es gewesen sein, also war es Mord!“. So was, also das Pferd von hinten aufzäumen und damit den Weg für eine Justizopferthese bereiten („Andere Möglichkeiten wurden erst gar nicht geprüft“), wird Ermittlern zwar gerne mal unterstellt, aber so dumm sind die meisten wirklich nicht.

Sondern der erste Gedanke ist bei Profis: „Was war da los? Wie ist die Person zu Tode gekommen? Natürlich, per Suizid, per Unfall, per Fremdeinwirkung?“.

Und erst wenn natürliche Todesursache, Suizid und Unfall nach den festgestellten Umständen unwahrscheinlich erscheinen bzw. ausgeschlossen werden können, kommt der Verdacht eines Tötungsdelikts auf. Und dann, aber auch erst dann, schließt sich die Frage nach in Frage kommenden Verursachern an.

MG hatte da das Pech, dass man sich, als erhebliche Zweifel an der Sturztheorie und damit der Verdacht einer Tötung infolge Fremdeinwirkung aufkamen, daran erinnerte, dass er sich bei der Polizei seltsam benommen, beispielsweise unaufgefordert gleich den Edeka-Bon zum Beweis seines Alibis vorgelegt und die Pelzmäntel angeschleppt hatte mit der Bemerkung, dass er nicht als Erbschleicher dastehen wolle. Da klingelten bei den nicht unerfahrenen Ermittlern halt die Ohren, zumal dann die unerklärliche Leere auf LKs bisher gefüllten Konten und andere Ermittlungsergebnisse dazukamen.

Kurzum: Nicht die Ermittler haben, wie es aber gerne dargestellt wird, MG quasi „von Anfang an“ zum Tatverdächtigen erklärt. Sondern MG wurde (erst) zum Tatverdächtigen, weil es eine Kombination von mehreren Umständen gab: Hinreichende Zweifel an einem Sturzgeschehen aufgrund der damaligen Feststellungen der Sachverständigen gerade auch im Hinblick auf die in der Debatte gerne vernachlässigten Hämatome, unerklärte Leere auf den Konten der Frau K., merkwürdiges Verhalten des Hausmeisters etc (ist in den Urteilen im einzelnen nachzulesen).

Wie die bisherigen Tatgerichte am Ende die Sache gesehen und entschieden haben, wissen wir. Was die jetzige Strafkammer entscheidet, wissen wir nicht. Aber dass sie als erstes, wie die anderen Strafkammern auch, klären muss, ob nach ihrer Überzeugung Unfall oder Tod durch Fremdeinwirkung vorliegt, das wissen wir.


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28.04.2023 um 11:59
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich halte es für rechtlich äußerst bedenklich, dass Schlussfolgerungen aufgrund eines fehlendes Alibis mit Schlussfolgerungen aufgrund des ungeklärten Verbleibs des Geldes auf eine Stufe zu stellen, wenn sich weder bei Frau K noch beim Angeklagten irgendwelche Ansätze über getätigte Ausgaben ergeben.
Ich bin überzeugt, dass man der Spur des Geldes folgen sollte ....

MG war "dauerklamm".

Er hatte Zugang zum Schließfach.

Frau K. verstarb kurz, nachdem das Geld aufgebraucht war.

Das sind auf jeden Fall Indizien.


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28.04.2023 um 13:32
@Cpt.Germanica
Könnte aber auch einfach Zufall gewesen sein. Bei MG war das Geld doch dann auch nicht? Wäre er "dauerklamm" gewesen, wenn er ihr Geld abgezwackt hat/hätte?


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28.04.2023 um 13:45
Zitat von MaifalterMaifalter schrieb:Wäre er "dauerklamm" gewesen, wenn er ihr Geld abgezwackt hat/hätte?
Das ist kein Widerspruch.

Ist alles eine Frage der Beträge und des Zeitraums.

Er war über Jahre klamm. Das Geld verschwand in relativ kurzer Zeit.


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28.04.2023 um 13:51
@Cpt.Germanica
Aber wie ja hier auch schon auf den letzten Seiten ein paar mal erwähnt wurde - klar, das kann alles verdächtig sein. Ich weiß auch nicht, was ich zu dem Fall glauben soll... aber es könnte dennoch ja ein Unfall gewesen sein. Wie gesagt, vielleicht hat er ihr Geld entwendet, aber trotzdem keinen Mord begangen. Und "nur" wegen Diebstahl müsste man ja nicht 13+ Jahre sitzen.


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28.04.2023 um 14:00
Ende 2008 hatte er laut Urteil Schulden in Höhe von 128.000 €, davon noch 41.000 € bei einem Freund aus Mecklenburg-Vorpommern, der ihm immer mal Darlehen gewährt hatte.

Klar, Geld muss nicht unbedingt ein Rolle im Fall gespielt haben. Die Geldfrage aber von Anfang an ganz auszublenden wäre blauäugig.


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28.04.2023 um 14:12
Zitat von MaifalterMaifalter schrieb:Aber wie ja hier auch schon auf den letzten Seiten ein paar mal erwähnt wurde - klar, das kann alles verdächtig sein. Ich weiß auch nicht, was ich zu dem Fall glauben soll... aber es könnte dennoch ja ein Unfall gewesen sein. Wie gesagt, vielleicht hat er ihr Geld entwendet, aber trotzdem keinen Mord begangen. Und "nur" wegen Diebstahl müsste man ja nicht 13+ Jahre sitzen.
Alles reine Spekulation. Wir sollten uns an die Fakten halten, insbesondere du @Cpt.Germanica. Das Motiv Geld wird sich auch dieses Mal nicht beweisen lassen. Oder kann einer beweisen, dass MG auf einmal just diese Summe hatte oder anderweitig im Geld badete?
Er ist jetzt finanziell ruiniert, konnte damals die Raten für sein Haus durch die Haft nicht mehr zahlen.
Hoffentlich erkennt die bayerische Justiz endlich die Wahrheit und agiert als Korrektiv.


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28.04.2023 um 14:42
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Er ist jetzt finanziell ruiniert, konnte damals die Raten für sein Haus durch die Haft nicht mehr zahlen.
Welches Haus? In Rottach-Egern bewohnte er mit seiner Familie die Hausmeisterwohnung in der Wohnanlage und zahlte dafür Miete. Mit seiner ersten Ehefrau hatte er allerdings in Mecklenburg-Vorpommern damals eine Doppelhaushälfte gekauft, die aber im Alleineigentum seiner ersten Ehefrau steht. Richtig ist, dass er da monatlich noch seinen Anteil an der Hypothek abtragen musste.

Seine finanziellen Verhältnisse bis zur Zeit des Todes von Frau K. sind im Urteil im einzelnen dargestellt, und danach lässt sich nun mal nicht sagen, dass er finanziell auf Rosen gebettet war.


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28.04.2023 um 14:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Seine finanziellen Verhältnisse bis zur Zeit des Todes von Frau K. sind im Urteil im einzelnen dargestellt, und danach lässt sich nun mal nicht sagen, dass er finanziell auf Rosen gebettet war.
Dann wären viele ja sehr viele im Gefängnis.
Deine Argumentationen hinken wie immer...
Für mich kommts auf die Sache mit dem Geld darauf auch so stark gar nicht an. Das ist ja auch nicht das Motiv, das der jetzige StA hat, sondern es fußt auf der Anklage zur Verdeckung der Körperverletzung. Gestern hieß es laut NOZ, dass eine Rechtsmedizinerin aus Jena MG auch entlastet hat.
Und die weiteren Gutachten werden dies auch.


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28.04.2023 um 14:53
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Deine Argumentationen hinken wie immer
Danke, das kann ich zurückgeben:
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Dann wären viele ja sehr viele im Gefängnis.
Die sind nicht im Gefängnis, weil sie finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Die landen im Gefängnis, wenn sie aufgrund ihrer finanziellen Lage krumme Dinger drehen. Ist ein gewisser Unterschied, findest du nicht?


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28.04.2023 um 14:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die sind nicht im Gefängnis, weil sie finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Die landen im Gefängnis, wenn sie aufgrund ihrer finanziellen Lage krumme Dinger drehen. Ist ein gewisser Unterschied, findest du nicht?
MG hat nichts gedreht. Er war LKs einziger Bezugspunkt. Sie war sicher nicht einfach, aber herzlich. Niemals hätte er ihr etwas angetan. Und ich bleibe dabei, der StA G. hatte kein Rückgrat sich selbst und sein Handeln zu hinterfragen. Auch traurig, dass die Behördenleitung da damals nicht eingegriffen hat, nachdem er sich so verrannte. Es ist gerade zu lächerlich, wenn man hört, dass besagter StA, der MG wahrscheinlich die Freiheit und Jahre mit der Familie raubte, heute selbst Familienrichter am OLG ist.
Es freut ja umso mehr, zu hören, dass der jetzige StA unbefangen dran geht an die Sache und wirklich be- wie entlastend ermittelt. Aber so müsste es immer sein!


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28.04.2023 um 15:10
Ich möchte ein paar Punkte zum Thema Geld anmerken:
- Das Gericht hat die Frage nach dem nicht nachvollziehbaren Fehlbetrag so gestellt, dass sie zunächst wissen wollen, ob LK mal über größere Ausgaben erzählt habe. Oder nach anderen Bemerkungen von ihr, was mit dem Geld passiert, was MG in ihrem Auftrag abheben sollte.
- Das Gericht zeigt sich irritiert darüber, dass zum Zeitpunkt des Todes praktisch kein Vermögen mehr da war. Konto fast leer, Schließfach ganz leer. Die Kammer hat gemeint, dass LKs Rente kaum ausreiche, um laufende Kosten zu decken. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, weil die (Gesamt)Rente laut Urteil ca. 1900 Euro betrug, was ja schon ausreicht, um 1100 Euro Miete zu bezahlen. Unklar ist mir aber, welche anderen Kosten angefallen sind. Unklar ist mir auch, warum das Vermögen scheinbar verpufft ist. 55.000 Euro auf 18 Monate verteilt sind gut 3000 Euro pro Monat...
- Das Gericht kann auf Basis der Akten anscheinend nicht ganz nachvollziehen, wann MG wie viele Schulden bei seinem Freund zu welchem Zeitpunkt hatte. Wie schon von mir geschrieben, will das Gericht deswegen auch die Zahlungsströme zwischen beiden besser verstehen. All das ist auch im Zusammenhang mit dem zweiten Punkt zu sehen.

Ich persönlich finde, dass das Gericht genau die richtigen Fragen zum Thema Geld gestellt hat. Ob sich da nach 14-15 Jahren aber nur ansatzweise etwas aufklären lässt (was dann ggf. ausreicht, um MG per Ausschluss der Unterschlagung zu überführen), sei mal dahingestellt.


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28.04.2023 um 15:14
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich persönlich finde, dass das Gericht genau die richtigen Fragen zum Thema Geld gestellt hat. Ob sich da nach 14-15 Jahren aber nur ansatzweise etwas aufklären lässt (was dann ggf. ausreicht, um MG per Ausschluss der Unterschlagung zu überführen), sei mal dahingestellt.
Mein Reden...
Das wird nach so langer nicht mehr möglich sein, dennoch ist es natürlich grundsätzlich komisch mit dem Geld, aber wer sagt uns denn nicht, dass LK das Geld jemand anderen hat zukommen lassen oder es selbst verbrauchte?
Ich bin aber auf jeden Fall fest überzeugt, dass es nichts mit MG zu tun hat.


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28.04.2023 um 15:20
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Die Kammer hat gemeint, dass LKs Rente kaum ausreiche, um laufende Kosten zu decken. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, weil die (Gesamt)Rente laut Urteil ca. 1900 Euro betrug, was ja schon ausreicht, um 1100 Euro Miete zu bezahlen.
Zumindest insoweit kann ich der Kammer folgen. Zur Miete käme Krankenversicherung und allgemeine Lebenskosten wie Verpflegung und täglicher Bedarf. Unter Einnahmen von 2200 € monatlich wäre es für Frau K finanziell sehr eng geworden, da hätte sie wohl in eine kleinere Wohnung ziehen müssen.
Mir ist allerdings immer noch nicht ganz klar, wie das Gericht hier einen Zusammenhang zu einer möglichen Tat feststellen will.

Das wäre ja höchstens dann gegeben, wenn der Angeklagte ausgerechnet am Todestag von Frau K von dieser verdächtigt worden wäre, Geld unterschlagen zu haben. Aber dies ist ja gerade nicht das Tatmotiv, dass dem Angeklagten im Urteil unterstellt worden ist.


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28.04.2023 um 16:15
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Zumindest insoweit kann ich der Kammer folgen. Zur Miete käme Krankenversicherung und allgemeine Lebenskosten wie Verpflegung und täglicher Bedarf. Unter Einnahmen von 2200 € monatlich wäre es für Frau K finanziell sehr eng geworden, da hätte sie wohl in eine kleinere Wohnung ziehen müssen.
Wie kommst du auf die 2200 Euro monatlich? Bei einer Rente von 1900 Euro würde ich die (gesetzlichen) Krankenkassenbeiträge auf ca. 140 Euro schätzen. (Annahme 14,6% Beiträge, die man zur Hälfte selbst zahlen muss.) Im Urteil stehen 107 Euro Versicherung, keine Ahnung, was genau damit gemeint ist. Dann gab es laut Urteil nur kleinere regelmäßige Abbuchungen vom Konto. Ich denke, dass für Lebensmittel und täglicher Bedarf nicht mehr als 200 Euro anfallen. Ich kann also nicht direkt erkennen, dass LK automatisch in finanzielle Probleme gekommen wäre. Das ändert aber nichts daran, dass seit März 2007 im Durchschnitt 3000 Euro pro Monat abgehoben wurden und man nicht weiß, wofür.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Mir ist allerdings immer noch nicht ganz klar, wie das Gericht hier einen Zusammenhang zu einer möglichen Tat feststellen will.

Das wäre ja höchstens dann gegeben, wenn der Angeklagte ausgerechnet am Todestag von Frau K von dieser verdächtigt worden wäre, Geld unterschlagen zu haben. Aber dies ist ja gerade nicht das Tatmotiv, dass dem Angeklagten im Urteil unterstellt worden ist.
Ich habe die Anklage von 2009 so verstanden:
MG soll am 23.10., als LK ins Krankenhaus kam, 8000 Euro aus der Geldkassette genommen und genau diesen Betrag an seinen Freund am gleichen Tag überwiesen haben. Am 28.10., als LK nach Hause kam, soll sie einen Fehlbetrag festgestellt haben. Es ist also die Koinzidenz, dass am 23.10. LK ins Krankenhaus kam und gleichzeitig MG Schulden beglichen hat. Ob die Teile der 54.500 Euro, die er vereinnahmt haben soll, ebenfalls zur Unterschlagung zählen, die er durch Mord habe verdecken wollen, weiß ich nicht.


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