DonKalli schrieb:MG machte sicher nicht den perfekten Täter, aber einen brauchbaren Tatverdächtigen.
Wobei am Anfang, wie immer bei Ermittlungen, nicht die Frage nach einem Tatverdächtigen steht, sondern die Frage, ob überhaupt eine Tat im strafrechtlichen Sinn vorliegt. Gab es hier keine Tat, sondern ein Unfallgeschehen, stellt sich die Frage nach einem Tatverdächtigen erst gar nicht.
Zur Frage nach einem Tatverdächtigen und wer zu diesem Kreis gehören könnte, kam man ja erst, nachdem eben ein Unfallgeschehen per Ausschlussverfahren verneint wurde. Wir werden sicher im Laufe des Prozesses zum wiederholten Mal im Rahmen dieses Ausschlussverfahrens im Thread erörtern, ob es Gründe gab, dass Frau K. sich entgegen ihren sonstigen Gewohnheiten an der Badewanne zu schaffen machte, warum sie plötzlich Grund gehabt haben sollte, sich wegen eventueller Schmutzwäsche vor dem Hausmeister, der sonst immer ihre Schmutzwäsche wusch, zu schämen, ob sie gewohnheitsmäßig Wäsche einweichte, kurzum alle Fragen noch mal erörtern , die bereits im Rahmen des Ausschlussverfahrens gestellt wurden. Hinzu kommt die Frage, ob das neue biomechanische Gutachten zur Überzeugung des Gerichts das alte biomechanische Gutachten von Prof. K. und die Stellungnahme von Dr. A. entscheidend entkräftet, welche ein Unfallgeschehen nur bei Annahme lebensfremder Voraussetzungen für möglich hielten.
Kurzum: Nach einem Tatverdächtigen wird erst gefragt, wenn ein Unfall ausgeschlossen werden kann und eine Tat hinreichend wahrscheinlich ist. Wenn aber eine Tat bejaht wird, gibt es bei realistischer Betrachtungsweise nur einen potentiellen Täter, und das wäre MG. Auf eine andere Person weist in diesem Zusammenhang nichts hin.