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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:20
Zitat von PalioPalio schrieb:Und dann auch noch die Lindt-Schokolade, die sie garantiert sofort haben wollte nach der entbehrungsreichen Zeit im Krankenhaus!
Er hat ihr beides nicht gebracht, nicht die Binden, nicht die Schokolade, als er vom Einkauf nach Hause zurückkehrte und an ihrer Wohnung vorbeiging, um sich in Ruhe die Haare färben zu lassen. Er hat in Kauf genommen, dass sie ohne Binden noch mehr Schmutzwäsche produziert als er ohnehin schon in der Wohnung hat stehen lassen und er hat riskiert, dass sie durch Unterzuckerung sehr schlechte Laune bekommt.
Na, wenn er da mal nicht genau wusste, warum er dieses Risiko eingeht...
sooma schrieb:
er hatte ihr doch gesagt, dass er seine Mutter im Krankenhaus besuchen wollte.
Tut mir leid, aber das als Begründung hört sich schon ein wenig seltsam an. Er hätte ihr alles unverzüglich bringen MÜSSEN, weil alles andere ist eben verdächtig.
Er kam doch sowieso täglich bei ihr vorbei. Finde das nun wirklich nicht ungewöhnlich, dass er ihr die Einkäufe nicht unverzüglich brachte. Für mich hört sich das schon fast nach einem dressierten Hund an, der dies oder jenes hätte tun müssen. Und dies oder jenes tunlichst unterlassen sollte.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:20
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Es ist schon klar, dass einem Schuldigen Herrn G der späte Kassenbon überhaupt nichts mehr genützt hätte, der frühere allerdings auch nicht viel...
Der Bon sollte wahrscheinlich zeigen, dass Frau Kortüm ihm noch einen Auftrag erteilt hat und demzufolge noch lebte, als er die Wohnung verließ, was er damit "bewies", dass er den Auftrag folgsam ausführte (ohne allerdings den Einkauf zu überbringen).

Sollte er die Wohnung verlassen haben, bevor sie endgültig ertrunken ist, gäbe der Einkaufsbon ihm ja sogar ein echtes Alibi, wie die neuen Gutachten nun zeigen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:22
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Für mich hört sich das schon fast nach einem dressierten Hund an, der dies oder jenes hätte tun müssen. Und dies oder jenes tunlichst unterlassen sollte.
Das war er aber. Er stand ständig zu ihrer Verfügung und das rund um die Uhr. Sie rief ihn mehrmals täglich auf dem Handy an. Nur seit der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht mehr...


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:24
... Obwohl er die Wäsche vergessen hatte, sie nicht wusste, ob er den Pflegedienst noch erreicht hatte, sie Knieschmerzen hatte, frisch aus dem Krankenhaus entlassen war und ihr Einkaufsauftrag nicht ankam.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:25
Zitat von PalioPalio schrieb:Das habe ich von @Lento und halte es für plausibel. Oder hat er irgendwo gesagt, dass er wusste, wieviele Binden sie noch im Schrank hatte?
Also nur eine reine Vermutung von Euch.

Ich zum Beispiel stelle mir das anders vor: Er erledigte Einkäufe für sie und erledigte Botengänge, er wusste um die Darmgeschichte und sehr wahrscheinlich deshalb auch um den ungefähren Vorrat an Hygieneartikeln. Er hatte an dem Tag noch einiges vor, hat aber den Auftrag von Frau K. noch schnell erledigt. Bringen (inklusive separatem Kassenzettel) hätte er ihr die Sachen auch am nächsten Tag noch.

Wissen können wir es alle nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:27
Ich meine er musste für sich noch Haarfarbe besorgen. Er hatte noch vor sich die Haare von seiner Frau färben zu lassen. Bei der Gelegenheit tätigte er dann auch gleich die Einkäufe für Frau K. mit. Ungewöhnlich finde ich das jetzt nicht.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:29
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Ich meine er musste für sich noch Haarfarbe besorgen
Hat er das ausgesagt? Auf dem Einkaufsbon ist kein Färbemittel. Ich denke, das kaufte immer seine Frau für sich und für ihn.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:30
Zitat von PalioPalio schrieb:Hat er das ausgesagt?
Da bin ich mir nicht ganz sicher. Gab es nicht 2 Kassenzettel? Ich meine er kaufte für Frau K. immer separat ein, also auch mit eigenem Kassenzettel. Kann mich aber auch irren. Vielleicht weiß jemand mehr darüber?


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:33
Zitat von soomasooma schrieb:Er hatte an dem Tag noch einiges vor,
Zum Beispiel abends bei Edeka mit seiner Frau einzukaufen. Da hätte er das ja prima verbinden können, wenn die Binden nicht eilig waren und der Einkauf nicht nur als Alibi dienen sollte.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Gab es nicht 2 Kassenzettel?
Meines Wissens nur einen. Wenn du einen weiteren findest, sag Bescheid!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:48
Obwohl dem Gericht bekannt war, dass Frau K. immer mit Herrn G. die von ihm besorgten Sachen abrechnete (sie führte ja auch Buch über ihre Ausgaben) wurde ihm dies trotzdem nachteilig ausgelegt.
Dass er den Kassenbon aufbewahrte, war überhaupt nicht unüblich gewesen.
Als die Poliizei die Wohnung versiegeln ließ, war auch Herrn G. wohl klar gewesen, dass die Ermittler nicht von einem Unfalltod ausgingen. Und er war ja schließlich der Letzte, der sie lebend gesehen hatte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:57
https://www.allmystery.de/i/up_2c33b494cc77_Utensilien.PNG

ich hätte noch eine Frage zu diesem Foto. Wenn sie die Wanne nie benutze, warum hatte sie dann all den Kram auf der Ablage stehen? Wasserthermometer, gleich 2 davon? Eigentlich spricht das doch eher FÜR eine Nutzung? Wenn sie, wie von dem Pflegedienst ausgesagt, seid Jahren die Badewanne nicht mehr nutze, sich aber auch nicht anderweitig Hilfe bei der Körperpflege suchte, dann ist das doch alles sehr ungewöhnlich. Dass man dann trotzdem 100%ig ausschließt, dass sie nicht doch die Wanne nutze, ist für mich schon recht ungewöhnlich. Wäre interessant zu erfahren, wie das vom jetzigen Gericht gewertet wird.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 21:08
@Palio
@Andante

Das Problem beim Ganzen, Urteile manipulieren den Leser. Ich hatte das mit der Schlüsselvereinbarung auch ursprünglcih als seltsam empfunden und hatte es mit meiner eigenen Situation verglichen. Bei mir steckt der Schlüssel an der Wohnungstür nie bewusst und auch würde ich nie mit Absicht die Wohnungstür anlehnen.

Daher hatte ich die Sache mit der Schlüsselvereinbarung skeptisch gesehen und glaubte, dass man die Pflegekräfte noch genauer bzgl. der angelehnten Tür befragen musste. Ob dazu das Gericht in der Lage gewesen wäre?

Dann hatte ich mir doch nochmal die Urteilsbegründung vorgenommen und den Part gelesen, wo der Zugang zu der Wohnung beschrieben wurde. Und als ich das tat, war mir alles klar, sie konnte ohne größere Gefahr die Tür angelehnt lassen und auch den Schlüssel hätte sie immer von außen stecken lassen können.

Statt die Tür nur anzulehnen macht es natürlich bei der Vereinbarung mehr Sinn den Schlüssel von außen stecken zu lassen, statt die Tür nur anzulehnen. Eine angelehnte Tür kann durch ein Windstoß zuschlagen.

Daher ist die Schlüsselvereinbarung genau richtig gewesen ihren Zweck zu erfüllen: Wenn G nicht vor Ort war und K die Tür nicht öffnen konnte - wie es schonmal vorgekommen war, konnte der Pflegdienst mit mit dem Schlüssel rein, ohne dass ein Risiko dadurch nenneswert erhöht war. Der Pflegedienst hatte auch

Ich werde hier mit Euch nicht mehr streiten, ich gehe davon aus, dass G freigesprochen wird. Vielleicht ist danach mit Euch eine vernünftigere Diskusion möglcih.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:ch hätte noch eine Frage zu diesem Foto. Wenn sie die Wanne nie benutze, warum hatte sie dann all den Kram auf der Ablage stehen? Wasserthermometer, gleich 2 davon? Eigentlich spricht das doch eher FÜR eine Nutzung?
Das erste Gericht war sogar grundsätzlich von einer Nutzung ausgegangen, nur wusste es nicht weshalb und wann. Erst das zweite Gericht sprach dann - ohne den DNA-Gutachter zu befragen - im Gegensatz zum ersten nur von einer "Berührung". Das DNA-Gutachten wurde nur verlesen und so in das Verfahren eingeführt, nachdem es nicht mehr auschließen konnte, dass Schmutzwäsche in der Wohnung war.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 22:40
Zitat von LentoLento schrieb:Daher ist die Schlüsselvereinbarung genau richtig gewesen ihren Zweck zu erfüllen: Wenn G nicht vor Ort war und K die Tür nicht öffnen konnte - wie es schonmal vorgekommen war, konnte der Pflegdienst mit mit dem Schlüssel rein, ohne dass ein Risiko dadurch nenneswert erhöht war
Du unterschlägst, dass das Gericht auf S. 78-83 im einzelnen begründet, warum es denkt, dass es die Schlüsselvereinbarung nicht gab. Nicht nur, weil keine Mitarbeiterin des Pflegedienstes je einen außen steckenden Wohnungsschlüssel gesehen hat. Daher fand die Pflegerin Marina es am 28.10, dem Todestag, ja beim Eintreffen auch so seltsam, dass der Schlüssel außen steckte.Zudem hatte G zum Grund der angeblichen Schlüsselvereinbarung widersprüchliche Angaben gemacht, wovon eine komplett widerlegt wurde. Zeugen wussten im übrigen zu berichten, dass Frau K sehr ängstlich war, sich vor Einbrechern fürchtete und davor, dass jemand sich unerlaubt in der leeren, über ihr befindlichen Wohnung aufhielt. Die Pflegerinnen mussten beim Verlassen der Wohnung die Tür immer fest hinter sich zuziehen.

Man kann halt die Person des Opfers, ihren Charakter, ihre Vorlieben und Abneigungen (zB Baden in der Wanne) nicht außen vor lassen, sonst wird man dem Fall nicht gerecht bzw. versteht ihn nicht. Das Opfer war kein Roboter.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 22:54
Korrektur: Die nicht existierende Schlüsselvereinbarung wird auf S. 78 bis 85 des Urteils behandelt.

Und die so ängstliche Frau K soll ausgerechnet am 28.10., als die offene Geldkassette auf dem Wohnzimmertisch herumstand, gewollt haben, dass G den Schlüssel außen stecken läßt, während sie ihren Schlaf macht?


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02.06.2023 um 23:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man kann halt die Person des Opfers, ihren Charakter, ihre Vorlieben und Abneigungen (zB Baden in der Wanne)
dafür dass sie eine so große Abneigung gegen die Badewanne hatte, besaß sie ja doch recht viele Badeutensilien sowie, meine sogar 3 Wasserthermometer auf der Ablage zu erkennen. Daraus kann man, meiner Meinung nach, auch andere Schlüsse ziehen, als die des Gerichts.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 23:14
@Andante

Ja, man sieht hier, wie das Urteil manipuliert. Das fand ich auch ursprünglich schlüssig, ABER ich konnte nichts mit der angelehnten Tür anfangen. Warum macht sie so etwas, obgleich sich dadurch lautlos jemand in die Wohnung schleichen konnte.


Wenn DU aber wirklich mal nachsiehst, wie das Gericht auf die angebleiche Ängstlichkeit kam, ist da auch ein Punkt zu finden, dass es sich gegenüber einer Zeugin über den Publikumsverkehr im Treppenhaus beschwerte. Und zwar ging es um die Wohnung darüber, die Interssenten vorgestellt wurde. Ich hatte micht darüber ursprünglcih gewundert, dass sie sich beschwert.

Genau in diesem Fall konnte sie eben nicht sicher sein, dass sie unerwarteten Besuch erhält, wenn sie die Tür nur anlehnt.

Diese Argumentation des Gerichts löst sich in Wirklichkeit in Luft auf, wenn man die 3 Türen berücksichtigt und untersucht, was die Zeugen wirklich gesagt haben, versuch es selbst.

Und die wenigen Male, welche G den Schlüssel außen stecken ließ, haben in Wirklichkeit keine statistische Relevants. Es ist zu selten vorgekommen, wahrscheinlich ist das Opfer den Schlüssel vorher reingeholt.Interssant wäre es, ob vielleicht genau in diesen Fällen die Tür dann angelehnt hatte, aber das wird man kaum mehr feststellen können, Buch geführt haben die Pflegekräfte darüber sicher nicht. Das wäre zumindest sinnvoll gewesen.

Nur noch kurz dazu. Wie gesagt, man sollte schon etwas kritischer die Begründung sehne, wenn solche Dummheiten in dem Urteil stehen, dass eine alte Frau, die auf ein Stock angewisen ist, plötzlich mit Wasser gefüllte Schüsseln durch die gegend schleppt, obgleich sie diese normalerweise hat bringen lassen.

Aber wie gesaagt, ich machwe hier nun Schluss, die Diskussion mit Euch ist aktuell Zeitverschwendung, vielleicht ändert sich das nach dem wahrscheinlichen Freispruch.


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02.06.2023 um 23:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und die so ängstliche Frau K soll ausgerechnet am 28.10.
dieser Tag war aber kein Tag wie jeder andere. Sie war aus dem Krankenhaus entlassen worden. Wenn ich mehrere Tage außer Haus bin, dann weiche ich auch von meiner üblichen Routine ab. Finde das jetzt auch nicht so ganz ungewöhnlich, wie das immer wieder dargestellt wird. Meiner Meinung nach, wird Herrn G. eben alles negativ ausgelegt. Was man eben auch anders auslegen könnte, und es wäre ebenfalls plausibel.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 23:28
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:dafür dass sie eine so große Abneigung gegen die Badewanne hatte, besaß sie ja doch recht viele Badeutensilien sowie, meine sogar 3 Wasserthermometer auf der Ablage zu erkennen.
Für ihren verstorbenen Mann war ein Wannenlifter eingebaut, den sie dann abbauen ließ. Ihr Mann badete also, die Sachen können von ihm stammen. Sie selber badete nicht, niemand hat das je mitbekommen, auch der Pflegedienst nicht, G hat es auch nicht behauptet. Sie sagte, dass sie sich fürchtete, nicht mehr allein aus der Wanne herauzukommen, keine unbegründete Furcht mit 87, gehbehindert und mit Knie- und Hüftarthrose.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wenn ich mehrere Tage außer Haus bin, dann weiche ich auch von meiner üblichen Routine ab.
Und verliere meine sonst vorhandene Ängstlichkeit? Na, wenn du meinst.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 23:35
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Meiner Meinung nach, wird Herrn G. eben alles negativ ausgelegt. Was man eben auch anders auslegen könnte, und es wäre ebenfalls plausibel.
Es geht zur Abwechslung mal nicht um die Person G. Es geht darum, was in Bezug auf das Opfer bzw. dessen Handlungen plausibel ist. Und so, wie Zeugenaussagen und weitere Fakten es darstellen, ist es im Hinblick auf die Persönlichkeit der Frau K und ihre Ängste eben gar nicht plausibel, dass sie wollte, dass G den Schlüssel außen stecken läßt, während sie schläft und die offene Geldkassette einladend auf dem Wohnzimmertisch steht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.06.2023 um 08:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Für ihren verstorbenen Mann war ein Wannenlifter eingebaut, den sie dann abbauen ließ. Ihr Mann badete also, die Sachen können von ihm stammen. Sie selber badete nicht, niemand hat das je mitbekommen, auch der Pflegedienst nicht, G hat es auch nicht behauptet. Sie sagte, dass sie sich fürchtete, nicht mehr allein aus der Wanne herauzukommen, keine unbegründete Furcht mit 87, gehbehindert und mit Knie- und Hüftarthrose.
ja, aber ihr Mann war doch schon seit Längerem verstorben. Üblicherweise werden in einem solchen Fall die nicht mehr genutzten Sachen entweder entsorgt oder anderweitig verschenkt. Ist ja auch umständlich die Ablage zu reinigen, wenn sich darauf so viele Dinge befinden, die man eigentlich gar nicht benutzt.

Ja ich weiß, dass Frau K gehbehindert war. Trotzdem ließ sie sich nicht bei der körperlichen Hygiene anderweitig helfen. Das scheint dann wahrscheinlich so üblich zu sein? Für jemandem in diesem Alter?


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