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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 19:31
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Trotzdem befremdet mich der Umstand, dass das Gericht auch die Überlegung (2) angestellt hat: entweder es hat willkürlich eine Annahme getroffen und war dann zumindest an dieser Stelle nicht objektiv, oder es hat an dieser Stelle einen Logikfehler reingebracht.
Mich befremdet sogar, dass das Gericht Herrn G überhaupt unterstellt hat, sich durch den Kassenbon ein falsches Alibi verschaffen wollte, denn das Alibi war ja nicht falsch, weil Herr G ja tatsächlich um 15.30 Uhr im Supermarkt war.

Letztlich hatte der Bon objektiv betrachtet, einzig und allein dem Zweck, gegenüber Frau K abrechnen zu können. Der Bon konnte Herrn G ja überhaupt nicht für die Zeit entlassen, in der er tatsächlich bis gegen 15.00 Uhr in der Wohnung von Frau K war. Und das er an diesem Tag in der Wohnung war, hat er niemals bestritten und hätte notfalls auch die Anrufe vom Telefonpparat nachgewiesen werden können.

Somit wäre der durch den Kassenbon belegte Einkauf ja ein vollkommen untauglicher Versuch gewesen, sich ein Alibi zu verschaffen, selbst dann, wenn er der Täter gewesen wäre.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 19:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sooo viele Logikfehler gibt es in dem Urteil also nicht.
Du solltest es eigentlich wissen, so etwas sagt grundsätzlich nichts aus. Es kann Logikfehler vorhanden sein, wenn die nicht entscheidungserheblich sind, dann ist die Revison trotzdem zurückzuweisen.

Trotzdem, warum bist Du sicher, dass die BGH-Richter nicht die gleichen Logik-Fehler unterlaufen?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Du solltest doch inzwischen wissen, dass sich das Gericht sein Bild aus dem Inbegriff der gesamten Verhandlung zu machen hat und es daher wenig bringt, zu meinen, wenn man jedes Einzelindiz wegerklärt (was für sich immer möglich ist), hat man irgendwann die gesamte Urteilsbegründung wegerklärt. Diese ist bekanntlich mehr als die Summe ihrer Teile.
Die Schlüsselvereinbarung ist nachvollziehbar, da es - um in die Wohnung zu gelangen 3 - in Worten DREI - abschließbare Türen gab. 2 Türen waren dazu zu diesem Zeitpunkt exklusiv für die Wohnung von Frau K! Es war kein Wunder, dass der Pflegedienst die Tür öfter nur angelehnt vorfand.

Was bleibt übrig, wenn man die Logikfehler korrigiert?

Eine alte Frau, die sich auf einen Stock stützt und einen Schüssel mit beiden Händen durch die Gegend tragen soll, evtl. sogar mit einer braunen Brühe? Ist das Dein Ernst?


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Palio ehemaliges Mitglied

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02.06.2023 um 19:38
Zitat von LentoLento schrieb:Als Hausmeister kann man nicht planen. Man kann nicht wissen, ob man später noch Zeit für einen solchen Einkauf hat, weil man zu einer außergewöhnlichen Sache gerufen wird.
Ach, nun übertreib mal nicht. Er hat sich danach die Haare von seiner Frau färben lassen und ist auch bestimmt nicht mit Alufolie im Haar zu einem Einsatz in der Wohnanlage gerannt.
Zitat von LentoLento schrieb:Er konnte nicht wissen, wie dringend sie die Binden benötigte.
Also erstens wusste er, dass sie nie wieder Binden brauchen wird und zweitens hat sein Verhalten dies auch deutlich gezeigt. Er hat ihre Wäsche stehen lassen (wie sonst nie), er hat ihren Schlüssel außen stecken lassen (wie sonst nie), er hat ihr nicht gesagt, dass er den Pflegedienst noch erreicht hat und er hat ihr die Binden und die Schokolade nicht gebracht, als er vom Einkauf an ihrer Wohnung vorbei direkt nach Hause ging.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 19:40
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Mich befremdet sogar, dass das Gericht Herrn G überhaupt unterstellt hat, sich durch den Kassenbon ein falsches Alibi verschaffen wollte, denn das Alibi war ja nicht falsch, weil Herr G ja tatsächlich um 15.30 Uhr im Supermarkt war.
Das Gericht hat ja auch nichts von einem „falschen“ Alibi erzählt. Es nimmt an, dass G um die Zeit im Edeka war. Der Grund, warum er im Edeka war, war nach Ansicht des Gerichts, einen Kassenzettel zu haben, der belegen sollte, dass er genau um diese Zeit dort war. Und er wollte so einen Kassenzettel haben, weil er ihn der Polizei zu seiner Entlastung präsentieren wollte, nachdem die tote Frau K gefunden worden war.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Der Bon konnte Herrn G ja überhaupt nicht für die Zeit entlassen, in der er tatsächlich bis gegen 15.00 Uhr in der Wohnung von Frau
Das nicht, aber eben ab kurz vor Uhrzeit des Kassenzettels. Er musste halt darauf hoffen, dass Frau K möglichst lange noch lebte, nachdem er sie in die Wanne gelegt hatte. Je später der Zeitpunkt ihres Todes, desto entlastender wurde der Kassenzettel. Was Besseres als dieser ist ihm als Alibi in der Eile nicht eingefallen, er musste improvisieren, das war ja keine lange vorher geplante Tat.


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02.06.2023 um 19:42
Zitat von LentoLento schrieb:Er konnte nicht wissen, wie dringend sie die Binden benötigte.
Stimmt! Umso auffälliger, dass er ihr die Binden nicht gebracht hat, als er nach Hause ging zum Haare färben! Das wird mir erst jetzt so richtig deutlich. Das sagt doch alles.


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02.06.2023 um 19:45
Zitat von PalioPalio schrieb:Ach, nun übertreib mal nicht. Er hat sich danach die Haare von seiner Frau färben lassen und ist auch bestimmt nicht mit Alufolie im Haar zu einem Einsatz in der Wohnanlage gerannt.
Klar, 100%ige Ereeichbarkeit ist nicht möglcih, aber bei einem wirklichen Notfall wäre das durchaus möglcih.

Es geht um unvorhersehbare Ereignisse. Ein unvorhersehbares Ereignis kann jederzeit erfolgen. Daher wird man als Hausmeister sich angewöht haben, so etwas dann zu machen, wenn man aktuell Zeit hat. Und das hatte er offennar, denn auch für das Haarefärben war offenbar aktuell Zeit. Langfristige Planungen als Hausmeister sind jedoch schwierig.


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02.06.2023 um 19:46
Zitat von PalioPalio schrieb:Umso auffälliger, dass er ihr die Binden nicht gebracht hat, als er nach Hause ging zum Haare färben! Das wird mir erst jetzt so richtig deutlich
Gaaaanz eilig war der Kauf der Binden. Aber sie gleich Frau K zu bringen, war plötzlich überhaupt nicht mehr eilig.

Mir scheint, die Logikfehler liegen eher nicht beim Gericht…..


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02.06.2023 um 19:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Gaaaanz eilig war der Kauf der Binden. Aber sie gleich Frau K zu bringen, war plötzlich überhaupt nicht mehr eilig.
Zitat von PalioPalio schrieb:Stimmt! Umso auffälliger, dass er ihr die Binden nicht gebracht hat, als er nach Hause ging zum Haare färben! Das wird mir erst jetzt so richtig deutlich. Das sagt doch alles.
Vereinbart wird der nächste Tag gewesen sein. Ob sie die am nächste Tag dann unbedingt benötigt oder ob es noch einen weiteren Tag Zeit evtl. hätte, das kann er nicht wissen, wenn er einen solchen Aufrtrag erhält.


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02.06.2023 um 19:50
Zitat von PalioPalio schrieb:Stimmt! Umso auffälliger, dass er ihr die Binden nicht gebracht hat, als er nach Hause ging zum Haare färben!
Zitat von LentoLento schrieb:Es ging darum, ob sie die am nächste Tag dann unbedingt benötigt oder ob es noch einen weiteren Tag Zeit ewvtl. hätte, das kann er nicht wissen, wenn er einen solchen Aufrtrag erhält.
Er kaufte doch immer für sie ein? Das sollte sicher nur den Vorrat von Frau K. wieder aufstocken, konnte also gut bis zum nächsten Tag warten? Er hatte ja auch zu tun.


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02.06.2023 um 19:53
Zitat von soomasooma schrieb:Das sollte sicher nur den Vorrat von Frau K. wieder aufstocken, konnte also gut bis zum nächsten Tag warten?
Das Kaufen? Oder das Bringen? Oder beides?


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02.06.2023 um 19:54
@Andante
Das Bringen, siehe auch erstes Zitat.


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02.06.2023 um 19:56
Zitat von LentoLento schrieb:Er konnte nicht wissen, wie dringend sie die Binden benötigte.
Und dann auch noch die Lindt-Schokolade, die sie garantiert sofort haben wollte nach der entbehrungsreichen Zeit im Krankenhaus!
Er hat ihr beides nicht gebracht, nicht die Binden, nicht die Schokolade, als er vom Einkauf nach Hause zurückkehrte und an ihrer Wohnung vorbeiging, um sich in Ruhe die Haare färben zu lassen. Er hat in Kauf genommen, dass sie ohne Binden noch mehr Schmutzwäsche produziert als er ohnehin schon in der Wohnung hat stehen lassen und er hat riskiert, dass sie durch Unterzuckerung sehr schlechte Laune bekommt.
Na, wenn er da mal nicht genau wusste, warum er dieses Risiko eingeht...
Zitat von soomasooma schrieb:Er hatte ja auch zu tun.
Naja, Haare färben halt.
Zitat von soomasooma schrieb:Er kaufte doch immer für sie ein?
Er war nicht ihr Betreuer und Pfleger. Er kontrollierte nicht, wie viele Einlagen sie verbrauchte und zählte wohl auch nicht die Packungen im Schrank. Sonst hätte er sie darauf hingewiesen, dass sie kein Geld mehr für überflüssige Käufe hat und er hätte wohl ihren Schmuck auch nicht angenommen.


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02.06.2023 um 19:56
Zitat von PalioPalio schrieb:als er vom Einkauf an ihrer Wohnung vorbei direkt nach Hause ging.
Nun ja, es ist eine Wohnanlage mit Dutzenden Wohnungen. Auch wenn er daran vorbeigekommen ist, bedeutet das ja nicht, dass die Wohnung der Frau K in wenigen Augenblicken zu erreichen war.

Außerdem könnte es ja tatsächlich rationale Gründe geben, weswegen er Frau K an diesem Tag nicht mehr sehen wollte. Er hatte sicher keine Lust darauf, durch weitere Aufträge oder gar Vorwürfe hinsichtlich des geplanten Besuchs der eigenen Mutter aufgehalten zu werden.

Das Argument, dass er die Einkäufe, die ja keine verderblichen Waren enthielten, nicht direkt bei Frau K vorbeigebracht hat, sehe ich daher als geringstes Indiz für eine mögliche, von Herrn G ausgeübte Tat, an.

____

Und was das Argument angeht, dass ja ohnehin am Abend noch ein zweiter Einkauf bei EDEKA in Hausham stattgefunden hat:

Unabhängig davon, dass es keine Hinweise gibt, dass Herr G bei Verlassen der Wohnung von Frau K wissen konnte, dass dieser Supermarktbesuch stattfinden würde, soll es tatsächlich Männer geben, denen es peinlich ist, in Anwesenheit der Ehefrau Binden für eine andere Frau zu kaufen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.06.2023 um 20:00
Zitat von PalioPalio schrieb:Er hat ihr beides nicht gebracht, nicht die Binden, nicht die Schokolade, als er vom Einkauf nach Hause zurückkehrte und an ihrer Wohnung vorbeiging, um sich in Ruhe die Haare färben zu lassen. Er hat in Kauf genommen, dass sie ohne Binden noch mehr Schmutzwäsche produziert als er ohnehin schon in der Wohnung hat stehen lassen und er hat riskiert, dass sie durch Unterzuckerung sehr schlechte Laune bekommt.
Na, wenn er da mal nicht genau wusste, warum er dieses Risiko eingeht...
Jetzt wird's aber etwas albern...

Außerdem hatte sie doch noch Vorrat?


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02.06.2023 um 20:04
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Und was das Argument angeht, dass ja ohnehin am Abend noch ein zweiter Einkauf bei EDEKA in Hausham stattgefunden hat:
Das Datum DIESES Kassenzettels nützte aber nichts mehr. Er brauchte irgendetwas, was seine möglichst frühzeitige Abwesenheit von Frau Ks Wohnung belegte.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:soll es tatsächlich Männer geben, denen es peinlich ist, in Anwesenheit der Ehefrau Binden für eine andere Frau zu kaufen.
Vor allem, wenn die Ehefrau weiß, dass die Binden für eine 87jährige Dame sind, die der Ehemann regelmäßig als Hausmeister und beim Wäschewaschen unterstützt. Für eine heimliche Geliebte allerdings wird der Ehemann kaum in Anwesenheit der Ehefrau Binden kaufen, das könnte eine peinliche Befragung nach sich ziehen…..


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02.06.2023 um 20:08
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Nun ja, es ist eine Wohnanlage mit Dutzenden Wohnungen. Auch wenn er daran vorbeigekommen ist, bedeutet das ja nicht, dass die Wohnung der Frau K in wenigen Augenblicken zu erreichen war.
Naja, das Haus stand direkt neben seinem. Auf dem Weg zu seiner Wohnung konnte er die Fenster ihrer Wohnung sehen. Er hätte nur hineingehen müssen. Wenn der Einkauf nicht eilig war, dann gab es keinen Grund, dafür extra zu Edeka zu fahren und sogleich zurück, ohne die Sachen mal eben abzuliefern. Auch abends ist er nicht hingegangen, obwohl die Genditzkis gesehen haben, dass das Licht bei ihr brannte.
Hinzu kommen aber auch all die anderen ungewöhnlichen Aspekte: Die stehengelassene und auch den ganzen Tag nicht abgeholte Wäsche, die unerklärlichen Anrufe beim Hausarzt, der Anruf bei der Auskunft, der Anruf beim Pflegedienst vom Auto aus, aber keine Information an Frau Kortüm, der angeblich geschenkte Schmuck, der bei der Hausdurchsuchung gefundene Pelzmantel von Frau K., der Umstand, dass er seiner Frau nichts vom Tod der Frau erzählte, das leergeräumte Konto der Frau K., die volle Badewanne, zwei Hinterkopfhämatome und eine Lage der Toten in der Wanne, die mit einem Sturz kaum zu erklären ist.
Alles zusammen gibt ein deutliches Bild.


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02.06.2023 um 20:12
Zitat von soomasooma schrieb:Außerdem hatte sie doch noch Vorrat?
Was er aber nicht wusste.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:soll es tatsächlich Männer geben, denen es peinlich ist, in Anwesenheit der Ehefrau Binden für eine andere Frau zu kaufen.
Umso mehr ein Grund, sie dann nach dem peinlichen Kauf schnell bei Frau K. abzuliefern und nicht zu Hause zu lagern (abgesehen davon, dass ich das in diesem Fall für Quatsch halte).


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02.06.2023 um 20:14
@Palio
Zitat von PalioPalio schrieb:Was er aber nicht wusste.
Hat er das so ausgesagt? Wenn ja, ist mir das untergegangen. Wo fände ich das?


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02.06.2023 um 20:16
Zitat von soomasooma schrieb:Hat er das so ausgesagt? Wenn ja, ist mir das untergegangen. Wo fände ich das?
Das habe ich von @Lento und halte es für plausibel. Oder hat er irgendwo gesagt, dass er wusste, wieviele Binden sie noch im Schrank hatte?
Zitat von LentoLento schrieb:Er konnte nicht wissen, wie dringend sie die Binden benötigte.



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02.06.2023 um 20:16
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vor allem, wenn die Ehefrau weiß, dass die Binden für eine 87jährige Dame sind, die der Ehemann regelmäßig als Hausmeister und beim Wäschewaschen unterstützt. Für eine heimliche Geliebte allerdings wird der Ehemann kaum in Anwesenheit der Ehefrau Binden kaufen, das könnte eine peinliche Befragung nach sich ziehen…..
Darum geht es mir in diesem Fall nicht. Es hätte sich in Hausham so abgespielt, dass das Ehepaar getrennte Kassenbons benötigt hätte. Also hätte sie die Binden für die andere Frau und die Schoki gekauft und er wäre mit den Familieneinkäufen hinterhergelaufen. Oder umgekehrt. Für mich eine komische Situation, die ich gerne vermeiden würde. Und ich kenne durchaus Männer, die das auch so sehen.

Es ist schon klar, dass einem Schuldigen Herrn G der späte Kassenbon überhaupt nichts mehr genützt hätte, der frühere allerdings auch nicht viel...

Aber mein Gedankenspiel bezog sich ja gerade darauf, dass Herr G unschuldig ist und daher bei tatsächlich erfolgter Auftragserteilung durch Frau K tatsächlich so gehandelt haben könnte wie er gehandelt hat!


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