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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

27.04.2023 um 08:04
Zitat von MillaliMillali schrieb:Auf die Erklärungen und Begründungen von MG, wohin über 50 000 Euro verschwunden sein könnten und warum er überhaupt soviel Geld vom Konto der alten Dame holte, bin ich auch sehr gespannt.
Aber wieso sollte Herr Genditzki das überhaupt erklären und begründen können? Er war Frau K.s Lakai, der ihre Wäsche wusch, für sie einkaufte und eben auch die Bankgeschäfte in ihrem Auftrag erledigte. Sie war ihm doch keine Rechenschaft schuldig, was sie mit ihrem Geld macht, und es stand ihm auch nicht zu, sie danach zu fragen. Dagegen hätte sie sich vermutlich auch energischst verwehrt.

Man konnte in Frau K.s Wohnung nichts finden, was nahegelegt hätte, dass sie das Geld dafür ausgegeben hat, aber doch auch bei Herrn Genditzki nicht.

Vielleicht hatte Frau K. Kontakte, von denen niemand etwas weiß, genau wie diverse Mordopfer oder verschwundene Personen ganz offenbar Kontakte hatten, die nie nachgewiesen werden konnten? Wieso soll Herr Genditzki Rechenschaft ablegen über Frau K.s Geld? Sie wollte es mitgebracht haben, er hat es mitgebracht. Sie wollte Binden gekauft haben, er hat sie gekauft. Er war ihr Lakai, nicht ihr Kindermädchen oder ihr Betreuer. Sie musste sich für ihre Angelegenheiten nicht bei ihm rechtfertigen.
Um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, hätte ihre Rente doch sicher gereicht, oder? Sie wäre also nicht von Obdachlosigkeit oder Einschnitten in ihrer Lebensführung bedroht gewesen, wenn sämtliches Ersparte aufgebraucht gewesen wäre. Niemand kann wissen, ob sie das Geld nicht einfach anonym gespendet oder sogar absichtlich unter die Räder gebracht hat, nur damit die verhasste Verwandtschaft nach ihrem Tod nichts erben kann. Alles möglich.


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27.04.2023 um 08:18
Mir scheint, da hat sich zu Beginn des Prozesses eine gewisse Enttäuschung breitgemacht. Man erwartete, die Verhandlung würde gleich zu Anfang bei den Gutachten einsteigen und das Für und Wider der jeweiligen Theorien darlegen.

Wiederaufnahmeverfahren bedeutet, dass eine Erneuerung der Hauptverhandlung stattfindet.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Es wurde die Anklageschrift von 2009 vorgelesen, die MG kurz zusammengefasst folgendes vorwirft: Er habe sich über die Jahre das Vertrauen von LK erschlichen und Wertgegenstände sowie Bargeld unterschlagen. Insgesamt soll MG 66.000 Euro von ihrem Konto abgehoben und einige Tausend Euro eingezahlt haben, sodass per Saldo 54.500 Euro fehlten, wovon er den überwiegenden Teil vereinnahmt haben soll. Als LK am 23.10.08 ins Krankenhaus kam und ihm eine komplette Vollmacht ausstellte, sei MG davon ausgegangen, dass LK im Krankenhaus versterben würde. Deshalb habe er 8.000 Euro aus der Geldkassette entwendet, um 8.000 Euro Schulden am gleichen Tag bei seinem Freund zu begleichen. Als LK am 28.10. nach Hause kam, soll sie den Fehlbetrag festgestellt und MG zur Rede gestellt haben. Um dies zu verdecken, soll er beschlossen haben, sie umzubringen, indem er sie zuerst auf den Kopf schlägt. Zwischenzeitlich soll er kurz mit seinem Vorwurf gehadert und zweimal den Hausarzt angerufen haben, aber schließlich den Mord durch Ertränken in der Badewanne vollendet haben. Angenommenen Mordmerkmale: Heimtücke, Habgier sowie Verdeckung der Unterschlagung.
Und nun wird diese Anklage eben abermals abgearbeitet und zwar komplett.


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27.04.2023 um 10:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber wenn er gar nichts zu seiner Entlastung sagt, obwohl er es könnte, und zwar nur er, riskiert er eben, dass daraus Schlüsse gezogen werden.
Und genau das wäre nicht rechtsstaatlich. Schweigen darf nicht nachteilig ausgelegt werden.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Die RAin Rick erklärte daraufhin, dass alle Einlassungen von MG ihm in der Vergangenheit negativ ausgelegt worden seien und man deshalb vorsichtig sein wolle.
Das ist ja auch sehr nachvollziehbar, wenn man sich die gesamte Geschichte dieses Falles ansieht.


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Palio ehemaliges Mitglied

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27.04.2023 um 11:11
Zitat von simiesimie schrieb:Und genau das wäre nicht rechtsstaatlich. Schweigen darf nicht nachteilig ausgelegt werden.
Wenn ein Tatverdächtiger beispielsweise kein Alibi vorbringt, obwohl er eines hat (von dem aber keiner erfährt), dann darf das Gericht den Schluss ziehen, dass er kein Alibi hat.
Schweigen wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet, es wird aber auch nicht einfach etwas zu Gunsten des Tatverdächtigen unterstellt, für das es keine objektiven Hinweise gibt. Daher ist ein Verschweigen von entlastenden Dingen in der Regel nicht vorteilhaft, wenn man einer Straftat bezichtigt wird
Das war damit gemeint.


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27.04.2023 um 11:52
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn ein Tatverdächtiger beispielsweise kein Alibi vorbringt, obwohl er eines hat (von dem aber keiner erfährt), dann darf das Gericht den Schluss ziehen, dass er kein Alibi hat.
Schweigen wird nicht als Schuldeingeständnis gewertet, es wird aber auch nicht einfach etwas zu Gunsten des Tatverdächtigen unterstellt, für das es keine objektiven Hinweise gibt.
So ist es. Wenn jemand ein Alibi hat, dies aber aus irgendwelchen Gründen verschweigt, wird das Schweigen natürlich nicht in dem Sinn zum Nachteil ausgelegt, dass dem Angeklagten unterstellt wird, er sei zu der Zeit am Tatort gewesen.

Aber die Feststellung, dass der Angeklagte kein Alibi hat, und eine entsprechende Würdigung im Rahmen der Gesamtschau darf natürlich erfolgen. Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, in so einem Fall zugunsten des Angeklagten das Bestehen eines Alibis zu unterstellen.


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27.04.2023 um 12:04
Das mag bezüglich des Alibis auch zutreffend sein. Hier liegt jedoch ein anderer Sachverhalt vor. Und da ist eben nicht so einfach dieser Schluss zu ziehen, dass ein Schweigen belastend wirken darf.


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27.04.2023 um 12:15
Zitat von simiesimie schrieb:Hier liegt jedoch ein anderer Sachverhalt vor
Im Prinzip nicht. Es geht um den Verbleib des Geldes. Und da MG unstrittig der einzige war, der faktischen Zugang zum Bankschließfach und zur Bank hatte (Frau K. konnte nicht mehr selbst dorthin, sie musste sich von ihm fahren bzw. sich von ihm Bargeld von der Bank bringen lassen), kann er aus eigener Wahrnehmung schildern, in welchem Umfang er etwas vom Konto oder aus dem Schließfach geholt hat und was er damit gemacht hat.

Natürlich muss er dazu nichts sagen. Er riskiert aber analog dem Alibibeispiel, dass das Gericht am Ende nach dem Ausschlussverfahren (hier Ausschluss aller Möglichkeiten, dass Frau K. selber das Geld verbraucht hat) zu dem Schluss kommt, dass die einzige Möglichkeit, wo das Geld geblieben ist, MG ist.


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27.04.2023 um 12:28
Dass das Gericht in dieser Frage nach dem Ausschlussverfahren arbeitet, also sich erst mal die Frage stellt, was Frau K. mit dem Geld gemacht haben könnte, sieht man übrigens sehr schön an diesem Abschnitt aus dem Prozessbericht des Users:
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Zu der Geldsache: Die Frage, was mit dem abgehobenen Geld passiert, war von der Vorsitzenden Richterin eigentlich ganz neutral gestellt. Sie will vor allem wissen, ob LK ihr etwas gesagt hat, was mit dem Geld passieren soll, das er für sie abheben sollte.
Ob und inwieweit MG die gerichtlichen Fragen beantworten möchte, bleibt nach Beratung mit seinen Anwälten natürlich ihm überlassen. Welche Schlüsse das Gericht dann daraus zieht, ist wiederum eine andere Sache.


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27.04.2023 um 15:21
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er riskiert aber analog dem Alibibeispiel, dass das Gericht am Ende nach dem Ausschlussverfahren (hier Ausschluss aller Möglichkeiten, dass Frau K. selber das Geld verbraucht hat) zu dem Schluss kommt, dass die einzige Möglichkeit, wo das Geld geblieben ist, MG ist.
Ich halte es für rechtlich äußerst bedenklich, dass Schlussfolgerungen aufgrund eines fehlendes Alibis mit Schlussfolgerungen aufgrund des ungeklärten Verbleibs des Geldes auf eine Stufe zu stellen, wenn sich weder bei Frau K noch beim Angeklagten irgendwelche Ansätze über getätigte Ausgaben ergeben.

Um es vorauszuschicken: Ich halte Herrn G für unschuldig.
Was mich im ganzen Verfahren jedoch gewundert hat, ist, dass das Gericht (zumindest habe ich nicht darüber gelesen) keinen rechtlichen Hinweis erteilt hat, dass entgegen der Mordanklage auch eine Verurteilung wegen Totschlags nach Par.212 StGB erfolgen könnte.

Es scheint immer nur die Alternativen "Verurteilung wegen Mordes oder Freispruch" gegeben zu haben. Dies fiel insbesondere beim zweiten Prozess auf, als das recht abenteuerlich anmutende Mordmerkmal "Mord aus Absicht der Verdeckung einer Straftat (Körperverletzung)" aus dem Hut gezaubert wurde.

Hätte man statt dessen nicht ebenso gut seitens der Staatsanwaltschaft ein "einheitliches Tatgeschehen in Betracht ziehen müssen? Herr G. ist so erzürnt über die Forderungen von Frau K, die sich zunehmend ins Leben der Familie G einmischt und dieser viel gemeinsame Zeit "stiehlt", dass er beschließt, sie zu ertränken.
Die Hämatome zieht sie sich beim "Transport" ins Bad aufgrund heftiger Gegenwehr zu.

Bei diesem Sachverhalt, der zugegebenermaßen ebenso konstruiert ist, wie der Sachverhalt, den sich der damals zuständige Staatsanwalt ausgedacht hat, wäre wahrscheinlich kein Mordmerkmal, auch nicht "heimtückisch, besonders grausam oder sittlich verwerflich" nachweisbar gewesen, so dass nur eine Verurteilung wegen Totschlags möglich gewesen wäre.


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27.04.2023 um 16:46
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich halte es für rechtlich äußerst bedenklich, dass Schlussfolgerungen aufgrund eines fehlendes Alibis mit Schlussfolgerungen aufgrund des ungeklärten Verbleibs des Geldes auf eine Stufe zu stellen, wenn sich weder bei Frau K noch beim Angeklagten irgendwelche Ansätze über getätigte Ausgaben ergeben.
Es geht hier ja nicht um Einzelfälle bei Schlussfolgerungen des Gerichts, sondern um grundsätzliche Fragen der tatrichterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO.

In diesem Rahmen hat der Bundesgerichtshof das Ausschlussverfahren ausdrücklich anerkannt. Im Kern heißt das, dass dann, wenn nach gründlicher Untersuchung des Sachverhalts alle anderen Alternativen vernünftigerweise ausgeschlossen werden können, der gerichtliche Schluss möglich und zulässig ist, dass es sich nur so und so und nicht anders abgespielt haben kann. Der BGH führt dazu aus:
Das Tatgericht war auch rechtlich nicht daran gehindert, in einem Ausschlussverfahren, das alle konkret in Frage kommenden Alternativen zurückweist, Rückschlüsse auf die vorsätzliche Verursachung des Todes des Opfers durch den Angeklagten zu ziehen.

Dieses methodische Vorgehen ist allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung wegen eines Tötungsverbrechens und für die Feststellung der Täterschaft des Angeklagten, wenn alle relevanten Alternativen mit einer den Mindestanforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung genügenden Weise abgelehnt werden, wobei ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (vgl. Senat, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 214; Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16
https://datenbank.nwb.de/Dokument/441968/

Im Klartext heißt das, das das Gericht hier, wenn es trotz aller Mühe nicht klären kann, wo das Geld geblieben ist und vernünftigerweise auszuschließen ist, dass Frau K. es selber verbraucht hat, durchaus zu dem Schluss kommen darf und kann, dass als letzte Möglichkeit nur bleibt, dass das Geld beim Angeklagten verblieben sein muss. Jedenfalls besteht nicht von vornherein ein absolutes rechtliches Verbot einer entsprechenden Beweiswürdigung.


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27.04.2023 um 17:01
Zitat von emzemz schrieb:Mir scheint, da hat sich zu Beginn des Prozesses eine gewisse Enttäuschung breitgemacht. Man erwartete, die Verhandlung würde gleich zu Anfang bei den Gutachten einsteigen und das Für und Wider der jeweiligen Theorien darlegen.
Ich hatte allein deshalb gehofft, dass der Todeszeitpunkt zuerst diskutiert wird, weil mich als Physiker das thermodynamische Gutachten sehr interessiert hätte.
Zwar hat @Palio Recht, dass es selbst mit einem späteren Todeszeitpunkt eine theoretische Möglichkeit mit MG als Mörder geben könnte, aber ich wüsste nicht, wie man genau diese Variante nachweisen könnte, wenn nach den Gutachten auch ein Unfall möglich erscheinen sollte. Deswegen denke ich schon, dass man mit einer anderen Reihenfolge auch unter Einverständnis des StA zu einem schnelleren Verfahrensende kommen könnte (wenn natürlich die Gutachten plausibel sind).


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27.04.2023 um 17:07
Das thermodynamische Gutachten sagt nur was zum Todeszeitpunkt. Dazu, ob es ein Ertrinkungstod durch Unfall oder infolge Fremdeinwirkung war, sagt dieses Gutachten nichts aus.

Die Frage Unfall oder Fremdeinwirkung sollen u.a. die biomechanischen Gutachten klären helfen, die wiederum nichts zum Todeszeitpunkt aussagen.


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27.04.2023 um 17:13
Nochmal eine kleine Berichterstattung vom 2. Prozesstag:

Inzwischen sind die meisten Zuschauerplätze leer. Heute gab es leider keine Einlassung seitens der Verteidigung/MG auf die offenen Fragen von gestern. Stattdessen wurden mehrere Zeug*innen gehört, darunter die beiden Personen vom Pflegedienst, zwei Ärzte (für die Auffindesituation der Leiche, Feststellung des Todes etc.) und eine Person vom KDD Rosenheim. Nach über 14 Jahren waren die Erinnerungen erkennbar verblasst. Ich möchte angesichts des laufenden Verfahrens, wo evtl. weitere Zeugen zu ähnlichen Themen befragt werden oder erneut befragt werden, keine Details nennen. Aber auch zu relevanten Punkten wie die Aussage mit dem "Erbschleicher", Schlüsselsituation, Geldkassette, Wäsche, Details bei Auffindelage der Leiche usw. sind die Erinnerungen teilweise verschwommen.

Insgesamt habe ich wahrgenommen, dass das Gericht wirklich um umfassende und objektive Aufklärung bemüht ist. Auch der Staatsanwalt wirkt recht neutral und keineswegs einseitig.


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27.04.2023 um 17:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das thermodynamische Gutachten sagt nur was zum Todeszeitpunkt. Dazu, ob es ein Ertrinkungstod durch Unfall oder infolge Fremdeinwirkung war, sagt dieses Gutachten nichts aus.

Die Frage Unfall oder Fremdeinwirkung sollen u.a. die biomechanischen Gutachten klären helfen, die wiederum nichts zum Todeszeitpunkt aussagen.
Mit
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:wenn nach den Gutachten auch ein Unfall möglich erscheinen sollte
habe ich mich auf das Sturzgutachten bezogen. Das braucht man nämlich zusätzlich, um MG endgültig zu entlasten. Aber selbst mit einem späteren Todeszeitpunkt aber ohne neuem Sturzgutachten fände ich es waghalsig, wenn man an der Mordtheorie festhalten würde.


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27.04.2023 um 17:31
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Aber selbst mit einem späteren Todeszeitpunkt
Das ist eben die Frage, was das neue Gutachten dazu aussagt, wie eindeutig es den Todeszeitpunkt – ohne eine mögliche Zeitspanne von… bis - festlegt. Dieses Gutachten ist uns nicht bekannt, es wird lediglich ausschnittsweise im Beschluss des OLG München vom 23.9.2021 (siehe Wiki) erwähnt. Ich habe den Ausführungen des OLG München entnommen, dass da durchaus eine gewisse Streuungsbreite beim Todeszeitpunkt ist und, wenn auch mit weniger Wahrscheinlichkeit, ein Todeszeitpunkt in Betracht kommt, der die Mordtheorie nicht kategorisch ausschließen würde.

Wie das Gericht dieses und die anderen Gutachten bewertet, ist natürlich noch mal eine andere Frage, da muss man abwarten. Klar scheint mir zumindest, dass das Gericht nicht davon ausgeht, dass mit dem thermodynamischen Gutachten die Sache bereits so eindeutig ist, dass nur noch Freispruch in Frage kommt. Wenn es so wäre, hätte das Gericht in der Tat wohl dieses Gutachten an den Anfang gestellt. Bzw. schon das Wiederaufnahmegericht hätte bei so klarer Sachlage bereits freisprechen können.


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27.04.2023 um 17:49
@Andante
Und genau deshalb hätte ich die Gutachten nach vorne gezogen, anstatt den Pflegedienst von damals antanzen zu lassen, der sich an vieles kaum erinnern kann und in Tränen ausbricht, wenn die Bilder von LK an die Wand projiziert werden. Wenn nach den Gutachten die Meinungen über das Geschehen am 28.10. immer noch auseinander gehen, kann man ja immer noch weiterverhandeln und alle Zeugen von damals hören.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn es so wäre, hätte das Gericht in der Tat wohl dieses Gutachten an den Anfang gestellt. Bzw. schon das Wiederaufnahmegericht hätte bei so klarer Sachlage bereits freisprechen können.
Das Wiederaufnahmegericht kann ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft nicht freisprechen. Schon alleine deshalb ist kein sofortiger Freispruch erfolgt, weil die StA geblockt hat. Aber das Gericht hat immerhin keinen dringenden Tatverdacht mehr erkannt und MG ist deshalb frei.

Ich glaube mittlerweile, dass die Gutachter erst deshalb am Ende zum Zug kommen, weil sie die Zeugen selbst hören sollen. Diese wurden u.a. dazu befragt, wie genau die Winkelangaben seinen, wenn man sagt "der Arm war um 45° gewinkelt" oder welche Thermometer es genau waren, mit denen Wassertemperatur oder Leichentemperatur gemessen wurden und ob diese Thermometer überhaupt geeicht waren, wo diese sich vor der Messung befanden etc. Das heißt, dass wir die endgültigen Gutachten wohl eher gegen Prozessende sehen werden. (Ich leider nicht, werde jetzt erstmal keine Zeit mehr haben, zu den Verhandlungen zu gehen.)


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27.04.2023 um 18:04
Der zitierte Beitrag von Andante wurde gelöscht. Begründung: Ohne Quelle ist das nur eine Behauptung
Interessant, hast du eine Quelle dafür? Ich habe bisher immer das Gegenteil gehört.

Ansonsten habe ich beim Schreiben vom letzten Post erst realisiert, dass man die Gutachter aus guten Gründen erst später hört:
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich glaube mittlerweile, dass die Gutachter erst deshalb am Ende zum Zug kommen, weil sie die Zeugen selbst hören sollen. Diese wurden u.a. dazu befragt, wie genau die Winkelangaben seinen, wenn man sagt "der Arm war um 45° gewinkelt" oder welche Thermometer es genau waren, mit denen Wassertemperatur oder Leichentemperatur gemessen wurden und ob diese Thermometer überhaupt geeicht waren, wo diese sich vor der Messung befanden etc. Das heißt, dass wir die endgültigen Gutachten wohl eher gegen Prozessende sehen werden.
Man muss die Zeugen erst über Leichenposition, Temperatur, Wasserstand etc. berichten lassen, damit alle denkbaren Varianten von Annahmen für die Gutachten abgedeckt werden können.


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27.04.2023 um 20:02
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Nochmal eine kleine Berichterstattung vom 2. Prozesstag:

Inzwischen sind die meisten Zuschauerplätze leer. Heute gab es leider keine Einlassung seitens der Verteidigung/MG auf die offenen Fragen von gestern. Stattdessen wurden mehrere Zeug*innen gehört, darunter die beiden Personen vom Pflegedienst, zwei Ärzte (für die Auffindesituation der Leiche, Feststellung des Todes etc.) und eine Person vom KDD Rosenheim. Nach über 14 Jahren waren die Erinnerungen erkennbar verblasst. Ich möchte angesichts des laufenden Verfahrens, wo evtl. weitere Zeugen zu ähnlichen Themen befragt werden oder erneut befragt werden, keine Details nennen. Aber auch zu relevanten Punkten wie die Aussage mit dem "Erbschleicher", Schlüsselsituation, Geldkassette, Wäsche, Details bei Auffindelage der Leiche usw. sind die Erinnerungen teilweise verschwommen.

Insgesamt habe ich wahrgenommen, dass das Gericht wirklich um umfassende und objektive Aufklärung bemüht ist. Auch der Staatsanwalt wirkt recht neutral und keineswegs einseitig.
Auf jeden Fall toll, dass du dir die Mühe machst, als Prozessbeobachter und dann als "Gerichtsreporter" zu fungieren und gleichzeitig dabei auch mit Bedacht Zurückhaltung walten lässt, danke.


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27.04.2023 um 21:18
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Interessant, hast du eine Quelle dafür? Ich habe bisher immer das Gegenteil gehört.
Logischerweise kann ich für eine negative Tatsache keinen Beweis erbringen. Den Beweis müssen die erbringen, die behaupten, dass erstens das Wiederaufnahmegericht die StA um so Zustimmung zum sofortigen Freispruch gebeten hat und dass zweitens die StA daraufhin die Zustimmung verweigert hat.


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