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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

28.04.2023 um 16:45
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich denke, dass für Lebensmittel und täglicher Bedarf nicht mehr als 200 Euro anfallen. Ich kann also nicht direkt erkennen, dass LK automatisch in finanzielle Probleme gekommen wäre. Das ändert aber nichts daran, dass seit März 2007 im Durchschnitt 3000 Euro pro Monat abgehoben wurden und man nicht weiß, wofür.
Ich halte gut 6 € täglich schon für äußerst knapp bemessen. Da wären ja neben Lebensmitteln und Kleidung noch Hygiene- und Haushaltsartikel enthalten, zuzüglich die notwendigen Auslagen (vor allem Benzingeld und Stundenlohn) von Herrn G ohne Geschenke und Boni Deswegen gehe ich davon aus, dass ein Teil der monatlich abgehobenen Beträge auch für diese Zwecke verwendet wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

28.04.2023 um 16:58
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich halte gut 6 € täglich schon für äußerst knapp bemessen. Da wären ja neben Lebensmitteln und Kleidung noch Hygiene- und Haushaltsartikel enthalten, zuzüglich die notwendigen Auslagen (vor allem Benzingeld und Stundenlohn) von Herrn G ohne Geschenke und Boni Deswegen gehe ich davon aus, dass ein Teil der monatlich abgehobenen Beträge auch für diese Zwecke verwendet wurde.
Ok, ich hatte mich jetzt eher auf den Eigenbedarf bezogen ohne "Luxusausgaben" wie Geldgeschenken für MG. (Sie schien ja großzügig aufgerundet zu haben.) Wenn ich nur 1900 Euro monatlich an Einkommen hätte, würde ich mich nach der Decke strecken und, falls erforderlich, an bestimmten Stellen einsparen. Lebensmittel sind notwendig, aber regelmäßig zum Friseur zu gehen und sich auch noch von MG kutschieren zu lassen, eher nicht. Ich glaube aber, dass das nicht die entscheidende Diskussion ist, denn so oder so fehlt ein erheblicher Geldbetrag.


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28.04.2023 um 18:04
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich habe die Anklage von 2009 so verstanden:
MG soll am 23.10., als LK ins Krankenhaus kam, 8000 Euro aus der Geldkassette genommen und genau diesen Betrag an seinen Freund am gleichen Tag überwiesen haben. Am 28.10., als LK nach Hause kam, soll sie einen Fehlbetrag festgestellt haben. Es ist also die Koinzidenz, dass am 23.10. LK ins Krankenhaus kam und gleichzeitig MG Schulden beglichen hat.
Aber die Herkunft dieser 8000 Euro konnte doch geklärt werden. Darum wurde doch dann kurzerhand das Motiv ausgetauscht, weil dieses Geld nicht mehr dazu taugte.


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28.04.2023 um 18:30
Im ersten Urteil steht, dass er Mitte September 2008 aus finanziellen Gründen (bestätigt von der Ehefrau), sein Motorrad für 3.900 € verkauft hat. Weitere 100 € erhielt er für den Verkauf eines Radios.

Bewohner der Anlage haben bestätigt, dass sie ihn für allerlei Dienstleistungen bezahlt haben. So erhielt er im Oktober 2008 für Renovierungsarbeiten offenbar 8.000 € einschließlich Materialkosten.

Die damalige Strafkammer hat ins Urteil ausdrücklich geschrieben, dass er mit seinen Nebeneinnahmen theoretisch in der Lage war, am 23.10.2008 dem Freund 8.000 € zurückzuzahlen. Die Frage, die sich die StA jetzt anscheinend stellt, ist, ob er die genannten Einnahmen tatsächlich genau für diese Schuldenbegleichung verwendet oder aber anderweitig verbraucht hat. Er hatte ja nun mal viele Schulden bzw. monatliche Ausgaben, so dass die StA es anscheinend so sieht, dass er das Geld aus LKs Kassette zusätzlich brauchte und auch gebraucht hat, um dem Freund das Darlehen zurückzuzahlen.


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28.04.2023 um 20:38
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Aber die Herkunft dieser 8000 Euro konnte doch geklärt werden. Darum wurde doch dann kurzerhand das Motiv ausgetauscht, weil dieses Geld nicht mehr dazu taugte.
Zunächst mal wurde die Anklage aus dem Jahr 2009 (unverändert) verlesen. Der Staatsanwalt (München I) hat die Verlesung wie folgt begonnen: "Die Staatsanwaltschaft München II legte aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten folgenden Sachverhalt zur Last: (...)"
Woran jetzt die Staatsanwaltschaft München I im Einzelnen festhält, ob an der gesamten Anklage einschließlich Motiv Habgier, oder an der Mordtheorie mit Verdeckung einer Körperverletzung oder oder, weiß ich nicht. Jedenfalls gab es bislang keinen rechtlichen Hinweis seitens des Gerichts oder einen Antrag seitens der Staatsanwaltschaft, dass auch eine Verurteilung wie 2010 bzw. 2012 in Betracht kommen kann.

Den Rest hat @Andante gut beantwortet:
Man sah es 2010 bzw. 2012 lediglich als erwiesen an, dass der Angeklagte prinzipiell in der Lage war, 8000 Euro zurückzuzahlen. Ob genau diese legalen Einnahmequellen aus Motorradverkauf und Nebentätigkeiten für die Schuldentilgung benutzt wurden, ist damit aber noch nicht beantwortet.
Aus den Fragen, die die Kammer an den Angeklagten hat (und die noch nicht beantwortet sind), schließe ich, dass man diesen Punkt sehr wohl so weit wie möglich klären will. Die Kammer hat angedeutet, dass aus den Unterlagen nicht ganz klar hervorginge, wann welcher Betrag warum für was von MG und dem Freund ausgetauscht wurde. Es sei auch nicht ganz ersichtlich, was die tatsächlichen Schuldenstände zu welchen Zeitpunkten gewesen seien. Wenn sich zum Beispiel doch noch herausstellen sollte - und das ist jetzt bitte lediglich als theoretische Möglichkeit zu verstehen, und nicht als Unterstellung oder Vorwurf - dass MG in Summe mehr Schulden zurückgezahlt hat als den Gerichten 2010 bzw. 2012 bekannt war (weil z.B. die tatsächlichen Schulden höher als angegeben waren), kann sich wieder eine Geldlücke auftun, die MG zum Verhängnis werden könnte. Aber wie gesagt, das soll nur als hypothetische Konstruktion zu verstehen sein, um zu erklären, dass zumindest Stand jetzt alles offen ist. Man darf nicht vergessen, dass zweimal das Geldmotiv verneint wurde und stattdessen ein Streit um eine Tasse Kaffee herhalten musste. Das lässt mich vermuten, dass der damalige Staatsanwalt beim besten Willen kein Geldmotiv nachweisen konnte.


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30.04.2023 um 14:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sondern der erste Gedanke ist bei Profis: „Was war da los? Wie ist die Person zu Tode gekommen? Natürlich, per Suizid, per Unfall, per Fremdeinwirkung?“.
so sollte es zumindest sein. Nur, wie das so ist, steckt niemand in dem Kopf eines anderen, und kann somit auch seine Gedanken nicht lesen. Es gibt nichts, was es nicht gibt. Menschen verhalten sich nicht immer alle 100%ig vorbildlich, auch Ermittler nicht. Und auch ein Ermittler hat Sympathien oder Antipathien. Bei zweiterem hat man es als Verdächtiger nun einmal schwerer. Das sagt dir im Übrigen jeder Psychologe, dass sich innerhalb von Sekunden entscheidet, ob man eine Person mag oder eben nicht. Natürlich sollte sich ein Ermittler neutral verhalten. Ermittler sind aber auch nur Menschen mit Schwächen und Fehlern. Ich persönlich finde den Fall höchst interessant und kann für mich die Verurteilung nicht ganz nachvollziehen.


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02.05.2023 um 08:27
Wenn es tatsächlich diesen Wassertemperatur Beweis gibt, warum muss man dann nochmal 22 Verhandlungstage bis Juni ansetzen?? Weiss da jemand was dazu? Gibt es nun Beweise, dass er es nicht war? Weshalb hat man ihn (ohne Auflagen??) freigelassen? Das sollen keine Verdächtigungen sein, ich verstehe es nur nicht.


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02.05.2023 um 08:39
Ich persönlich glaube nicht an einen Unfall. Aber wenn es tatsächlich einen Beweis gibt, wäre die Welt unerwartet ein bisserl besser. Es täte mit nur Leid um MG, natürlich. Fände es aber total verständlich, dass man ihn verdächtigte. Ältere Menschen sind einfach so schutzlos. Bei mir um die Ecke wurde auch ein älterer Mann getötet im Januar..evtl eröffne ich bald was dazu hier.


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02.05.2023 um 09:20
@Roti
Zitat von RotiRoti schrieb:Gibt es nun Beweise, dass er es nicht war?
Es gibt nicht den einen definitiven Beweis.
Es gibt mehrere (neue) Indizien, die ein vom Urteil abweichendes Geschehen naheliegen bzw. alternative Szenarien erklären.


Das Oberlandesgericht München dazu:

Pressemitteilung OLG München, 12. August 2022
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2022/40.php
Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 12.08.2022 den Wiederaufnahmeantrag des Angeklagten Manfred G. für begründet erklärt und die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die erneute Durchführung einer Hauptverhandlung angeordnet. Zudem wurde mit sofortiger Wirkung die Entlassung des Angeklagten aus der Strafhaft angeordnet.

Das Landgericht München II hatte den Angeklagten Manfred G. mit rechtskräftigem Urteil vom 17.01.2012 wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Landgericht hat die heutige Entscheidung darauf gestützt, dass die in dem durchgeführten Probationsverfahren erhobenen Sachverständigengutachten in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet sind, zu einer für den Angeklagten günstigeren Entscheidung zu führen.

Bei diesen Sachverständigengutachten handelt es sich zum einen um ein thermodynamisches Gutachten, das einen Todeszeitpunkt nahelegt, der erheblich außerhalb des vom Tatgericht angenommenen Zeitfensters liegt. Dem Sachverständigen gelang dabei erstmals eine Berechnung der ungefähren Wassertemperatur zum Zeitpunkt der Auffindung des Leichnams durch die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes. Auf dieser Grundlage konnte sodann eine neue ungefähre Eingrenzung der Leichenliegezeit und damit des Todeszeitpunkts erfolgen.

Ergänzend beruht die Entscheidung der Kammer auf einer computergestützten biomechanischen Simulation des Tatgeschehens. Danach wäre auch ein Sturzgeschehen aus einer plausiblen Ausgangsposition möglich; dies hatte das sachverständig beratene Tatgericht noch nicht berücksichtigen können.

Diese Erkenntnisse sind erst aufgrund der technischen Entwicklung der vergangenen Jahre möglich und stellen daher gegenüber der zuletzt im Jahr 2012 durchgeführten Hauptverhandlung vor dem Landgericht München II neue wissenschaftliche Methoden dar, die seinerzeit noch nicht zur Verfügung standen.

Daher handelte es sich jeweils auch um neue Beweismittel im Sinne des Wiederaufnahmerechts.

Mit der Anordnung der Wiederaufnahme ist die Grundlage für die weitere Vollstreckung der vom Tatgericht verhängten Strafe entfallen. Das Gericht hat daher die Freilassung des Angeklagten angeordnet.

Als Folge des heutigen Beschlusses ist eine erneute Hauptverhandlung durchzuführen. Zuständig ist hierfür die 1. Strafkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin Ehrl.

Ein Zeitpunkt für die erneute Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt.

Das Gericht hat davon abgesehen, einen neuen Haftbefehl zu erlassen, da es derzeit keinen dringenden Tatverdacht sieht.

Die prozessualen Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch lagen nach Auffassung der Kammer nicht vor.

Ein Rechtsmittel gegen den Beschluss ist nicht möglich, die Entscheidung ist rechtskräftig.



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.05.2023 um 09:42
Dank dir recht! Führe ich mir bald zu Gemüt...wollte das Urteil schon lange lesen, aber es ist so anstrengend mit dieser kleinen Schrift und das ganze Format...


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04.05.2023 um 15:12
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb am 28.04.2023:Wenn ich nur 1900 Euro monatlich an Einkommen hätte, würde ich mich nach der Decke strecken und, falls erforderlich, an bestimmten Stellen einsparen. Lebensmittel sind notwendig, aber regelmäßig zum Friseur zu gehen und sich auch noch von MG kutschieren zu lassen, eher nicht.
Wenn du davon ausgehst, dass deine übrige Lebenszeit recht begrenzt sein wird, könnte sich das aber auch ganz anders verhalten, meinst du nicht? Nicht jeder legt großen Wert drauf, die Hinterbliebenen möglichst reich werden zu lassen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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08.05.2023 um 22:35
Zitat von PalioPalio schrieb am 27.04.2023:Außerdem hat sich die Verteidigung damals kritisch geäußert, dass nicht gleich ein Freispruch erfolgte, aber nicht explizit die Staatsanwaltschaft als Verhinderer erwähnt.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb am 27.04.2023:Ab Minute 17:00 wird behauptet "freigesprochen wurde er nicht, denn die Staatsanwaltschaft will G erneut anklagen". (N.B. das fasst Spiegel TV so zusammen, aber der Kontext insinuiert, dass Rick das so sieht.)
Ich reiche nochmal die Quelle nach, aus der sich ergibt, dass die Verteidigerin auch bzw. insbesondere dem Gericht den Vorwurf macht, keinen Freispruch erwirkt zu haben:
Warum spricht das LGM I den Verurteilten vor diesem Hintergrund nicht sofort frei und hebt die Urteile gegen ihn auf? Was will das LGM I in einem dritten Gerichtsverfahren noch klären, welches wiederum Jahre dauern wird? Es erscheint nicht unredlich dem LGM I zu unterstellen, dass es im Justizskandal des Rechtsfalls Manfred Genditzki auf Zeit spielen will, um die Angelegenheit – wie bereits bei der verstorbenen Zeugin Christiane Eyssele geschehen – durch die Zeit für sich „zu retten
Quelle:
https://manfred-genditzki.eu/
(12.08.22)


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10.05.2023 um 00:11
@Palio
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich reiche nochmal die Quelle nach, aus der sich ergibt, dass die Verteidigerin auch bzw. insbesondere dem Gericht den Vorwurf macht, keinen Freispruch erwirkt zu haben:
Woran machst Du fest, dass diese Vorwürfe von der Verteidigerin stammen?
Aus der verlinkten Quelle geht das nicht hervor.
Der von Dir zitierte Text ist zu finden in der verlinkten pdf-Datei, dort ist kein Autor benannt. Im Impressum steht ein Herr S. Benecke, der sich auch verantwortlich für die Petition in Sachen Genditzki zeichnet: https://www.openpetition.de/petition/blog/lebenslang-unschuldig-eingesperrt-ihr-appell-an-den-bayerischen-justizminister/23
Das ist aber kein Anwalt.

Die Vorwürfe sind auch typisches Gewäsch von Unterstützern.
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum spricht das LGM I den Verurteilten vor diesem Hintergrund nicht sofort frei und hebt die Urteile gegen ihn auf?
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum spricht das LGM I den Verurteilten vor diesem Hintergrund nicht sofort frei und hebt die Urteile gegen ihn auf?
Weil es vielleicht gründlich ist? Weil ohne das Vorliegen von definitiven, echten Beweisen die Unschuld nicht erwiesen ist?
Zitat von PalioPalio schrieb:Was will das LGM I in einem dritten Gerichtsverfahren noch klären, welches wiederum Jahre dauern wird?
Vielleicht soll "nur" geklärt werden, ob mit der Ergänzung der neuen Gutachten sich die Überzeugung des Gerichts ändert. Keine unwichtige Sache.
Warum hier die Übertreibung gebracht wird, das Verfahren würde Jahre dauern, bleibt wohl deren Geheimnis. Anfang Juli sind die angesetzten Verhandlungstage um, da wird also nicht jahrelang verhandelt.
Zitat von PalioPalio schrieb:Es erscheint nicht unredlich dem LGM I zu unterstellen, dass es im Justizskandal des Rechtsfalls Manfred Genditzki auf Zeit spielen will, um die Angelegenheit – wie bereits bei der verstorbenen Zeugin Christiane Eyssele geschehen – durch die Zeit für sich „zu retten
Doch, eigentlich erscheint das sehr unredlich.


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10.05.2023 um 04:50
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist aber kein Anwalt.
Es wäre auch unverständlich, wenn ein Anwalt diese Vorwürfe gegenüber dem Gericht erheben würde, da dieses ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft bei einem Wiederaufnahmeverfahren in dieser Phase nicht freisprechen darf.
Zitat von jaskajaska schrieb:Weil ohne das Vorliegen von definitiven, echten Beweisen die Unschuld nicht erwiesen ist?
Seine Unschuld muss allerdings auch nicht erwiesen sein, es hätte aus Sicht des Gerichts gereicht, wenn es aufgrund der neuen Beweise eine Verurteilung für ausgeschlossen hält. Aber ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft sind diese Gedanken ohnehin unbeachtlich.


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Palio ehemaliges Mitglied

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10.05.2023 um 07:15
Zitat von jaskajaska schrieb:Woran machst Du fest, dass diese Vorwürfe von der Verteidigerin stammen?
Die Seite wurde in enger Zusammenarbeit mit der Verteidigung erarbeitet. Dort wurden auch die zuvor nirgends veröffentlichten Urteile abgedruckt. Ich vermute, dass Frau Rick und Herr Benecke befreundet oder zumindest gut bekannt sind und er sich angeboten hat, die Öffentlichkeitsarbeit in dieser Sache zu übernehmen. Die Petition und das Herziehen über die Justiz machen sich besser in der Hand von scheinbar unabhängigen Unterstützern, obwohl Frau Rick da auch kein Blatt vor den Mund nimmt. Hier wurde viel Öffentlichkeitsarbeit betrieben, daher entstand der Eindruck, dass MG unschuldig sein muss. Eine Veröffentlichung der Ermittlungsakten und eine neutrale Berichterstattung würden mMn. zu einem anderen Eindruck führen.

Man konnte auf der o.g. Seite auch mal den vollständigen Wiederaufnahmeantrag anfordern. Der direkte Draht zur Verteidigung ist definitiv vorhanden und ein Informationsfluss hat dann natürlich auch nach dem Probationsverfahren stattgefunden, so dass obige Zitate m. E. einem Insiderwissen entspringen.

Es ging hier um Thread kürzlich um die Frage, ob die Anordnung eines neuen Prozesses lediglich an der fehlenden Zustimmung der Staatsanwaltschaft lag oder auch das Landgericht München I die Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch nicht für gegeben hielt.

Die obigen Zitate und der darin enthaltene Unmut richten sich gegen das Gericht. Es ist daher möglich, dass der sofortige Freispruch nicht nur an der Zustimmung der StA scheiterte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.05.2023 um 10:28
Zitat von PalioPalio schrieb:Es ist daher möglich, dass der sofortige Freispruch nicht nur an der Zustimmung der StA scheiterte.
Ich denke, das ist nicht nur möglich, sondern das war so. Ansonsten hätte man auf der Unterstützerseite das Gericht gelobt, welches nun endlich auch die so offen zu Tage liegende Unschuld von MG erkannt hat, und man hätte die in dieser Beziehung weiterhin bornierte StA kritisiert.

Aber ich gehe jede Wette ein, dass im Probationsverfahren eben keine Frage des Gerichts an die StA erfolgt ist, ob sie einem sofortigen Freispruch zustimmt - eben weil das Gericht selber für so einen Freispruch nur aufgrund der im Probationsverfahren behandelten neuen Gutachten (andere Indizien bzw. Beweise wurden dort nicht erörtert, das war ja keine neue Hauptverhandlung) keinen Anlass sah.
Zitat von PalioPalio schrieb:Hier wurde viel Öffentlichkeitsarbeit betrieben, daher entstand der Eindruck, dass MG unschuldig sein muss.
Würden dort die finanziellen Mittel für eine Öffentlichkeitsarbeit in dem Umfang, wie sie etwa die Familie Toth betreibt, zur Verfügung stehen, wäre der Eindruck vermutlich noch stärker. Persönlich erstaunt es mich immer wieder, was massive Öffentlichkeitsarbeit bzw. Kampagnen einschließlich „Engagements“ von vermeintlichen Experten wie dem unvermeidlichen Axel Petermann bewirken kann. Am Fall Toth, der ja nun eigentlich glasklar liegt, sieht man das besonders gut.


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10.05.2023 um 14:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:eben weil das Gericht selber für so einen Freispruch nur aufgrund der im Probationsverfahren behandelten neuen Gutachten (andere Indizien bzw. Beweise wurden dort nicht erörtert, das war ja keine neue Hauptverhandlung) keinen Anlass sah.
Das ist ja auch grundsätzlich der Sinn der Wiederaufnahme. Auch wenn die Beweismittel von erheblichem Gewicht sein dürften, will man sich in einer weiteren Hauptverhandlung davon überzeugen, inwieweit diese tatsächlich stichhaltig sind und gegebenenfalls auch den Gutachter, der zu einem anderen Ergebnis kam, damit konfrontieren.

Es ist doch offensichtlich, dass die Kammer jeglichen weiteren Verfahrensfehler oder falschen Eindruck in der Öffentlichkeit vermeiden will.

Unabhängig von der (momentan offenen) Schuldfrage sind in den beiden vorherigen Verfahren schon genügend gravierende Bewertungsfehler passiert, die in einer mündlichen Examensprüfung mit großer Wahrscheinlichkeit dazu geführt hätten, dass der Kandidat im Fach Strafrecht-Strafprozessrecht "unterm Strich" gelandet wäre.


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10.05.2023 um 14:40
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das ist ja auch grundsätzlich der Sinn der Wiederaufnahme. Auch wenn die Beweismittel von erheblichem Gewicht sein dürften, will man sich in einer weiteren Hauptverhandlung davon überzeugen, inwieweit diese tatsächlich stichhaltig sind und gegebenenfalls auch den Gutachter, der zu einem anderen Ergebnis kam, damit konfrontieren.

Es ist doch offensichtlich, dass die Kammer jeglichen weiteren Verfahrensfehler oder falschen Eindruck in der Öffentlichkeit vermeiden will.
Das Gericht, das über die Zulässigkeit und Begründetheit des Wiederaufnahmeantrages zu entscheiden hat (in diesem Rahmen nur über die Geeignetheit der neuen Tatsachen und Beweismittel nach § §59 Nr. 5 StPO), hat halt kein Ermessen, ob es die Erneuerung der Hauptverhandlung anordnen soll oder nicht. Grundsätzlich ist bei Erfolg des Wiederaufnahmeantrages diese Erneuerung anzuordnen, und dann findet halt vor dem entsprechenden Gericht mit ebensolcher Besetzung diese neue öffentliche Hauptverhandlung statt.

Nur im Ausnahmefall, also, wenn bereits das Gericht, dass über den Wiederaufnahmeantrag entscheidet, zu dem Ergebnis kommt, dass die neuen Beweise einfach so schlagkräftig sind, dass die Unschuld des Verurteilten allein dadurch bereits zweifelsfrei erwiesen ist, kann dieses Gericht mit Zustimmung der StA gleich freisprechen. Das wäre etwa der Fall, wenn die Schuld eines Alternativtäters feststünde.

Aber nur neue Gutachten, die alten Gutachten widersprechen, reichen kaum aus. Da muss eben eine komplette neue Hauptverhandlung her, in der sowohl die alten wie auch die neuen Gutachten und natürlich alle übrigen früher bereits erhobenen Indizien und Beweise neu behandelt und bewertet werden. Und genau das passiert hier, da gibt es für die Unterstützer keinen Grund, dem Gericht des Pobationsverfahrens irgendwelche absurden Vorwürfe zu machen.


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10.05.2023 um 14:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und genau das passiert hier, da gibt es für die Unterstützer keinen Grund, dem Gericht des Pobationsverfahrens irgendwelche absurden Vorwürfe zu machen.
Sehe ich grundsätzlich ja genauso, wobei es für Außenstehende natürlich seltsam anmutet, dass genau diese Strafkammer den Wiederaufnahmeantrag zunächst zurückgewiesen hatte, dann aber plötzlich der Auffassung war, dass kein "dringender Tatverdacht" mehr bestehe, nachdem das OLG München die Ausgangsentscheidung "kassiert" hatte.


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24.05.2023 um 19:19
https://www.zeit.de/news/2023-05/24/neu-aufgerollter-badewannen-mord-wende-durch-gutachten

Gutachten zum Todeszeitpunkt:
Hinweis:
ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.

Im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod einer 87-Jährigen in einer Badewanne in Rottach-Egern könnten neue Gutachten den zuvor als Mörder verurteilten Manfred Genditzki entlasten. Den komplexen Berechnungen der Sachverständigen zufolge starb die Witwe an jenem 28. Oktober 2008 später, als bisher angenommen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit liege der Zeitpunkt ihres Todes nach 15.30 Uhr, möglicherweise sogar erst gegen 17.00 Uhr, sagte der Stuttgarter Thermodynamiker Nils Hansen am Mittwoch vor dem Landgericht München I. Zu der Zeit war Genditzki aber laut Anklage nicht mehr in der Wohnung der Frau, ...



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