hopkirk schrieb:Aber die Herkunft dieser 8000 Euro konnte doch geklärt werden. Darum wurde doch dann kurzerhand das Motiv ausgetauscht, weil dieses Geld nicht mehr dazu taugte.
Zunächst mal wurde die Anklage aus dem Jahr 2009 (unverändert) verlesen. Der Staatsanwalt (München I) hat die Verlesung wie folgt begonnen: "Die Staatsanwaltschaft München II legte aufgrund ihrer Ermittlungen dem Angeklagten folgenden Sachverhalt zur Last: (...)"
Woran jetzt die Staatsanwaltschaft München I im Einzelnen festhält, ob an der gesamten Anklage einschließlich Motiv Habgier, oder an der Mordtheorie mit Verdeckung einer Körperverletzung oder oder, weiß ich nicht. Jedenfalls gab es bislang keinen rechtlichen Hinweis seitens des Gerichts oder einen Antrag seitens der Staatsanwaltschaft, dass auch eine Verurteilung wie 2010 bzw. 2012 in Betracht kommen kann.
Den Rest hat
@Andante gut beantwortet:
Man sah es 2010 bzw. 2012 lediglich als erwiesen an, dass der Angeklagte prinzipiell in der Lage war, 8000 Euro zurückzuzahlen. Ob genau diese legalen Einnahmequellen aus Motorradverkauf und Nebentätigkeiten für die Schuldentilgung benutzt wurden, ist damit aber noch nicht beantwortet.
Aus den Fragen, die die Kammer an den Angeklagten hat (und die noch nicht beantwortet sind), schließe ich, dass man diesen Punkt sehr wohl so weit wie möglich klären will. Die Kammer hat angedeutet, dass aus den Unterlagen nicht ganz klar hervorginge, wann welcher Betrag warum für was von MG und dem Freund ausgetauscht wurde. Es sei auch nicht ganz ersichtlich, was die tatsächlichen Schuldenstände zu welchen Zeitpunkten gewesen seien. Wenn sich zum Beispiel doch noch herausstellen sollte - und das ist jetzt bitte lediglich als theoretische Möglichkeit zu verstehen, und nicht als Unterstellung oder Vorwurf - dass MG in Summe mehr Schulden zurückgezahlt hat als den Gerichten 2010 bzw. 2012 bekannt war (weil z.B. die tatsächlichen Schulden höher als angegeben waren), kann sich wieder eine Geldlücke auftun, die MG zum Verhängnis werden könnte. Aber wie gesagt, das soll nur als hypothetische Konstruktion zu verstehen sein, um zu erklären, dass zumindest Stand jetzt alles offen ist. Man darf nicht vergessen, dass zweimal das Geldmotiv verneint wurde und stattdessen ein Streit um eine Tasse Kaffee herhalten musste. Das lässt mich vermuten, dass der damalige Staatsanwalt beim besten Willen kein Geldmotiv nachweisen konnte.