Palio schrieb:Im Bewegungsablauf des Skeletts finden keine solchen Abstützbewegungen statt. Stattdessen hebt es aktiv das rechte Bein und zwar so hoch, dass es über den Rand der Badewanne kommt. Das ist in der Gesamtheit nicht nur atypisch, sondern physiologisch und physikalisch betrachtet widersprüchlich. Der hohe singuläre Beinschwung ist weder ein Reflex zum Schutz des Körpers noch wird er von den Regeln der Physik getragen. Ebenso verhält es sich mit der Drehung des Körpers im Fallen. Diese ist physiologisch nicht zu erklären, es sei denn, der Avatar will sich unbedingt den Hinterkopf und nur diesen verletzen.
Es ist schade, dass Du so etwas schreibst. Vom Babenhausener Doppelmord kenne ich weitaus fundierter Ausführungen.
Wie gesagt, ich sehe das anders, hier wird keinesfalls aktiv das Bein gehoben. Was daran physikalisch „widersprüchlich“ ist, kann ich nicht nachvollziehen.
Du behauptest, dass diese Beinbewegung angeblich nicht von der Physik getragen wird, das ist eine reine Vermutung, Du wirst dem Gutachter gröbste Fehler vor, ich Frage mich, welche Ausbildung Du hast, das beurteilen zu können, ich finde das jedenfalls anmaßend.
Das Video ist sehr schwierig zu interpretieren. Besser wäre es, wenn man die Bewegung auch noch zusätzlich von der Seite sehen würde. So ist man Großteils auf Spekulationen angewiesen. Deine Spekulation – und nichts anders ist es, weil Du es nicht wissen kannst – ist die, dass das Opfer in der Simulation das Bein aktiv hebt.
Ich habe eine andere Theorie, sie kann man relativ leicht mit ganz normalen Gegenständen nachvollziehen. Das Kniegelenk ist in der Simulation „eingerastet“, d.h. das Bein verhält sich annähernd wie ein Balken (wenn man die Weichteile nicht berücksichtigt). Mit einem Balken kann man diese Bewegung sehr leicht nachvollziehen. Ich habe es mit zwei simplen Gegenständen gemacht, einem Zollstock, den ich auf die Kante gestellt habe und einem Bleistift. Wenn ich diesen Bleistift weit über den Zollstockrand schiebe und dann den Bleistift auf der kürzeren Seite runterziehe, dann geht er naturgemäß auf der andern Seite nach oben. Wenn ich aber den Bleistift schräg auf diesen Rand lege, dann erfolgt eine ganz ähnliche Bewegung wie in der Simulation. Ob das wirklich möglci ist oder in der Realität die Weichteile dieses Rutschen verhindern, weiß ich nicht.
So diese Vorstellung habe ich. Du hast eine andere, die ich deshalb für ausgeschlossen halte, dass die Simulation auf dieser Annahme beruht, weil ein Professor so eine getürkte Simulation sich nicht erlauben darf. Vielleicht wäre das dann sogar eine strafbare Handlung.
Wie sind beide keine Experten (glaube ich jedenfalls) auf diesem Gebiet, aber mit meiner Vorstellung kann ich das schon etwas nachvollziehen. Aber ich habe zu dieser Simulation noch 100te von Fragen an den Gutachtern um diese Simulation Stück für Stück betrachten zu können. Ich würd z.B. auch fragen, ob dieses Rutschen nicht durch die Reibung der Hose/Weichteile verhindert wird, ob das ausreichend bedacht wurde. Der Badewannenrand ist jedenfalls glatt genug, die Schlafanzughose kommt mir auch recht glatt vor. Wenn die Simulation das zeigt, was ich glaube, war vielleicht auch ein Hämatom an der Oberseite des Oberschenkels zu sehen, vielleicht sogar eins in etwas langgestreckter Form, nicht nur die beiden Hämatome am Kopf. Da ich viel zu wenig weiß, auch nur eine Vermutung. Und natürlich würde ich fragen, warum noch das andere Bein solange am Boden ist. Aus der Perspektive des Videos ist das leider alles kaum zu erkennen.
Ob ein Gericht überhaupt das Wissen mitbringen kann, zu erkennen, ob das plausibel ist oder nicht, bezweifel ich. Es wird eher andere Gutachten erstellen lassen müssen, wenn es zu einer anderen Ansicht kommen will. Zumindest gehört da als erster Schritt eine umfangreiche Befragung des Gutachters zu.
Und noch eine andere Sache, das OLG hat den Fall zum LG zurück verwiesen. Wäre es wirklich so einfach, das es mit der Gutachterbefragung getan ist und man dann den Fall abschließen kann, dann hätte das OLG dies nachgeholt und den Fall abgeschlossen.
Eine solche Zurückverweisung machen normalerweise nur Revisionsgerichte. Bei komplizierten Verfahren wird man bei groben Fehlern das doch zurückverweisen, damit man dem Antragsteller den kompletten Rechtsweg bei schwierig zu beurteildenden Fällen nicht nimmt. Und eine fehlende Befragung des Gutachters bei einer solch komplexen Sache ist natürlich ein grober Fehler.