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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.03.2022 um 08:35
Bei Stürzen kann alles mögliche Unberechenbare passieren, aber die körperlichen Limitierungen werden dadurch ja nicht aufgehoben. Wer das Bein nicht heben kann, kommt nicht rein in die Badewanne, stößt gegen den Wannenrand, bleibt hängen, verletzt sich am Bein.
So vor der Wanne stehend wie das Skelett, gibt es erstens keinen Grund, das Bein anzuheben. Es gibt zweitens keinen Grund, das Bein über den Wannenrand zu schwingen. Und drittens ist es der gehbehinderten Frau mit Knie- und Hüftgelenksarthrose gar nicht möglich, diese spagatähnliche Abspreizung zu vollführen.
Das wird unter Zugrundelegung von Realbedingungen erneut so bestätigt werden. Prof. Keil hat die Situation mMn. seinerzeit kompetent geprüft und korrekt eingeschätzt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.03.2022 um 13:57
@Palio

Du glaubst, dass das Opfer in dieser Simulation bewusst das Bein anhebt? Das glaube ich nicht, ich glaube eher es ist ein Teil des Sturzes selber. Im Internet gibt es leider diese Videosequenz ohne jede Erklärung, daher kann man das als Nichtfachmann auch nicht nachvolziehen. Außerdem sieht man es nur aus einer einzigen Perspektive. Ein Professor wird wohl kaum einen solchen schweren Fehler begehen und glauben, dass überhaupt eine ältere Frau bewusst in dieser Weise das Bein über den Rand schwingt. Da würde er sich lächerlich machen, sorry, Deine Annahmeme halte ich daher für absurd.

Es kann sein, dass ähnliche Gedanken das LG hatte. Aber ohne Befragung und Erklärung des Professors wird man nur aus dieser Sequenz kaum die einzelnen Teile des Sturzes nachzuvollziehen können. Das OLG ist daher eingeschritten und hat nun das LG zur Befragung des Professors verdonnert.

Arthrose bewirkt, dass von einem Gelenk quasi der Schmierstoff fehlt und die Bewegungen daher zu Schmerzen und Entzündungen führen. Das bedeutet aber nicht, dass das Gelenk vollkommen bewegungsunfähig sit.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.03.2022 um 14:17
Noch eins:

Bei Arthrose Ist Bewegung Teil der Therapie. Wichtig dabei sind Bewegungen ohne Belastungen, dazu gehört auch schwimmen, wo die Bewegung des Hüftgelenks änlich stark ist, wie die im Bild. Wenn von außen Kraft ausgeübt wird, dann werden durch auch die Schonung verkürzte Sehnen gedehnt. Der Anschlag des Gelenks (bis hierher und nicht weiter), wie Du hier vermutest, ist bei Arthrose kaum anders als bei einem gesunden Gelenk.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.03.2022 um 02:17
Ist vom Opfer denn positiv bekannt, dass es regelmäßig schwamm bzw. Übungen machte, die zum Erhalt etwa evtl. noch vorhandener Knorpelmasse beitrugen? Oder ist da nichts bekannt, so dass man simulationdmäßig auch nicht von einer 16jährigen Eiskunstläuferin oder Kunstturnerin, sondern halt von einer 87jährigen gehbehinderten, auf einen Gehstock (das Teil lag schließlich vor der Wanne) angewiesenen Arthrosepatientin ausgehen muss?


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07.03.2022 um 08:06
@Andante

Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe nur darstellen wollen, dass ein Gelenk bei Arthrose kaum einen anderen Anschlag besitzt als ohne. Nur das wäre bei einer Kraft von Außen (kein bewusstes Heben des Beines) das begrenzende. Sehnen/Muskeln geben nach, manchmal bekommt man Zerrungen, welche man noch über Wochen spüren kann. An diesem Punkt spreche ich aus Erfahrung, da hatte ich mir beim Ausrutschen im Winter eine Sehne stark gezerrt. Es gab dabei Bewegungen, die ich bewustt nie gemacht hätte, jeder wird an diesem Punkt schon Erfahrung gemacht haben.

@Palio glaubt, dass das kurze Video zeigen würde, dass das Opfer dabei ganz bewusst das Bein hebt. Das glaube ich nicht, ich glaube das bewirkt der Sturz selber. Ich bin mir dabei nicht sicher, weil jede Erklärung fehlt und man auch den simulierten Sturz aus nur einer Perspektive sieht. Ich habe mir gestern das Video zig-Mal angesehen, ich glaube, dass der Sturz schon im ersten Moment beginnt, das bedeutet, alles was man sieht Folgen des Sturzes sind. Es ist auch nur einen Annahme, wie gesagt, es fehlt jede Erklrung.

Ich gehe davon aus, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Professor einen solchen Fehler macht, den @Palio beschreibt. Dann würde er sich in der Fachwelt lächerlich machen.


Und eins will ich Euch beiden noch sagen, Ihr argumentiert hier sehr häufig, dass Laien, welche nicht an der Verhandlung teilgenommen haben, sich kein Bild von einem Fall machen können. Ich sehe das anders. Ich kann z.B. mit aus meiner Erfahrung eine andere Ansicht haben, ob z.B. die Annahme, dass das Opfer nie in der Waschschüssel die Wäsche gewaschen hätte weltfremd ist oder nicht.

Dagegen können solche Sachen, worüber wir hier gerade sprechen, nicht im Ansatz durch Erfahrung bewerten. Ich bin noch nie in die Badewanne gefallen, ob die Annahmen und Berechnungen in der Simulationen halbwegs stimmen, weiß ich nicht. Keil hatte für seine Untersuchungen so etwas nicht zur Verfügung, wie er seine Annahmen gestützt hat, das weiß man ebenfalls nicht. Es kann durchaus sein, dass Keil bei Nutzung dieser neuen Methode heute zu einem anderen Ergebnis kommen würde. Zur Bewertung benötigt man unbedingt Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen.

Fazit: Ohne Fachkenntnisse und ohne Befragung des Gutachters kann man sich von der Simulation in Wirklichkeit kein Bild machen. Wie gesagt, deshalb musste die Befragung dem LG extra vom OLG aufgegeben werden. Wäre das alles so leicht zu beurteilen, wie Ihr hier glaubt, wäre das sicher nicht erfolgt. Wenn das Gericht an dem Gutachten Zweifel hat, wird er wahrscheinlich einen anderen Gutachter befragen müssen. So sind die Regeln vor Gericht.


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07.03.2022 um 11:01
Zitat von LentoLento schrieb:Arthrose bewirkt, dass von einem Gelenk quasi der Schmierstoff fehlt und die Bewegungen daher zu Schmerzen und Entzündungen führen. Das bedeutet aber nicht, dass das Gelenk vollkommen bewegungsunfähig sit.
Stimmt. Ich habe eine Polyarthrose, kann gar nicht aufzählen, wo überall, bis auf die Schmerzen (sind die weg, merkt Patient kaum, dass da was nicht stimmt) habe ich kaum Einschränkungen. Ich bin zwar ein Sonderfall, da ich auch hypermobil bin ("Schlangenmensch"- Syndrom), aber habe auch eine erbliche Veranlagung.
Bin 30 Jahre jünger, aber der Arthrose ist das Alter einer Person egal.
Die ersten Anzeichen hatte ich mit 32 in der HWS.

Ich rücke jetzt aber trotzdem wieder ab von meiner Theorie bezüglich der Hämatome. Und zwar, weil selbst, wenn sie diese durch Medikamente bekam, ja dann trotzdem noch ein Unfall angenommen werden muss. Zwingend. Und das kann ich nicht. Klar, es kann so gewesen sein, trotz Arthrose, sehr selten, aber es gibt für alles ein 1. Mal, ... aber nur, wenn sie NICHT in die Wanne wollte.
Weil, da kannst du jeden Arthrose Patienten fragen, wo die Arthrose fortgeschritten ist oder gar schon Kunstgelenke eingesetzt.... die werden niemals ohne Lift und alleine (im Sinne von allein in Wohnung) in eine Wanne steigen.... ich habe deswegen nur eine Dusche. Es ist der einzige Grund. Weil ich eigentlich immer gerne gebadet habe, aber ich habe einfach zu viel Angst, dass das mal schiefgeht und mein Hund kann leider keinen Rettungsdienst rufen.
Wäsche einweichen wollte sie aus dem Grund wahrscheinlich auch nicht. Da bleibt nicht viel... einzig plötzliche Ohnmacht /Schwindel aus dem Stand heraus oder ein TIA. Obwohl die eigentlich bei Obduktionen erkannt werden können.
Aber da müsste sie schon gerade sehr komisch gestanden haben.
Und das Wassser.... wäre das Wasser in der Wanne nicht gewesen.... da sie aus bekannten und auch von mir genannten Gründen wohl nicht baden wollte und auch keine Wäsche einweichen...

Erst dachte ich anders, weil viele alte Leute auch unberechenbar werden, Routinen aufgeben, wenn sich langsam Demenz einschleicht, aber ich kriege das jetzt nicht mehr so für mich erklärt in dem Fall.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.03.2022 um 11:18
Zitat von IamSherlockedIamSherlocked schrieb:Und das Wassser.... wäre das Qasser in der Wanne nicht gewesen.... das sie aus bekannten und auch von mir genannten Gründen wohl nicht baden wollte und auch keine Wäsche einweichen...
All das weiß man nicht.

Es gab DNA-Spuren des Opfers am Handgriff, an dem Rad, mit dem man den Stöpsel der Badewanne auf- und zu macht und es gibt DNA-Spuren an dem Umschaltgriff, der zwischen Brause und Wasser einlaufen hin und her schaltet. Nur am Wasserhahn hat es keine gegeben, da diese vielleicht beim Zudrehen verwischt wurden, man konnte es nicht mehr ermitteln. Es befanden sich keine DNA-Spuren von G an diesen Gegenständen, die er für die ihm vorgeworfene Tat hätte betätigen müssen.

Das Gericht hat diese Spuren, welche ganz genau zu einem Unfall passen mit wenigen Worten vom Tisch gefegt. Diese DNA-Spuren können auch durch Berührung dort hingekommen sein und würden die Art Nutzung nicht zeigen. Irgendjemand im Thread sagte hier schon, er würde gern mal wissen, von wem und wie oft die Badewanne geputzt wurde.

Das hätte ich auch im Urteil erwartet. Von Zeugenaufnahmen etc., welche diese wichtige Frage vieleicht beantworten würden, kein Wort im Urteil.

Es gibt an diesem Punkt schon gewisse Hinweise, dass sich das Opfer schon häufiger an der Wanne zu schaffen gemacht hat, diese hätte man aus meiner Sicht bei der Frage, ob das Opfer in der Schüssel die Wäsche gewasche hätte oder in der Wanne schon mit bewerten müssen. Die DBNA-Spuren sind schon ein Indiz auch bzgl. dieser Frage der Waschschüssel.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.03.2022 um 12:17
Bei einem Sturz wirken die Schwerkraft und in der Regel der Wille, sich vor Verletzungen zu schützen. Das heißt, der Körper fällt nach unten, gleichzeitig macht der Fallende automatisch Bewegungen, um sich abzustützen. Diese Schutzbewegungen macht man mit den Armen. Darum werden häufig die Handgelenke verletzt.

Im Bewegungsablauf des Skeletts finden keine solchen Abstützbewegungen statt. Stattdessen hebt es aktiv das rechte Bein und zwar so hoch, dass es über den Rand der Badewanne kommt. Das ist in der Gesamtheit nicht nur atypisch, sondern physiologisch und physikalisch betrachtet widersprüchlich. Der hohe singuläre Beinschwung ist weder ein Reflex zum Schutz des Körpers noch wird er von den Regeln der Physik getragen. Ebenso verhält es sich mit der Drehung des Körpers im Fallen. Diese ist physiologisch nicht zu erklären, es sei denn, der Avatar will sich unbedingt den Hinterkopf und nur diesen verletzen.

Bei einem typischen Sturz fällt man ohne Körperdrehung wortwörtlich auf die Schnauze oder sackt zusammen und landet bei den gegebenen Bedingungen vor oder auf dem Wannenrand und erleidet an ganz anderen Stellen des Körpers Verletzungen.

MMn hat der Ersteller der Simulation es in Kauf genommen, bestimmte Gesetzmäßigkeiten außer Acht zu lassen, um das gewünschte Ergebnis liefern zu können. So wurde er beauftragt und das, was wir sehen, ist das Beste, was für den Auftraggeber gefunden wurde. Plausibel ist es in meinen Augen nicht.

Das gewünschte Ergebnis war eine Endposition der toten Frau in der Wanne, wie am Tatort vorgefunden, und eine gedachte Sturz-Ausgangsposition vor der Mitte der Wanne. Diese Ausgangsposition wurde früher vom Rechtsmediziner durch Nachstellungen ausgeschlossen.
Sie konnte auch von der Verteidigung durch Nachstellungen nicht plausibel gemacht werden.
Nun soll diese Computersimulation sie plausibel machen. Das tut sie aber nicht, denn sie benötigt einen Beinschwung mit gespreizten Beinen und eine Körperdrehung, beides ist absolut unrealistisch.

Hier zeigt eine Stuntfrau, dass beide Beine beim Sturz in die Wanne hochkommen (aus der Galerie, Bild 18):

 20220307 075810

Hier im Vergleich das Skelett: Das linke Bein weiterhin fest auf dem Boden stehend, das rechte  Bein unnatürlich abgespreizt über den Wannenrand gehoben:

 20220307 081017
Quelle:
"Manfred Genditzki" https://manfred-genditzki.eu
Das Landgericht muss sich mit der Plausibilität der Simulation befassen, wird aber mMn. zu keinem anderen Ergebnis kommen, als dass die Simulation keinen zu einem realen Geschehen passenden Sturz zeigt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.03.2022 um 16:42
@Palio
Bei dem 2. Bild ( das mit dem Skelett), ist mir gerade spontan durch den Kopf gegangen, dass das so aussieht als wolle derjenige den Stöpsel im Abfluss feststecken. Also so wie man den Stöpsel in die Wanne steckt, wenn man sie voll laufen lassen will. Weiß jemand auf welcher Seite der Badewanne der Abfluss war ? Weil wenn der von uns aus gesehen links war, macht diese Position durchaus Sinn.


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07.03.2022 um 16:56
@LaBaLiLaDy
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Weiß jemand auf welcher Seite der Badewanne der Abfluss war ?
Schau mal hier in die Bilder zum Thema:
https://www.allmystery.de/bilder/km135399


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.03.2022 um 17:08
Zitat von PalioPalio schrieb:Im Bewegungsablauf des Skeletts finden keine solchen Abstützbewegungen statt. Stattdessen hebt es aktiv das rechte Bein und zwar so hoch, dass es über den Rand der Badewanne kommt. Das ist in der Gesamtheit nicht nur atypisch, sondern physiologisch und physikalisch betrachtet widersprüchlich. Der hohe singuläre Beinschwung ist weder ein Reflex zum Schutz des Körpers noch wird er von den Regeln der Physik getragen. Ebenso verhält es sich mit der Drehung des Körpers im Fallen. Diese ist physiologisch nicht zu erklären, es sei denn, der Avatar will sich unbedingt den Hinterkopf und nur diesen verletzen.
Es ist schade, dass Du so etwas schreibst. Vom Babenhausener Doppelmord kenne ich weitaus fundierter Ausführungen.
Wie gesagt, ich sehe das anders, hier wird keinesfalls aktiv das Bein gehoben. Was daran physikalisch „widersprüchlich“ ist, kann ich nicht nachvollziehen.

Du behauptest, dass diese Beinbewegung angeblich nicht von der Physik getragen wird, das ist eine reine Vermutung, Du wirst dem Gutachter gröbste Fehler vor, ich Frage mich, welche Ausbildung Du hast, das beurteilen zu können, ich finde das jedenfalls anmaßend.

Das Video ist sehr schwierig zu interpretieren. Besser wäre es, wenn man die Bewegung auch noch zusätzlich von der Seite sehen würde. So ist man Großteils auf Spekulationen angewiesen. Deine Spekulation – und nichts anders ist es, weil Du es nicht wissen kannst – ist die, dass das Opfer in der Simulation das Bein aktiv hebt.

Ich habe eine andere Theorie, sie kann man relativ leicht mit ganz normalen Gegenständen nachvollziehen. Das Kniegelenk ist in der Simulation „eingerastet“, d.h. das Bein verhält sich annähernd wie ein Balken (wenn man die Weichteile nicht berücksichtigt). Mit einem Balken kann man diese Bewegung sehr leicht nachvollziehen. Ich habe es mit zwei simplen Gegenständen gemacht, einem Zollstock, den ich auf die Kante gestellt habe und einem Bleistift. Wenn ich diesen Bleistift weit über den Zollstockrand schiebe und dann den Bleistift auf der kürzeren Seite runterziehe, dann geht er naturgemäß auf der andern Seite nach oben. Wenn ich aber den Bleistift schräg auf diesen Rand lege, dann erfolgt eine ganz ähnliche Bewegung wie in der Simulation. Ob das wirklich möglci ist oder in der Realität die Weichteile dieses Rutschen verhindern, weiß ich nicht.

So diese Vorstellung habe ich. Du hast eine andere, die ich deshalb für ausgeschlossen halte, dass die Simulation auf dieser Annahme beruht, weil ein Professor so eine getürkte Simulation sich nicht erlauben darf. Vielleicht wäre das dann sogar eine strafbare Handlung.

Wie sind beide keine Experten (glaube ich jedenfalls) auf diesem Gebiet, aber mit meiner Vorstellung kann ich das schon etwas nachvollziehen. Aber ich habe zu dieser Simulation noch 100te von Fragen an den Gutachtern um diese Simulation Stück für Stück betrachten zu können. Ich würd z.B. auch fragen, ob dieses Rutschen nicht durch die Reibung der Hose/Weichteile verhindert wird, ob das ausreichend bedacht wurde. Der Badewannenrand ist jedenfalls glatt genug, die Schlafanzughose kommt mir auch recht glatt vor. Wenn die Simulation das zeigt, was ich glaube, war vielleicht auch ein Hämatom an der Oberseite des Oberschenkels zu sehen, vielleicht sogar eins in etwas langgestreckter Form, nicht nur die beiden Hämatome am Kopf. Da ich viel zu wenig weiß, auch nur eine Vermutung. Und natürlich würde ich fragen, warum noch das andere Bein solange am Boden ist. Aus der Perspektive des Videos ist das leider alles kaum zu erkennen.

Ob ein Gericht überhaupt das Wissen mitbringen kann, zu erkennen, ob das plausibel ist oder nicht, bezweifel ich. Es wird eher andere Gutachten erstellen lassen müssen, wenn es zu einer anderen Ansicht kommen will. Zumindest gehört da als erster Schritt eine umfangreiche Befragung des Gutachters zu.

Und noch eine andere Sache, das OLG hat den Fall zum LG zurück verwiesen. Wäre es wirklich so einfach, das es mit der Gutachterbefragung getan ist und man dann den Fall abschließen kann, dann hätte das OLG dies nachgeholt und den Fall abgeschlossen.
Eine solche Zurückverweisung machen normalerweise nur Revisionsgerichte. Bei komplizierten Verfahren wird man bei groben Fehlern das doch zurückverweisen, damit man dem Antragsteller den kompletten Rechtsweg bei schwierig zu beurteildenden Fällen nicht nimmt. Und eine fehlende Befragung des Gutachters bei einer solch komplexen Sache ist natürlich ein grober Fehler.


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07.03.2022 um 17:10
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Bei dem 2. Bild ( das mit dem Skelett), ist mir gerade spontan durch den Kopf gegangen, dass das so aussieht als wolle derjenige den Stöpsel im Abfluss feststecken. Also so wie man den Stöpsel in die Wanne steckt, wenn man sie voll laufen lassen will. Weiß jemand auf welcher Seite der Badewanne der Abfluss war ? Weil wenn der von uns aus gesehen links war, macht diese Position durchaus Sinn.
Die Badewanne besaß links oben an der Seitenwand der Wanne ein Rad, mit dem man den Stöpsel auf- und abwärts bewegen konnte. An diesem Knopf befand sich nur DNA des Opfers, keine von G!


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.03.2022 um 17:13
Der Stöpsel war ganz links in der Wanne, der Wasserhahn etwas weiter rechts an der gegenüberliegenden Wand.

Nur eine Ausgangsposition links oder mittig vor der Wanne wurde damals im Prozess von Sachverständigen und dem Gericht nachvollziehbarerweise überhaupt für sinnvoll gehalten. Diese ist aber nicht mit der Endlage der Leiche vereinbar. Mit der Endlage vereinbar ist nur eine Startposition ganz rechts hinter der Tür. Dort wird die alte Dame aber wiederum nicht gestanden und sich von dort über die Wanne gebeugt haben.

Oberste Priorität hatte beim WA-Antrag daher eine Simulation mit einer mittigen Ausgangsstellung. Diese war Vorgabe für die Ersteller der Simulation. Das Ergebnis können wir nun sehen. Der Sturzablauf zeigt die erwähnten Unplausibilitäten: Kein Abstützen, das aktiv mit Muskelkraft angehobene rechte Bein, die fast rechtwinklig zueinander stehenden Beinachsen, die starke Drehung des Oberkörpers und Kopfes.

Es geht also bei der Prüfung des Simulationsergebnisses nicht um die Ausgangsposition, die ist o.k, weil von dort der Wasserhahn erreicht werden kann. Aber ein wahrscheinlicher Sturz ist aus dieser Position nicht möglich, um in die vorgefundene Endlage zu kommen.

Wenn man dem Opfer eine konkrete Tätigkeit zuweisen möchte, müsste man in die Überlegungen einbeziehen, dass der Abfluss geschlossen war, d. h. die betagte gehbehinderte Dame wäre soeben aus einer vornübergebeugten Lage wieder mühsam hochgekommen und hätte die Hände selbstverständlich am Wannenrand gehabt. Das passt dann aber wieder nicht zum freien Fall in die Wanne.


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07.03.2022 um 17:17
Zitat von LentoLento schrieb:Die Badewanne besaß links oben an der Seitenwand der Wanne ein Rad, mit dem man den Stöpsel auf- und abwärts bewegen konnte. An diesem Knopf befand sich nur DNA des Opfers, keine von G!
Ok. Danke für die Info. Ich für meinen Teil harre der Dinge die da kommen. Für mich ist in diesem Fall tatsächlich mal einer der höchst seltenen Fehlurteile möglich. Und was diese Simulation betrifft: Ich denke schon, dass der Herr Prof. Schmitt da sämtliche Parameter mit einfließen ließ. Alles andere wäre unwissenschaftlich. Aber ich muss auch zugeben, dass die Bildausschnitte hier das Sturzgeschehen sehr seltsam anmuten lassen. Ich gehe daher davon aus, dass dem Gericht natürlich eine ausführliche Simulation vorliegt.


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07.03.2022 um 19:18
Mir fehlt in der Simulation die Armatur. Im Originalbad ist diese ganz links zu sehen. Wenn es so ist, dass sich das Opfer beim Sturz die beiden Hämatome an der Armatur zugezogen haben kann, muss die Simulation das ja irgendwie abbilden. Das kann man dann natürlich nur in der Animation verfolgen, die dem Landgericht vorliegen dürfte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.03.2022 um 19:33
Zitat von LentoLento schrieb:An diesem Knopf befand sich nur DNA des Opfers, keine von G!
Was kein besonders tiefschürfendes Argument ist. In den meisten Fällen versucht ein Täter, am Tatort weder die Tatwaffe noch seine DNA zu hinterlassen, oder er müsste schon ziemlich dumm sein.
Zitat von LentoLento schrieb:So diese Vorstellung habe ich. Du hast eine andere, die ich deshalb für ausgeschlossen halte, dass die Simulation auf dieser Annahme beruht, weil ein Professor so eine getürkte Simulation sich nicht erlauben darf. Vielleicht wäre das dann sogar eine strafbare Handlung.
Natürlich ist das keine strafbare Handlung. Wir haben es hier schließlich nicht mit einem gerichtlich bestellten Gutachten zu tun, sondern mit etwas, was der Jurist Partei- oder Privatgutachten nennt. Und da ein Verurteilter, der ein Wiederaufnahmeverfahren erreichen möchte, nicht verpflichtet ist, in diesem Rahmen „wahrheitsgemäße“ Gutachten zu bringen (wer beurteilt das überhaupt?), kann er natürlich Privatgutachten aller Art einreichen, wie wir ja auch im Fall Babenhausen gesehen haben. Ob das Gericht dann von der Qualität dieses Privatgutachtens überzeugt ist, ist eine ganz andere Frage.


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07.03.2022 um 20:28
@Andante

Das Privatgutachten enthält im Fall Babenhausen auch nichts falsches, es zeigt weitere Möglichkeiten eines Schalldämpfers, welche möglicherweise verwendet worden sind. Das kann sogar durchaus sein, spielt aber eine untergeordnete Rolle. Von der Theorie her kann der Täter – nachdem es mit dem Selbstbau-Schalldämpfer nicht geklappt hat, sich doch über irgendeinen Weg an einen professionellen gekommen sein. Soweit ich das in Erinnerung hatte, gibt es auch Schalldämpfer, die teilweise mit Bauschaum arbeiten. An der Schuldfrage ändert sich damit nur marginal etwas, die Internetrecherche ist da weitaus klarer.

@Palio wirft aber dem Professor ein getürktes Gutachten vor, sprich, was angeblich physikalisch falsch sei. Das ist und bleibt anmaßend, es sei denn, er ist z.B. Professor der Physik oder mindestens Physiklehrer. Bei der Erklärung, die er oben bringt, glaube ich keins von beidem, er hat auch nichts Derartiges behauptet. Seine Annahme stimmt nur für den freien Fall und damit haben wir es hier wirklich nicht zu tun. Drehungen beim Fallen treten natürlich auf und zwar dann, wenn der Körper einseitig am freien Fallen gehindert wird. Dann tritt ein sogenanntes "Drehmoment" auf. So etwas in der Art ist auf der Simulation jedenfalls zu erkennen, denn ein Teil des Körpers ist auf der anderen Seite des Wannenrandes. Dann treten Drehung auch auf. Ob in der Weise, wie in der Simulation gezeigt, das kann ich überhaupt nicht beurteilen, weil mir das notwendige Wissen dazu fehlt und natürlich ist das Video dazu auch zu wenig. Ein Blick aus verschiedenen Perspektiven wäre das mindeste, so ist man doch mehr auf Vermutungen angewiesen.

Es gibt auch kein Lehrsatz, dass alle Privatgutachten falsch seien (die wenigsten werden es sein). Ein Gericht muss sich auch mit Privatgutachten in ausreichender Form auseinander setzen. Und über das, wozu das Gericht kein Wissen hat, kann es nicht selber entscheiden. Dazu muss es weitere Gutachten veranlassen, eben vom Gericht bestellte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.03.2022 um 21:32
Zitat von LentoLento schrieb:Das ist und bleibt anmaßend, es sei denn, er ist z.B. Professor der Physik oder mindestens Physiklehrer.
Ein Kommentar dazu: ich bin theoretischer Physiker und konnte zumindest keine offensichtlichen Widersprüche entdecken, allerdings habe ich nur Plausibilitätschecks gemacht (z.B. müsste man Energieerhaltung verletzen, um in die Endposition zu gelangen?). Man braucht hier sicherlich einen Biomechaniker. Als Physiker mit anderen Schwerpunkten kann man zwar ganz gut Mechanik, aber wie sich ein menschlicher Körper bewegen kann, ist ein Thema für sich. Außerdem müsste man die genauen Annahmen in solchen Simulationen kennen...


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Palio ehemaliges Mitglied

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07.03.2022 um 21:58
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Man braucht hier sicherlich einen Biomechaniker.
Ja, den braucht man und den hatte man. Der hat das Gleiche festgestellt wie der Rechtsmediziner. Aus dem Urteil:

 20220307 214219

 20220307 214417

Quelle: https://manfred-genditzki.eu/

Hintergrundinformationen zum Biomechaniker:
https://www.researchgate.net/profile/Jiri-Adamec

Ich gehe davon aus, dass die Sachverständigen von damals ihre Sache auch gut, gewissenhaft und gründlich gemacht haben, dass sie richtig lagen und die Computersimulation nur deswegen eine mittige Startposition erlaubt, weil sie Aspekte einbaut, die nicht realistisch sind. Das wird aber demnächst genauer erörtert werden, im April geht es ja schon los.


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07.03.2022 um 23:45
Zitat von LentoLento schrieb:Und über das, wozu das Gericht kein Wissen hat, kann es nicht selber entscheiden. Dazu muss es weitere Gutachten veranlassen, eben vom Gericht bestellte.
Nein, hier nicht.

Du vergisst ständig, dass wir hier im Stadium eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens sind. Das heißt: Der Verurteilte muss ausreichende neue Tatsachen und Beweismittel bringen, damit das immer noch rechtskräftig abgeschlossene Verfahren wieder eröffnet werden kann.

Das Wiederaufnahmegericht, das über den Antrag auf Wiederaufnahme ohne mündliche Verhandlung und ohne Schöffen entscheidet, ist NICHT das Tatsachengericht bzw. die vollbesetzte Strafkammer, die zuständig wäre, falls das Strafverfahren wieder aufgenommen würde und dann eine neue Beweisaufnahme mitsamt ggf. neuen Gutachten stattfinden kann.

Erst wenn aber der Wiederaufnahmeantrag beim Wiederaufnahmegericht durchgegangen ist, käme es zu so einer Neuauflage der öffentlichen Hauptverhandlung Weist das Wiederaufnahmegericht jedoch den Antrag auf Wiederaufnahme ab, kommt es erst gar nicht zu so einer Neuauflage.

Und das Wiederaufnahmegericht macht KEINE Beweisaufnahme mit Einholung neuer Gutachten, Vernehmung von Zeugen von Amts wegen, die der Verurteilte gar nicht benannt hat. Es hat sich laut Gesetz auf die Prüfung der Wiederaufnahmegründe, die der Verurteilte vorgebracht hat, zu beschränken hier also auf die Prüfung der eingereichten Simulation, fertig. Möglicherweise hätte es noch die Zeugin angehört, die der Verurteilte selber als neues Beweismittel benannt hat, nämlich die Dame, die bekunden sollte, dass das Opfer vor 30 Jahren ihre Wäsche in der Wanne wusch, aber da die Dame zwischenzeitlich verstorben ist, kann sie vom Wiederaufnahmegericht, anders als halt der Privatgutachter zu seiner Simulation, nicht mehr näher befragt werden.

Wobei ich bezweifle, dass das Wiederaufnahmegericht die Zeugin gehört hätte. Denn was das Opfer vor 30 Jahren tat, ist nicht geeignet, zur Erklärung des Verhaltens des Opfers und von dessen Gewohnheiten zu seiner Todeszeit irgendwie beizutragen.


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