Lento schrieb:dass das Gericht sich bei den DNA-Spuren sehr einfach gemacht hat und in dem Urteil nichts darüber zu finden ist, wann und wer das letzte mal die Wanne sauber gemacht hat. Diese Verantwortung trägt einzig und allein das Gericht. Diese schweren Lücken im Urteil gibt es und sie waren auch entscheidungserheblich.
Es ist bemerkenswert, dass darauf weder die Revision noch nach Rechtskraft des Urteils auf diesen Aspekt der Wiederaufnahmeantrag begründet wurden. Sprich: die Verteidigung hat keine Zeugen beigebracht, die bekunden können bzw. sollen, dass seit Menschengedenken die Wanne nicht geputzt wurde. Und selbst wenn es solche Zeugen gäbe: ein Täter, der Ertrinkungstod des Opfers in der Badewanne vortäuschen will, fasst, wenn er max noch 3 Gehirnzellen hat, wohl kaum mit bloßen Händen Armatur oder Ablaufstutzen der Wanne mit bloßen Händen an, sondern nimmt dafür einen partiellen Schutz, vielleicht ein Handtuch des Opfers mit dessen DNA dran. Klugerweise wischt er Armatur und Ablaufstutzen auch nicht blitzeblank, so dass keinerlei DNA dran ist, das fällt ja Ermittlern schließlich vielleicht auf….Am besten also nur DNA des Opfers, passt prima zum Unfall.
Palio schrieb:Nochmal zurück zum aktuellen Stand der Dinge, bevor es wieder ans Waschen schmutziger Wäsche in der Badewanne geht:
Es wird unter anderem ein Rechtsmediziner gehört werden:
Das wundert mich jetzt wirklich, dass sich das Wiederaufnahmegericht solche Mühe macht. An sich müsste es nicht von Amts wegen weitere Erhebungen machen und könnte sich auf die vom Verurteilten beigebrachte Simulation beschränken.
Nun ja, die Richter haben wohl keine Lust mehr , vom OLG die Sache noch mal an die Backe zu bekommen, haben ja auch anderes zu tun, und sind deshalb so ein bisschen contra legen besonders gründlich, um die Sache endlich abzuschließen. Wenn diese Gründlichkeit ergibt, dass keine ausreichenden Wiederaufnahmegründe vorliegen, hat man der Verteidigung das Argument genommen, man sei zu oberflächlich gewesen und habe sich inhaltlich zu wenig mit der Simulation befasst.
Ist man, ein bisschen contra legem, zu gründlich und kommt deshalb zu einem Wiederaufnamebeschluss, geht dann aber natürlich die StA in Beschwerde zum OLG. Gut, wenn die Kollegen beim OLG dann so schlau sind, müssen die uns halt diesmal wieder sagen, wie es nun gehen soll. So in etwa wird das LG denken, vermute ich mal….