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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2022 um 13:37
Naja, es bleibt abzuwarten, was da schlussendlich bei rumkommt.

Eine erneute Verurteilung ist ja nicht ausgeschlossen.

Aber einen WAA durchzukriegen ist schon nicht leicht, Respekt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2022 um 13:44
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Naja, es bleibt abzuwarten, was da schlussendlich bei rumkommt.
Da hast du natürlich Recht. Aber dennoch freue ich mich in diesem Fall. Denn im Vergleich zu d3n anderen hier diskutierten sog. Fehlurteilen (z.B. Darsow und Toth) halte ich es hier für sehr wahrscheinlich, dass das Gericht sich geirrt hat. Und, dass es hier ein WAV gibt zeigt, im Gegensatz zur häufig kolportierten Meinung, dass ein Gericht sehr wohl in der Lage ist einen möglichen Fehler korrigieren zu wollen. Wenn es eben genug Anhaltspunkte gibt, die ein Gericht zu der Annahme kommen lassen....


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2022 um 13:53
Leider bin ich weder bei twitter noch bei bild plus.

Es geht jetzt immernoch drum, ob es ein Unfallgeschehen oder ein Mord war, richtig?

Die Formulierung von dir @1899Ost
Zitat von 1899Ost1899Ost schrieb:Der Mordfall wird neu aufgerollt
könnte auch bedeuten, man stuft es als Mordfall ein, nimmt aber einen anderen Täter an.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2022 um 13:57
@Bundeskanzleri
Dem WAA wurde stattgegeben und Genditzki heute morgen aus der Haft entlassen, da es keinen Tatverdacht mehr gegen ihn gibt.
Das heißt es wird eine neue Hauptverhandlung geben in der nochmal alles geprüft wird.
Zitat von BundeskanzleriBundeskanzleri schrieb:Es geht jetzt immernoch drum, ob es ein Unfallgeschehen oder ein Mord war, richtig?
Ja. Aber das LG München hat jetzt festgestellt, dass die vorgelegten Gutachten reichen um den WAA zu begründen und die Möglichkeit in Betracht ziehen lässt, dass es ein Unfall war.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2022 um 13:59
Zitat von BundeskanzleriBundeskanzleri schrieb:könnte auch bedeuten, man stuft es als Mordfall ein, nimmt aber einen anderen Täter an.
Nein, Herr Genditzki bekommt ein neues Verfahren...mit einem anderen Täter hat das nichts zu tun.

Zumal ich auch nicht wüsste, wie man den herzaubern sollte.


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12.08.2022 um 14:19
Ok, danke @Cassandra71 @LaBaLiLaDy

Nein, ich wüsste auch nichts von einem anderen Täter.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.08.2022 um 21:00
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Super! Wow. In diesem Fall freue ich mich wahnsinnig für den noch Verurteilten. Einer der wenigen Fälle, von denen ich überzeugt bin, dass ein Fehlurteil vorliegt.
So geht es mir auch und mich freut es auch sehr. Von all den Fällen, die auch hier auf Allmy immer mal den Stempel Fehlurteil erhalten - seh ich es in diesem Fall tatsächlich so und es ist ein schöner Beleg, dass Gerichte sehr wohl revidieren können.


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12.08.2022 um 21:12
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Aber das LG München hat jetzt festgestellt, dass die vorgelegten Gutachten reichen um den WAA zu begründen und die Möglichkeit in Betracht ziehen lässt, dass es ein Unfall war.
Dass diese Möglichkeit endlich in Betracht gezogen wird und sich nochmal ein Gericht damit befasst, begrüße ich sehr. Ich hab mir ja immer auch einen Unfall gut vorstellen können und empfinde das Urteil als irritierend, eben weil das so rigoros ausgeschlossen wurde - eigentlich wider aller "Erfahrungssätze des täglichen Lebens".


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12.08.2022 um 22:13
Ich bin nicht so optimistisch.
Ich denke Hr. Genditzki wird wieder verurteilt werden.
Sein Nachtatverhalten spricht gegen ihn und ein anderer Täter kann nicht präsentiert werden.
Unfall? Dann bedurfte es nicht dieses Nachtatverhalten.


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12.08.2022 um 22:34
Zitat von soomasooma schrieb:Dass diese Möglichkeit endlich in Betracht gezogen wird und sich nochmal ein Gericht damit befasst, begrüße ich sehr. Ich hab mir ja immer auch einen Unfall gut vorstellen können und empfinde das Urteil als irritierend, eben weil das so rigoros ausgeschlossen wurde - eigentlich wider aller "Erfahrungssätze des täglichen Lebens".
Ich habe hier nur kurz mitdiskutiert, aber auch ich bin froh über diesen Verlauf jetzt.
Ich freue mich für MG und überhaupt.
Ich war zwar nicht 100% bei Unfall, aber doch eher dahingehend tendierend.
Zitat von WattWatt schrieb:Ich bin nicht so optimistisch.
Ich denke Hr. Genditzki wird wieder verurteilt werden.
Sein Nachtatverhalten spricht gegen ihn und ein anderer Täter kann nicht präsentiert werden.
Unfall? Dann bedurfte es nicht dieses Nachtatverhalten.
Ohne Tat gibt es kein Nachtatverhalten....
Das, was er tat, wurde dann nur so ausgelegt...


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12.08.2022 um 23:07
Zitat von IamSherlockedIamSherlocked schrieb:Ohne Tat gibt es kein Nachtatverhalten....
Das, was er tat, wurde dann nur so ausgelegt..
Ja, das ist genau der Punkt. Wenn man von vornherein bei einem Unfall geblieben wäre, würde sein Verhalten maximal nur als vielleicht etwas ungewöhnlich gesehen werden. Nur durch die Annahme einer Tat, stellt man das Verhalten nach dem Tod von Frau Kortüm in Frage.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 00:05
Es war zu erwarten, wenn man den ausführlichen Beschluss des OLG gelesen hatte, der dann den WAV wieder zum LG zurückverwiesen hatte:

https://openjur.de/u/2395272.html


Danach war laut Gutachter die Auffindeposition bei der vom Gericht angenommenen Position sogar wahrscheinlich. Eigentlich hätte schon das OLG die Freilassung veranlassen müssen. In ähnlich gelagerten Fallen (nicht Bayern) z.B. Harry Wörz wurde schon mit der Zurückverweisung und bei festgestellter Zulässigkeit der WA derjenige freigelassen. Dadurch wurde G ein weiteres Jahr die Freiheit vom Staat vollkommen unnötig beraubt.
Zitat von IamSherlockedIamSherlocked schrieb:Ohne Tat gibt es kein Nachtatverhalten....
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Ja, das ist genau der Punkt. Wenn man von vornherein bei einem Unfall geblieben wäre, würde sein Verhalten maximal nur als vielleicht etwas ungewöhnlich gesehen werden. Nur durch die Annahme einer Tat, stellt man das Verhalten nach dem Tod von Frau Kortüm in Frage.
So ist es . In Wirklichkeit war das Verhalten von G sogar für einen neutral bewertenden Menschen nachvollziehbar. Das Gericht hat nur von einem vollkommen verkehrten Standpunkt die Sache betrachtet.


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13.08.2022 um 00:51
Hier noch die offizelle Pressemitteilung des OLG München.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2022/40.php

Begründung für die Stattgabe des Wiederaufnahmeverfajhrens sind nun nicht nur die Sturzsimulation sondern auch das thermische Gutachten. Damit könnte im Hauptsacheverfahren möglicherweise die Unschuld von G bewiesen werden, wenn das thermische Gutachten zeigt, dass der Tod nach 15:15 eingetreten ist.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 02:47
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Super! Wow. In diesem Fall freue ich mich wahnsinnig für den noch Verurteilten. Einer der wenigen Fälle, von denen ich überzeugt bin, dass ein Fehlurteil vorliegt.
Da schliesse ich mich ganz an.


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13.08.2022 um 12:01
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Super! Wow. In diesem Fall freue ich mich wahnsinnig für den noch Verurteilten. Einer der wenigen Fälle, von denen ich überzeugt bin, dass ein Fehlurteil vorliegt.
Ging mir auch von Anfang an so. Hier wurde sich in geradezu anmaßender Weise eine Meinung gebildet, wie "es wohl gewesen sein wird", und das führte zu einer völlig selektiven Wahrnehmung. Man kann jetzt nur hoffen, dass die Entscheider bereit sind, sich der Sache unvoreingenommen anzunehmen und eigene Befindlichkeiten hintenan zu stellen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 13:05
Vielen Dank für die prompte Berichterstattung. Ich habe in den letzten Wochen tatsächlich immer wieder nach Neuigkeiten gegoogelt - ausgerechnet gestern nicht.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob es sich um ein Fehlurteil gehandelt hat - ich war ja nicht dabei. Der im Urteil geschilderte Sachverhalt würde zumindest alle Sonderheiten erklären (außen steckender Schlüssel, zwei Anrufe beim Hausarzt mit sofortigem Auflegen, die Position der Leiche, die Hämatome am Kopf und das Nachtatverhalten, etwa das ungefragte Vorzeigen von Kassenzettel als Alibi etc.). Aber zu dem damaligen Zeitpunkt gab es eben noch keine Simulationen (biomechanischer Sturzvorgang und vor allem das thermodynamische Gutachten, das den Todeszeitpunkt nach hinten verschiebt). Ein Hoch auf die digitale Forensik.

Daher finde ich es folgerichtig, wenn all die Umstände nun in einer neuen Hauptverhandlung nochmal beleuchtet werden. (Da ich in München wohne, werde ich versuchen, die ein oder andere Verhandlung zu verfolgen.)

Meine Hochachtung und meinen Respekt an die Anwältin Regina Rick, die das Wiederaufnahmeverfahren meines Wissens nach pro bono seit 2013 angestrengt hat und bis zum Letzten gekämpft hat.

Ich finde aber auch, dass es Respekt verdient, dass das LG München I nunmehr seine Meinung geändert hat und ein Wiederaufnahmeverfahren für begründet hält. Damit wird zwar einerseits indirekt gesagt, dass womöglich ein Fehlurteil ergangen ist, aber andererseits zeigt man damit auch, dass man sich mit potenziellen Fehlern doch offen auseinandersetzen kann. Wenn es ein Fehlurteil war, ist es schlimm. Vor allem für MG. Noch schlimmer wäre es aber, wenn ein Gericht nicht den Mut hätte, nochmal genauer hinzuschauen, wenn sich Zweifel auftun. Bei Gericht und Staatsanwaltschaft arbeiten Menschen, und sicherlich arbeiten sie gründlich und gewissenhaft. Dennoch können Fehler passieren, weil das nun mal normal ist, wo Menschen arbeiten. Eine offenere Fehlerkultur in der Justiz fände ich sehr erfrischend (und beruhigend).

Dass kein dringender Tatverdacht mehr gegen MG besteht, würde ich als Zeichen interpretieren, dass die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs höher als die einer Verurteilung ist.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 13:20
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Vielen Dank für die prompte Berichterstattung. Ich habe in den letzten Wochen tatsächlich immer wieder nach Neuigkeiten gegoogelt - ausgerechnet gestern nicht.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob es sich um ein Fehlurteil gehandelt hat - ich war ja nicht dabei. Der im Urteil geschilderte Sachverhalt würde zumindest alle Sonderheiten erklären (außen steckender Schlüssel, zwei Anrufe beim Hausarzt mit sofortigem Auflegen, die Position der Leiche, die Hämatome am Kopf und das Nachtatverhalten, etwa das ungefragte Vorzeigen von Kassenzettel als Alibi etc.). Aber zu dem damaligen Zeitpunkt gab es eben noch keine Simulationen (biomechanischer Sturzvorgang und vor allem das thermodynamische Gutachten, das den Todeszeitpunkt nach hinten verschiebt). Ein Hoch auf die digitale Forensik.

Daher finde ich es folgerichtig, wenn all die Umstände nun in einer neuen Hauptverhandlung nochmal beleuchtet werden. (Da ich in München wohne, werde ich versuchen, die ein oder andere Verhandlung zu verfolgen.)

Meine Hochachtung und meinen Respekt an die Anwältin Regina Rick, die das Wiederaufnahmeverfahren meines Wissens nach pro bono seit 2013 angestrengt hat und bis zum Letzten gekämpft hat.

Ich finde aber auch, dass es Respekt verdient, dass das LG München I nunmehr seine Meinung geändert hat und ein Wiederaufnahmeverfahren für begründet hält. Damit wird zwar einerseits indirekt gesagt, dass womöglich ein Fehlurteil ergangen ist, aber andererseits zeigt man damit auch, dass man sich mit potenziellen Fehlern doch offen auseinandersetzen kann. Wenn es ein Fehlurteil war, ist es schlimm. Vor allem für MG. Noch schlimmer wäre es aber, wenn ein Gericht nicht den Mut hätte, nochmal genauer hinzuschauen, wenn sich Zweifel auftun. Bei Gericht und Staatsanwaltschaft arbeiten Menschen, und sicherlich arbeiten sie gründlich und gewissenhaft. Dennoch können Fehler passieren, weil das nun mal normal ist, wo Menschen arbeiten. Eine offenere Fehlerkultur in der Justiz fände ich sehr erfrischend (und beruhigend).
Volle Zustimmung.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Dass kein dringender Tatverdacht mehr gegen MG besteht, würde ich als Zeichen interpretieren, dass die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs höher als die einer Verurteilung ist.
Hier bin ich nicht, im Sinne des Hrn. MG, so optimistisch.
Die Anrufe beim Hausarzt, das Verschweigen des Todes vor seiner Ehefrau, der Schlüssel ect. sind schwer zu widerlegende Indizien.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 13:50
Zitat von WattWatt schrieb:Die Anrufe beim Hausarzt, das Verschweigen des Todes vor seiner Ehefrau, der Schlüssel ect. sind schwer zu widerlegende Indizien.
Aber das sind auch wieder nur Indizien, wenn man von einem Verbrechen ausgeht.
Ich persönlich finde das Verhalten garnicht so verdächtig.
MG hatte am Todestag von Frau Kortüm einen langen Tag und viel zu verdauen als er abends von ihrem Tod erfuhr. Wenn ich mich da hineinversetze, dass ich auf diese Art erfahren würde, dass eine mir nahestehende Person, um die ich mich gekümmert habe, so versterben würde und ganz klar ist, dass ich die letzte Person war, die diese Person lebend gesehen hat, wüsste ich nicht wie ich mich verhalten würde.
Ich finde es nachvollziehbar, dass er die Ereignisse erstmal für sich klarkriegen wollte bevor er seiner Frau von dem Tod erzählt. Er wird allgemein als ein sehr ruhiger Mensch beschrieben. Ist es da so abwegig, dass er sich vielleicht erstmal Gedanken gemacht hat, wie er das seiner Frau beibringen will, dass Frau Kortüm tot ist? Immerhin war sie soetwas wie eine Oma für seinen Sohn. Und dass MG erstmal die Kassenzettel vorgelegt hat, finde ich auch nicht komisch in der Situation. Da sind Polizisten, die zu einem ungewöhnlichen Todesfall gerufen werden und du stehst der Person nahe. Ist doch logisch, dass man dann irgendwie versucht das ganze begreiflich zu machen. Herr Genditzki hat ja eh immer die Kassenbons aufgehoben um mit Frau Kortüm abzurechnen. Ich denke er wird sich wahrscheinlich nur gedacht haben, dass es der Polizei hilft zu rekonstruieren wann sie noch gelebt hat und vielleicht auch als Gedächtnisstütze wann er sie zuletzt gesehen hat.
Seltsam wird dieses Verhalten nur, wenn man von einem Mord ausgeht.


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13.08.2022 um 14:46
Ich finde, dass diese Indizien nicht so richtig von MG plausibel gemacht werden konnten, bzw. die Angaben widersprüchlich waren:

Verschweigen des Todes vor Ehefrau: Ich finde das schon eher ungewöhnlich, dass MG seiner Frau nichts erzählt haben soll, da MG insgesamt zweimal am gleichen Abend von der Polizei zur Wohnung von LK gerufen wurde. Im zweiten Prozess hat übrigens seine Frau ausgesagt, dass er es ihr erzählt habe und sie bei der Polizei angeblich deshalb eine falsche Angabe gemacht hätte, weil es sprachliche Probleme gab (sie ist Nicht-Deutsche).

Kassenzettel: Er hat ja nicht nur ungefragt den Kassenzettel vorgezeigt, sondern auch noch Schmuck und Pelzmantel mit gebracht, die er von LK erhalten haben soll, um "nicht als Erbschleicher dazustehen".

Schlüssel: Nach seinen Angaben, sei es gängige Absprache gewesen, dass der Schlüssel in der Wohnungstür außen stecke, damit der Pflegedienst auch dann die Wohnung betreten könne, wenn LK schläft. Der Pflegedienst hat hingegen noch nie zuvor den Schlüssel außen stecken sehen und auch nichts von solchen Absprachen gewusst. Außerdem halte ich es ehrlich gesagt für eher lebensfremd, dass man den Schlüssel außen an der Wohnungstür stecken lässt bzw. lassen will. Im ersten Prozess hat sich MG in seinem letzten Wort dahingehend eingelassen, dass die Klingel defekt gewesen sei und er deshalb den Schlüssel außen reinsteckte. Das ist eine Erklärung, die er zuvor nie angeführt hatte.

Anrufe beim Hausarzt: Angeblich wollte er beim Hausarzt nach der Pflegedienstnummer fragen, um diesem mitzuteilen, dass LK wieder zuhause sei. Schon das klingt komisch, denn er hätte ja LK fragen können, wo die Nummer notiert ist. (Sie war auf einer Mappe im Wohnzimmer notiert. Diese dürfte er zudem gekannt haben.) Er hat angeblich deshalb sofort aufgelegt, weil der Anrufbeantworter angesprungen sei. Diese Aussage ist objektiv widerlegt, weil der Anrufsversuch so kurz war, dass keine Verbindung zustande kommen konnte. Unmittelbar danach hat er erneut angerufen und abermals sofort aufgelegt. Warum, wenn doch der Anrufbeantworter angesprungen sei?

Meines Erachtens sind diese Dinge nicht plausibel erklärt, wohingegen die Mordtheorie diese Punkte gut erklären könnte. Letztere hakt aber wiederum daran, dass kein richtiges Motiv in Sichtweite ist. Streit? Wenn ja, worüber? Womit soll er sie geschlagen haben bzw. wogegen gestoßen? Denkt man als "ungeübter" Täter daran, dass man Rollos runterzieht und Licht anmacht, um es so erscheinen zu lassen, dass LK noch länger gelebt hat?

Anders als im Fall BT ist die Indizienlage schon eher dünn. Wenn es in diesem Fall auch nur die Augsburgfahrt als Merkwürdigkeit gegeben hätte (und nicht Geldscheine, Zeitungen, DNA-Spuren und vor allem die krassen Lebenslügen), dann wäre mir das auch zu dünn gewesen. Zudem kommen nun wirklich entlastende neue Indizien dazu. Wenn das thermodynamische Gutachten nicht zu widerlegen ist, dann muss man davon ausgehen, dass MG die Wohnung vor dem Tod von LK verlassen hat. Ich könnte mir vorstellen, dass er vielleicht "nur" in dubio pro reo freigesprochen wird.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht.


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13.08.2022 um 14:59
Ich habe den Fall auch lange Zeit verfolgt. Zu den Indizien die gegen ihn sprechen. Wie verhält man sich denn "richtig" in einer solchen Situation. Er kann letztlich schon zuvor schlechte Erfahrungen gemacht haben, in dem er sich rechtfertigen hat müssen. Das ist nicht immer einfach so erklärt, wenn sich jemand "sonderbar" benimmt. Dass er z. b. seine Frau über den Tod von Frau K. nicht sofort verständigte, kann auch an ihrer Schwangerschaft gelegen haben. Er wollte sie nicht unnötig aufregen. Es gibt Gründe, die das eigentlich erklären könnten. Das ist eben alles eine Auslegungssache, die man zu Gunsten oder Ungunsten auslegen kann.
Für mich spricht auf jeden Fall viel mehr für ein Fehlurteil, als für seine Schuld.


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