Cpt.Germanica schrieb:Gibt es eigentlich noch irgendeinen Vorwurf gegen Herrn G., den seine Anwältin nicht widerlegen kann?
Meinst du juristische Vorwürfe oder Indizien gegen MG?
Hinsichtlich der Indizien bin ich gespannt, welche Erklärungen für den außen steckenden Schlüssel und für die zwei Anrufe vorgebracht werden.
Laut Urteil 2012 waren die Angaben von MG zum Schlüssel massiv widersprüchlich:
- Niemand hat je von einer Vereinbarung gehört, dass der Schlüssel außen an der Wohnungstür stecken soll, damit im Notfall jemand reinkommen kann. Das steht im Widerspruch zu seiner ursprünglichen Aussage, dass das eigentlich "eigentlich normal" gewesen sei.
- Außerdem soll LK laut Aussagen der Pflegekräfte immer sehr ängstlich gewesen sein, dass jemand in die Wohnung kommen könne. Da passt die angebliche Vereinbarung nicht ins Bild. Selbst MG hat zugegeben, dass LK ängstlich gewesen sei und deshalb Abends und Nachts immer alles abgeriegelt sein müsse.
- Später gab MG an, dass diese Schlüsselvereinbarung aufgrund eines Vorfalls vom 18.07.2008 erwachen sei, wo der Notdienst zu LK kommen musste. MG gab an, dass der Notdienst beim Eintreffen bereits in der Wohnung gewesen sei, er selbst (MG) aber nicht die Türe aufgemacht habe. LK habe gesagt, die wisse nicht, wie der Rettungsdienst in die Wohnung gekommen sei. Deshalb habe sie mit MG vereinbart, in Fällen der Nichterreichbarkeit von MG einen Schlüssel außen stecken zu lassen, damit im Notfall Rettungskräfte die Wohnung betreten könnten. Allerdings haben die Rettungssanitäter ausgesagt (auch in deren Rettungsprotokoll niedergeschrieben), dass sie vor verschlossener Tür standen und den Hausmeister zum Öffnen der Tür angerufen haben. Damit ist die Behauptung von MG falsch, dass er die Tür nicht geöffnet habe. (Ich verstehe allerdings, wieso er überhaupt gesagt hat, dass er die Tür nicht geöffnet hätte...)
- Dass die LK die Tür oftmals angelehnt habe, wird durch die Aussagen der Pflegekräfte relativiert. Die haben ausgesagt, dass LK nur kurz vor dem vereinbarten Termin die Tür manchmal geöffnet habe, weil sie langsam sei und Zeit zur Tür gebraucht habe. In den allermeisten Fällen wurde die Tür aber von LK selbst geöffnet, nachdem der Pflegedienst geklingelt habe.
Ebenso sind die Angaben zu den zwei Telefonanrufen beim Hausarzt widersprüchlich. Zum Beispiel hat er zunächst eingeräumt, dass er nur einmal angerufen habe. Tatsächlich hat er zweimal ganz kurz angerufen und sofort wieder aufgelegt. Der zweite Anruf erfolgte unmittelbar nach dem ersten. Für den Anlass der Anrufe gab es verschiedene Versionen. Bei der Polizei war es die Nummer des Pflegedienstes, die er erfragen wollte. In der Hauptverhandlung, dass LK Knieschmerzen beim Treppensteigen gehabt habe. Dann beides. (Er habe das Telefonbuch mit der Nummer nicht gefunden.) Aber warum legt er dann auf, ruft sofort nochmal an und legt wieder direkt auf?
Im Übrigen fände ich es interessant, ob nochmal der Verbleib der über 50.000 Euro angeschaut wird. MG hatte eine Vollmacht für das Konto von LK.