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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 19:01
@LaBaLiLaDy

ganz genau. Wenn man mikroskopisch die Handlungsweise von Menschen betrachtet, findet man immer (wenn man nur will) etwas verdächtiges.

Im vorliegenden Fall hatte G diesen Bon erst vorgelegt, als er die Schlüssel der Wohnung abgegeben sollte, weil die Wohnung versiegelt wurde, das wurde ihm laut Urteil von einem Polizist mitgeteilt. G hatte einen noch besseren Grund als Deine Freundin sein Alibi vorzuweisen. Ich wundere mich immer, dass man doch solch wichtige Dinge im Urteil findet. Trotzdem war das Gericht blind dafür.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 19:36
Zitat von LentoLento schrieb:ganz genau. Wenn man mikroskopisch die Handlungsweise von Menschen betrachtet, findet man immer (wenn man nur will) etwas verdächtiges.
genau so ist ist. Menschen in Ausnahmesituationen verhalten sich nicht immer logisch. Eigentlich dürfte dieses den Ermittlern, Richtern, Staatsanwälten nicht unbekannt gewesen sein. Warum man ihm trotzdem aus alledem einen Strick gedreht hat, ist die Frage. Schon alleine dass das Gericht bei einer über 80jährigen ein Sturzgeschehen ausgeschlossen hat, ist meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar.


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13.08.2022 um 20:04
@DieTatii

Es ist vieles nicht nachvollziehbar. So werden im Verfahren Gutachter geladen, die zeigen sollten, dass keine erhöhte (krankheitsbedingte) Sturzwahrscheinlichkeit bestanden hätte. Was soll das eigentlich aussagen, wollte das Gericht damit beweisen, dass ein Verbrechen vorliegt?

Das wurde hier im Thread schon mehrfach thematisiert.

Wenn man damit die Verbrechenswahrscheinlichkeit ermitteln wollte, ist das jedenfalls komplett fehlerhaft erfolgt. Denn man muss bei Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen natürlich die Wahrscheinlichkeiten gegeneinander in Beziehung setzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man im D einem Tötungsdelikt zum Opfer fällt, beträgt einmal in 80.000 Jahren. In diesen 80.0000 Jahren werden auch gesunde Menschen eine stattliche Anzahl von Stürzen gehabt haben, ganz unabhängig von einer "erhöhten Sturzgefahr". Damit ist dieser ganze Teil des Urteils für die Katz und komplett überflüssig. Ich frage mich schon länger, was dieser Teil im Urteil überhaupt soll. Dieser Teil wäre korrekt, wenn man die Frage erörtert, ob das Opfer zu früh aus der Klinik entlassen wurde und man untersucht, ob der Klinik wegen einer zu frühen Entlassung eine Schuld trifft. Aber das war überhaupt nicht das Thema, was hat bei diesem Teil eigentlich das Gericht geritten? Sollten unnötig Gutachter beschäftigt werden, oder glaubt das Gericht wirklich mit damit der Wahrheit näher zu kommen? Das wäre natürlich dann ein weiterer extremer Fehler des Gerichts, denn solcher Versuch in dieser Art wäre von vornherein vollkommen daneben.


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13.08.2022 um 20:30
@Lento
ich denke, dass wir das auch kaum noch nachvollziehen werden können, was da so alles schief gelaufen ist.

MG wünsche ich, dass das Verfahren zu seinen Gunsten entschieden wird. Damit er wenigstens eine Haftentschädigung erhalten kann. Ein kleiner Trost für die verlorenen Jahre.


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13.08.2022 um 20:54
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:MG wünsche ich, dass das Verfahren zu seinen Gunsten entschieden wird. Damit er wenigstens eine Haftentschädigung erhalten kann. Ein kleiner Trost für die verlorenen Jahre.
Ja, dem kann ich mich nur anschließen.


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13.08.2022 um 21:31
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:MG wünsche ich, dass das Verfahren zu seinen Gunsten entschieden wird. Damit er wenigstens eine Haftentschädigung erhalten kann. Ein kleiner Trost für die verlorenen Jahre.
Auch ich schließe micht dem an, dass jetzt der Horror endlich ein Ende findet. Natürlich ist eine Haftentschädigung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, dieses "Sonderopfer", dass der Staat von seinen Bürgern verlangt, wird viel zu wenig entschädigt. Besondere Hochachtung bringe ich Frau Rick entgegen, die über Jahre alles dran setzte, das WAV zu erreichen. Nicht vergessen sollte man die Unterstützergrupen, welche das notwendige "Kleingeld" für die Gutachten/Simulationen zur Verfügung stellen konnten.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2022 um 21:49
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Sie hätte ihre Zustimmung zur Wiederaufnahme ja direkt erteilen können, das wollte sie aber nicht, weil sie stur ist und für StA'en sich gerade in Bayern auch durch neue Tatsachen nichts ändern muss.
Seit wann hat de StA über einen WAA zu entscheiden?

M.W. ist dafür immer noch ein Gericht zuständig - und nicht der Ankläger.


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13.08.2022 um 23:10
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Seit wann hat de StA über einen WAA zu entscheiden?
Habe ich nicht geschrieben.
Aber die StA muss bei einem Wiederaufnahmeantrag immer eine Stellungnahme/Einschätzung abgeben, beim OLG die GeStA.
Das letzte Wort hat immer das Gericht.
Nichts anderes habe ich geschrieben.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.08.2022 um 11:53
Hier was Herrn Genditzkis Anwältin Regina Rickist sagt:

https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/rottach-egern-ort29359/badewannen-mord-rottach-egern-mann-gefaengnis-freilassung-14-jahre-manfred-geditzki-anwaeltin-91729514.html


Im Folgenden die Passagen bzgl. der Kritik an den Ermittlungen gegen und der Verurteilung von Herrn Genditzki:
Frage Münchner Merkur (MM): Hatten Sie und er am Freitag mit der Kehrtwende gerechnet?

Nein. Nach den Anhörungen der acht Sachverständigen war ich sicher: Es kann kein anderes Ergebnis geben. Aber dann kam die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, die sich erstaunlicherweise noch einmal gegen die Wiederaufnahme ausgesprochen hat. Sie blieb dabei, dass die Dame keinen Anlass hatte, Wäsche in der Wanne einzuweichen.

MM: Dabei hatte eine Zeugin etwas anderes ausgesagt.

Ja. Vor Jahren rief mich eine Zeugin an. Sie meinte, Frau K. habe schon früher Wäsche in der Wanne eingeweicht, das sei ein regelrechter Spleen gewesen. Und sie sei auch öfter gestürzt. Die Aussage hielt die Staatsanwaltschaft für irrelevant.

MM: Was lief in diesem Verfahren noch alles schief?

Ziemlich viel. Es ging schon los damit, dass sich die Polizei am Auffindeort der Seniorin nicht so verhalten hat, wie es erforderlich wäre. Man ließ die Leiche drei Stunden im Wasser liegen und hat weder die Temperatur des Raumes noch des Wassers noch der Leiche gemessen. Deshalb war es hinterher sehr schwierig, den Todeszeitpunkt zu ermitteln. Und dann auch noch der Skandal mit dem Gutachten.

MM: Können Sie das erklären?

Der Rechtsmediziner schrieb im Obduktionsprotokoll zunächst, dass die Frau wohl in die Badewanne gestürzt ist. Als die Polizei ihm sagte, dass Herr Genditzki verdächtig ist, änderte er sein Gutachten. Plötzlich waren die Kopfschwartenhämatome, die er zunächst für völlig bedeutungslos hielt, Ausdruck stumpfer Gewalt. Und er legte sich darauf fest, dass man nach einem Sturz nicht so in der Wanne liegen bleibt. Das haben Experten widerlegt.

MM: Auch der Vorwurf, dass Genditzki der Frau Geld geklaut hat, war falsch.

Ja. Der Staatsanwaltschaft brach das Motiv weg. Es ist unglaublich, dass man dann einfach eine neue Geschichte erfunden hat. Ein Justizskandal. Für den Streit, der dann als Motiv dienen sollte, gibt es keine Beweise, keine Indizien, nichts. Und auch der Todeszeitpunkt, den wir mit einem thermodynamischen Gutachten näher bestimmt haben, zeigt: Er kann damit nichts zu tun haben. Auch die fehlende Waschhaut und die Wegdrückbarkeit der Leichenflecke ergab einen deutlich späteren Todeszeitpunkt. Auffällig ist auch: Gleich nach dem ersten Urteil habe ich Akteneinsicht beantragt – bei den Asservaten hätte auch die Uhr der Frau dabei sein müssen, die den Todeszeitpunkt gezeigt hätte. Ich hörte lange nichts. Als ich nachfragte, hieß es, die Asservate sind vernichtet.
Quelle: S. o.


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17.08.2022 um 15:04
@Cpt.Germanica

Danke für den interessanten Bericht.

Dass die StA auf diesem Standpunkt geblieben ist, ist bezeichnend. Es hatte in Wirklichkeit die Zulässigkeit erneut in Frage gestellt, obgleich es vom OLG mittlerweile klar - unter Bezugnahme auf andere OLG-Entscheidungen - als zulässig festgestellt wurde und das OLG dem LG im letzten Jahr seine Aufgaben deutlich gemacht hatte. Natürlich ist bei Gericht alles möglich und es wäre daher prinzipiell auch möglich gewesen, dass sich das LG sich der Entscheidung des OLG entgegen gesetzt hätte. Aber das hat das LG dann doch nicht getraut, oder war – entgegen der Ansicht der StA - nun ebenfalls der Ansicht, dass ein neues Hauptverfahren notwendig sei (durch die Haltung der StA war jedenfalls keine direkte Einstellung mit Freispruchs möglich). Aber hier sieht man wieder, Fehler einzugestehen ist für die Bayrische Justizapparat das schwerste von der Welt, kein Wunder, dass es so wenig stattgegeben WAA gibt. Damit man nicht den Fehler zugeben muss, piesackt man die Betroffenen weiter, ganz übel.

Jeder kann die Handlungsweise der StA sehen wie er will, in meine Augen verliert sie jedenfalls erheblich an Achtung.


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17.08.2022 um 20:17
Zitat von LentoLento schrieb:Aber hier sieht man wieder, Fehler einzugestehen ist für die Bayrische Justizapparat das schwerste von der Welt, kein Wunder, dass es so wenig stattgegeben WAA gibt. Damit man nicht den Fehler zugeben muss, piesackt man die Betroffenen weiter, ganz übel.
Dem kann man nur zustimmen.
Wobei Regina Rick sicher auch für MG weiter gekämpft hätte, wenn das LG nun den WAA abgelehnt hätte (was sie aber nicht konnten durch 2 Punkte gleich: Die Thermodynamik und Sturz-Simulation.
Es war schon sehr gut, dass das OLG München den Weg vorgegeben hat...
Natürlich muss ein WAA immer gut geprüft werden, aber gerade die bayerische Justiz überspannt es da meistens sehr.
Wahrscheinlich wird die Justiz versuchen, den Fall Genditzki schnell hinter sich zu bringen.


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17.08.2022 um 20:33
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wahrscheinlich wird die Justiz versuchen, den Fall Genditzki schnell hinter sich zu bringen.
Zu wünschen wäre es Herrn Genditzki. Ich befürchte aber eher das Gegenteil. Immerhin ist er ja jetzt frei. Da besteht aus Sicht der Justiz erst recht keine Eile...


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17.08.2022 um 20:42
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Dem kann man nur zustimmen.
Wobei Regina Rick sicher auch für MG weiter gekämpft hätte, wenn das LG nun den WAA abgelehnt hätte (was sie aber nicht konnten durch 2 Punkte gleich: Die Thermodynamik und Sturz-Simulation.
Es war schon sehr gut, dass das OLG München den Weg vorgegeben hat...
Das ist klar, sie hatte ja auch schon angekündigt, dass sie zum BVerfG geht, nur hätte das weiter Freiheitsberaubung durch den Staat bedeutet, obgleich – hätte die StA richtig reagiert hätte – G schon vor 4 Jahren rausgekommen wäre. Stattdessen musste über Unterstützergruppen Gelder für die Simulationen und Gutachter gesammelt werden, obgleich eine neue Methode zur Verfügung stand, mit dem man den Fall endlich vernünftig überprüfen konnte.

In Wirklichkeit ist das Wideraufnahmeverfahren vollkommen undurchdacht. Da sind andere Länder (z.B. die USA) weitaus fortschrittlicher als D.
Ich verweise hier auf meinen anderen Beitrag im Thread "Unterstützungsgruppen und Justizirrtümer":

Unterstützungsgruppen und Justizirrtümer (Seite 10) (Beitrag von Lento)

Mir ist klar, dass diese Stellungnahme genau eine Ausrede dafür sein soll, warum sie nicht schon vor 4 Jahren tätig wurden (Gesichtswahrung). Ich würde ganz gern wissen, was die STA für einen Nutzung der Badewanne vermutet, welche die DNA-Spuren erklärt. Aber man wird sicher keine Antwort erhalten, man kann sie zumindest für diesen Fall nicht mehr voll nehmen, sie wird ihr Ding weiter durchziehen und im Plädoyer vermutlich erneut Lebenslänglich verlangen, eine üble Truppe.


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20.08.2022 um 12:43
@all:

Gibt es eigentlich noch irgendeinen Vorwurf gegen Herrn G., den seine Anwältin nicht widerlegen kann?

Würde mich mal interessieren. Es ist ja nie gut, sich nur auf die Sichtweise einer Partei einzulassen.

Andererseits spricht die Haftentlassung von Herrn G. ja auch Bände, selbst wenn sie noch nicht endgültig sein muss.


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20.08.2022 um 17:29
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Gibt es eigentlich noch irgendeinen Vorwurf gegen Herrn G., den seine Anwältin nicht widerlegen kann?

Würde mich mal interessieren. Es ist ja nie gut, sich nur auf die Sichtweise einer Partei einzulassen.
Wen meinst du damit...seine Anwältin?

Da sie für ihn arbeitet, halte ich es für ganz normal, dass es für sie auch nur diese eine "Sichtweise" gibt.

Und selbstverständlich gehört dazu auch, alle Vorwürfe gegen Herrn G. irgendwie zu entkräften bzw. es zumindest zu versuchen.


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20.08.2022 um 19:34
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Gibt es eigentlich noch irgendeinen Vorwurf gegen Herrn G., den seine Anwältin nicht widerlegen kann?
Meinst du juristische Vorwürfe oder Indizien gegen MG?

Hinsichtlich der Indizien bin ich gespannt, welche Erklärungen für den außen steckenden Schlüssel und für die zwei Anrufe vorgebracht werden.

Laut Urteil 2012 waren die Angaben von MG zum Schlüssel massiv widersprüchlich:
- Niemand hat je von einer Vereinbarung gehört, dass der Schlüssel außen an der Wohnungstür stecken soll, damit im Notfall jemand reinkommen kann. Das steht im Widerspruch zu seiner ursprünglichen Aussage, dass das eigentlich "eigentlich normal" gewesen sei.
- Außerdem soll LK laut Aussagen der Pflegekräfte immer sehr ängstlich gewesen sein, dass jemand in die Wohnung kommen könne. Da passt die angebliche Vereinbarung nicht ins Bild. Selbst MG hat zugegeben, dass LK ängstlich gewesen sei und deshalb Abends und Nachts immer alles abgeriegelt sein müsse.
- Später gab MG an, dass diese Schlüsselvereinbarung aufgrund eines Vorfalls vom 18.07.2008 erwachen sei, wo der Notdienst zu LK kommen musste. MG gab an, dass der Notdienst beim Eintreffen bereits in der Wohnung gewesen sei, er selbst (MG) aber nicht die Türe aufgemacht habe. LK habe gesagt, die wisse nicht, wie der Rettungsdienst in die Wohnung gekommen sei. Deshalb habe sie mit MG vereinbart, in Fällen der Nichterreichbarkeit von MG einen Schlüssel außen stecken zu lassen, damit im Notfall Rettungskräfte die Wohnung betreten könnten. Allerdings haben die Rettungssanitäter ausgesagt (auch in deren Rettungsprotokoll niedergeschrieben), dass sie vor verschlossener Tür standen und den Hausmeister zum Öffnen der Tür angerufen haben. Damit ist die Behauptung von MG falsch, dass er die Tür nicht geöffnet habe. (Ich verstehe allerdings, wieso er überhaupt gesagt hat, dass er die Tür nicht geöffnet hätte...)
- Dass die LK die Tür oftmals angelehnt habe, wird durch die Aussagen der Pflegekräfte relativiert. Die haben ausgesagt, dass LK nur kurz vor dem vereinbarten Termin die Tür manchmal geöffnet habe, weil sie langsam sei und Zeit zur Tür gebraucht habe. In den allermeisten Fällen wurde die Tür aber von LK selbst geöffnet, nachdem der Pflegedienst geklingelt habe.

Ebenso sind die Angaben zu den zwei Telefonanrufen beim Hausarzt widersprüchlich. Zum Beispiel hat er zunächst eingeräumt, dass er nur einmal angerufen habe. Tatsächlich hat er zweimal ganz kurz angerufen und sofort wieder aufgelegt. Der zweite Anruf erfolgte unmittelbar nach dem ersten. Für den Anlass der Anrufe gab es verschiedene Versionen. Bei der Polizei war es die Nummer des Pflegedienstes, die er erfragen wollte. In der Hauptverhandlung, dass LK Knieschmerzen beim Treppensteigen gehabt habe. Dann beides. (Er habe das Telefonbuch mit der Nummer nicht gefunden.) Aber warum legt er dann auf, ruft sofort nochmal an und legt wieder direkt auf?

Im Übrigen fände ich es interessant, ob nochmal der Verbleib der über 50.000 Euro angeschaut wird. MG hatte eine Vollmacht für das Konto von LK.


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20.08.2022 um 20:39
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wen meinst du damit...seine Anwältin?

Da sie für ihn arbeitet, halte ich es für ganz normal, dass es für sie auch nur diese eine "Sichtweise" gibt.

Und selbstverständlich gehört dazu auch, alle Vorwürfe gegen Herrn G. irgendwie zu entkräften bzw. es zumindest zu versuchen.
Ganz ruhig. Ich mache der Anwältin keinen Vorwurf.

@kegelschnitt: Danke für Deinen konstruktiven Beitrag und Deine ausführliche Darstellung!


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20.08.2022 um 21:12
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Ganz ruhig. Ich mache der Anwältin keinen Vorwurf.
Wieso ganz ruhig?

Ich habe -meines Erachtens sachlich- auf deine Frage geantwortet - und nachgehakt, weil mir etwas unklar war.

Ich halte Herrn G. nicht für unschuldig, kann aber nachvollziehen, dass seine Anwältin diesen Eindruck erwecken bzw. dafür sorgen möchte, dass er vom Tatvorwurf des Mordes freigesprochen wird.

Auch habe ich dir nicht unterstellt, dass du der Anwältin einen Vorwurf machst.

Sollte das so rüber gekommen sein, tut es mir leid...das war nicht meine Absicht.


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20.08.2022 um 22:03
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:(Ich verstehe allerdings, wieso er überhaupt gesagt hat, dass er die Tür nicht geöffnet hätte...)
Warum? Das hat ihn doch scheins verdächtig gemacht, oder?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Aber warum legt er dann auf, ruft sofort nochmal an und legt wieder direkt auf?
Gibt es dazu eigentlich belastende Erklärungen? Was könnte ein hypothetischer Mörder damit bezwecken?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Im Übrigen fände ich es interessant, ob nochmal der Verbleib der über 50.000 Euro angeschaut wird. MG hatte eine Vollmacht für das Konto von LK.
Gibt es hierzu bislang keine Erkenntnisse?
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich halte Herrn G. nicht für unschuldig
Interessant, wie kommst du zu der Einschätzung?


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20.08.2022 um 22:34
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Warum? Das hat ihn doch scheins verdächtig gemacht, oder?
Aber man muss doch damit rechnen, dass vor Gericht nachgeprüft wird, wer beim damaligen Vorfall die Tür geöffnet hat. Wenn man behautet, man war es nicht, aber das Gegenteil von Rettungskräften ausgesagt wird, dann schadet das der eigenen Glaubwürdigkeit. Sinnvoller wäre aus meiner Sicht gewesen, wenn er gesagt hätte, dass er damals die Tür geöffnet hatte und ab dann diese Vereinbarung getroffen wurde. Wobei man sagen muss, dass diese Geschichte trotzdem nicht besonders glaubwürdig ist, wenn sie erst später kommt und sowieso niemand vom Pflegedienst je zuvor einen Schlüssel hat stecken sehen.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Gibt es dazu eigentlich belastende Erklärungen? Was könnte ein hypothetischer Mörder damit bezwecken?
Das Gericht hat sich 2010 bzw. 2012 jeweils auf folgende Erklärung festgelegt: Nachdem MG der LK zweimal auf den Kopf geschlagen haben soll, soll MG aus seinem ersten Impuls heraus die Nummer des Hausarztes gewählt haben, um diese Verletzung zu melden. Dann soll er sofort aufgelegt haben, aus Angst vor Konsequenzen seiner begangenen Körperverletzung. Nach kurzem Zögern soll er erneut die Nummer gewählt haben (oder die Wiederholungstaste gedrückt haben), aber schließlich wieder aufgelegt und sich für den Mord an LK entschlossen haben, um die vorangegangene Körperverletzung zu verdecken.

Ich muss ehrlich sagen: das ist für mich die logischste Erklärung, jedenfalls habe ich keine plausiblere ohne Widersprüche von MG oder der Verteidigung gehört. Wie das wiederum zu bewerten ist, insbesondere im Lichte der neuen entlastenden Gutachten, ist eine Frage, die das Gericht beantworten muss.

Falls MG wirklich unschuldig ist, dann wäre das für mich aus diesem Grund deshalb eher ein Justizirrtum, aber kein Justizskandal (was hier schon mehrfach geschrieben wurde).
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Gibt es hierzu bislang keine Erkenntnisse?
Ich weiß zu diesen 50.000 Euro leider nichts, außer das was im Urteil steht:
- MG hatte Vollmacht für die Konten
- Verbleib nicht geklärt
Das BGH-Urteil, das das Urteil aus 2010 aufgehoben hatte, lese ich so, dass die Unterschlagung von 50.000 Euro damals mitangeklagt war, aber letztendlich eingestellt wurde:
(...) Der Angeklagte, der Vollmacht für die Konten der Frau K. hatte, habe über 50.000 €; von einem Konto des Opfers abgehoben und zu einem überwiegenden Teil vereinnahmt. Darüber hinaus habe er Schmuck und zwei Pelzmäntel erhalten oder an sich genommen. Am 23. Oktober 2008 habe er aus einer Geldkassette des Opfers einen Betrag von 8.000 €; entnommen und zur Begleichung eigener Schulden verwendet. Am 28. Oktober 2008 habe Frau K. den Fehlbetrag festgestellt und den Angeklagten deswegen beschuldigt. Es habe sich ein Streit entwickelt, in dessen Verlauf sich der Angeklagte entschlossen habe, Frau K. zu töten, um die erhaltenen Gegenstände behalten zu können und um die unberechtigte Einnahme von Bargeld zu vertuschen. (...)
Quelle: https://openjur.de/u/225878.html

Offensichtlich gab es 2010 und 2012 keinerlei Belege, dass MG Geld unterschlagen hat. Denn sonst wäre ihm sicher daraus ein Strick gedreht worden.


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