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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.09.2022 um 19:45
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Entschuldige Mal. Ich glaube ich höre gerade nicht richtig bzw. lese nicht richtig.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:denn der Täter war schließlich der Staat in diesen Fällen gewesen und die verlorene Zeit kann diesen Menschen doch keiner wieder geben.
Entschuldige bitte mal, aber wir wissen doch alle, dass nicht jedes aufgehobene Urteil gleich der Wahrheit diente - wie sich wohl im Fall von Peggy Knobloch wiederum Jahre später herausstellte..


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.09.2022 um 19:48
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das hatten wir schon mal erörtert: Der Angeklagte bzw. dessen Verteidigung könnte erklären (lassen), dass MG Frau K. für tot hielt, nachdem sie sich in der Auseinandersetzung die Hämatome zugezogen hatte und nun bewusstlos im Wohnzimmer lag. MG, so könnte er aussagen, bekam Panik, dachte daran, was passieren könnte (Kündigung des Hausmeisterjobs, kein Geld mehr,, ggf. Strafverfahren wegen Körperverletzung etc.) und entschloss sich, einen Badewannenunfall vorzutäuschen.
Warum hatte er nicht die Rettung gerufen?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.09.2022 um 20:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:So irreal hohe Beträge, wie sie etwa in „Justizopferfällen“ wie Ulvi Kulac und Gustl Mollath gefordert wurden, verlangen allerdings die wenigsten….
Was ist irreal?

Eine Pflegekraft, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen muss, erhält laut BAG-Rechtsprechung pro Tag 24 * Mindestlohn an Gehalt . Die Gewalt des Staates gegenüber einen Inhaftierten geht weit darüber hinaus. Ein Justizopfer kann nicht so einfach kündigen, kann auch nicht mal einen Tag Urlaub nehmen.

Das wären dann rund 300€ pro Tag, 9000€ pro Monat und rund 110.000€ pro Jahr Das wäre das mindeste, das ein Staat einem zu Unrecht inhaftiwerten zahlen müsste. Das wäre im Fall von G, falls er freigesprochen wird, 1.500.000€. Natürlich kommt dann entsprechende Zahlungen bzgl. Sozialleistungen hinzu.

Das sehe ich nicht als irreal an sondern als vollkommen gerechtfertigt.

In Deutschland bekommt ein Justizopfer für dieses "Sonderopfer" im EU-Vergleich lächerliche 75€/Tag. Das ist an der unteren Grenze der Entschädigung, andere Länder zahlen bis 1000€/Tag, diesbzgl. ein extremst armseliger Staat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.09.2022 um 20:38
Muss die Entschädigung eigentlich versteuert werden? Als Einkommen?
@Stefan1477
@Andante
@Scarbi
@Lento
@all


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.09.2022 um 20:39
@Cpt.Germanica

Ich denke ja.


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12.09.2022 um 20:47
@Cpt.Germanica

Das dürfte man dann wie eine Abfindung versteuern (also auf 4 Jahre quasi verteilt). Da man dann aber trotzdem viel zu viel Steuern zahlen müsste, als wenn man das Geld über die Jahre verteilt erhalten hätte, ist der Staat auch bzgl. der dadurch zu viel gezahlten Steuern schadensersatzpflichtig.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.09.2022 um 20:51
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Andante schrieb:
So irreal hohe Beträge, wie sie etwa in „Justizopferfällen“ wie Ulvi Kulac und Gustl Mollath gefordert wurden, verlangen allerdings die wenigsten….

Entschuldige Mal. Ich glaube ich höre gerade nicht richtig bzw. lese nicht richtig.
Das ist nicht irreal, denn der Täter war schließlich der Staat in diesen Fällen gewesen und die verlorene Zeit kann diesen Menschen doch keiner wieder geben. Also mehr als angemessen, dass Justizopfer hohe Summen fordern, denn draußen hätten diese Menschen sich in diesen Jahren auch beruflich weiter entwickelt.
Sollte dir entgangen sein, denn du sprichst von "diesen Menschen" also auch von Ulvi Kulac, dass selbiger zwar Forderungen von insgesamt 2,2 Mio. Euro stellte, aber nicht einen einzigen Cent bekommen hat?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.09.2022 um 21:02
Zitat von LentoLento schrieb:Das dürfte man dann wie eine Abfindung versteuern (also auf 4 Jahre quasi verteilt). Da man dann aber trotzdem viel zu viel Steuern zahlen müsste, als wenn man das Geld über die Jahre verteilt erhalten hätte, ist der Staat auch bzgl. der dadurch zu viel gezahlten Steuern schadensersatzpflichtig.
Und muss dieser Schadensersatz auch versteuert werden?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.09.2022 um 21:08
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Und muss dieser Schadensersatz auch versteuert werden?
Eigentlich schon, daher ist das dann eine komplizierte Rechnung. Um diesesen ganzen Rattenschwanz zu vermeiden, eingt man sich daher besser zu einem festen Betrag. Intessant ist dann, dass die Gerichte - wie bei Mollath - recht hohe Beträge dabei vorschlagen und sich dann der Staat dann doch darauf einlässt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.09.2022 um 21:30
Zitat von WattWatt schrieb:Warum hatte er nicht die Rettung gerufen?
Weil sie sich die Hämatome und die Bewusstlosigkeit in einer Auseinandersetzung mit ihm zugezogen hat, wie es das Gericht beschrieb, entweder durch Schläge auf den Kopf oder Schubsen gegen oder Fallen auf einen harten Gegenstand.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Muss die Entschädigung eigentlich versteuert werden? Als Einkommen?
Bevor hierzu noch mehr Vermutungen und Halbwahrheiten verbreitet werden, was Richtiges:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5556_D.pdf

In den anderen Bundesländern wird es ähnlich sein, was steuerliche und andere Fragen betrifft, soweit diese durch Bundesgesetz geregelt sind.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 08:18
Nun ja, so weit, dass man über eine Entschädigung diskutieren müsste, sind wird ja noch nicht. Es könnte ja auch sein, dass er erneut verurteilt wird. Eine Geschichte, wie von @Andante geschildert, müssen die neuen Richter erstmal schlucken. Es bleibt spannend.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 08:30
Die Animation zur (angeblich viel besseren) Computersimulation ist echt der Hammer. Ich habe noch eine Draufsicht gefunden, in der man sehen kann, wieviel Gelenkigkeit der 87jährigen im Hüftbereich zugetraut wird bzw. zugetraut werden muss, damit die unsichtbaren physikalischen Kräfte alle Körperteile in eine sturzpassende Position ziehen:

 20220913 081507
Quelle
Ein Fuß verschwindet wie bekannt im Wannenkorpus, aber das ist ja lt. Sachverständigen eine unwichtige Kleinigkeit.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 08:38
@Palio

Als Naturwissenschaftler bekomme ich Magenkrämpfe, wenn ich sowas sehe. Durch die Sache mit dem Fuß ist diese Animation hinfällig.
Sehr richtig auch die enorme Beweglichkeit, die schon in der hier verlinkten Animation erstaunlich wirkte, aber in dieser Ansicht tatsächlich fast an einen Zirkusakrobaten erinnert.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 10:30
Dass die Animation für sich genommen noch keine durchschlagende Überzeugungskraft aufweist, ist auch dem OLG aufgefallen. Es schreibt in seinem Beschluss zur Frage der Zulässigkeit des WA-Antrages ( s. Wiki):
Zwar ist zutreffend, dass die vorgenannten Aussagen in den vorgelegten Animationen zumindest nicht in dieser Deutlichkeit sichtbar werden. Hierzu jedoch hat der Sachverständige nachvollziehbar ausgeführt, dass in der Animation "die Details ... stark vereinfacht dargestellt" würden und lediglich "den groben Verlauf wieder"gäben. Die Animation der Simulation sei daher "Insbesondere bei Details nur im Zusammenhang mit den konsistent ausgewerteten Diagrammen von guter Aussagekraft".
Es greift daher zu kurz, für die Bewertung der Geeignetheit der Simulationen allein deren Visualisierung in Gestalt der Animationen in den Blick zu nehmen, wie in dem ablehnenden Beschluss des Landgerichts geschehen. Bei der gebotenen Gesamtschau aber zeigen die Simulationen, dass zwei von drei tragenden Erwägungen in Frage gestellt werden, aus denen die Strafkammer ein Unfallgeschehen ausgeschlossen hat.
Welche Diagramme da gemeint sind, die erst „der Visualisierung in Gestalt der Animationen“ eine „gute Aussagekraft“ verleihen, erschließt sich mir bisher persönlich nicht so recht. Aber das OLG hat ja der neuen Strafkammer den Auftrag erteilt, den Sachverständigen S. Schmitt dazu genauer zu befragen:
Das Wiederaufnahmegericht wird daher im Verfahren nach §369 StPO zumindest Beweis durch die Anhörung des Sachverständigen Prof. Dr. S... S... zu erheben haben. Darüber hinaus wird es zu prüfen haben, inwieweit es die Beweisaufnahme auch auf die Erhebung der weiteren angetretenen Beweise erstreckt
Auf die Vernehmung des Sachverständigen S. Schmitt darf man also gespannt sein.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 10:38
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Animation zur (angeblich viel besseren) Computersimulation ist echt der Hammer. Ich habe noch eine Draufsicht gefunden, in der man sehen kann, wieviel Gelenkigkeit der 87jährigen im Hüftbereich zugetraut wird bzw. zugetraut werden muss, damit die unsichtbaren physikalischen Kräfte alle Körperteile in eine sturzpassende Position ziehen:
Ich kann dazu nur sagen, Schuster bleib bei Deinen Leisten. Solche Momentaufnahmen sind bei so komplexen Systemen vollkommen unbrauchbar. Du nimmst dadurch die dynamischen Vorgänge vollkommen weg und dann sinnierst Du darüber ob das möglich ist. Das da Frau K viel zugemutet wird, ist schon richtig, aber das ist bei Stürzen einfach so. Hätte sie eine solchen Sturz überlebt, dann hätte sie sicher noch lange starke Beschwerden gehabt, das ist die Folge von vielen Stürzen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Auf die Vernehmung des Sachverständigen S. Schmitt darf man also gespannt sein.
Du zitierst das OLG von 2021. Deise Befragung ist doch schon im Mai erfolgt. Das LG hatte doch sogar zusätzlich einen weiteren gerichtlichen Gutachter bestimmt, weil es wahrscheinlich verständlicherweise glaubte, dass es das nicht wirklich beurteilen kann.

Die Folge von dieser Befragung: Das WAV war erfolgreich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 10:43
Zitat von LentoLento schrieb:Die Folge von dieser Befragung: Das WAV war erfolgreich.
Ja. Und das bedeutet erst mal nur: Es gibt eine neue - öffentliche - Hauptverhandlung vor dem LG München I, die nach den gleichen prozessualen Regeln wie die anderen Hauptverhandlungen verlaufen wird. Und in dieser neuen Hauptverhandlung wird es eine neue Beweisaufnahme geben, in deren Rahmen auch der Sachverständige S. Schmitt vernommen werden wird.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 10:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und in dieser neuen Hauptverhandlung wird es eine neue Beweisaufnahme geben, in deren Rahmen auch der Sachverständige S. Schmitt vernommen werden wird.
Wenn der Zeitpunkt bekannt ist, wann dieser Herr aussagt, nehme ich mir frei. Das will ich hören. Schade, dass man als Zuseher keine Fragen stellen darf.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 10:52
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Natürlich, er schleppt am hellichten Tag all die Sachen aus der Wohnung der Frau K., die er zuvor getötet hat, heraus. An etlichen Wohnungen der Wohnanlage vorbei.
Nochmal etwas zu den örtlichen Gegebenheiten:

MG hatte sein Auto in der Tiefgarage unter Frau Kortüms Wohnung geparkt. Das geht aus dem Urteil hervor:

 20220913 095718

Dorthin begab er sich auch direkt nach dem Verlassen der Wohnung.
Er telefonierte mit dem Pflegedienst vom Auto oder der Garage aus und fuhr danach zum Edeka, anschließend wieder zurück in seine Wohnung in der Steinfeldstraße 2, direkt gegenüber der Wohnung von Frau Kortüm, die in der Steinfeldstraße 6 wohnte.
Hier die Lage der beiden Wohnungen in der Karte (openstreetmap):

 20220913 101014
Oben die Wohnung von Frau Kortüm (grün), unten die von Herrn Genditzki.

An der Stelle nochmal die Anmerkung, dass er einen Kontakt und ein Betreten der Wohnung von Frau Kortüm entgegen sonstiger Gewohnheiten mied bis zum Anruf der Polizei um kurz vor 21.00 Uhr.
__________________
Zitat von LentoLento schrieb:aber das ist bei Stürzen einfach so.
Zitat von LentoLento schrieb:Dass das Frau K sicher nicht ganz leicht war, ist klar, aber das ist im Alter so, vieles geht nicht mehr so einfach wie in jüngeren Jahren.
Mal was ganz Ketzerisches: Was, wenn sie gar keine Wäsche waschen wollte und gar nicht gestürzt ist?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 10:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja. Und das bedeutet erst mal nur: Es gibt eine neue - öffentliche - Hauptverhandlung vor dem LG München I, die nach den gleichen prozessualen Regeln wie die anderen Hauptverhandlungen verlaufen wird. Und in dieser neuen Hauptverhandlung wird es eine neue Beweisaufnahme geben, in deren Rahmen auch der Sachverständige S. Schmitt vernommen werden wird.
Erstmal hatte das OLG diese Befragung vom im Wiederaufnahme verlangt. Denn hier muss schon ein hinreichender Beweis angetreten werden. Offensichtliche Fehler - wie @Palio vermuten - wären dort mit hoher Sicherheit erkannt worden. Denn mit "offensichtlichen" Fehlern, die @Palio meint zu erkennen, wäre kein hinreichder Beweis möglich. Natürlich wird er im Hauptverfahren nochmals ausagen müssen, vermutlich gibt es noch weitere Gutachter.


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Palio ehemaliges Mitglied

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13.09.2022 um 11:01
Zitat von LentoLento schrieb:Offensichtliche Fehler - wie @Palio vermuten - wären dort mit hoher Sicherheit erkannt worden.
Vielleicht konnte der Sachverständige mit solchen Erklärungen überzeugen:
Zitat von LentoLento schrieb:Ich kann dazu nur sagen, Schuster bleib bei Deinen Leisten. Solche Momentaufnahmen sind bei so komplexen Systemen vollkommen unbrauchbar. Du nimmst dadurch die dynamischen Vorgänge vollkommen weg und dann sinnierst Du darüber ob das möglich ist. Das da Frau K viel zugemutet wird, ist schon richtig, aber das ist bei Stürzen einfach so
Zitat von LentoLento schrieb:Das was man sieht, wird durch die Kräfte, Drehmomente, Massenträgheit, elastische, plastische Verformungen Haftreibung Gleitreibung etc. also die gesammte Pallete der Mechanik durch den Sturz bestimmt.



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