Badewannenunfall von Rottach-Egern
11.09.2022 um 11:57Lento schrieb:Genau, bzw. bei der ursprünglichen Simulation wäre der Kopf wohl an die Armatur geprallt. Aber solche Dinge wurden in dem WAV nicht übersehen. Es wurde schon recht genau hingesehen, aus diesem Grund erfolgten auch weitere Simulationen. Es empfiehlt sich einfach mal den Beschluss des OLG zu lesen, um einen Überblick zu erhalten, dass selbst schon bei der Frage der Zulässigkeit solche Fragen gestellt wurden und wie sie beantwotrtet wurden. Wie gesagt, in diesem Punkt erfolgten Nachsimulationen.Ich lese diese Ausführungen tatsächlich erst jetzt nach dem Einstellen meines obigen Beitrags und darf wie folgt zitieren:
Diese Frage selber wurde ab Abschnitt 133 behandelt und geklärt.
https://openjur.de/u/2395272.html
Man erkennt daran, so einfach gibt sich die Justiz auch nicht nur allein bei neuen Methoden zufrieden. Sie schaut schon sehr genau im WAV hin. Das Wort "geeignet" des Gesetztes wird dort so weit ausgelegt, dass schon in einem gewissen Rahmen auch eine Überprüfung stattfindet.
Auch sei der Einwand des Senats ‚richtig, dass ein Kopf-Armaturen-Kontakt ausgeschlossen sein muss." In der neuen Simulation könne nun ‚jedoch gezeigt werden, dass es auch bei dieser Simulation keinen Kontakt zwischen Kopf und Badarmaturen gegeben hat".Wobei ich nach wie vor meine, wenn es keinen Kontakt zwischen Kopf und Armatur gegeben hat, dann hätte ein Kontakt zwischen Schulter und Armatur stattfinden müssen.
Auch wenn die Simulation nachfolgende Version nicht stützt möchte ich dennoch anmerken:
Es sei denn, man geht davon aus, der Sturz bzw. Aufprall sei in der Mitte der Badewanne erfolgt. Wobei ich mir nur schlecht vorstellen kann, wie dann das Bein in die Wanne gelangt, da das ein starkes Abwinkeln voraussetzen würde, was dem Gesundheitszustand der Getöteten widersprechen würde.