Badewannenunfall von Rottach-Egern
16.09.2019 um 20:23Sector7 schrieb:Das ist dir nicht gelungen, du kannst so einen alternativen Ablauf nicht widerlegen.Aber belegen kannst du ihn, so wie die Fakten sind, nicht. Es fehlt der sichere Nachweis von so viel Fäkalwäsche in der Wohnung, dass die Waschschüssel nicht zum Einweichen gereicht hat, es sind die Zeugenaussagen nicht untergebracht, wonach das Opfer zumindest in den letzten Jahren niemals Wäsche zum Trocknen in der Wohnung hatte (nicht mal der ergebene Hausmeister hatte selbige in der Wohnung bemerkt), woraus nur geschlossen werden kann, dass sie eben nicht (heimlich) in der Wanne wusch, es ist nicht erklärt, wie die ach so schamhafte Frau K hinterher die Badewanne von Kotresten hätte säubern wollen ohne den Hausmeister um Hilfe zu bitten, das zweite Hämatom hätte bei deinem Ablauf keine Zeit mehr gehabt, sich vor dem Ertrinken auszubilden, mittig konnte sie laut Gutachten nicht vor der Wanne gestanden haben.
So richtig rund ist deine Story noch nicht ;-)