Sector7 schrieb:Tatsache ist:
Da Sturzgeschehen sehr komplexe Ereignisse seien, sei ein sicherer Rückschluss von der Endposition auf die Ausgangsposition nicht möglich, da das gesamte Spektrum der Möglichkeiten nicht erschlossen werden könne, auch nicht durch eine Computersimulation.
Und nix anderes.
Nein, das ist so nicht korrekt definiert.
Sachverhalte, die der Gutachter unter Anwendung medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und nach wissenschaftlichem Konsens feststellt, sind bewiesene Tatsachen (beim ärztlichen Gutachten wäre das die Befunderhebung). Wenn der Gutachter also eine Position nachstellt und bemerkt, die Endposition kann nicht erreicht werden, ist diese Feststellung eine Tatsache, keine Meinung.
(Man kann aber die Methode oder Kompetenz des Gutachters und damit den Vollbeweis der Tatsachen anzweifeln.)
Die Meinung oder Beurteilung ist dann die begründete Aussage des Gutachters zur Fragestellung.
Die lautete hier: Kann Frau K. gestürzt sein?
Diese Beurteilung erfolgt unter Zugrundelegung und Abwägung der selbst erhobenen Beweise mit der Erfahrung, dass von der Endposition nicht auf die Ausgangsposition rückgeschlossen werden kann. Der Gutachter musste sich dabei fragen, reicht das, was erhoben wurde? Ist es möglich, damit sichere Aussagen zu treffen? Müsste jede Standposition Millimeter für Millimeter geprüft werden oder ändert sich dadurch nichts, so dass eine Einteilung in links/mittig/rechts ausreichend sichere Aussagen zulässt?
In der Beurteilung kam der Gutachter dann zu dem Ergebnis, dass die Unmöglichkeit des Rückschlusses unerheblich ist, weil er diesen Mangel ersetzen konnte durch ein Ausprobieren aller groben Ausgangspositionen (links/mittig/rechts).
Diese Beurteilung kann dann auch wieder angezweifelt werden, z. B. indem man der Pauschalaussage "von der Endposition kann nicht rückgeschlossen werden", einzige Wahrhaftigkeit bemisst.
Ich zweifle nun weder die Methode noch die Kompetenz noch die Beurteilung des Gutachters an und sehe keine Widerlegung durch die Simulationen, weil sie skurril (Rückwärtssimulation) oder nicht stimmig zur Endposition (Skelettsimulation) sind.