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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.09.2019 um 09:37
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wir haben nun die Situation, dass die einzig mögliche Ausgangsposition, die die Auffindelage erklärt, keinen Sinn ergibt. Warum sollte Frau K. da bei der Tür am anderen Ende der Wanne stehen und sich von da hinten in Richtung Armaturen vorbeugen? Das hat die Kammer völlig zu Recht so gewertet, es ergibt einfach keinen Sinn.

Nun kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Die Kammer hat die Prüfung an dieser Stelle beendet. Ein Sturzgeschehen wurde ausgeschlossen, weil es keine vernünftige Ausgangsposiion vor der Wanne gibt, um so liegen zu bleiben wie Frau K.
Ja, und da drehen wir uns im Kreis. Du gehst davon aus, die Auffindeposition entspricht der, die viel später photographisch festgehalten wurde, nachdem Personen an der Leiche manipuliert haben, ich nicht. Du schliesst Dich dem Gericht an, dass es keine Möglichkeit gibt, dass sie rechts von der Mitte gestanden hat, ich nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.09.2019 um 09:51
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wir haben an dieser Stelle einen umfassenden Sturzausschluss, denn nur eine Variante ist überhaupt nur denkbar unter biomechanischen Gesichtspunkten. Von wahrscheinlich ist hier gar nicht die Rede.
Nein, das ist kein umfassender Sturzausschluss. Ausgeschlossen werden die Varianten, bei denen das Opfer am linken Badewannenrand stehend die Armaturen bedient haben könnte. Da wäre nun interessant, was die Gutachten genau untersuchten, denn wir haben nur die indirekten Zitate aus dem Urteil. Das Gericht selbst meint jedenfalls (S. 59), "aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen" sei der Sturz "nur aus einer eng begrenzten Ausgangslage überhaupt denkbar".

Das bedeutet für die Frage Unfall oder Mord alles und nichts. Es gibt nun mal Stürze, die nur aus einer "eng begrenzten Ausgangslage denkbar sind". Ob diese Formulierung hier die Wertung des Gerichts ist oder der Sachverständigen (auf welcher Grundlage bzw. Ausgangsthese?), vermag ich nicht zu sagen.

Obwohl jedenfalls diese Analysen tragend für das Urteil sind, wird auf S. 63 eine Computeranimation (auf Antrag der Verteidigung) abgelehnt, weil sie nicht zielführend sei:
Dies wird bestätigt durch die Ausführungen des Sachverständigen ... , welcher angab, mangels konkreter Anknüpfungstatsachen, insbesondere der genauen Ausgangsposition von Frau ... , die nicht bekannt sei, könnten für das Hineinkommen in die Badewanne im Fall von Frau ... vor dem Hintergrund der zahlreichen denkbaren Einflussfaktoren Beweise nicht erzielt werden. Da Sturzgeschehen sehr komplexe Ereignisse seien, sei ein sicherer Rückschluss von der Endposition auf die Ausgangsposition nicht möglich, da das gesamte Spektrum der Möglichkeiten nicht erschlossen werden könne, auch nicht durch eine Computersimulation. (S. 63)
Gleiches müsste das Gericht aber beim Vortrag der Gutachter berücksichtigen. Diesen Umstand als Beweis für ein Tötungsdelikt heranzuziehen ist m.E. methodisch fragwürdig und hinsichtlich der Ausführungen zur Computeranimation (S. 63) inkonsistent.

In der Tat: Ich halte das Geschehen nicht mit einer Simulation für aufklärbar. Aber eben auch nicht mit einem biomechanischen Gutachten, wie es von den Gutachtern dargelegt worden ist. Das ist letztlich nicht mehr als ein Stochern im Trüben. Im Trüben stochern auch die Mediziner, die eben einen simplen Sturz eben genauso wenig erklären können, wie ein eventuell begangenes Tötungsdelikt. Und das Hämatom bleibt ebenfalls interpretationsoffen und lässt sich in mehrere Ursachen einbetten.

All das wäre kein Problem, hätte man ansonsten handfeste Indizien für eine Gewalttat durch den Verurteilten. Aber die sprechen eigentlich alle eher für ihn als gegen ihn (Anruf beim Arzt, Einkauf). Das dann alles so zu drehen, dass es die These vom Tötungsdelikt nicht widerlegen kann, ist methodisch ebenfalls fragwürdig.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.09.2019 um 10:05
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Der Biomechaniker Adamec (Promotion in der Biomechanik mit numerischen Simulationen des menschlichen Bewegungsapparates), fand heraus:
Ein Sturz in die Auffindungsposition sei allenfalls denkbar, wenn sich die Ausgangsposition
von Frau in der in der rechten Hälfte der Badewanne befunden habe, d.h. im Bereich
zwischen Wanne und Tür, und ihr Kopf, welcher grundsätzlich die Richtung der Bewegung
vorgebe, nach schräg links vorne gezeigt habe.
Genau das wurde ja mit der ersten „roten“ Simulation des Stuttgarter Instituts nachgestellt, zu sehen auf Bild 5. Diese Stellung ist aber sinnlos, das Skelett erreicht in dieser Position die Armaturen nicht. Kein Mensch (schon gar keiner mit Gehstock und mit Kniebeschwerden) stellt sich aus irgendeinem plausiblen Grund ganz rechts vor eine Wanne, um sich dann nach link herüberzurecken, den Kopf nach schräg links zu drehen und mit den Händen ins Leere zu greifen.

Weshalb diese „rote“ Simulation ja um WA-Antrag nicht mehr enthalten und man nun eine andere „blaue“ Simulation für erfolgversprechender hält.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.09.2019 um 10:08
Alle Gutachter sagten im Prozess, dass man einen Sturz nicht ausschließen kann. Ein Sturz fällt also keinesfalls in den lebensfremden Bereich, schon gar nicht von einer Ausgangsposition in der rechten Hälfte der Badewanne und vor dem Hintergrund, dass Frau K. in 2008 mehrfach stürzte, einmal auch mit Rettungssänitätern und Polizei vor Ort.

LK könnte in der Wohnung gestürzt sein, nachdem sie die Wanne zum Wäsche einweichen vorbereitet hat, im bewusstseinsgetrübten Zustand versucht sie das Wasser abzudrehen, verfehlt aber die "plausible" linke Standposition um 1 Meter, weil sie desorientiert ist. Oder sie stürzt beim Abstellversuch rückwärts vom linken Wannenrand. Oder sie steigt mit dem rechten Bein halb auf den Rand oder gar in die Wanne.

Vllt. stürzte sie auch beim Wegdrehen vom Handtuchhalter oder beim Fühlen der Wassertemperatur von der rechten Badewannenseite oder beim Versuch, eine Fliege im Wasser zu retten :-) Oder sie stürzte ganz einfach beim Betätigen der Bedienelemente von einer mittigen Standposition. Oder sie machte noch einen 2- sekundenlangen Rettungsversuch. Oder NA / Sani haben die Position verändert (ein Polizist hat ja anscheinend sogar den Fall verwechselt, was im Tagesgeschäft durchaus passieren kann).

Die Kopf-Hämatome könnten auch 2 oder 4 Stunden vor Todeseintritt entstanden sein, mWn. wurde das auch rechtsmedizinisch so festgestellt, also Minimum ca. 10 Minuten vor Todeseintritt, Maximum 4 Stunden bis zu wenigen Tagen.

Die ausgetauschte Bezugstat von "Mordversuch wegen Unterschlagung" auf "vorsätzliche Körperverletzung" inkl. Streit-Motiv ist frei erfunden bzw. basiert nicht auf einem Indizien-Tatnachweis, sondern einem weiteren Ausschlussverfahren, nämlich dem unsicheren Ausschluss anderer Ursachen für die Kopf-Hämatome.

Es gibt zahlreiche Zeugenaussagen, wonach LK den Verurteilten schikanierte und stark beanspruchte (zB 300 Anrufe in 4 Monaten). Der Verurteilte war mehrmals täglich bei Frau K., machte Frühstück, ließ die Türe offen und den Schlüssel stecken, traf zufällig auf die MA vom PD. Trotzdem gibt es nur eine einzige Zeugenaussage bzgl. einer lautstarken rein verbalen Meinungsverschiedenheit, wobei LK den Verurteilten angeschrien hat und ihm Unterschlagung vorwarf, was dieser verneinte. (vermutl. irgendwann in 2008)

Fazit: LK ist mit der Friseurin (lt. deren eigener Aussage) häufiger aneinandergeraten, als mit MG. :-)

Obendrein wurde der Tatort unzureichend behandelt und dokumentiert, es kamen sogar Beweisstücke abhanden (mind. die Armbanduhr des Opfers). Temperaturmessungen des Wassers und der Luft erfolgten zu spät bzw. gar nicht.

In der Gesamtbetrachtung hätte es für ein Urteil "Mord in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung" zusätzlich zu den mutiplen nicht sicheren Ausschluss-Nachweisen und den paar interpretierten Nebenindizien mMn. zwingend mind. eines ermittelten tatnahen Indizes bedurft, wie zB relevante DNA-Spuren / Fingerabdrücke, Tat-Spuren in der Wohnung, Transport- / Schleifspuren, Tatwaffe, tatbezogene Verletzungen beim Täter oder Opfer, erwiesene erhebliche Unterschlagung im zeitlichen Tatzusammenhang.

Kurz gesagt, das Gericht hat sich m.E. in den ganzen nicht sicheren Ausschlüssen verstrickt und dabei einen zwar kleinen aber relevanten Teil der möglichen Lebenswirklichkeit mit ausgeschlossen, in der MG unschuldig sein könnte.


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11.09.2019 um 10:28
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:LK könnte in der Wohnung gestürzt sein, nachdem sie die Wanne zum Wäsche einweichen vorbereitet hat, im bewusstseinsgetrübten Zustand versucht sie das Wasser abzudrehen, verfehlt aber die "plausible" linke Standposition um 1 Meter, weil sie desorientiert ist
Sie geht also ins Bad, macht die Tür auf, geht an der Tür vorbei, macht sie wieder zu, stellt sich dann bewusstseinsgetrübt rechts statt links und beugt sich rüber zu den Armaturen am anderen Ende? Bescheuert, oder? Wie erklärst du die Schuhe, den Stock und das zweite Hämatom?
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Oder sie stürzt beim Abstellversuch rückwärts vom linken Wannenrand.
Die Labudde-Rückwärtsversion? Ernsthaft?
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Oder sie steigt mit dem rechten Bein halb auf den Rand oder gar in die Wanne.
Das wird's sein.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Vllt. stürzte sie auch beim Wegdrehen vom Handtuchhalter oder beim Fühlen der Wassertemperatur von der rechten Badewannenseite oder beim Versuch, eine Fliege im Wasser zu retten :-) Oder sie stürzte ganz einfach beim Betätigen der Bedienelemente von einer mittigen Standposition.
Mittig ergibt nach der Simulation eine „Reitsitzendpostion“.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Oder sie machte noch einen 2- sekundenlangen Rettungsversuch
Und dreht sich nur kreiselmäßig in der Wanne, statt das Wasser abzulassen, sich hinzusetzen, rauszukommen?
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Oder NA / Sani haben die Position verändert
Das weiß man ja nie so genau.

Okay, ich geb's auf. Ich werde wohl keinen überzeugen, der sich über das Urteil und alle Beteiligten aufregen will.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.09.2019 um 10:29
Mangels klarer Beweise konnte der Angeklagte die feste Überzeugung des Gerichts nicht widerlegen...

Ich spiele mal LG:

Vielmehr spricht gerade das bezeugte friedfertige und geduldige Wesen des Angeklagten für das "Augenblicksversagen" des Angeklagten, welcher nach dem brutalen Schlag auf den Kopf des Opfers nicht zu Sinnen kam, sondern nunmehr angesichts des bewusstlosen Opfers und noch immer vom Geschehen und seinem eigenen Verhalten schockiert den Entschluss fasste, dieses in der Badewanne zu ertränken...

Genauso hätte es urteilen können:

Das von vielen Seiten bezeugte friedfertige und geduldige Wesen des Angeklagten spricht nach Überzeugung des Gerichts dafür, dass der Angeklagte seine Tat lange plante und am Tag der Rückkehr des Opfers aus dem Krankenhaus in die Tat umsetzte. Jahrelang war er vom Opfer schickaniert und mit täglichen Anrufen terrorisiert worden. Nun war das Opfer geschwächt und kaum imstande, sich auf den Beinen zu halten. Diese wollte der Angeklagte ausnutzen, um ein Sturzgeschehen zu fingieren.
Nachdem er das Opfer mit einem mitgebrachten stumpfen Gegenstand niedergeschlagen hat, legte er es - wie von ihm von Anfang an geplant - in die Wanne, wobei die Stelle, auf die der Schlag erfolgt ist, als von den Badarmaturen verursacht wirken sollte. Das Bein drapierte er über den Wannenrand, um einen natürlichen Sturz zu fingieren...



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11.09.2019 um 10:37
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Vllt. stürzte sie auch beim Wegdrehen vom Handtuchhalter oder beim Fühlen der Wassertemperatur von der rechten Badewannenseite oder beim Versuch, eine Fliege im Wasser zu retten :-) Oder sie stürzte ganz einfach beim Betätigen der Bedienelemente von einer mittigen Standposition. Oder sie machte noch einen 2- sekundenlangen Rettungsversuch. Oder NA / Sani haben die Position verändert (ein Polizist hat ja anscheinend sogar den Fall verwechselt, was im Tagesgeschäft durchaus passieren kann).
Genau, wir lassen alles offen, wie es gewesen sein könnte, genau wie wir offenlassen, was Frau K überhaupt an und mit der Wanne wollte, sie war ja alt und schusselig, und wenn sie nicht baden wollte, wollte sie Wäsche waschen oder umgekehrt, zu ihrer Schusseligkeit passt auch, dass sie die allerdämlichsten Positionen vor der Wanne eingenommen hat (weil sie wahrscheinlich den Scherentrockner mit der Armatur verwechselt hat), und wenn das alles nicht reicht, waren es eben Sanis und Notarzt, die durch ihr Hineinpfuschen die Lage der alten Dame so verändert haben, dass die Gutachter es nicht gemerkt und laienhafte Gutachten erstellt haben.

So ähnlich? :-)


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11.09.2019 um 10:42
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das weiß man ja nie so genau.
Immerhin hast du die Zweideutigkeit verstanden. :-)
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Okay, ich geb's auf. Ich werde wohl keinen überzeugen, der sich über das Urteil und alle Beteiligten aufregen will.
Und ich werde dich wohl nicht davon überzeugen können, dass es Fehlurteile gibt, auch wenn der BGH die Urteile nicht kassiert. Kennst du irgendein vergleichbares Indizienurteil ohne jedes tatnahe Indiz?
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Sie geht also ins Bad, macht die Tür auf, geht an der Tür vorbei, macht sie wieder zu, stellt sich dann bewusstseinsgetrübt rechts statt links und beugt sich rüber zu den Armaturen am anderen Ende? Bescheuert, oder? Wie erklärst du die Schuhe, den Stock und das zweite Hämatom?
Bitte etwas mehr Fantasie. Der Sturz kann ja im WC-Bereich passiert sein, so erklären sich die dortigen Spuren (Hausschuh, WC-Vorleger). Ich glaube, du hast noch keine bewusstseinsgetrübten Personen erlebt, da ist nahezu alles denkbar, sogar die Verwechslung des WC mit der Badewanne. :-)


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11.09.2019 um 11:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:Genau, wir lassen alles offen, wie es gewesen sein könnte, genau wie wir offenlassen, was Frau K überhaupt an und mit der Wanne wollte, sie war ja alt und schusselig, und wenn sie nicht baden wollte, wollte sie Wäsche waschen oder umgekehrt, zu ihrer Schusseligkeit passt auch, dass sie die allerdämlichsten Positionen vor der Wanne eingenommen hat (weil sie wahrscheinlich den Scherentrockner mit der Armatur verwechselt hat), und wenn das alles nicht reicht, waren es eben Sanis und Notarzt, die durch ihr Hineinpfuschen die Lage der alten Dame so verändert haben, dass die Gutachter es nicht gemerkt und laienhafte Gutachten erstellt haben.
das Gericht hat ja auch recht viele Fragen offen gelassen. z. B. war es für das Gericht überzeugend gewesen, dass sich eine fast 90 jährige Frau ohne Hilfe alleine am Waschbecken wäscht. Wie das bewerktstelligt wurde, interessierte scheinbar nicht. Ich kann das nicht nachvollziehen. Denn dann käme man vielleicht auf die Idee, dass die Pflegerinnen, die von der angeblichen Badewannenphobie berichteten, dass Ganze vielleicht gar nicht so wirklich hätten einschätzen können?
Vielleicht wollte Frau K. gar nicht die Wäsche waschen, sondern sich selber die Beine/Füsse? Vielleicht war es für sie einfacher gewesen, in die Badewanne zu steigen, als die Schüssel mit dem schweren Wasser runterzuhieven? Wer weiß das schon so genau? Damit hat man sich dann lieber gar nicht beschäftigt.


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11.09.2019 um 11:20
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Vielleicht wollte Frau K. gar nicht die Wäsche baden, sondern sich selber die Beine/Füsse? Vielleicht war es für sie einfacher gewesen, in die Badewanne zu steigen, als die Schüssel mit dem schweren Wasser runterzuhieven? Wer weiß das schon so genau? Damit hat man sich dann lieber nicht beschäftigt.
Das ist alles "nur unter eng umgrenzten Umständen überhaupt denkbar" und wäre kaum zu ermitteln gewesen. Und es kann nach dem Urteil ausgeschlossen werden, weil Frau K. die Badewanne mied wie der Teufel das Weihwasser und deshalb kein Sturzgeschehen vorliegen kann.

Deshalb spielt es keine Rolle.


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11.09.2019 um 11:20
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Und ich werde dich wohl nicht davon überzeugen können, dass es Fehlurteile gibt, auch wenn der BGH die Urteile nicht kassiert.
Mag es geben, nur finde ich diesen Fall, seine Indizien und das Urteil (bedingt, das könnte man noch verbessern) nicht zweifelhaft. Ausschlaggebend war, dass ich vor und in der Wanne war und erkannt habe, es geht nicht. Mit 87 geht’s vermutlich noch viel weniger. Wäsche habe ich nach dem Baden übrigens auch mal spaßeshalber in die Wanne geworfen. Kann ich nur empfehlen.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Kennst du irgendein vergleichbares Indizienurteil ohne jedes tatnahe Indiz?

Hätte Darsow nicht „Bauschaumschalldämpferbasteln“ recherchiert und Genditzki nicht das falsche Bein heraushängen lassen, wären beide frei. Hätte Genditzki statt des Anrufs beim Hausarzt „Beinposition bei einem Rückwärts-Badewannensturz“ recherchiert, wäre das in deiner Kategorie „Tatnah“ gelandet.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:da ist nahezu alles denkbar, sogar die Verwechslung des WC mit der Badewanne. :-)
Ja, ich weiß, das ist ja Voraussetzung, sich in diesem Forum anzumelden. Deswegen wasche ich ja auch manchmal die Wäsche im Klo und pinkle in die Wanne. Aber Frau K. traue ich das nicht zu.


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11.09.2019 um 11:22
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Denn dann käme man vielleicht auf die Idee, dass die Pflegerinnen, die von der angeblichen Badewannenphobie berichteten, dass Ganze vielleicht gar nicht so wirklich hätten einschätzen können?
Die Pflegerinnen und auch die Putzhilfe wurden nicht um ein Gutachten betreffend eine Phobie von Frau K gebeten. Die wurden schlicht gefragt, ob sie bemerkt haben, dass und wofür Frau K die Badewanne nutze, zu baden pflegte, Hilfe beim Wannenbad in Anspruch nahm, je feuchte Wäsche in der Wohnung bemerkt haben? Das haben alle Zeuginnen verneint, und das Gericht hat daraus den völlig berechtigten Schluss gezogen, dass Frau K die Wannen eben nicht nutzte, zumal der Wannenlifter abmontiert worden war.


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11.09.2019 um 11:28
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Pflegerinnen und auch die Putzhilfe wurden nicht um ein Gutachten betreffend eine Phobie von Frau K gebeten. Die wurden schlicht gefragt, ob sie bemerkt haben, dass und wofür Frau K die Badewanne nutze, zu baden pflegte, Hilfe beim Wannenbad in Anspruch nahm. Das haben alle Zeuginnen verneint, und das Gericht hat daraus den völlig berechtigten Schluss gezogen, dass Frau K die Wannen eben nicht nutzte, zumal der Wannenlifter abmontiert worden war.
ich wollte damit nur sagen, dass man sich grundsätzlich mehr mit dem Thema beschäftigt haben sollte, und sich nicht nur auf die 3 Zeugenaussagen beziehen hätte sollen. Denn die beiden Pflegerinnen waren überhaupt nicht für die Körperhygiene zuständig gewesen.

Es könnte nämlich immer noch so sein, dass Frau K. die Wanne nutzte, es nicht erzählte, weil sie keine Hilfe bei der Körperhygiene wollte. Das zumindest kann man so ableiten, weil die Krankenschwester aus dem Krankenhaus ihr auch Hilfe beim Waschen anbot, was Frau K. ablehnte.


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11.09.2019 um 11:28
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Hätte Darsow nicht „Bauschaumschalldämpferbasteln“ recherchiert und Genditzki nicht das falsche Bein heraushängen lassen, wären beide frei.
Du erkennst den Unterschied? Das eine ist durch Fakten und dazu passenden Tatort-Spuren als tatnahes Indiz belegt, das andere ist eine reine Behauptung.

:note: Also du kennst auch keinen Fall, wo nicht mind. 1 tatnahes Indiz ermittelt wurde.

*

Ein weiteres Beispiel ist das abgehörte Telefonat des Verurteilten mit der Bekannten des Opfers in Hamburg am 25.12.2008, also nach der Tat, aber bevor er Beschuldigter war:

(1) MG erwähnte die Schlüsselvereinbarung mit LK
(2) MG klagte darüber, dass er nicht mal mehr in Urlaub fahren konnte, weil LK ihn so in Beschlag nahm

Punkt 1 wurde MG so ausgelegt, dass er seine vom Gericht unterstellt gelogene Schlüsselvereinbarung hinterlistig verbreiten wollte. Punkt 2 wurde vom Gericht als belastendes Indiz für die Plausibilisierung des Augenblickversagens übernommen.

Das erscheint mir wenig objektiv. Wenn MG als Täter mit der Aufzeichnung des Gesprächs rechnete oder eine potenzielle Zeugin beeinflussen wollte, hätte er sich mit Punkt 2 doch nicht selbst belastet.


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11.09.2019 um 11:36
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Es könnte nämlich immer noch so sein, dass Frau K. die Wanne nutzte, es nicht erzählte, weil sie keine Hilfe bei der Körperhygiene wollte. Das zumindest kann man so ableiten, weil die Krankenschwester aus dem Krankenhaus ihr auch Hilfe beim Waschen anbot, was Frau K. ablehnte.
Es könnte auch sein, dass Aliens Frau K ertränkt haben. Will sagen: Denkbar ist vieles. Darauf kommt es aber nicht an, sondern darauf, was wirklich war. Und wenn mehrere Zeugen unabhängig voneinander bestimmte Sachverhalte schildern, spricht etwas dafür, dass es so war, wie die Zeugen schildern. Dass es trotzdem anders gewesen sein könnte, ist möglich, aber wenn es dafür keine Anzeichen gibt, ist diese negative Tatsache eben nicht nachgewiesen. Punkt.

Übrigens hat nicht mal G je behauptet, dass er bemerkt hat, dass Frau G heimlich badete. Im ersten Prozess hat er auch nichts von heimlichem Wäschewaschen in der Wanne nebst Trocknen von Wäsche in der Wohnung berichtet. Und G war nun wirklich oft in der Wohnung von Frau K. Er hat auch nichts darüber gesagt, dass Frau G Wäsche in der Wanne vorwusch und er dann diese vorgewaschene Wäsche zwecks Hauptwäsche in die Maschine im Keller bringen musste.


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11.09.2019 um 11:46
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:das andere ist eine reine Behauptung.
Eine Behauptung, die (mittelbar) zum Fakt geworden ist, weil ein Sturz auszuschließen ist.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Ein weiteres Beispiel ist das abgehörte Telefonat des Verurteilten mit der Bekannten des Opfers in Hamburg am 25.12.2008, also nach der Tat, aber bevor er Beschuldigter war: (1) MG erwähnte die Schlüsselvereinbarung mit LK
Der Typ, der vorsorglich erzählt, dass Frau K. dahingerumpelt ist, der vorsorglich einen Kassenbon der Polizei vorlegt, der vorsorglich geschenkten Schmuck zurückgibt, der hat Ute und Fred von der Schlüsselvereinbarung nicht mit der gleichen Vorsorgeabsicht berichtet, sondern weil die sich brennend für Schlüsselvereinbarungen interessierten? Möglich, aber bei diesem Verhaltensmuster eher unwahrscheinlich.

Für mich völlig plausibel:
Die Kammer ist daher davon überzeugt, dass es eine derartige Vereinbarung nicht gegeben
hat. Auch der Umstand, dass der Angeklagte in Telefongesprächen mit Ute am
25.12.2008 und seinem Bekannten Fred am 13.02.2009, die in der
Hauptverhandlung angehört wurden, von einer derartigen Vereinbarung berichtet hat,
vermag daran nichts zu ändern, die Kammer ist vielmehr davon überzeugt, dass der
Angeklagte dies gezielt „gestreut" hat, zumal das letztgenannte Gespräch am 13.02.2009
geführt wurde, d.h. nachdem der Angeklagte bereits zweimal, am 13.01.2009 und am
06.02.2009, als Beschuldigter vernommen worden war. Der Angeklagte wollte damit
erreichen, dass seine Angaben bei der Polizei dieser gegenüber auch von anderen Zeugen
genannt und damit bestätigt würden.


(Urteil, Seite 81)


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11.09.2019 um 11:53
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Vielleicht wollte Frau K. gar nicht die Wäsche waschen, sondern sich selber die Beine/Füsse? Vielleicht war es für sie einfacher gewesen, in die Badewanne zu steigen, als die Schüssel mit dem schweren Wasser runterzuhieven? Wer weiß das schon so genau? Damit hat man sich dann lieber gar nicht beschäftigt.
Mich beschäftigt immer noch das Badehandtuch auf dem Handtuchhalter. Es sieht gebrauchsfertig aus. Frau K. war eine gepflegte Frau und die Frage ist natürlich berechtigt, wie sie es geschafft haben könnte die Körperpflege selbstständig durchzuführen. Das sie in die Badewanne steigen konnte halte ich aufgrund ihrer Arthrose in Knie u. Hüfte für ausgeschlossen. Aufgrund meiner Erfahrung als Altenpflegerin weiss ich, dass Senioren sehr kreativ sein können um ihre selbstständig waren zu können.

Ich gehe von aus, dass Frau K. das Badehandtuch zur Körperpflege eingesetzt haben könnte, sozusagen als großen Waschlappen.

Ihre normalen Arbeitsschritte zur Körperpflege könnten gewesen sein:

1. Wasser in die Wanne einlaufen zu lassen
2. das Badehandtuch mit Wasser aus der Badewanne zu befeuchten
3. sich ins nasse Handtuch einwickeln und sich dann damit abrubbeltn.
4. das nasse Handtuch wird zum Trocknen auf dem ausgeklappten Scherrentrockner aufgehängt.

Diese Technik der Körperpflege halte ich auch mit den gesundheitlichen Einschränkungen von Frau K. für möglich.


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11.09.2019 um 12:01
@Venice2009
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:ich wollte damit nur sagen, dass man sich grundsätzlich mehr mit dem Thema beschäftigt haben sollte, und sich nicht nur auf die 3 Zeugenaussagen beziehen hätte sollen. Denn die beiden Pflegerinnen waren überhaupt nicht für die Körperhygiene zuständig gewesen.
Wer hätte denn hierzu besser Auskunft geben können? Und was muss man sich unter "grundsätzlich mehr mit dem Thema beschäftigt haben sollte" vorstellen? Ein spontanes Praktikum in der Altenpflege für Ermittler und Richter?


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11.09.2019 um 12:10
Zitat von jaskajaska schrieb:er hätte denn hierzu besser Auskunft geben können? Und was muss man sich unter "grundsätzlich mehr mit dem Thema beschäftigt haben sollte" vorstellen? Ein spontanes Praktikum in der Altenpflege für Ermittler und Richter?
man hätte offenener in beide Richtungen ermitteln können. Wenn man etwas ausschließt, dann sollte man es nicht aufgrund von Zeugenaussagen tun, die mit dem eigentlichen Thema gar nicht betraut sind. Sondern der Sache genauer nachgehen und dann gewisse Szenarien ausschließen oder eben nicht.
Hier sitzt jemand lebenslänglich ein, ohne dass es einen einzigen Beweis für seine Schuld gibt.
Alles was ihn entlastet wurde im Urteil kaum oder gar nicht gewürdigt. Wie z. B. fehlende Schleifspuren, nichts wurde verändert/umgeschmissen o. ä., keine DNA-Spuren von MG im Badezimmer usw.
Im Grunde genommen ist es so, das Gericht kann ausschließen, der Angeklagte muss beweisen.
Vielleicht wusste er selber nicht, dass Frau K. unter Umständen die Badewanne doch benutzte. Trotzdem muss er dieses beweisen können. Eine Annahme, dass sie z. B. darin Wäsche einweichte zählt in dem Fall nicht. Das Gericht kann jedoch vieles ausschließen. Wer sitzt denn da am längeren Hebel?


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11.09.2019 um 12:23
@Venice2009
Sei doch mal konkret.
Nochmal:
Zitat von jaskajaska schrieb:Wer hätte denn hierzu besser Auskunft geben können?



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