Seps13 schrieb:Wir haben an dieser Stelle einen umfassenden Sturzausschluss, denn nur eine Variante ist überhaupt nur denkbar unter biomechanischen Gesichtspunkten. Von wahrscheinlich ist hier gar nicht die Rede.
Nein, das ist kein umfassender Sturzausschluss. Ausgeschlossen werden die Varianten, bei denen das Opfer am linken Badewannenrand stehend die Armaturen bedient haben könnte. Da wäre nun interessant, was die Gutachten genau untersuchten, denn wir haben nur die indirekten Zitate aus dem Urteil. Das Gericht selbst meint jedenfalls (S. 59), "
aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen" sei der Sturz "
nur aus einer eng begrenzten Ausgangslage überhaupt denkbar".
Das bedeutet für die Frage Unfall oder Mord alles und nichts. Es gibt nun mal Stürze, die nur aus einer "eng begrenzten Ausgangslage denkbar sind". Ob diese Formulierung hier die Wertung des Gerichts ist oder der Sachverständigen (auf welcher Grundlage bzw. Ausgangsthese?), vermag ich nicht zu sagen.
Obwohl jedenfalls diese Analysen tragend für das Urteil sind, wird auf S. 63 eine Computeranimation (auf Antrag der Verteidigung) abgelehnt, weil sie nicht zielführend sei:
Dies wird bestätigt durch die Ausführungen des Sachverständigen ... , welcher angab, mangels konkreter Anknüpfungstatsachen, insbesondere der genauen Ausgangsposition von Frau ... , die nicht bekannt sei, könnten für das Hineinkommen in die Badewanne im Fall von Frau ... vor dem Hintergrund der zahlreichen denkbaren Einflussfaktoren Beweise nicht erzielt werden. Da Sturzgeschehen sehr komplexe Ereignisse seien, sei ein sicherer Rückschluss von der Endposition auf die Ausgangsposition nicht möglich, da das gesamte Spektrum der Möglichkeiten nicht erschlossen werden könne, auch nicht durch eine Computersimulation. (S. 63)
Gleiches müsste das Gericht aber beim Vortrag der Gutachter berücksichtigen. Diesen Umstand als Beweis für ein Tötungsdelikt heranzuziehen ist m.E. methodisch fragwürdig und hinsichtlich der Ausführungen zur Computeranimation (S. 63) inkonsistent.
In der Tat: Ich halte das Geschehen nicht mit einer Simulation für aufklärbar. Aber eben auch nicht mit einem biomechanischen Gutachten, wie es von den Gutachtern dargelegt worden ist. Das ist letztlich nicht mehr als ein Stochern im Trüben. Im Trüben stochern auch die Mediziner, die eben einen simplen Sturz eben genauso wenig erklären können, wie ein eventuell begangenes Tötungsdelikt. Und das Hämatom bleibt ebenfalls interpretationsoffen und lässt sich in mehrere Ursachen einbetten.
All das wäre kein Problem, hätte man ansonsten handfeste Indizien für eine Gewalttat durch den Verurteilten. Aber die sprechen eigentlich alle eher für ihn als gegen ihn (Anruf beim Arzt, Einkauf). Das dann alles so zu drehen, dass es die These vom Tötungsdelikt nicht widerlegen kann, ist methodisch ebenfalls fragwürdig.