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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 13:51
@Rosenmontag
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:das wird ja immer abenteuerlicher in der Rechtsprechung! Es werden nicht nur Geschichten, sondern sogar Begriffe " erfunden" um verurteilen zu können.
Da hast Du den letzten Satz aber gründlich missverstanden:
da etwa ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Augenblicksversagen nicht angeordnet werden kann.



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 13:53
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:weil Haare färben etwas ist, was man leicht verschieben könnte.
Das hängt nun aber ganz stark von den persönlichen Prioritäten und dem Ausmaß der eigenen Eitelkeit ab. Man kann auch ganz aufs Haarefärben verzichten.

Es ist zudem kein Widerspruch bzw nicht unlogisch, wenn das Gericht zunächst von Eile ausgeht und dann davon, dass er wegen der neuen Situation umdisponierte. Er wollte sich nach der Tat ein Daueralibi für den Tag verschaffen, das war vorher natürlich nicht im Plan enthalten.

Daher fuhr er mal eben schnell zum Bindenkaufen zum Edeka, um einen angeblichen Einkaufsauftrag einer lebenden Frau K. vorzutäuschen, darum wusch er sich und zog sich um, nachdem er möglicherweise unter dem Stress geschwitzt hatte. Der KH Besuch war für ihn nicht mehr so wichtig, wichtig war nur, dass jemand die ganze Zeit bei ihm war, der ihm ein Alibi geben konnte.
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:das wird ja immer abenteuerlicher in der Rechtsprechung! Es werden nicht nur Geschichten, sondern sogar Begriffe " erfunden" um verurteilen zu können.
"Augenblicksversagen" meint in dem vom Gericht verwendeten Kontext nur, dass er sich in dem Moment nicht unter Kontrolle hatte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 14:36
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Daher fuhr er mal eben schnell zum Bindenkaufen zum Edeka, um einen angeblichen Einkaufsauftrag einer lebenden Frau K. vorzutäuschen, darum wusch er sich und zog sich um, nachdem er möglicherweise unter dem Stress geschwitzt hatte. Der KH Besuch war für ihn nicht mehr so wichtig, wichtig war nur, dass jemand die ganze Zeit bei ihm war, der ihm ein Alibi geben konnte.
ohne den Einkaufsbon wäre er nachhause gefahren, und hätte somit auch ein Alibi gehabt.

Davon einmal ab, was hat ihm das Alibi denn gebracht ? Genau, gar nichts. Dieser Einkaufsbon kann doch überhaupt nichts beweisen. Er war der letzte, der Frau K. lebend gesehen hat. Mit oder ohne Einkaufsbon.

Ich kann mir übrigens schwer vorstellen, dass jemand der als nicht aggressiv, ja sogar friedfertig beschrieben wird, derart außer sich geraten sein soll.
Er wollte nicht nochmals zum Kaffeetrinken kommen, wozu er sich jedoch von Frau K. genötigt fühlte, so dass er keinen anderen Ausweg mehr sah, als sie niederzuschlagen. Würde es nicht um so ein ernstes Thema gehen, würde ich das wirklich gar nicht glauben können, so abwegig hört es sich für mich an.


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10.09.2019 um 14:47
@Venice2009
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich kann mir übrigens schwer vorstellen, dass jemand der als nicht aggressiv, ja sogar friedfertig beschrieben wird, derart außer sich geraten sein soll.
Vielleicht ist das ein Grund, warum Du hier so vehement einen Justizirrtum sehen magst. Weil Du Dir das nicht vorstellen kannst. Traurige Tatsache ist, dass Menschen eben nicht einzuschätzen sind, schon gar nicht in Extremsituationen.
Schau Dir mal andere Kriminalfälle an, Gaffer auf der Autobahn, Selbstmörder, Unfallopfer, gewalttätige Partner, Plünderer nach Naturkatastrophen...
Das, was Du als normal erlebst, ist anerzogen. Das, was unter Druck passiert, sind oft sehr grundlegende Mechanismen, die nicht vom Kopf aus gesteuert werden. Und wie sagte Ernst Cassirer so schön:
"Die Zivilisation ist eine ganz dünne Kruste über einem Vulkan."



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 14:58
Zitat von jaskajaska schrieb:Da hast Du den letzten Satz aber gründlich missverstanden:
da hast mich gründlich missverstanden, ich habe doch vermutet, dass der Begriff Augenblicksversagen vom Strafgericht angewendet wurde damit in der Revision der BGH nicht das Urteil kassiert, da eine Bezugstat nicht bewiesen werden konnten wurde ein Augenblicksversagen (Körperverletzung nicht als Delikt) genutzt um verurteilen zu können.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 15:08
Zitat von jaskajaska schrieb:Vielleicht ist das ein Grund, warum Du hier so vehement einen Justizirrtum sehen magst. Weil Du Dir das nicht vorstellen kannst. Traurige Tatsache ist, dass Menschen eben nicht einzuschätzen sind, schon gar nicht in Extremsituationen.
das Gericht macht doch nichts anderes. Ich habe mich im Übrigen auf das erstellte Gutachten bezogen, dem das Gericht nicht gefolgt ist. Dort wurde er als friedfertig und nicht aggressiv beschrieben. Das Gericht schätzt die Situation letzendlich doch auch nur so ein, ohne einen einzigen Beleg für ihre Annahme zu präsentieren. Wo siehst du denn einen Unterschied?


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10.09.2019 um 15:13
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:da hast mich gründlich missverstanden, ich habe doch vermutet, dass der Begriff Augenblicksversagen vom Strafgericht angewendet wurde damit in der Revision der BGH nicht das Urteil kassiert, da eine Bezugstat nicht bewiesen werden konnten wurde ein Augenblicksversagen (Körperverletzung nicht als Delikt) genutzt um verurteilen zu können.
Du meinst also, der BGH hat sich durch die Verwendung eines ganz bestimmten Begriffs "lumpen" lassen?

Hälst Du die fünf sehr gut ausgebildeten und zumeist sehr efahrenen Berufsrichter für Laiendarsteller?


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10.09.2019 um 15:21
Venice2009 schrieb (Beitrag gelöscht):Ich wollte damit sagen, dass er nicht wirklich annehmen konnte, dieser Einkaufsbon könne irgendetwas beweisen. Das Gericht geht davon aus, er hätte die Einkäufe nur deshalb getätigt um ein Alibi zu haben. Das aber ändert nichts an der Tatsache, dass er die letzte Person gewesen ist, die Frau K. lebend gesehen hat. Deshalb verstehe ich nicht, warum er unbedingt diesen Einkauf als Alibi tarnen wollte. Wofür denn?
Du magst das nicht verstehen. Vermutlich, weil Du nicht objektiv an die Feststellungen des Gerichts hernagehst, sondern emotional und mit einem gewissen Bauchgefühl. Du erfindest daher den Kauf von Haarfärbemittel, damit Dein Gefühl den Anschein von Rationalität bekommt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 15:22
Venice2009 schrieb (Beitrag gelöscht):Ich gehe eher davon aus, dass er einkaufen fuhr um sich seine Haarfarbe zu besorgen und gleichzeitig die Sachen für Frau K. einkaufte.
Hatten wir doch auch schon:
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Dann wäre es ja schlau gewesen, dass irgendwann auch mal vorzutragen. Das Gericht ist nämlich zu dem Ergebnis gekommen, dass er nur das eingekauft hat, was er belegt hat, einzig zu dem Zweck, sich ein Alibi zu verschaffen.


"Nachdem der Angeklagte Lieselotte getötet und die Wohnung verlassen hatte, fuhr
er in den 2,7 km entfernten Edeka-Markt in der Sanktjohanserstraße 83 in Bad Wiessee,
wobei die Fahrzeit ca. vier Minuten betrug, und erwarb dort um 15.30 Uhr Schokolade,
Kinder-Schokobons und Damenbinden, sämtlich Sachen, die er üblicherweise für Frau K.
kaufte, um sich ein Alibi zu verschaffen"
Urteil, Seite 20



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10.09.2019 um 15:29
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Daher fuhr er mal eben schnell zum Bindenkaufen zum Edeka, um einen angeblichen Einkaufsauftrag einer lebenden Frau K. vorzutäuschen
er hätte genauso gut nachhause fahren können. Wäre genauso wenig auffällig gewesen. Ich kann dieses "Alibi" zumindest nicht so recht nachvollziehen.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Du magst das nicht verstehen. Vermutlich, weil Du nicht objektiv an die Feststellungen des Gerichts hernagehst, sondern emotional und mit einem gewissen Bauchgefühl. Du erfindest daher den Kauf von Haarfärbemittel, damit Dein Gefühl den Anschein von Rationalität bekommt.
ich erfinde ihn nicht, sondern nehme lediglich an. Er kann auch etwas anderes besorgt haben, oder auch gar nichts. Es gibt dazu keine Angaben im Urteil, ob er nur diese Artikel oder auch noch andere (für sich selber) besorgt hat.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Dann wäre es ja schlau gewesen, dass irgendwann auch mal vorzutragen. Das Gericht ist nämlich zu dem Ergebnis gekommen, dass er nur das eingekauft hat, was er belegt hat, einzig zu dem Zweck, sich ein Alibi zu verschaffen.
er wurde doch erst später dazu befragt. Außerdem wissen wir nicht, inwieweit er sich dazu geäußert hat. Dazu steht ja leider nichts im Urteil.


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10.09.2019 um 15:32
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:er wurde doch erst später dazu befragt. Außerdem wissen wir nicht, inwieweit er sich dazu geäußert hat. Dazu steht ja leider nichts im Urteil.
Nein, er wurde gar nicht dazu befragt. Er hat den Bon ohne Nachfrage einen Tag nach dem Auffinden der toten Frau K. den Kriminalbeamten vorgelegt.

Ehrlich: Muss man hier wieder und wieder aus dem Urteil zitieren, weil diese Informationen entweder gar nicht erfasst oder schon nach ein paar Postings wieder vergessen werden?


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10.09.2019 um 15:33
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:er hätte genauso gut nachhause fahren können. Wäre genauso wenig auffällig gewesen. Ich
Du konntest ihm ja keinen Rat geben. Nun hat er das getan, was er für sinnvoll hielt und ich kann seine Gedanken nachvollziehen.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:er wurde doch erst später dazu befragt. Außerdem wissen wir nicht, inwieweit er sich dazu geäußert hat. Dazu steht ja leider nichts im Urteil.
Dann gehe davon aus, dass diesbezüglich kein entlastender Vortrag erfolgte. Alle anderen Entlastungsbehauptungen stehen nämlich im Urteil.


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10.09.2019 um 15:42
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Du konntest ihm ja keinen Rat geben. Nun hat er das getan, was er für sinnvoll hielt und ich kann seine Gedanken nachvollziehen.
du weißt doch genauso wenig wie ich, was er den EB gegenüber geäußert hat. Im Urteil zumindest steht dazu nichts geschrieben.


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10.09.2019 um 15:47
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:das wird ja immer abenteuerlicher in der Rechtsprechung! Es werden nicht nur Geschichten, sondern sogar Begriffe " erfunden" um verurteilen zu können.
Unsinn. Verlasse dich doch nicht auf so mangelhafte Quellen wie einen überarbeitungsbedürftigen und sprachlich und gedanklich missglückten Wikipedia-Artikel und google mal gründlicher.

Die Annahme eines Augenblicksversagen kann gerade zur Umgehung eines Fahrverbots führen.
Der Bundesgerichtshof hat vor Jahren hierzu festgestellt: Ein Fahrverbot kann dann erteilt werden, wenn subjektiv eine besonders verantwortungslose Verhaltensweise des Fahrers vorliegt, also etwa eine deutliche Geschwindigkeitsübertretung. Fehlt dieses Merkmal allerdings, so damals die Richter, darf kein Fahrverbot erteilt werden – etwa, wenn ein Augenblicksversagen vorliegt (Urteil vom 11. September 1997; Az.: 4 StR 638/96).

Augenblicksversagen meint, was das Wort besagt: Für einen kurzen Moment ist man unaufmerksam, unkonzentriert, unbeherrscht. Das kann beispielsweise bei der Arbeit passieren, wenn man immer wieder (wie beim Autofahren) das gleiche tut und dabei mal ein Fehler unterläuft. Vor allem aber ist der Begriff im Verkehrsrecht wichtig: Wer am Steuer einen Augenblick lang unaufmerksam ist und in Folge des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung seinen Führerschein verliert, kann diesen unter Umständen zurück bekommen – wenn eben ein Gericht ein Augenblicksversagen anerkennt.

Im Fall G hat die Strafkammer mit "Augenblicksversagen" gemeint, dass der Angeklagte seine Selbstbeherrschung für eine kurzen Moment verloren hat, indem durch sein Verhalten Frau K die Hämatome am Kopf erlitt. Also klassische Affekttat.


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10.09.2019 um 19:56
@Andante
ich finde den Begriff Augenblicksversagen lediglich nur in Bezug zum Straßenverkehr, Fahrverbot etc. Ansonsten in keinem anderen Zusammenhang, schon gar nicht zum Strafrecht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

10.09.2019 um 20:22
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:ich finde den Begriff Augenblicksversagen lediglich nur in Bezug zum Straßenverkehr, Fahrverbot etc. Ansonsten in keinem anderen Zusammenhang, schon gar nicht zum Strafrecht.
Dann hast du nicht besonders gut gesucht :)

https://www.spiegel.de/panorama/urteil-lebenslang-fuer-doppelmord-an-ehepaar-adolph-a-142449.html
Der Tathergang lasse sich nicht minutiös rekonstruieren, sei aber mit den Aussagen des Verurteilten in Einklang zu bringen. Eine besondere Schuldschwere liege nicht vor. "Bei aller Schrecklichkeit der Tat ist sie einem Augenblicksversagen entsprungen", sagte der Richter. Der Angeklagte habe in einem Sekundenbruchteil eine Entscheidung getroffen, die zwei Menschen das Leben gekostet und seines ruiniert habe
https://m.ln-online.de/Lokales/Ostholstein/Baby-Prozess-Dreieinhalb-Jahre-Haft-fuer-den-Vater
Nach Auffassung des Gerichts habe er aus Wut gehandelt, ein Augenblicksversagen, bei dem die Risiken des Handels ausgeblendet wurden.
https://mobil.nwzonline.de/oldenburg/blaulicht/fuenf-jahre-haft-fuer-gefaehrliche-koerperverletzung-fuenf-jahre-haft-fuer-19-kopfbrueche_a_29,0,3289165107.html (Archiv-Version vom 08.11.2020)
Der Täter war überdreht und stark alkoholisiert“, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann am Donnerstag der NWZ. „Wir gehen von einem Augenblicksversagen aus.“ Das Gericht wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung.
 
Aber wofür ist das jetzt wichtig?


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10.09.2019 um 20:47
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich kann mir übrigens schwer vorstellen, dass jemand der als nicht aggressiv, ja sogar friedfertig beschrieben wird, derart außer sich geraten sein soll.
Das ist ja nun eine absolute Null-Aussage. Wenn es danach geht, was man sich so alles nicht vorstellen kann, bei Freunden, Verwandten und Bekannten, dann gäbe es 95% der Verbrechen nicht.


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