Badewannenunfall von Rottach-Egern
03.10.2020 um 11:23Cassandra71 schrieb:Der wird wohl vom Täter dort platziert worden sein.von dem Täter der nach eigener Aussage wusste dass die Dame die Badewanne nicht mehr nutzte?
Cassandra71 schrieb:Der wird wohl vom Täter dort platziert worden sein.von dem Täter der nach eigener Aussage wusste dass die Dame die Badewanne nicht mehr nutzte?
FadingScreams schrieb:von dem Täter der nach eigener Aussage wusste dass die Dame die Badewanne nicht mehr nutzte?Täter dürfen sinnlose Dinge tun. Alte Damen nicht...
FadingScreams schrieb:von dem Täter der nach eigener Aussage wusste dass die Dame die Badewanne nicht mehr nutzte?Was hätte er denn sonst damit tun sollen? Wenn er ihn mit aus der Wohnung genommen hätte, hätte das doch erst recht auf einen Täter hingedeutet. Wenn er einen irgendwie gearteten Badeunfall simulieren wollte, musste er Stock sowie Schuhe natürlich nahe an der Leiche platzieren.
FadingScreams schrieb:von dem Täter der nach eigener Aussage wusste dass die Dame die Badewanne nicht mehr nutzte?Er hat immerhin wiederholt angegeben, dass sie sich im Bad die Füße waschen wollte...ich kann in diesem Zusammenhang nichts ungewöhnliches daran finden, dass er ihren Stock und ihre Hausschuhe im Badezimmer platzierte.
falstaff schrieb:Weiterhin ist es zwar nachvollziehbar, dass im Sinne der Prozessökonomie das Unterschlagungsverfahre gegen ihn eingestellt wurde, weil der Mordvorwurf natürlich ungleich schwerwiegender war. Wenn man aber sieht wie dieser Umstand hier teilweise als Beweis dafür gewertet wird, dass keine zweifelhaften Übertragungen von Eigentum stattgefunden hätten, war das vielleicht doch nicht so klug..Er hatte einen Schlüssel und die Zugangsberechtigung zu ihrem Bankschließfach, in dem sie Bargeld und Schmuck aufbewahrte, das Fach war zuletzt leer. Er brachte der Polizei Schmuck und Pelzmäntel mit dem Hinweis, das seien Geschenke gewesen, die er zurückgeben möchte, damit keiner auf die Idee käme, er sei ein unehrlicher Erbschleicher.
Palio schrieb:Er hatte einen Schlüssel und die Zugangsberechtigung zu ihrem Bankschließfach, in dem sie Bargeld und Schmuck aufbewahrte, das Fach war zuletzt leer. Er brachte der Polizei Schmuck und Pelzmäntel mit dem Hinweis, das seien Geschenke gewesen, die er zurückgeben möchte, damit keiner auf die Idee käme, er sei ein unehrlicher Erbschleicher.Das ist ganz und gar nicht spekulativ, genau damit hat er sich ja als Hauptverdächtiger bei der Polizei platziert und das kann ich auch vollkommen nachvollziehen. Ich weiß nicht ob es in Deutschland mittlerweile auch schon Gesetze zur Beweislastumkehr bei Unexplained Wealth gibt - es erscheint mir allerdings wiederum nachvollziehbar, dass das Gericht Unterschlagung und Diebstahl als ausreichend wahrscheinlich annahm. Warum man dann allerdings nicht den konsequenten Schritt gegangen ist das als Anlass für einen eskalierenden Streit in Erwägung zu ziehen, erschließt sich mir nicht.
Palio schrieb:Im März 2007 waren auf Kortüms Konten rd. 55.000 €, im Oktober 2008, als sie starb, war noch ein Guthaben von rd. 790 € auf dem Konto. Geldabhebungen machte Genditzki mit Blankoschecks für sie.merkwürdig - wie kann der Verbleib ungeklärt bleiben?
Der Verbleib von 54.000 € blieb ungeklärt.
FadingScreams schrieb:dann liege ich also richtig, wenn ich vermute, dass die Dame zu mehr in der Lage war als man ihr zugestehen wollte und HIER zugestehen will..Und hierzu auch noch mal was: Wenn du das Urteil gelesen hast, sollte dir aufgefallen sein, dass im Besonderen der Täter Frau K. als sehr gebrechlich dargestellt hat.
FadingScreams schrieb:merkwürdig - wie kann der Verbleib ungeklärt bleiben?Naja, wenn es gestohlen wurde, der Dieb das Geld ausgab, was ihm aber nicht nachgewiesen werden konnte oder er es noch hatte, es aber nicht gefunden wurde.
FadingScreams schrieb:merkwürdig - wie kann der Verbleib ungeklärt bleiben?Was ist denn daran merkwürdig?
Cassandra71 schrieb:Das Geld wurde abgehoben (nachvollziehbar), es konnte aber nicht geklärt werden, was anschließend damit passiert ist.es irritiert mich nur, dass wenn nachvollziehbar das Geld durch G. abgehoben wurde und nicht für die Dame ausgegeben worden sein kann, dass er für die Unterschlagung dann nicht ebenfalls verurteilt wurde.. - stellt die Unterschlagung offenbar auch das Motiv dar..
Frau K. scheint es zumindest nicht für sich ausgegeben zu haben, wenn sie ihre Ausgaben normalerweise in einem Buch notierte.
Der Verbleib des Geldes bleibt somit der Phantasie des geneigten Lesers überlassen.
FadingScreams schrieb:es irritiert mich nur, dass wenn nachvollziehbar das Geld durch G. abgehoben wurde und nicht für die Dame ausgegeben worden sein kann, dass er für die Unterschlagung dann nicht ebenfalls verurteilt wurde..Wenn ihm eine Unterschlagung nicht nachgewiesen werden konnte, kann er dafür nicht verurteilt werden.
Palio schrieb:Im März 2007 waren auf Kortüms Konten rd. 55.000 €, im Oktober 2008, als sie starb, war noch ein Guthaben von rd. 790 € auf dem Konto. Geldabhebungen machte Genditzki mit Blankoschecks für sie.War sie Dement? Das macht man doch nur mit Verwandten. Oder hatte sie so großes Vertrauen?
Der Verbleib von 54.000 € blieb ungeklärt.
HansB schrieb:Bei einer Unterschlagung sieht man das auf den Kontoauszügen. Konnte sie das kontrollieren? Wie groß war der Zeitraum?Ich tippe eher darauf, dass sie ihm nach und nach Geld (größere Summen?) geliehen hat.
Palio schrieb:Ist rein spekulativ von mir, aber ich sehe das wahre Motiv darin, dass sie am Entlassungstag hinter die ein oder andere Unterschlagung kam, ihre Verdächtigung laut aussprach und es deswegen Streit gab.Über Geld wurde jedenfalls nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenhaus gesprochen, denn MG selber gab an, dass Frau K. abrechnen wollte.
FadingScreams schrieb:es irritiert mich nur, dass wenn nachvollziehbar das Geld durch G. abgehoben wurde und nicht für die Dame ausgegeben worden sein kann, dass er für die Unterschlagung dann nicht ebenfalls verurteilt wurde.. - stellt die Unterschlagung offenbar auch das Motiv dar..Die Strafprozessordnung bietet bei mehreren Straftaten eines einzigen Täters die Möglichkeit, das Verfahren wegen einer oder mehrerer der Straftaten einzustellen, wenn die Strafe wegen dieser Tat, die der Täter zu erwarten hätte, im Verhältnis zu den Strafen wegen der anderen Taten nicht besonders ins Gewicht fällt. Da es bei Mord ohnehin lebenslang gibt, hätte hier eine Strafe zusätzlich für Unterschlagung nichts mehr ausgemacht, weshalb die Sache wegen Verdachts der Unterschlagung halt eingestellt wurde.
Andante schrieb:Man liest manchmal, dass diese Sache „widerlegt“ wurde. Das ist sachlich falsch. Das Verfahren wegen Verdachts der Unterschlagung wurde lediglich nicht weiter verfolgt.Ah, ok, danke für den Hinweis...das war mir nicht klar.
Cassandra71 schrieb:Ich tippe eher darauf, dass sie ihm nach und nach größere Summen geliehen hat.Dann war es keine Unterschlagung.
HansB schrieb:Also man verleiht Geld und bekommt nichts zurück und dann gibt man noch mehr usw. und das über ein ganzes Jahr?Man weiß ja nicht, ob bzw. für wann die Rückzahlung vereinbart war.
Cassandra71 schrieb:Andere Möglichkeit: Er hat auf dem Blankoscheck Summe X eingetragen, ihr einen geringeren Betrag ausgehändigt und sich den Rest in die Tasche gesteckt?und das tat er eineinhalb Jahre lang ohne dass es der Dame auffiel?
Cassandra71 schrieb:Ich bin davon ausgegangen, dass ihm keine Unterschlagungen nachgewiesen werden konnten.Na ja, das heißt schon, dass ihm eine Unterschlagung bisher nicht nachgewiesen ist. Es heißt aber auch nicht, dass der betreffende verdacht „widerlegt“ wurde. Die Sache ist schlicht bis heute offen.
Das ist ja so noch mal was anderes.
Palio schrieb:Im März 2007 waren auf Kortüms Konten rd. 55.000 €, im Oktober 2008, als sie starb, war noch ein Guthaben von rd. 790 € auf dem Konto. Geldabhebungen machte Genditzki mit Blankoschecks für sie.Es geht noch um einen weiteren Fehlbetrag von 8.000 €, der am 23.10.2008 aus einer Geldkassette des Opfers verschwunden sein und was Frau K. ein paar Tage später nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenhaus festgestellt haben soll. So jedenfalls die Feststellungen im ersten Urteil, das in der Revision wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und an eine andere Strafkammer des LG München zurückverwiesen wurde.
Der Verbleib von 54.000 € blieb ungeklärt.