Rick_Blaine schrieb:Das scheint zumindest in diesem thread hier bei Einigen die sakrosankte Ausgangsposition zu sein.
Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Es geht hier doch nicht um das Bundesland, in dem die Entscheidung getroffen wurde. Gibt es eine Regel, die Entscheidungen aus Bayern besonders in Frage zu stellen? Ich halte die Beweiserhebung und Würdigung für überzeugend, unabhängig davon, aus welchem Bundesland sie stammen.
Es scheint bei einigen hier vielmehr die "sakrosankte Ausgangsposition" zu geben, dass es da irgendwo schon eine Erklärung für das alles gibt, die das Gericht nicht berücksichtigt hat und dass es da so eine unerlaubte Deduktion über mehrere Ebenen gemacht und sich dabei selbst überschätzt hat.
Aber welche
vernünftige Erklärung gibt es, die das Gericht tatsächlich übersah? Wie bei jedem Indizienprozess müssen die Indizien in ihrer Gesamtheit betrachtet werden und unrealistische Spekulationen dürfen außer Betracht bleiben. So auch bei dem Ausschluss. Ein Badevorhaben kann ausgeschlossen werden, weil das alle Zeugen eindrucksvoll bestätigt haben und eben nur eine unrealistische Möglichkeit dafür übrig bleibt.
Mittlerweile scheint die Sturzmöglichkeit vom rechten Wannenrand hinter der Tür in vorgebeugter schräger Position mit Kopfneigung zum (von dort unerreichbaren) Wasserhahn und mit angelegten Armen einhellig als unwahrscheinlich zu gelten. Jedenfalls habe ich keine konkret hierauf bezogene Verteidigung dieser Option mehr gelesen.
Jetzt sind es wieder Rettungsversuche, die alles erklären sollen.
Dazu hatte ich schon einiges geschrieben, darauf wurde nicht weiter eingegangen. Also nochmal, ich lasse mich überzeugen, wenn es plausible Antworten gibt.
Wie und warum ist sie mit dem ganzen Körper vollständig bekleidet, Stock und Schuhe davorliegend, IN die volle Wanne geraten (nicht davor zusammengesackt), blieb dabei unverletzt und warum drehte sie den Wasserhahn auf und verschloss den Abfluss? Nimmt wirklich jemand an, dass sie baden wollte, entgegen allen Gewohnheiten, Zeugenaussagen und bei ihrem geschwächten Zustand?
Hier noch einmal die Passagen zum Waschen/Baden aus den Urteilen:
Rick_Blaine schrieb:Ja, was denn nun? Stark genug quasi einen Liegestütz in der Wanne zu verüben, aber so tatterig, dass sie niemals in die Nähe der Wanne gehen würde?
Sie begab sich nicht mehr freiwillig IN die Wanne, respektieren wir doch ihren ausdrücklichen Willen diesbezüglich. Einen Liegestütz konnte sie natürlich auch nicht mehr machen. Aber sie konnte zum Beispiel noch mit Stock vom Stuhl aufstehen oder sich im Bett aufrichten.
Durch die Arthrose war die alte Frau allerdings gehindert, ihr Bein
im Liegen in der Wanne über den Rand zu heben. Das kommt nämlich einem Liegestütz gleich und das ist es, was sie eben nicht mehr konnte.
Ein Beinschwung im Liegen wäre zudem eine völlig absurder Versuch, aus der Wanne zu kommen.
Hätte sie aber nach dem Reinfallen gesessen, wäre sie im Sitzen in der Wanne stecken geblieben und nicht ertrunken. Die Wanne ist kein Schwimmbad, darin sind keine großartigen Lageveränderungen drin und wenn doch, dann kann man auch hinaussteigen oder sich zumindest hinsetzen und den Kopf aus dem Wasser halten, das ist es, was der Gutachter meint.
Die einzige Möglichkeit, in die Wanne zu geraten, bei der nur der Hinterkopf und sonst nichts verletzt wird, wäre aus einer sitzenden Position vom Wannenrand aus.
Wenn sie im Sitzen (mit dem Rücken zur Wand) versucht hätte herauszukommen und sich dabei mit dem Oberkörper zur rechten Seite gedreht hätte, wäre aber nicht das rechte Bein drin und das linke Bein draußen gewesen. Bei dieser Seitneigung zieht jeder (der überhaupt noch in der gelenkigen Lage ist), automatisch das linke Bein zuerst in die Wanne, weil man sonst das rechte unter dem linken Bein durchschieben müsste (was größere Gelenkigkeit erfordert) und außerdem dann gar keinen Halt hätte, wenn das linke Bein oben hängen bliebe.
Also auch bei irgendwelchen "Rettungsversuchen" nach einem anderen Sturz in die Wanne ist die Auffindeposition mit dem linken Bein raus und dem rechten Bein drin absolut nicht zu erklären. Die zwei Hämatome am Hinterkopf auch nicht. Alles zusammen noch weniger. Und dann kommt ja noch das grundlose Wassereinlassen dazu. Am Ende ist man dann in der Situation, ein solches Unfallgeschehen insgesamt ausschließen zu können.