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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 00:22
Ich fasse zusammen:

Die Gutachter sehen eine unbestimmte Vielzahl von Möglichkeiten, wie die Hämatome entstanden sein können. Sie können in der Wanne oder außerhalb entstanden sein.

Sie können in einem mehrstündigen Zeitraum entstanden sein (was die Zahl denkbarer Ursachen vergrößert).

Sie können nicht post mortem oder durch Medikamente verursacht worden sein.

Mehr nicht.

Das Gericht folgert: Sie müssen aus fremder Hand stammen. Und es denkt sich eine Geschichte aus, wie der Täter Frau K. im Wohnzimmer zwei mal schlug und sie sodann ins Badezimmer schleppte.

Spuren gibt es keine.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 00:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist generell kein Argument für ein Freispruch, dass viele Verbrechen und Vergehen unentdeckt bleiben.
Nein. Aber mit welchen Mitteln hier "entdeckt" wird, lässt befürchten, dass zur Aufklärung unentdeckter Fälle in einer Art und Weise "genauer hingesehen" wird, die aus den erwähnten Kaskaden von Annahmen und Ausschlüssen bestehen, während die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse eben vage bleiben und Spuren fehlen.

Hier geht dann die Entdeckungsfreude des Rechtsanwenders zu Lasten der Rechtssicherheit. Ich halte eine Deduktion über mehrere Ebenen für eine absolute Überschätzung der Möglichkeiten der Sachaufklärung - v.a. bei Senioren mit diesem gewaltigen Unfallrisiko. Hier - bei dokumentierten Vorstürzen - einen Sturz auszuschließen, obwohl die Naturwissenschaft das nicht kann - das überschreitet mein Verständnis von menschlicher Erkenntnisfähigkeit.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Verurteilte hatte eben Pech, dass man ihm auf die Schliche gekommen ist.
Welche Schliche? Vorrangig hatte der Verurteilte das Pech, dass sich die Gerichte schöne Geschichten ausdenken können, die sie als Schlussfolgerungen übereinander stapeln. Nein, das muss man nicht mögen.


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03.10.2020 um 01:28
Zitat von monstramonstra schrieb:v.a. bei Senioren mit diesem gewaltigen Unfallrisiko.
Es gibt halt Senioren, die um dieses Unfallrisiko wissen und alles dafür tun, dass es sich nicht realisiert. Ich kann da Beispiele aus meiner Umgebung beisteuern, wo die Betreffenden solche Unfallrisiken dadurch zu minimieren versuchen, dass sie Stolperfallen in der Wohnung, wie auf dem Boden liegende Kabel, bewusst vermeiden, die immer eine Taschenlampe bei sich haben, wenn sie in der Dämmerung oder nachts noch unterwegs sind, die Antirutschmatten und Haltegriffe in der Dusche haben. Kurzum: solche Leute wissen um ihre körperlichen Einschränkungen und richten sich danach bzw. darauf ein. Frau K. scheint zu diesen gehört zu haben, denn sie badete nicht allein, weil sie mit ihrer Arthrose damit rechnen musste, nicht mehr allein ohne Unfall aus der Wanne zu kommen. Sie schätzte also die ihr verbliebenen Fähigkeiten realistisch ein und handelte danach.

Wir hatten das wirklich zur Genüge, und gerade deshalb ist eben diese unmotivierte Position rechts am Wannenrand, noch dazu auf den Stock gestützt, eingezwängt zwischen Wannenrand und Tür, zwecks Waschen nicht vorhandener Wäsche mit damit verbundener realer Sturzgefahr etwas, was das Gericht zu Recht als fernliegend angesehen hat. Wenn dann noch die offene Badezimmertür hinzukommt, das vom Gutachter nicht mit Sturzfolgen erklärbare zweite Hämatom, das Nachtatverhalten, handelt es sich keineswegs um schöne Geschichten, die das Gericht erzählt, sondern um eine an Fakten orientierte Rekonstruktion des wirklichen Geschehensablaufs, wobei, wie in Indizienprozessen üblich, nicht jede Einzelheit aufklärbar war. Aber es läßt sich kaum leugnen, dass das Gericht nicht bloß Geschichten erzählt, sondern eine umfassende Beweiswürdigung vorgenommen hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.10.2020 um 03:51
Zitat von monstramonstra schrieb:Zudem: Die bayerische Justiz irrt sich nicht. Nein, nie. Fast nie.
Das scheint zumindest in diesem thread hier bei Einigen die sakrosankte Ausgangsposition zu sein. Das kennen wir aus dem RR thread, wo auch den Ermittlern oft unterstellt wird, sie können sich einfach nicht irren. Damit wird die Diskussion freilich unmöglich.
Zitat von monstramonstra schrieb:Scheinbar gibt es auch keine Anzeichen, ob sich Frau K. noch zu befreien versucht hat, schon bewusstlos war oder über einen längeren Zeitraum von einem bewusstseinsgetrübten zu einem bewusstlosen Zustand hinüber dämmerte.

Auch auch für einen Mord wäre die Ablage der Leiche ungewöhnlich. Es sollte ja ein Unfall simuliert werden. Warum der Täter dabei das Bein in dieser Position aus der Wanne hängen ließ, ist mir auch ein Rätsel. Meinte er, es sähe so natürlicher aus? Kann sein, ist aber letztlich nicht weniger ungewöhnlich als die Auffindeposition.
Interessant ist, dass der eine Gutachter nonchalant behauptet, wäre die Dame unbeabsichtigt in die Wanne gestürzt, hätte sie sich durch "aufstemmen" also aus ihrer misslichen Lage befreien können. Gleichzeitig wird aber unterstellt, weil sie ja so eingeschränkt in ihrer körperlichen Kraft sei, durch Arthrose und so weiter fast bewegungsunfähig usw. sie niemals aus eigenem Antrieb im Bad gewesen sein kann, Wasser eingelassen haben kann, das Bein bewegt haben kann und so weiter. Ja, was denn nun? Stark genug quasi einen Liegestütz in der Wanne zu verüben, aber so tatterig, dass sie niemals in die Nähe der Wanne gehen würde?

In Amerika sagt man "du kannst den Kuchen nicht gleichzeitig behalten und aufessen." Ist sie so gebrechlich, wofür einiges spricht, dann ist es lebensfremd anzunehmen, sie hat die Kraft, sich mit ihren Armen auf den Wannenboden zu stützen und aufzurichten.

Viel sinnvoller ist es anzunehmen, wenn sie schon durch Schwächeanfall oder was auch immer in die Wanne stürzt, sie nicht die Kraft hatte, sich daraus wieder zu befreien und vor dem Ertrinken zu retten.

Es ist aber durchaus anzunehmen, dass sie es versucht und dementsprechend eben in der Wanne bewegt. Das wiederum macht alle Aussagen über die Auffindeposition unzuverlässig. Nicht zu vergessen, dass ich auch beim Notarzt @monstra folge.
Zitat von monstramonstra schrieb:Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass diese mit einigen Fragezeichen zu versehen ist, denn ich messe der Aussage des Notarztes mehr Bedeutung zu als das Gericht es getan hat.
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Gericht muss also anderweitig beweisen, dass der Verurteilte die Hämatome vorsätzlich verursacht hat. Die "Unerklärlichkeit" eines Geschehens darf eigentlich nicht zu Lasten des Angeklagten gehen. Hier schon. Das LG beweist das durch Annahmen, die es mit Annahmen begründet. Durch Überzeugung. Aber mit Beweismitteln, die eben sonst gerade mal für einen Anfangsverdacht ausreichen würden.
So ist es. Man diskutiert über Wannen und Badeabsichten und schliesst diese alle kategorisch aus, weil man keine Gründe sehen will, warum Frau K. an diesem Tag vielleicht doch ein Motiv hatte, sich mit der Wanne zu beschäftigen, wischt aber genau die gleichen Fragen nach Motiv und Indizien für die Gewaltanwendung durch den Verurteilten zur Seite.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:da frage ich mich, ob die Hämatome nicht genau auf einen solchen Befreiungsversuch hindeuten könnten - nämlich darauf dass diese beim Versuch sich aufzurichten zB am Wasserhahn entstanden sein könnten - ebenso das leichte Aufdrehen des Wassers..
Genau, das wurde anscheinend gar nicht hinterfragt.


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03.10.2020 um 07:55
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:da frage ich mich, ob die Hämatome nicht genau auf einen solchen Befreiungsversuch hindeuten könnten - nämlich darauf dass diese beim Versuch sich aufzurichten zB am Wasserhahn entstanden sein könnten
Unwahrscheinlich, denn dann hätte es am Wasserhahn doch entsprechende Spuren geben müssen?


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03.10.2020 um 08:59
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:dann hätte es am Wasserhahn doch entsprechende Spuren geben müssen
zB welche?


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03.10.2020 um 09:14
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das scheint zumindest in diesem thread hier bei Einigen die sakrosankte Ausgangsposition zu sein.
Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Es geht hier doch nicht um das Bundesland, in dem die Entscheidung getroffen wurde. Gibt es eine Regel, die Entscheidungen aus Bayern besonders in Frage zu stellen? Ich halte die Beweiserhebung und Würdigung für überzeugend, unabhängig davon, aus welchem Bundesland sie stammen.

Es scheint bei einigen hier vielmehr die "sakrosankte Ausgangsposition" zu geben, dass es da irgendwo schon eine Erklärung für das alles gibt, die das Gericht nicht berücksichtigt hat und dass es da so eine unerlaubte Deduktion über mehrere Ebenen gemacht und sich dabei selbst überschätzt hat.

Aber welche vernünftige Erklärung gibt es, die das Gericht tatsächlich übersah? Wie bei jedem Indizienprozess müssen die Indizien in ihrer Gesamtheit betrachtet werden und unrealistische Spekulationen dürfen außer Betracht bleiben. So auch bei dem Ausschluss. Ein Badevorhaben kann ausgeschlossen werden, weil das alle Zeugen eindrucksvoll bestätigt haben und eben nur eine unrealistische Möglichkeit dafür übrig bleibt.

Mittlerweile scheint die Sturzmöglichkeit vom rechten Wannenrand hinter der Tür in vorgebeugter schräger Position mit Kopfneigung zum (von dort unerreichbaren) Wasserhahn und mit angelegten Armen einhellig als unwahrscheinlich zu gelten. Jedenfalls habe ich keine konkret hierauf bezogene Verteidigung dieser Option mehr gelesen.

Jetzt sind es wieder Rettungsversuche, die alles erklären sollen.

Dazu hatte ich schon einiges geschrieben, darauf wurde nicht weiter eingegangen. Also nochmal, ich lasse mich überzeugen, wenn es plausible Antworten gibt.

Wie und warum ist sie mit dem ganzen Körper vollständig bekleidet, Stock und Schuhe davorliegend, IN die volle Wanne geraten (nicht davor zusammengesackt), blieb dabei unverletzt und warum drehte sie den Wasserhahn auf und verschloss den Abfluss? Nimmt wirklich jemand an, dass sie baden wollte, entgegen allen Gewohnheiten, Zeugenaussagen und bei ihrem geschwächten Zustand?
Hier noch einmal die Passagen zum Waschen/Baden aus den Urteilen:

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Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ja, was denn nun? Stark genug quasi einen Liegestütz in der Wanne zu verüben, aber so tatterig, dass sie niemals in die Nähe der Wanne gehen würde?
Sie begab sich nicht mehr freiwillig IN die Wanne, respektieren wir doch ihren ausdrücklichen Willen diesbezüglich. Einen Liegestütz konnte sie natürlich auch nicht mehr machen. Aber sie konnte zum Beispiel noch mit Stock vom Stuhl aufstehen oder sich im Bett aufrichten.
Durch die Arthrose war die alte Frau allerdings gehindert, ihr Bein im Liegen in der Wanne über den Rand zu heben. Das kommt nämlich einem Liegestütz gleich und das ist es, was sie eben nicht mehr konnte.
Ein Beinschwung im Liegen wäre zudem eine völlig absurder Versuch, aus der Wanne zu kommen.
Hätte sie aber nach dem Reinfallen gesessen, wäre sie im Sitzen in der Wanne stecken geblieben und nicht ertrunken. Die Wanne ist kein Schwimmbad, darin sind keine großartigen Lageveränderungen drin und wenn doch, dann kann man auch hinaussteigen oder sich zumindest hinsetzen und den Kopf aus dem Wasser halten, das ist es, was der Gutachter meint.
Die einzige Möglichkeit, in die Wanne zu geraten, bei der nur der Hinterkopf und sonst nichts verletzt wird, wäre aus einer sitzenden Position vom Wannenrand aus.
Wenn sie im Sitzen (mit dem Rücken zur Wand) versucht hätte herauszukommen und sich dabei mit dem Oberkörper zur rechten Seite gedreht hätte, wäre aber nicht das rechte Bein drin und das linke Bein draußen gewesen. Bei dieser Seitneigung zieht jeder (der überhaupt noch in der gelenkigen Lage ist), automatisch das linke Bein zuerst in die Wanne, weil man sonst das rechte unter dem linken Bein durchschieben müsste (was größere Gelenkigkeit erfordert) und außerdem dann gar keinen Halt hätte, wenn das linke Bein oben hängen bliebe.

Also auch bei irgendwelchen "Rettungsversuchen" nach einem anderen Sturz in die Wanne ist die Auffindeposition mit dem linken Bein raus und dem rechten Bein drin absolut nicht zu erklären. Die zwei Hämatome am Hinterkopf auch nicht. Alles zusammen noch weniger. Und dann kommt ja noch das grundlose Wassereinlassen dazu. Am Ende ist man dann in der Situation, ein solches Unfallgeschehen insgesamt ausschließen zu können.


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03.10.2020 um 09:32
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:zB welche?
Ich weiß es nicht, deswegen hab ich meine Vermutung ja als Frage formuliert.


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03.10.2020 um 09:49
Lieselotte vernachlässigte zu keinem Zeitpunkt ihre körperliche Hygiene, sie war sehr gepflegt. Sie führte die Körperpflege selbstständig am Waschbecken durch.
für mich ein interessanter Punkt — WER unterstütze die Dame denn dabei? Ich weiß wie zeitintensiv (ein Horror für den Pfleger) diese selbstständige Körperpflege am Waschbecken ist. Wenn sie doch nur noch so schwer laufen konnte, nicht selbstständig aus dem Bett kam, ihre Beine nicht mehr schwingen konnte — wie zog die sich am Waschbecken aus und wieder an, um diese Art der Körperpflege durchzuführen?

ich glaube, die Dame war so gebrechlich nicht, wie sie beurteilt wurde..

@Cassandra71
die Dame hatte nmK keine Verletzungen die Spuren an Gegenständen hätten hinterlassen müssen..


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03.10.2020 um 10:22
Ich finde übrigens einiges am Verhalten/Aussagen von Herrn G. nicht nachvollziehbar:

- Er tätigte zwei Anrufe beim Hausarzt, weil er angeblich nicht wusste, wo sich die Pflegedienstmappe befindet, in der die Telefonnummer des Pflegedienstes stand. a) Unglaubwürdig, dass er das nicht gewusst hat, b) Hätte er Frau K. einfach danach fragen können, wenn sie denn zu diesem Zeitpunkt noch gelebt hätte.

-Die Behauptung, dass der AB in der Hausarztpraxis angesprungen ist, was sich schlussendlich durch die Dauer der beiden "Verbindungen" als unwahr herausstellte.

-Warum will man den Pflegedienst über den Hausarzt verständigen? Das ist doch völliger Nonsens. Zumal Herr G. normalerweise auf dem Bereitschaftshandy des Pflegedienstes anrief, wenn Frau K. aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Siehe Urteil Seite 54.

-Die angebliche körperliche Schwäche des Opfers am Entlasstag/Todestag, die durch mehrere Zeugen verneint wurde.

-Bei einer Vernehmung (am 28.10.?) will er nicht gewusst (und auch nicht daran geglaubt) haben, dass Frau K. verstorben ist. Man habe ihm auf Nachfrage, was denn los sei, nur gesagt, dass sie im Bad liege. Was hat er denn gedacht, warum ein Polizeiaufgebot vor Ort ist? Und warum hakt man nicht mal genauer nach? Das ist doch völlig realitätsfern.

-Der außen steckende Schlüssel soll üblich gewesen sein, das konnte allerdings niemand bezeugen. Im "letzten Wort" vor Gericht wurde dann plötzlich vom Angeklagten behauptet, die Klingel sei defekt gewesen sein und er habe den Schlüssel deswegen außen stecken lassen. Siehe Urteil Seite 57.


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03.10.2020 um 10:27
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:für mich ein interessanter Punkt — WER unterstütze die Dame denn dabei?
Naja, selbstständig heißt selbstständig...also anscheinend niemand.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Ich weiß wie zeitintensiv (ein Horror für den Pfleger) diese selbstständige Körperpflege am Waschbecken ist.
Zeit hatte sie doch genug.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:wie zog die sich am Waschbecken aus und wieder an, um diese Art der Körperpflege durchzuführen?
Vermutlich genauso, wie sich abends vor dem Schlafengehen und morgens nach dem Aufstehen aus- und anzog.

Es ist jedenfalls nirgendwo die Rede davon, dass der Pflegedienst ihr beim An- und Ausziehen half. Wenn ich das aus dem Urteil richtig interpretiere, kamen die nur wegen der Tabletten.


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03.10.2020 um 10:32
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich finde übrigens einiges am Verhalten/Aussagen von Herrn G. nicht nachvollziehbar:
Weiterhin ist es zwar nachvollziehbar, dass im Sinne der Prozessökonomie das Unterschlagungsverfahre gegen ihn eingestellt wurde, weil der Mordvorwurf natürlich ungleich schwerwiegender war. Wenn man aber sieht wie dieser Umstand hier teilweise als Beweis dafür gewertet wird, dass keine zweifelhaften Übertragungen von Eigentum stattgefunden hätten, war das vielleicht doch nicht so klug...


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03.10.2020 um 10:33
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wenn ich das aus dem Urteil richtig interpretiere, kamen die nur wegen der Tabletten.
dann liege ich also richtig, wenn ich vermute, dass die Dame zu mehr in der Lage war als man ihr zugestehen wollte und HIER zugestehen will..


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03.10.2020 um 10:42
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:dann liege ich also richtig, wenn ich vermute, dass die Dame zu mehr in der Lage war als man ihr zugestehen wollte und HIER zugestehen will..
Was will man ihr denn hier nicht zugestehen?

Aus der Wanne kam sie anscheinend nicht mehr selbstständig raus...das scheint ja zumindest ihre Befürchtung gewesen zu sein und wird auch dadurch gestützt, dass sie einen Badewannenlifter hatte (und trotzdem wohl nicht mehr badete).


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03.10.2020 um 10:43
Zitat von PalioPalio schrieb:Dazu hatte ich schon einiges geschrieben, darauf wurde nicht weiter eingegangen. Also nochmal, ich lasse mich überzeugen, wenn es plausible Antworten gibt.
Weil Du mit Pappkameraden arbeitest. Wo es keine Hinweise auf eine "vernünftige", "sinnhafte" oder schlicht unbekannte Intension von Frau K. gibt, muss es nicht an einer solchen mangeln. Ich spekuliere nicht, was eine stark geschwächte Frau mit 87 Jahren bewegt haben könnte, ihr Bad aufzuheizen und Wasser in die Wanne zu lassen.

Ich behaupte nur: Es kann nicht mit mehrstufigen Annahmen ausgeschlossen werden, dass sie dies aus eigenem Willen getan hat, wenn es keine Hinweise auf Fremdeinwirkung gibt. Keiner der Gutachter sagt (laut Urteil), hier habe (wahrscheinlich) Fremdeinwirkung vorgelegen oder die Lage in der Wanne sei nur mit Fremdeinwirkung erklärbar.

Gäbe es Einbruchsspuren, eine aufgebrochene Schmuckschatulle oder eine Bemerkung von ihr gegenüber Zeugen, dass sie ihren Hausmeister verdächtigt, ihr Geld zu entwenden, dann könnte man anhand eines solches Indizes zu einem anderen Ergebnis kommen. Dann korrelieren zwei Ereignisse, deren zufälliges Zusammentreffen unwahrscheinlich erscheint. Aber selbst dann ist m.E. ein Tatnachweis sehr schwer zu führen.


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03.10.2020 um 10:59
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es gibt halt Senioren, die um dieses Unfallrisiko wissen und alles dafür tun, dass es sich nicht realisiert.
Natürlich. Das mindert aber das statistische Risiko nicht. Stürzen will doch keiner. Frau K. hatte zwei Stürze hinter sich, sie benutzte einen Stock in ihrer Wohnung. War geschächte, hatte Knieschmerzen. Das Risiko eines Sturzes war am Tag ihres Todes objektiv hoch.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Lieselotte vernachlässigte zu keinem Zeitpunkt ihre körperliche Hygiene, sie war sehr gepflegt. Sie führte die Körperpflege selbstständig am Waschbecken durch.
Dazu gehört aber auch:
Sämtliche Zeugen beschrieben Frau K. übereinstimmend als eine auf körperliche Hygiene bedachte Frau, lediglich in den letzten Wochen vor ihrem Tod habe sie diesbezüglich etwas nachgelassen, da sie auch körperlich abgebaut habe.
Quelle: Urteil S. 25.

Frau K. trug nach den Feststellungen des Urteils (S. 101) verkotete Wäsche und auch die Kammer erachtet es als möglich an, dass sich Kotwäsche (nicht nur aus dem Krankenhaus, sondern auch aus den Tagen mit Durchfall vor dem Krankenhausaufenthalt) in der Wohnung befunden hat (S. 46).

Die Kammer schließt es aber aus, dass sie Wäsche waschen wollte (S. 47) und begründet das mit dem außerordentlich schwachen Zustand von Frau K.

Die Kammer tut damit etwas, was sie nicht kann: Senioren würden nur das machen, was sie körperlich könnten. Das ist lebensfremd. Zumal ein plötzlich auftretender Schwächeanfall, "Schwarz vor Augen" oder eine plötzliche Bewegung (der Stock fällt nach links um) zu Gleichgewichtsproblemen führen können, wobei der genaue Ablauf eben einfach nicht rekonstruierbar ist.

Inkonsistent bleibt dabei auch, warum die Schwäche als Argument für den fehlenden Willen Wäsche zu waschen herangezogen wird, als Möglichkeit für einen Sturz jedoch ausgeschlossen wird. Nochmals: Die Gutachten geben das (soweit bekannt) nicht her.


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03.10.2020 um 11:10
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Weiterhin ist es zwar nachvollziehbar, dass im Sinne der Prozessökonomie das Unterschlagungsverfahre gegen ihn eingestellt wurde, weil der Mordvorwurf natürlich ungleich schwerwiegender war. Wenn man aber sieht wie dieser Umstand hier teilweise als Beweis dafür gewertet wird, dass keine zweifelhaften Übertragungen von Eigentum stattgefunden hätten, war das vielleicht doch nicht so klug...
Richtig. Mit den 50.000 Euro wäre die Sache natürlich wesentlich nachvollziehbarer gewesen. Meiner Ansicht hätte man das aufklären müssen. Und wenn man es nicht konnte, dann akzeptieren müssen, dass es kein erkennbares Motiv gibt, anstatt hier der gerichtlichen Spekulation freien Lauf zu lassen.

Eine Verurteilung bedarf nicht zwingend eines Motivs. Aber: Angesichts der objektiven Beweislage im Badezimmer, ohne jeden Hinweis auf ein Zutun des Verurteilten, lediglich im Wege des Annahme-Auschluss-Weges erkannte Tatbeteiligung, hätte ich ein handfestes Motiv gebraucht. Das gibt es nicht. Wenn im Hintergrund der Verdacht der Unterschlagung (und damit eines versteckten Motivs) hinterherrauscht, ohne wirklich behandelt zu werden, dann ist das sehr unbefriedigend.

Mit dem Nachweis einer Unterschlagung durch G. hätte ich dann auch die Korrelation zweier Ereignisse (Tod von Frau K., Unterschlagung von 50.000 Euro), die die Annahme der einen oder anderen Tatumstände erlauben könnte (im Sinne der Rechtsprechung). Denn einfach wäre der Nachweis einer Tötungshandlungs mangels konkreter Spuren auch in diesem Falle nicht.


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03.10.2020 um 11:11
Zitat von monstramonstra schrieb:Frau K. hatte zwei Stürze hinter sich, sie benutzte einen Stock in ihrer Wohnung.
Im Urteil auf Seite 46 sagte eine Zeugin aus, Frau K. habe sich in der Wohnung langsam und ohne Gehhilfe bewegt.

Was natürlich nicht bedeuten muss, dass sie ihren Stock nie benutzte.
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Risiko eines Sturzes war am Tag ihres Todes objektiv hoch.
Das sahen die Ärzte und Schwestern des Krankenhauses anders.

Und meinst du nicht, dass die das besser beurteilen können als du?


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03.10.2020 um 11:15
Zitat von PalioPalio schrieb:Sie begab sich nicht mehr freiwillig IN die Wanne, respektieren wir doch ihren ausdrücklichen Willen diesbezüglich.
Dies scheint einigen Diskutanten schwerzufallen. Da geht es nach dem Motto „Irgendwas wird sie schon an der Wanne gewollt haben, denn sie ist ja schließlich hineingestürzt und ertrunken. Und außerdem kann es ja sein, dass die Rettungskräfte allerhand im Bad verändert haben, weiß man ja nie“. Hm, aber diese Art der „Beweisführung“ ist dann doch etwas schlicht......

Eine stringente Sturztheorie müsste ALLES an Fakten berücksichtigen, eben auch den bewiesenen, grundsätzlich fehlenden Badewillen der alten Dame, fehlende Waschwäsche, die nach übereinstimmenden Gutachteraussagen einzig mögliche Sturzposition von rechts am Wannenrand (bei der aufgefundenen Endlage), offene Badezimmertür, die Hämatome, fehlende DNA am Wannenrand (spricht gegen Aufrichtenwollen nach einem Sturz), Nachtatverhalten.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Im Urteil auf Seite 46 sagt eine Zeugin, Frau K. habe sich langsam und ohne Gehhilfe in der Wohnung bewegt

Was natürlich nicht bedeuten muss, dass sie ihren Stock nie benutzte.
Der Stock lag ja vor der Wanne. Also brauchte sie ihn bei dem, was sie an der Wanne wollte - WENN sie denn überhaupt was an der Wanne wollte.


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03.10.2020 um 11:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Stock lag ja vor der Wanne.
Ja, ich weiß.

Der wird wohl vom Täter dort platziert worden sein.


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