Badewannenunfall von Rottach-Egern
19.01.2023 um 19:59@jaska
Solche Betrachtungen bringen nicht viel. Dieses Gericht hatte schon den Wiederaufnahmeantrag abgelehnt und hat dann einen Klatsche vom OLG erhalten, dass es gefälligst auch den Gutachter entsprechend hören muss. Ein schnelles Verfahren würde auch ein Gesichtsverlust für dieses Gericht bedeuten, denn dann müsste man sich fragen, warum nicht gleich so, denn schließlich hat genau dieses Gericht eine Verzögerung von 1 1/2 Jahren im Wiederaufnahmeverfahren zu verantworten. Bei einem Freispruch muss es sich damit auseinandersetzen, dass es 1,5 Jahre selber zu verantworten hat, das sind psycholgische Hürden.
Im Fall Knobloch wurde dem Wiederaufnahmeantrag - soweit ich es noch in Erinnerung habe - direkt stattgegeben.
Für mich ist das ein Problem im System. Wenn es schon bei Wiederaufnahmeverfahren rechtliche Fehler begeht, warum solle das dann im Hauptsacheverfahren besser werden? Das System geht halt von Richtern aus, die Übermenschen sein müssten, für die jahrzehntealte psycholgische Erkenntnsse nicht gelten.
Solche Betrachtungen bringen nicht viel. Dieses Gericht hatte schon den Wiederaufnahmeantrag abgelehnt und hat dann einen Klatsche vom OLG erhalten, dass es gefälligst auch den Gutachter entsprechend hören muss. Ein schnelles Verfahren würde auch ein Gesichtsverlust für dieses Gericht bedeuten, denn dann müsste man sich fragen, warum nicht gleich so, denn schließlich hat genau dieses Gericht eine Verzögerung von 1 1/2 Jahren im Wiederaufnahmeverfahren zu verantworten. Bei einem Freispruch muss es sich damit auseinandersetzen, dass es 1,5 Jahre selber zu verantworten hat, das sind psycholgische Hürden.
Im Fall Knobloch wurde dem Wiederaufnahmeantrag - soweit ich es noch in Erinnerung habe - direkt stattgegeben.
Für mich ist das ein Problem im System. Wenn es schon bei Wiederaufnahmeverfahren rechtliche Fehler begeht, warum solle das dann im Hauptsacheverfahren besser werden? Das System geht halt von Richtern aus, die Übermenschen sein müssten, für die jahrzehntealte psycholgische Erkenntnsse nicht gelten.