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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.09.2022 um 10:10
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wenn es neue Tatsachen gibt, dann muss ja das alte Gutachten von anderen Tatsachen ausgegangen sein.
Jetzt gilt es herauszufinden, wer von den Tatsachen mit Realitätsbezug ausgeht.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Der damalige gutachter selber ist ja, ob ihm nun Fotos von den Räumlichkeiten vorlagen oder nicht, von 2 verschiedenen Szenarien ausgegangen.
Oh bitte, nicht das schon wieder...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.09.2022 um 10:19
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wenn es neue Tatsachen gibt, dann muss ja das alte Gutachten von anderen Tatsachen ausgegangen sein.
Nein, siehe hier:
Zitat von emzemz schrieb:Seine Entscheidung, dass der Fall nun, viele Jahre später, erneut vor Gericht kommt, begründet das Landgericht mit neuen Sachverständigengutachten, die »in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet sind, zu einer für den Angeklagten günstigeren Entscheidung zu führen«. Die neuen Erkenntnisse seien erst aufgrund der technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre möglich.

Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-gericht-ordnet-im-badewannenmord-wiederaufnahme-des-verfahrens-an-zehn-jahre-nach-dem-urteil-a-ef1ac3f2-a6c2-476c-a58d-0516e29e295f



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.09.2022 um 12:41
Zitat von jaskajaska schrieb:Bei genauerer Nachfrage kommt dann "müsste man einen Mediziner befragen".
Es könnte auch ein "könnte" kommen.

Bei der Summe an Indizien wird jedes "könnte" aber zu einem reinen Theoretikum.


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19.09.2022 um 12:55
@Cpt.Germanica

Das ist ja die Natur eines Urteils, welches auf Indizien beruht. Irgendwann sind es zu viele "könntes". Ich wundere mich immer wieder darüber, welch hohe Ansprüche mancher anlegt, bevor man einen Mörder in den Knast schickt. Außer dem bereits thematisierten Video, welches die Tat zweifellos belegt und den Täter überführt, scheint da nichts akzeptiert zu werden.


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.09.2022 um 13:22
Ein Geständnis würde weggewischt werden mit dem Argument, dass er nicht wusste, was er da sagt unter dem starken Druck und dass von uns auch keiner wüsste, was er da alles gestehen würde.

Er kann die Anrufe nicht erklären, er kann den Schlüssel außen nicht erklären, er konnte nicht erklären, warum er angeblich total überrascht war vom Tod der Frau, nachdem er schon sein Alibi präsentiert und die Erbschleichersachen zurückgegeben hatte.

Auf der anderen Seite steht das komische Verhalten des Opfers: Plötzliche Unbekümmertheit angesichts des Zugangs zur Wohnung (während sie selbst im Bett liegt), Geldkassette und Portemonnaie mit den letzten Scheinen offen herumstehen lassen, Wäschekorb mit Schmutzwäsche zur Besichtigung im Flur interessiert nicht, just an diesem Tag Wiederentdecken der Badewanne, Bindenkaufsucht und großzügiges Verschenken von Schmuck und warmen Mänteln, obwohl der Winter vor der Tür steht und sie sich keine neuen mehr leisten konnte.

Warum verhalten sich beide so komisch? Warum kann kein Biomechaniker diese Endlage nachvollziehen und warum passen die Verletzungen nicht zu einem Sturz in die Badewanne? Gibt es da vielleicht einen gemeinsamen Nenner? Man muss doch, wenn man sich mit dem Fall ausgiebiger beschäftigt, irgendwann mal Zweifel bekommen und feststellen, dass man beim Suchen nach alternativen Erklärungen an eine Grenze stößt.


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19.09.2022 um 15:48
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum kann kein Biomechaniker diese Endlage nachvollziehen und warum passen die Verletzungen nicht zu einem Sturz in die Badewanne?
Warten wir ab, wie die neue Anklage aussieht und welche Beweismittel eingeführt werden. Denn die Staatsanwaltschaft wird sicherlich gut präpariert mit entsprechenden Gegengutachten in das neue Verfahren starten.


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20.09.2022 um 09:37
Zitat von PalioPalio schrieb:er kann den Schlüssel außen nicht erklären, er
Das allein ist so ein Punkt, wo bei jedem Kriminalisten die rote Lampe angeht.
Die Dame ist ängstlich, die Dame hat noch nie den Schlüssel stecken lassen (Aussage mehrerer Zeugen) und ausgerechnet in der Situation, wo sie tot in der Wanne gefunden wird, steckt der Schlüssel außen. Und dann ist da ein Mann, der behauptet als einziger, es sei gängige Praxis gewesen? DAS ist ein sehr dickes Indiz, welches auch gerne beiseite gewischt wird. In den Medien habe ich von diesem Schlüssel nichts gehört oder gelesen.
Das erste Mal im Urteil....


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.09.2022 um 10:24
Es war nicht nur auffällig, dass im Gegensatz zu sonst immer der Schlüssel außen steckte.

Hinzu kommt erstens, dass, auch im Gegensatz zu sonst immer, am besagten Tag die Geldkassette offen im Wohnzimmer herumstand. Bei der bekannten Angst des Opfers vor Dieben und Einbrechern kann man da dann nicht ohne weiteres unterstellen, das Frau K. im Wissen darum, dass der Schlüssel außen steckte, die Geldkassette offen herumstehen ließ, während sie schlafen, heimlich baden, heimlich Wäsche einweichen und daher keine Aufsicht über die offene Kassette gehabt hätte.

Als weiteres gewichtiges ergänzendes Argument kommt wie erwähnt hinzu, dass MG zu der Frage, warum er den Schlüssel außen stecken ließ, mehrere widersprüchliche Versionen lieferte, die im Urteil ausführlich als „Schlüsselvereinbarung“ thematisiert, im Ergebnis aber aus verschiedenen Gründen als nicht überzeugend bewertet wurden.
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:In den Medien habe ich von diesem Schlüssel nichts gehört oder gelesen.
Wie auch sonst nichts zu weiteren belastenden Momenten. So viel also zum deutschen Qualitätsjournalismus….


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.09.2022 um 11:55
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie auch sonst nichts zu weiteren belastenden Momenten. So viel also zum deutschen Qualitätsjournalismus….
Ja wie denn auch. Ist der doch schon längst einen Schritt weiter. Da wird anhand des Falls Genditzki die Haftentschädigung thematisiert und nun schreibt ein Blatt nach dem anderen in etwa diesen Text ab:
Zum Beispiel Manfred Genditzki. Der frühere Hausmeister wurde 2010 wegen Mordes an einer Rentnerin aus Rottach-Egern in Oberbayern zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Genditzki hat immer beteuert, unschuldig zu sein. Im August dieses Jahres kam er frei, nach 13,5 Jahren Haft. Ein neues Gutachten hatte nachgewiesen, dass sich die Verletzungen des Mordopfers auch durch einen Unfall erklären lassen - ein Gericht sah keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Opfern von Justizirrtümern steht Entschädigung zu - für immaterielle und für materielle Schäden. Die immateriellen Schäden werden pauschal mit 75 Euro pro Tag im Gefängnis abgegolten. Manfred Genditzki saß nach Angaben des Bayerischen Justizministeriums genau 4912 Tage in Haft, er würde also 368.400 Euro erhalten. Dazu kommen Entschädigungen für materielle Schäden, etwa den Verdienstausfall oder Behandlungskosten für psychische Schäden, die aus der Haft resultieren.
https://www.tagesschau.de/inland/haftentschaedigung-101.html

Dass dieses neue Gutachten aber erst mal das neue Hauptverfahren überleben muss, das klingt nur ganz leise in dem Wörtchen "würde" an, denn nur dann würde er sowas wie Haftentschädigung erhalten. Aber bis zum neuen Prozess, da ist es noch ganz lang hin, das werden sich Anwältin und Medien sagen, Hauptsache es wurde jetzt kräftig Stimmung gemacht.


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20.09.2022 um 12:12
ich zitiere mal
Das Wiederaufnahmeverfahren im Strafprozess wirkt letztlich wie eine “Wiederholung” des bereits abgeschlossenen Strafverfahrens, sodass sämtliche Beweise sowie auch der Vorwurf aus der Anklageschrift vollständig neu bewertet werden müssen.
Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/wiederaufnahmeverfahren-im-strafprozess/
Der Hauptgrund, warum das deutsche Recht ein Wiederaufnahmeverfahren kennt, liegt in der Vermeidung von Justizirrtümern bzw. auch deren Korrektur. Da in Deutschland jeder Mensch das Recht auf ein faires Verfahren im Sinne des Gesetzes hat, entspricht das Wiederaufnahmeverfahren diesem rechtlichen Grundlagengedanken und soll die faire Behandlung des Angeklagten sowie auch eine nachträgliche Rehabilitation nebst Entschädigungsmaßnahmen ermöglichen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Erwähnung, dass das Wiederaufnahmeverfahren rechtlich betrachtet den Status eines vollständig “neuen” Verfahrens innehat.
Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/wiederaufnahmeverfahren-im-strafprozess/

Daher verwundert es mich, dass man sich hier so an dem Wort Justizirrtum aufhängt. Natürlich kann man von einem Justizirrtum ausgehen, wenn ein Urteil vorerst aufgehoben ist. Für Herrn G. gilt momentan wieder die Unschuldsvermutung, das ist euch doch hoffentlich bewusst?


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20.09.2022 um 12:22
Zitat von emzemz schrieb:Aber bis zum neuen Prozess, da ist es noch ganz lang hin, das werden sich Anwältin und Medien sagen, Hauptsache es wurde jetzt kräftig Stimmung gemacht.
Da hofft man wohl sehr darauf, dass diese Art der oberflächlichen Berichterstattung Eindruck auf die künftige Strafkammer, insbesondere auf die Schöffen, macht.

Wenn man sich da mal nicht täuscht: Schon beim letzten Prozess waren nach der Urteilsverkündung Medienstimmen zu hören, wonach man - einschließlich der Zuhörer - fest mit eine Freispruch gerechnet habe. Da haben Medien und Zuhörer wohl etwas weniger auf die Fakten des Falles geachtet und anscheinend viel von dem ausgeblendet, was an belastenden Aspekten im Prozess zur Sprache kam (und von der Strafkammer bei der Beweiswüdigung mit einbezogen wurde).
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Für Herrn G. gilt momentan wieder die Unschuldsvermutung, das ist euch doch hoffentlich bewusst?
Das ist richtig. Die Unschuldvermutung gilt für jeden Angeklagten. Herr Genditzki ist momentan Angeklagter und wartet auf seinen neuen Prozess. Insofern wird hier über ihn diskutiert wie über jeden anderen Angeklagten auch.


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20.09.2022 um 12:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es war nicht nur auffällig, dass im Gegensatz zu sonst immer der Schlüssel außen steckte.

Hinzu kommt erstens, dass, auch im Gegensatz zu sonst immer, am besagten Tag die Geldkassette offen im Wohnzimmer herumstand. Bei der bekannten Angst des Opfers vor Dieben und Einbrechern kann man da dann nicht ohne weiteres unterstellen, das Frau K. im Wissen darum, dass der Schlüssel außen steckte, die Geldkassette offen herumstehen ließ, während sie schlafen, heimlich baden, heimlich Wäsche einweichen und daher keine Aufsicht über die offene Kassette gehabt hätte.

Als weiteres gewichtiges ergänzendes Argument kommt wie erwähnt hinzu, dass MG zu der Frage, warum er den Schlüssel außen stecken ließ, mehrere widersprüchliche Versionen lieferte
Für alles - und für vieles mehr! - könnte es eine Erklärung geben. Aber in Summe sind es einfach zu viele "Könnte".

Auch könnte ein Justizirrtum vorliegen. Könnte. Muss aber nicht. Im Sinne der Meinungsfreiheit muss es verschiedene Meinungen hierzu geben dürfen. Alles andere könnte die Meinungsfreiheit beschneiden. Niemand will die Meinungsfreiheit beschneiden. Also!


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20.09.2022 um 12:53
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Natürlich kann man von einem Justizirrtum ausgehen, wenn ein Urteil vorerst aufgehoben ist.
Ich schreibe es so lange, bis es richtig sitzt:

Das Urteil wurde NICHT aufgehoben. Es wird nur und erst dann aufgehoben, wenn MG von der neuen Strafkammer freigesprochen wird. Die neue Strafkammer hat dann zusammen mit dem Freispruch das alte Urteil aufzuheben.

Wird MG nicht von der neuen Strafkammer freigesprochen, hält sie das alte Urteil aufrecht.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung

(1) In der erneuten Hauptverhandlung ist entweder das frühere Urteil aufrechtzuerhalten oder unter seiner Aufhebung anderweit in der Sache zu erkennen.
Bisher ist durch die Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens lediglich die Rechtskraft des alten Urteils beseitigt. Aber das Urteil ist NICHT aufgehoben!


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.09.2022 um 13:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hinzu kommt erstens, dass, auch im Gegensatz zu sonst immer, am besagten Tag die Geldkassette offen im Wohnzimmer herumstand

Im Grunde genommen hätte seine angebliche Schlüsselvereinbarung glaubhaft sein können, wenn Frau Kortüm sich gleich hätte hinlegen wollen und nicht bekanntermaßen sehr ängstlich war. Es ist dann wieder das Gesamtbild, das eine recht deutliche Sprache spricht.
Sie wollte sich erstens nicht hinlegen, sondern sich die Füße waschen (so sagte er), sie hätte ihn dafür wie üblich die Schüssel zubereiten lassen (habe dies aber angeblich abgelehnt), zweitens hätte sie ihn, wie du richtig angemerkt hast, die Geldkassette wieder wegräumen lassen oder das selbst getan und drittens ging es zwischen den beiden zuletzt lt. seinen Angaben darum, dass der Pflegedienst überhaupt erstmal informiert wird.

Das hätte MG natürlich unter normalen Umständen vom Festnetzanschluss in der Wohnung gemacht (vorher Nummer bei LK erfragt, in Mappe nachgesehen oder Auskunft angerufen). Dass er das nicht getan hat, ist für mich ein Hinweis, dass er zu dem Zeitpunkt schon vorhatte, die Hausarztanrufe Frau Kortüm zuzuschieben und er dann bereits offiziell weg gewesen sein will.

Das Gesamtbild ergibt wieder zu viele sonderbare Abweichungen, Ausnahmen und Zufälle, und das ist nur ein Komplex. Der Sturz in die Badewanne ist ja nicht minder auffällig.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Natürlich kann man von einem Justizirrtum ausgehen, wenn ein Urteil vorerst aufgehoben ist.
Die Prüfung, ob die Kammer bei der damaligen Bewertung der Sachlage einem Irrtum unterlag, ist noch gar nicht erfolgt. Es wird übrigens nie festgestellt werden können, DASS es ein Unfall war, sondern nur, ob ein Unfall nunmehr mit neuen Methoden genügend plausibel gemacht werden kann, so dass die anderen Verdachtsmomente in den Hintergrund treten. Ich würde hier daher nie von einem Justizirrtum sprechen, höchstens von einer anderen möglichen Bewertung, deren Grundlage sich erst später ergeben hat.


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20.09.2022 um 13:16
Zitat von PalioPalio schrieb:Es wird übrigens nie festgestellt werden können, DASS es ein Unfall war, sondern nur, ob ein Unfall nunmehr mit neuen Methoden genügend plausibel gemacht werden kann, so dass die anderen Verdachtsmomente in den Hintergrund treten. Ich würde hier daher nie von einem Justizirrtum sprechen, höchstens von einer anderen möglichen Bewertung, deren Grundlage sich erst später ergeben hat.
Das ist ja der Klassiker unter den Wiederaufnahmegründen: Nicht bloß andere Gutachten, sondern andere Gutachten, die mit Technik bzw. Methoden erstellt sind, die zur Zeit der Entscheidung des Gerichts noch nicht in dieser Form zur Verfügung standen.

Beispielsweise beruft sich die StA als Anklägerin ja im Fall Frederike von Möhlmann auf solche neuen Methoden der DNA-Analyse, die den damals Freigesprochenen jetzt überführen sollen bzw. können. Niemand redet aber vom damaligen Freispruch aus Mangel an Beweisen als „Justizirrtum“.

Das Gericht hatte im Fall MG damals eine Computersimulation zwar erwogen, dann aber davon Abstand genommen, weil der befragte Sachverständige meinte, es gebe momentan keine Computertechnik, die die individuellen Körpermerkmale samt Einschränkungen der Frau K. zuverlässig abbilde. Der jetzige von der Verteidigung angeführte Gutachter Schmitt sagt nun, ihm sei es möglich gewesen, eine solche Abbildung zu schaffen. Im neuen Prozess wird man jetzt sehen, was an dem neuen Gutachten dran ist.


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20.09.2022 um 13:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist richtig. Die Unschuldvermutung gilt für jeden Angeklagten. Herr Genditzki ist momentan Angeklagter und wartet auf seinen neuen Prozess. Insofern wird hier über ihn diskutiert wie über jeden anderen Angeklagten auch.
eben, so lange er nur Angeklagter ist, darf man nicht schreiben, er sei der Täter. Wie das hier permanent gemacht wird.

Er hat eine neue Chance erhalten, er bekommt ein komplett neues Verfahren. Bei dem die Indizien auch ganz anders gedeutet werden könnten. Dieses Gericht kann ganz andere Schlüsse ziehen, als es zuvor geschehen ist.


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20.09.2022 um 13:57
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:eben, so lange er nur Angeklagter ist, darf man nicht schreiben, er sei der Täter. Wie das hier permanent gemacht wird.
Was wird hier permanent geschrieben? Magst du das mal bitte belegen?
Mein Eindruck ist nämlich ein anderer.


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20.09.2022 um 14:13
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:kann ganz andere Schlüsse ziehen, als es zuvor geschehen ist
Oder auch nicht. Deshalb ist die Diskussion über Haftentschädigung vollkommen verfrüht.
Die Wahrscheinlichkeit eines praktisch identischen Ausgangs des Verfahrens ist gegeben. Da nützt es auch nicht sich an Wortklaubereien festzubeißen. Der Ex-Verurteilte MG kann in 2023 wieder zu einer lebenslangen Haft verurteilt werden.


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20.09.2022 um 14:18
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:eben, so lange er nur Angeklagter ist, darf man nicht schreiben, er sei der Täter. Wie das hier permanent gemacht wird.
Es schreibt keiner als Tatsachenbehauptung, dass er der Täter ist. Insoweit bindet die Unschuldsvermutung vor allem Behörden und Gerichte und Medien, richtig.

Aber hier in der Krimirubrik als persönliche Meinung zu schreiben, dass es erhebliche belastende Indizien gegen einen Angeklagten gibt bzw. dass einen persönlich dieses und jenes Gutachten überzeugt oder auch nicht, ist kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.


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20.09.2022 um 14:25
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Der Ex-Verurteilte MG kann in 2023 wieder zu einer lebenslangen Haft verurteilt werden.
Genau genommen kann in 2023 ein Urteil ergehen, in welchem im Urteilstenor festgestellt wird, dass das bisherige Urteil aus 2012 aufrechterhalten bleibt.

Sobald dieses neue Urteil aus 2023 rechtskräftig würde, müsste MG dann den Rest seiner bereits im Urteil aus 2012 verhängten Strafhaft verbüßen


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