Andante schrieb:Hinzu kommt erstens, dass, auch im Gegensatz zu sonst immer, am besagten Tag die Geldkassette offen im Wohnzimmer herumstand
Im Grunde genommen hätte seine angebliche Schlüsselvereinbarung glaubhaft sein können, wenn Frau Kortüm sich gleich hätte hinlegen wollen und nicht bekanntermaßen sehr ängstlich war. Es ist dann wieder das Gesamtbild, das eine recht deutliche Sprache spricht.
Sie wollte sich erstens nicht hinlegen, sondern sich die Füße waschen (so sagte er), sie hätte ihn dafür wie üblich die Schüssel zubereiten lassen (habe dies aber angeblich abgelehnt), zweitens hätte sie ihn, wie du richtig angemerkt hast, die Geldkassette wieder wegräumen lassen oder das selbst getan und drittens ging es zwischen den beiden zuletzt lt. seinen Angaben darum, dass der Pflegedienst überhaupt erstmal informiert wird.
Das hätte MG natürlich unter normalen Umständen vom Festnetzanschluss in der Wohnung gemacht (vorher Nummer bei LK erfragt, in Mappe nachgesehen oder Auskunft angerufen). Dass er das nicht getan hat, ist für mich ein Hinweis, dass er zu dem Zeitpunkt schon vorhatte, die Hausarztanrufe Frau Kortüm zuzuschieben und er dann bereits offiziell weg gewesen sein will.
Das Gesamtbild ergibt wieder zu viele sonderbare Abweichungen, Ausnahmen und Zufälle, und das ist nur ein Komplex. Der Sturz in die Badewanne ist ja nicht minder auffällig.
DieTatii schrieb:Natürlich kann man von einem Justizirrtum ausgehen, wenn ein Urteil vorerst aufgehoben ist.
Die Prüfung, ob die Kammer bei der damaligen Bewertung der Sachlage einem Irrtum unterlag, ist noch gar nicht erfolgt. Es wird übrigens nie festgestellt werden können, DASS es ein Unfall war, sondern nur, ob ein Unfall nunmehr mit neuen Methoden genügend plausibel gemacht werden kann, so dass die anderen Verdachtsmomente in den Hintergrund treten. Ich würde hier daher nie von einem Justizirrtum sprechen, höchstens von einer anderen möglichen Bewertung, deren Grundlage sich erst später ergeben hat.