Badewannenunfall von Rottach-Egern
07.07.2023 um 14:10Hier nochmal deutliche Worte vom Gericht:https://www.stern.de/gesellschaft/regional/bayern/freispruch---keine-freudenspruenge---freispruch-nach-13-jahren-gefaengnis-33628850.html
@Lento hat es korrekt vorhergesagt.
Er sei "aus tatsächlichen Gründen wegen erwiesener Unschuld freizusprechen" von dem Vorwurf, für den er zuvor zweimal verurteilt worden war und rund 13 Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen hatte. Der Tod der alten Frau sei kein Verbrechen, sondern ein Unfall gewesen, befindet das Gericht und stützt sich dabei auf Gutachten, die dazu führten, dass das Verfahren nach so langer Zeit überhaupt noch einmal aufgerollt wurde.
Und dann wird sie sehr deutlich: "Warum konnte Herr Genditzki damals überhaupt verurteilt werden", fragt sie und zeigt sich "sehr verwundert über die damalige Ermittlungsarbeit".Quelle:
"Wir können letztlich nicht beurteilen, warum damals und in den folgenden Jahren alles irgendwie schiefgelaufen ist", sagt Ehrl. Ihr scheine es aber so "als ob hier manches sehr einseitig verarbeitet und zu Lasten von Herrn Genditzki" ausgelegt worden sei.
@Lento hat es korrekt vorhergesagt.