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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 14:10
Hier nochmal deutliche Worte vom Gericht:
Er sei "aus tatsächlichen Gründen wegen erwiesener Unschuld freizusprechen" von dem Vorwurf, für den er zuvor zweimal verurteilt worden war und rund 13 Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen hatte. Der Tod der alten Frau sei kein Verbrechen, sondern ein Unfall gewesen, befindet das Gericht und stützt sich dabei auf Gutachten, die dazu führten, dass das Verfahren nach so langer Zeit überhaupt noch einmal aufgerollt wurde.
Und dann wird sie sehr deutlich: "Warum konnte Herr Genditzki damals überhaupt verurteilt werden", fragt sie und zeigt sich "sehr verwundert über die damalige Ermittlungsarbeit".

"Wir können letztlich nicht beurteilen, warum damals und in den folgenden Jahren alles irgendwie schiefgelaufen ist", sagt Ehrl. Ihr scheine es aber so "als ob hier manches sehr einseitig verarbeitet und zu Lasten von Herrn Genditzki" ausgelegt worden sei.
Quelle: https://www.stern.de/gesellschaft/regional/bayern/freispruch---keine-freudenspruenge---freispruch-nach-13-jahren-gefaengnis-33628850.html

@Lento hat es korrekt vorhergesagt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 14:28
Das ist ein Rundumschlag in einer Deutlichkeit, mit der noch nicht einmal ich gerechnet habe.

Respekt vor dieser Strafkammer.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 14:33
Zitat von AndanteAndante schrieb:Gibt es also von Sachverständigen bestätigte medizininische Sturzursachen wie zB Synkopen oder TIA? Oder hält man die Sturzursache Ausrutschen für sehr wahrscheinlich? Warum? Wegen der Lage der Pantoffeln, der Lage der Badematte, der Lage des Krückstocks? Oder vermutet man, dass Frau K bei einer bestimmten Bewegung, die sie bewusst ausführte, schlicht das Gleichgewicht verloren hat?
So. Und nun auch die Grundlage für die Annahme des Gerichts.
Das Sturzgeschehen wird während der Verhandlung damit erklärt, dass Kortüm eine Gangunsicherheit hatte – Arthrose in der Hüfte. Zudem eventuell eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, die ebenfalls mit Gang- und Standunsicherheit einhergehen. Der Hausarzt bestätigte diese Unsicherheit. Auch ein Schlaganfall wird als Möglichkeit genannt. Fakt ist außerdem, dass Kortüm erst wenige Stunden vor ihrem Tod aus dem Krankenhaus entlassen wurde und dreckige Wäsche aus den Tagen zuvor hatte. Sie wollte, das hält das Gericht für möglich, einfach ihre Wäsche machen und sie zuvor in der Wanne einweichen. Für einen Mord gibt es laut Gericht keine Anhaltspunkte mehr.
Quelle: https://tegernseerstimme.de/freispruch-fuer-manfred-genditzki/ (Archiv-Version vom 11.07.2023)

Damit müsste jetzt auch die Feststellung eines Sturzes jedem plausibel erscheinen.


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07.07.2023 um 14:42
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Damit müsste jetzt auch die Feststellung eines Sturzes jedem plausibel erscheinen.
Die Möglichkeit eines Sturzes immer - unter der Voraussetzung, dass Frau K Wäsche einweichen wollte. Dass dieser Wille vorhanden gewesen ist, ist allerdings ebenfalls nur eine Möglichkeit, also Spekulation. Aber wir müssen die Geschichte um die angebliche Kotwäsche wirklich nicht zum tausendsten Mal durchkauen.


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07.07.2023 um 14:47
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber wir müssen die Geschichte um die angebliche Kotwäsche wirklich nicht zum tausendsten Mal durchkauen.
Nö. Müssen wir wirklich nicht. Ich hatte den Absatz nur gepostet, weil du ja gerne wissen wolltest, ob medizinische Gründe vorlagen, die zu dem Sturz geführt haben können. Und die wurden ja offenbar im Verfahren erläutert und bestätigen die Annahme eines Sturzgeschehens.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 14:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Möglichkeit eines Sturzes immer - unter der Voraussetzung, dass Frau K Wäsche einweichen wollte.
Aber auch das Einlassen eines Fussbades hält das Gericht für möglich. Es muss nicht die Kotwäsche gewesen sein.
Auch das Gericht ging nun im dritten Prozess-Durchgang davon aus, dass die Frau in die Wanne stürzte, als sie Wäsche waschen oder sich ein Fußbad einlassen wollte. In der Urteilsbegründung schreibt das Gericht, dass die Seniorin "infolge eines Unfallgeschehens zu Tode kam".
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/badewannenmord-freispruch-in-muenchen-nach-gutachten-der-uni-stuttgart-100.html


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 14:58
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Aber auch das Einlassen eines Fussbades hält das Gericht für möglich. Es muss nicht die Kotwäsche gewesen sein.
Eigentlich ist doch egal, warum Frau K. Wasser in die Wanne laufen lassen wollte. Laut DNA hat sie es gemacht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 15:02
Zitat von Flying13Flying13 schrieb:Eigentlich ist doch egal, warum Frau K. Wasser in die Wanne laufen lassen wollte. Laut DNA hat sie es gemacht.
Genau. Und nicht nur laut DNA, sondern nun auch gerichtlich festgestellt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 15:02
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Und die wurden ja offenbar im Verfahren erläutert und bestätigen die Annahme eines Sturzgeschehens.
Auch hier aber nur Möglichkeiten. Es ist bisher von einer „eventuellen“ Herz-Kreislauf-Krankheit die Rede und von einem möglichen Schlaganfall.
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Aber auch das Einlassen eines Fussbades hält das Gericht für möglich. Es muss nicht die Kotwäsche gewesen sein.
Aha, eine neue Möglichkeit: Frau K wollte ein Fußbad in der Wanne nehmen anstatt wie sonst in ihrer Waschschüssel. Vielleicht ergibt eine Summe von Möglichkeiten (je mehr, desto besser!) aber ja irgendwann - für einige - Gewissheit.

Da es derzeit aber nur die mündliche Urteilsbegründung gibt, die wir bisher nur auszugsweise kennen, und die eine Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungsgründe darstellt, müssen wir wohl wirklich die schriftliche Urteilsgründe abwarten, um zu erfahren, auf welche Fakten sich die Strafkammer gestützt hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 15:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da es derzeit aber nur die mündliche Urteilsbegründung gibt, die wir bisher nur auszugsweise kennen, und die eine Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungsgründe darstellt, müssen wir wohl wirklich die schriftliche Urteilsgründe abwarten, um zu erfahren, auf welche Fakten sich die Strafkammer gestützt hat.
Ist denn überhaupt mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung zu rechnen, wenn niemand Revision einlegt? Mein Laienverständnis ist, dass in diesem Fall die Urteilsbegründung üblicherweise knapp ausfällt. Vielleicht kannst du als Jurist dazu mehr sagen?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 15:24
Es gibt bereits eine Pressemitteilung des OLG München:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2023/43.php

Darin heißt es:
Die Staatsanwaltschaft hat bereits mitgeteilt, dass sie kein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde, da antragsgemäß freigesprochen wurde.
Quelle: siehe Link

Ist das Urteil somit schon rechtskräftig, oder muss trotzdem noch eine Woche gewartet werden?

Ansonsten heißt es in der Pressemitteilung:
Die Beweisaufnahme habe auch losgelöst von der Annahme eines Unfallgeschehens keinen Hinweis auf eine Täterschaft des Angeklagten ergeben.
Quelle: siehe Link


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 15:32
Und auch auf der Unterstützerseite gibt es schon eine Pressemitteilung mit einem Foto nach dem Urteil, wo MG sichtlich erschöpft aussieht:

https://www.openpetition.de/petition/blog/lebenslang-unschuldig-eingesperrt-ihr-appell-an-den-bayerischen-justizminister#petition-main

In der Pressemitteilung wird auch nochmal darauf hingewiesen, dass die Richterin ja zunächst den WAA ablehnen wollte...


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 15:36
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Damit müsste jetzt auch die Feststellung eines Sturzes jedem plausibel erscheinen.
Nein. Das ist alles nichts Neues, siehe hier:

 20230707 144445
(Aus der Stern TV Doku, im Wiki verlinkt).

Das sind ihre bekannten Krankheiten, weswegen sie mMn. wohl eher nicht "Wäsche in der Badewanne waschen" wollte und auch eher nicht ablehnte, dass MG ihr die Schüssel für das Fußbad zubereitet, wie er es angeblich anbot. Die Schüssel steht unberührt im Bad, obendrauf zusammengelegte Handtücher.
Man unterschlägt hier einfach alle belastenden Indizien und tut so, als gäbe es sie nicht. Für mich ist das Urteil ein Politikum. Das Volk (siehe die Petition) wollte einen Freispruch für diesen Menschen und schuldbewusste Betroffenheit der Justiz und im Namen des Volkes wurde ein Freispruch umgesetzt, begleitet von entsprechend opportunistischen Worten.

Dafür muss man zwangsläufig alle belastenden Aspekte unterschlagen und sich von Tatsachen überzeugt zeigen, für die es keine Hinweise gibt.

Ich denke, der Prozess war evtl. von Anfang an entschieden, nach dem Motto: "Wir machen es noch einmal neu, aber dieses Mal so, wie es das Volk will."
Dieser Gedanke ist mir gekommen, als @kegelschnitt deutlich gemacht hat, dass den StA das Indiz der fehlenden Wannennutzung gar nicht interessierte:
Zitat von PalioPalio schrieb am 25.06.2023:Ist der Umstand, dass der Staatsanwalt auf dieses Indiz scheinbar keinen größeren Wert legt, ein Hinweis darauf, dass alle Beteiligten insgeheim an einem Freispruch arbeiten?
Ich denke, so war es hier. Auch die Reihenfolge der Sachverständigen - ganz zum Schluss der Gutachter Schmitt, der sich kompetenzüberschreitend und wohl unwidersprochen zu einer Beweiswürdigung hinreißen lässt - spricht dafür.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Die Beweisaufnahme habe auch losgelöst von der Annahme eines Unfallgeschehens keinen Hinweis auf eine Täterschaft des Angeklagten ergeben.
Wenn man das von Anfang an nicht wollte, dann erklärt sich das.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 15:58
@Palio
Ich finde es schwierig, ohne einen einzigen Tag vor Gericht anwesend gewesen zu sein, hier zu unterstellen, dass man ein Urteil zur Zufriedenheit der Presse gefällt habe. Genauso wenig steht es uns zu, den Richtern von 2010 und 2012 böse Absichten zu unterstellen.

Ja, es gab eine ganze Reihe an Auffälligkeiten und ich kann verstehen, wie es damals zur Anklage gekommen ist, wenn die Rechtsmedizin einen Unfall für unmöglich hält und 54500 Euro vom Konto fehlen. Fakt ist aber, dass das Gericht u.a. auch genau auf diese belastenden Punkte eingegangen ist (vgl. mein Bericht vom 1. Prozesstag). Scheinbar ist aber, zumindest beim Thema Geld, zum dritten Mal nichts rausgekommen. 2010 nicht, 2012 nicht, und jetzt wieder nicht. Details dazu lassen sich leider noch nicht ganz aus den Berichten zum Urteil entnehmen.

Bezüglich der belastenden Erbschleicher-Aussage kommt mir folgende Parallele in den Sinn: Wikipedia: Monika de Montgazon

Sie wurde zunächst verurteilt, weil man einem Gutachter gefolgt ist, der meinte, es sei Spiritus im Haus verteilt worden, bevor die Frau Feuer gelegt habe, um ihren totkranken Vater zu ermorden und die Versicherungssumme des Hauses zu kassieren. Tatsächlich, wie später festgestellt wurde, war das Gutachten schlampig (das ist sogar dem BGH aufgefallen, der das Urteil dann umgehend aufhob) und der Vater hat durch Rauchen im Bett das Feuer ausgelöst. Der damals verurteilende Richter glaubt laut Podcast Zeit Verbrechen noch immer an die Schuld der Frau, weil ihr Freund in einem abgehörten Telefonat zu der Frau gesagt hat "Und was wenn die uns wegen Mordes drankriegen?" (vorangegangen war eine Diskussion, ob und wann die Versicherung für den Brand zahlt). Ich finde diesen Satz sehr verdächtig. Sogar noch verdächtiger als die Erbschleicher-Aussage von MG. Und dennoch war die Frau nachweislich unschuldig. Auch in ihrem Fall war das Motiv nicht offensichtlich (der Vater wäre sowieso bald gestorben und das Haus hätte auch verkauft werden können).

Was ich sagen will: Wo man hinschaut, da findet man auch was und man sieht das, was man sehen will. Das ist nicht mal Böswilligkeit oder auch nicht immer Inkompetenz. So funktionieren wir Menschen (leider).

Der Brandfall, den ich zitiert habe, zeigt gerade, dass die Logik "Erstmal prüfen, ob überhaupt ein Verbrechen vorliegt, und dann schauen, ob man was Verdächtiges findet" sinnvoll ist. Dieser Logik folgend ist der Staatsanwalt Schönauer zu dem Ergebnis gekommen, dass MG freigesprochen werden muss. Alleine aus dem Verhalten ableiten zu wollen, ob jemand gemordet hat oder nicht, finde ich schon etwas waghalsig.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 16:01
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich denke, der Prozess war evtl. von Anfang an entschieden, nach dem Motto: "Wir machen es noch einmal neu, aber dieses Mal so, wie es das Volk will."

Dieser Gedanke ist mir gekommen, als @kegelschnitt deutlich gemacht hat, dass den StA das Indiz der fehlenden Wannennutzung gar nicht interessierte:
Dass der StA möglicherweise auf Weisung des Generalstaatsanwalts, welcher wiederum direkt dem bayerischen Justizministerium unterstellt ist, Freispruch beantragt hat, muss noch nicht besonders verwundern.

Was mich aber verwundert, ist, dass die jetzige Strafkammer offenbar keine Anstalten gemacht hat, wie die Gerichte vorher sich per Ausschlussmethode der Frage der Wannennutzung, also schlicht der Frage zu nähern, was dafür und was dagegen spricht, dass und was LK in ihrem Zustand frisch aus dem KH, müde und von Knieschmerzen geplagt an der Wanne gewollt haben könnte.

Da wird offenbar lapidar gesagt: „Sie war da halt, wollte Wäsche oder Füße waschen, ist auch ganz egal, und dann ist sie aus irgendwelchen Gründen, welche das sind, ist ebenfalls egal, halt hineingestürzt“. Wenn da keine weiteren Erwägungen zur Plausibilität einer Wannennutzung angestellt worden sein sollten und medizinische Gründe für einen Sturz, statt sie weiter aufzuklären, einfach vorausgesetzt worden sein sollten, hätte es sich die Strafkammer in diesem Prozess ziemlich leicht gemacht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 16:15
@Andante: Das Gericht hat geurteilt und das solltest Du endlich Mal akzeptieren. Es sind in dem Fall also zuvor 2 Fehlurteile ergangen, von denen sich die Kammer heute nunmehr komplett distanziert hat.
Natürlich hat sich nicht klären lassen, auf welche Art und Weise bei was genau LK nun in die Wanne gestürzt ist. Aber darauf kommt es auch nicht wirklich an. Es ist nach den Gutachten sehr wahrscheinlich, dass sie sich die Verletzungen in jedem Fall beim Sturz in die Badewanne zugezogen haben kann.
Der Todeszeitpunkt lag zwischen 16:30-18;00 Uhr, eine Zeit für die Genditzki lange ein gesichertes Alibi hatte.
Nach dem Ausschlussprinzip dass kein anderer mehr in ihrer Wohnung war, ist nur noch ein Unfallgeschehen möglich gewesen!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 16:19
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Der Todeszeitpunkt lag zwischen 16:30-18;00 Uhr, e
Hat die Vorsitzende das in der mündlichen Urteilsbegründung so gesagt, oder ist das deine Annahme?


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07.07.2023 um 16:20
Auf jeden Fall ist meine Meinung, dass das Gericht im 2. Durchgang des Verfahrens nicht mehr hätte verurteilen dürfen eigentlich ,denn da hätten die Zweifel schon so stark sein müssen, da auch Tsokos 2012 das Gutachten vorlegte, das die Verletzungen plausibel mit einem Sturz in die Wanne in Einklang brachte.
Man kann also wirklich nur den Kopf schütteln. Das Landgericht hat seinerzeit Feststellungen getroffen, die an den Haaren herbeigezogen und schier unfassbar sind.

Gerichtssprecher Lafleur gegenüber ZDF: MG ist unschuldig. MG wurde soeben freigesprochen. Er hat die ältere Frau nicht getötet.
Eindeutiger geht's nicht.
Die Staatsanwaltschaft München I gab heute keine Stellungnahme mehr ab.
Da sie den Freispruch selbst beantragt hat, ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass Rechtsmittel eingelegt wird.


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