Palio schrieb:Sie rief ihn doch sonst auch wegen jeder Kleinigkeit an.
Aber sogar Frau K wird ihre Grenzen in bestimmten Situationen gekannt haben, wobei interessant ist, dass gerade diejenigen, die MG für schuldig halten, von Frau K das Bild einer ewig fordernden Nervensäge halten. So auch das Gericht.
Hingegen hat sie die Ehefrau von MG ausdrücklich als "nette alte Dame" bezeichnet.
Nochmal zur Erinnerung: Trotz seiner scheinbaren Unterwürfigkeit saß MG gegenüber Frau K am längeren Hebel. Er hätte die Beziehungen zu ihr jederzeit sofort beendet können, notfalls auch mit Hilfe der Hausverwaltung, die privaten Kontakt während der Arbeitszeit untersagt hätte.
Eine Ersatzaushilfsjob, der ihm monatlich 200 € einbringt, hätte MG sicher gefunden und das Erbversprechen war ohne formgültiges Testament ohnehin keinen Pfifferling wert.
Und was oder wen hätte Frau K dann noch gehabt? Offensichtlich fiel es ihr schwer, jemandem zu vertrauen.
MG hätte auch keinerlei Racheaktionen von Frau K befürchten müssen, da sie noch nicht einmal Eigentümerin einer Wohnung war und ihn somit auch nicht in der Wohnungseigentümerversammlung hätte schlecht machen können.
Mit anderen Worten; MG hätte von einer Sekunde auf die andere gehen und Frau K anschließend die kalte Schulter zeigen können. Auch im Falle einer Protestaktion gab es keinerlei Grund, sie zu ermorden und damit seine komplette Zukunft zu riskieren.