Badewannenunfall von Rottach-Egern
13.06.2023 um 01:13Wie kommst du denn darauf, dass das OLG, welches sich nur mit der Frage der Zulässigkeit des WA-Antrages zu befassen hatte, selber irgendwelche Simulationen veranlasst -und mittels Steuergeldern bezahlt - haben sollte?
Auch das OLG kann ja nicht am Wortlaut von Paragraph 359 Nr. 5 StPO vorbei, wonach der Verurteilte nun mal die neuen Tatsachen beizubringen hat, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen sollen. Außerdem ging es wie gesagt beim OLG (nur) um die Zulässigkeit des WA-Antrages, nicht mal um seine Begründetheit.
Es kann ja sein, dass Prof. Schmitt mehr Simulationen durchgeführt hätte bzw. hätte durchführen können, wenn mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Vielleicht sind das die fehlenden „Ressourcen“, die heute Abend hier angesprochen wurden. Immerhin: Für die Anordnung der Erneuerung der Hauptverhandlung hat die Simulation in ihrem jetzigen Zustand ja gereicht.
Ob sie für einen Freispruch reicht, werden wir bald erfahren.
Auch das OLG kann ja nicht am Wortlaut von Paragraph 359 Nr. 5 StPO vorbei, wonach der Verurteilte nun mal die neuen Tatsachen beizubringen hat, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen sollen. Außerdem ging es wie gesagt beim OLG (nur) um die Zulässigkeit des WA-Antrages, nicht mal um seine Begründetheit.
Es kann ja sein, dass Prof. Schmitt mehr Simulationen durchgeführt hätte bzw. hätte durchführen können, wenn mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Vielleicht sind das die fehlenden „Ressourcen“, die heute Abend hier angesprochen wurden. Immerhin: Für die Anordnung der Erneuerung der Hauptverhandlung hat die Simulation in ihrem jetzigen Zustand ja gereicht.
Ob sie für einen Freispruch reicht, werden wir bald erfahren.