Badewannenunfall von Rottach-Egern
12.06.2023 um 08:14kegelschnitt schrieb:Wenn man z.B. das Geldmotiv nachweisen könnte, dann könnte ich mir vorstellen, dass es in einer Gesamtschau reicht.Geld als Motiv für einen Streit wird man nicht nachweisen können. Was man machen kann, ist, das Fehlen des großen fünfstelligen Geldbetrages als Indiz für einen Diebstahl, sprich für seine Anwesenheit nach ihrem Tod und damit auch als Indiz für sein Verschulden ihres Todes heranzuziehen.
Auch hier müsste man wieder nach dem Ausschlussverfahren vorgehen. Das Ergebnis der Beweisaufnahme müsste lauten: Das Geld kann nirgendwo anders geblieben sein als in der Wohnung. Dort wurde es aber nicht mehr gefunden.
Die Staatsanwaltschaft hat durch die Aussage der Ehefrau wertvolle Unterstützung dafür bekommen. Der Hinweis der Ehefrau auf das ihrem Mann explizit zugesagte Erbe weist darauf hin, dass Liselotte Kortüm bis zuletzt vorhatte, ihr Geld MG und keinem anderen zu vermachen. Man kann dann noch klarer davon ausgehen, dass sie es nicht an Unbekannte verschenkt oder ausgegeben hatte, sondern dass noch ein guter Teil da war. Es wurde aber nichts mehr gefunden. Dafür tauchten andere Dinge aus ihrem Nachlass bei MG auf: Schmuck und Pelzmäntel. Wenn das eine nun gar kein Geschenk zu Lebzeiten war und das andere gar nicht vergessen, sondern absichtlich verschwiegen und versteckt wurde, gibt es eine Grundlage für den Rückschluss, wo das Geld geblieben ist.