Miami-weiß schrieb:Ich habe den Eindruck, dass Herr G. sich irgendwie in der Position sah, erklären zu müssen.
Ja, den habe ich auch. Ich denke aber nicht, dass er gegoogelt hat, aus welchen Gründen eine Wohnung versiegelt wird. Ich denke, das musste er nicht googeln. Ich glaube den Polizisten, wenn sie sagen, dass ihm mitgeteilt wurde, dass Frau Kortüm verstorben ist und deshalb die Wohnung versiegelt wird.
Er wusste also vom Tod der Frau und drohenden Ermittlungen, als er das zweite Mal in der Wohnung eintraf und seine Vorwärtsverteidigung antrat. Er wusste auch, dass er lügt, als er behauptete, die Polizei hätte ihm nichts vom Tod der Frau erzählt. Jemand, der wirklich unschuldig ist, muss sich nicht derart vorwärtsverteidigen und muss auch nicht lügen. Dafür gibt es gar keinen Bedarf, wenn man nicht übermäßige Panik schiebt, die wiederum nur darin eine Erklärung findet, dass es einen realen externen Grund für Panik und Falschaussagen gibt.