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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 10:33
Für die Zeit in Haft steht dem zu Unrecht Verurteilten eine Haftentschädigung zu, er erhält 368.400,- € aus der Staatskasse:
Nach Angaben des Justizministeriums bekommt ein zu Unrecht Inhaftierter 75 Euro Entschädigung pro Haft-Tag. Das wären in Genditzkis Fall insgesamt 368 400 Euro für Jahre, in denen er seine Kinder nicht sah und die Geburt des Enkelkindes verpasste. Bis vor einigen Jahren lag der Satz sogar nur bei 25 Euro pro Tag.
Quelle: https://rp-online.de/panorama/deutschland/freispruch-im-prozess-um-badewannen-mord-13-jahre-unschuldig-im-gefaengnis_aid-93357217

Zusätzlich kann er aber auch noch einen Verdienstausfall geltend machen. Da dürfte für 13 Jahre auch Einiges zusammenkommen:
Zusätzlich zur Entschädigung kann Genditzki noch materiellen Schaden geltend machen, beispielsweise wegen Verdienstausfalls.
Quelle: Ebenda.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 10:36
kann Herr G. eigentlich auch gegen den ersten Gutachter vorgehen? Denn dieser hatte fälschlicherweise einen Unfall ausgeschlossen, was ihm ja letztlich die lebenslange Haftstrafte einbrachte. Oder sind sie dahingehend "geschützt"?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 10:42
Aus Sicht des Steuerzahlers letztlich ein deutlich siebenstelliger Betrag, der aufzuwenden ist.

Lohnausfall, Nachzahlungen an die ges. Rentenversicherung, Kosten der Verteidigung, Gutachten, nicht zuletzt der gesamte Justizapparat.

Weil eine alte Frau, die sich ohne Stock nicht fortbewegen kann, zum Hechtsprung in die leere Badewanne ansetzt, obwohl sie eigentlich Wäsche einweichen, auswringen und dann aufhängen wollte.

Dort kommt sie zwei mal mit dem Hinterkopf auf, dreht sich dann mit dem Kopf nach unten, um die Badewanne volllaufen zu lassen und schließlich zu ertrinken.

Das hätte sie wirklich geschickter anstellen sollen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 10:46
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:kann Herr G. eigentlich auch gegen den ersten Gutachter vorgehen? Denn dieser hatte fälschlicherweise einen Unfall ausgeschlossen, was ihm ja letztlich die lebenslange Haftstrafte einbrachte. Oder sind sie dahingehend "geschützt"?
Kann immer, aber es wird kaum eine Aussicht auf Erfolg haben. Sicher könnten die Umstände dann doch etwas anderes zeigen, schließlich ist er ursprünglcih von einem Unfall ausgegangen. Wann dann zwischen der KHK und ihm besprochen wurde, warum er da möglicherweise umgekippt ist, wäre interessant, aber wird wahrscheinlich nie geklärt werden.

Haupütverantwortlicer sind di
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Weil eine alte Frau, die sich ohne Stock nicht fortbewegen kann, zum Hechtsprung in die leere Badewanne ansetzt, obwohl sie eigentlich Wäsche einweichen, auswringen und dann aufhängen wollte.
Diesen Unsinn hat hier leider @Palio verbreitet. Es geht hier nicht um einen Hechtsprung, das rechte Bein wird einfach durch den Sturz in die Wanne reingezogen. Es gibt da so einen Spruch von Dieter Nuhr "Wenn man ...", der wäre hier schon immer anzuraten gewesen. Kein Gericht würde von einem solchen Hechtsprung ausgehen, das müsste einem der gesunde Menschverstand eigentlcih sagen.

Übel so etwas hier das weiter zu verbreiten vor diesem neuen Hintergrund.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 10:47
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Aus Sicht des Steuerzahlers letztlich ein deutlich siebenstelliger Betrag, der aufzuwenden ist.
es werden für so viele unsinnige Dinge Steuergelder verschwendet, da sehe ich das nicht ganz so eng.

Gab es denn noch einen weiteren Gutachter, der einen Unfall komplett ausschließen konnte, oder war Herr K. damit mehr oder weniger auf langer Flur alleine gewesen? Insbesondere, weil auch er zuerst von einem Unfallhergang ausging. Also so ganz 100/ig auffällig, war damals weder die Endlage noch die Möglichkeit eines Unfalltodes gewesen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 10:51
Chapeau zum Freispruch erster Klasse durch das Landgericht München I unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Erl.
Das war die einzige folgerichtige Entscheidung.
Aus meiner Sicht ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen. Gegen den Gutachter K*** wird sicher vorgegangen werden und ein hoher Verdienstausfall muss nunmehr geltend gemacht werden. Das dürfte für ein so gut gestelltes Land wie Bayern ja aber kein Problem sein.
Zumindest hat die Justiz in Bayern, die sich ja unter dem Slogan "Justiz ist für die Menschen da" immer preist, in ein besseres Licht wieder gerückt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 10:56
Wichtig ist laut Spiegel: Dass die Zweifel so massiv sind, dass eine Tat überhaupt stattfand, so dass MG nie hätte verurteilt werden dürfen.
Es kam also nicht mehr drauf an, MG irgendwie auf Teufel komm raus doch noch mit etwas in Verbindung zu bringen, was nie vorlag.
Und das hat er verdient, dass die Krähhälse, die nach wie vor so verbissen an einer Schuld von ihm festhalten, dies verstehen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 10:58
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Das hätte sie wirklich geschickter anstellen sollen.
Vielleicht war ihr das einfach nicht möglich. Wer weiß. Das darf jeder für sich bewerten.

Nun ist es entschieden. Alle Fakten sind, wie sie immer schon waren, nur der Sachverhalt wird anders interpretiert. Meiner Meinung nach, weil das OLG die Richtung vorgegeben hat und die Justiz eingeknickt ist vor einem großen Theater, das die Verteidigung mit viel Einsatz, kritikloser medialer Unterstützung und engagierten, aber nicht objektiven Gutachtern veranstaltet hat.

Nun geht vermutlich die tränenreiche Saga von der unermüdlichen Freiheitskämpferin und vom größten deutschen Justizirrtum auf Tournee.

Das finde ich lästig. Aber Manfred Genditzki gönne ich die Freiheit.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 11:00
Zitat von PalioPalio schrieb:Das finde ich lästig. Aber Manfred Genditzki gönne ich die Freiheit.
Den möchte ich mich anschließen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 11:02
@Palio: Es geht hier um Recht und Gerechtigkeit. Das OLG München hat höchstens hinsichtlich der Gutachten die Richtung vorgegeben.
Bereits im nicht öffentlichen Probationsverfahren hat das Gericht um Richterin Erl aber gemerkt, oh je, da stimmt doch was nicht. Daraufhin ist ja die Wiederaufnahme angeordnet worden und gleichzeitig beantragte man keinen neuen Haftbefehl mangels Tatverdacht.
Ich finde es beeindruckend, wie Du also immer alles verdrehst.


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07.07.2023 um 11:06
Im übrigen Palio: Es geht bei einer Gerichtsverhandlung um die Gesamtschau und ein Gericht lässt sich sicher nicht von der medialen Erstattung beeindrucken. Haben sie die 2 Mal zuvor ja auch nicht. Es blieb einfach nichts mehr logisches hängen, das man auch nur im Ansatz Genditzki andichten könne.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 11:06
Zitat von LentoLento schrieb:Es geht hier nicht um einen Hechtsprung, das rechte Bein wird einfach durch den Sturz in die Wanne reingezogen.
Richtig, aber geht nicht um das rechte Bein, es geht um das linke, das eben nicht in die Wanne gezogen wurde, obwohl es das bei der Drehung hätte müssen. Aber was soll´s, wenn halt einige der superneuen Simulationen was anderes ergeben bzw. man glaubt, das dass durch den bloßen Auftrieb des einlaufenden Wassers das linke Bein so angehoben wird, dass es es, obwohl ursprünglich mit in die Wanne gezogen, plötzlich wieder über den Wannenrand hängt, ist es halt so.
Zitat von PalioPalio schrieb:Nun geht vermutlich die tränenreiche Saga von der unermüdlichen Freiheitskämpferin und vom größten deutschen Justizirrtum auf Tournee.

Das finde ich lästig. Aber Manfred Genditzki gönne ich die Freiheit.
Das sehe ich alles auch so.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 11:06
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:kann Herr G. eigentlich auch gegen den ersten Gutachter vorgehen? Denn dieser hatte fälschlicherweise einen Unfall ausgeschlossen, was ihm ja letztlich die lebenslange Haftstrafte einbrachte. Oder sind sie dahingehend "geschützt"?
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Gegen den Gutachter K*** wird sicher vorgegangen werden
Ein "sicher" würde ich da allerdings ausschließen.
Du weißt aber schon, dass ein Richter in seiner Beweiswürdigung frei ist?
Meinst du, dass gegen den jetzt auch vorgegangen wird?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 11:07
@emz: Gegen die Richter ist ein Vorgehen nicht aussichtsreich in Deutschland. Eine Rechtsbeugung ist nicht nachweisbar, wobei man schon sagen darf, dass mehr als zulässig sicher passend gemacht wurde. Bezogen auf den Gutachter eventuell schon viel mehr. Der hat ja das Verfahren mehr oder weniger ins Rollen gebracht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 11:09
Ehe hier wieder die üblichen Streitereien aufkommt:

Ich denke, folgender Abschnit aus der Einleitung der Urteiklsbegründung sollte man zitieren. Es ist sehr versöhnlich:
„Jetzt ist es so weit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben“, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl am Freitag. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen. Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Richtig, aber geht nicht um das rechte Bein, es geht um das linke, das eben nicht in die Wanne gezogen wurde, obwohl es das bei der Drehung hätte müssen..
Kanst Du das belegen?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 11:10
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Palio schrieb:
Das finde ich lästig. Aber Manfred Genditzki gönne ich die Freiheit.

Dem möchte ich mich anschließen.
Und ich schließe mich dem ebenfalls an.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 11:16
Bemerkenswert finde ich ja, dass selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hatte.
Neben der Verteidigung hatte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert. Denn es herrschten nicht nur Zweifel daran, dass Genditzki einen Mord an einer alten Frau begangen hat – sondern auch, dass es überhaupt ein Verbrechen gab.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-um-badewannen-mord-in-muenchen-manfred-genditzki-freigesprochen-a-a0ff48dc-b6a8-470b-95e6-d4541e5c3fbd


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 11:19
Zitat von emzemz schrieb:Ein "sicher" würde ich da allerdings ausschließen.
Man muss halt den Gesetzestext durchlese, dann weiß man, wie die Chancen stehen, gehen die gerichtlichen Gutachter aus den Vorprozessen vorzugehen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.
Voraussetzungen also:

a) falsches Gutachten, wobei die Falschheit sich nach den aktuell vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Methoden und Standards bemisst.

b) das in diesem Sinne falsche falsche Gutachten muss vorsätzlich oder grob fahrlässig (leichte oder mittlere Fahrlässigkeit reicht nicht) erstellt worden sein,

c) es muss eine Kausalität zwischen dem nach a) und b) erstellten Gutachten und der gerichtlichen Entscheidung bestehen,

d) es muss eine Kausalität zwischen c) und einem entstandenen Schaden bestehen.

Wenn man sich das klarmacht, wird man recht schnell zu dem Ergebnis kommen, dass bereits jetzt irgendwelche Träume vom Schadensersatz durch die Gutachter ausgeträumt sein dürften.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.07.2023 um 11:24
Endlich erfolgte der zu erwartende Freispruch! Und das Gericht hat deutlich gemacht, dass es von einem Unfall ausgeht.
Das Gericht geht davon aus, dass die alte Frau, für deren angebliche Ermordung Genditzki im Gefängnis saß, keinem Verbrechen zum Opfer fiel und dass sie "infolge eines Unfallgeschehens zu Tode kam". Ein solcher Unfall sei nach den Ausführungen von Sachverständigen im Prozess "nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich". Ein Tötungsdelikt sei zwar "denktheoretisch möglich", es gebe aber "keine tatsächlichen Anhaltspunkte" dafür.
Quelle: https://www.frankenpost.de/inhalt.gericht-13-jahre-unschuldig-in-haft-urteil-zum-badewannen-mord.ca097ebc-808a-4d62-98cd-5c06338d65b6.html

Damit sollte dann auch eigentlich die Diskussion um die sogenannten Indizien beendet sein. Das Gericht sieht KEINE tatsächlichen Anhaltspunkt für ein Tötungsdelikt.


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07.07.2023 um 11:26
Um 12:30 Uhr ist auf BR24 eine Berichterstattung zu dem Fall geplant.


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