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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.06.2023 um 13:00
@Palio

Somit dürfte endgültig gesichert sein, dass Frau K die Eckwohnung im östlichen Teil, den ich als "Anbau" bezeichnet habe, bewohnt hat. Also die Wohnung, die du auf Bild 155 mit einem grünen Pfeil markiert hattest.

Jetzt müssten wir nur noch wissen, wo sich die ominöse Tiefgarage bzw der Zugang zu dieser Garage befunden hat.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.06.2023 um 18:55
Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich neben dem Swimmingpool und ist von der Straße Weißachdamm zu erreichen.
Es gibt wohl zu jedem Haus einen unterirdischen Zugang, das passt jedenfalls zu der Angabe im Urteil auf Seite 44:
,... dem anstrengenden Weg
über die drei Treppen von der Tiefgarage in die Wohnung, wo sie vom Angeklagten gestützt...
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Somit dürfte endgültig gesichert sein, dass Frau K die Eckwohnung im östlichen Teil, den ich als "Anbau" bezeichnet habe, bewohnt hat.
Ja, richtig.

Hier ist noch ein Bild der Rückseite des baugleichen Hauses Nr. 1:

 20230630 184939

https://images.app.goo.gl/vwC4ng1tVAhx14Wx8

Hat jemand eine Idee, wo der Eingang zur westlichen Wohnung (hier im Bild rechts) im ersten Stock sein könnte? Über den Laubengang kommt man nicht hinein.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

01.07.2023 um 08:34
Ich habe noch ein paar Bilder im Netz gefunden und ich denke, die Antwort ist, dass sich hier an der rückwärtigen Seite ein Zugang befindet und innen ein weiteres Treppenhaus. Es führen somit über die Haustür mit den Briefkästen und Klingeln verschiedene Wege zu den Wohnungen aller 10 Parteien.

 20230701 074520
https://images.app.goo.gl/vwC4ng1tVAhx14Wx8
Zur besseren Vorstellung diese beiden Bilder vom östlichen Hausteil (es sind verschiedene, fast baugleiche Häuser der Wohnanlage, oben Nr. 1, unten Nr. 2, der Grundriss vom 1. OG unten rechts stammt von Nr. 1):

 20230701 074326Original anzeigen (0,4 MB)
https://images.app.goo.gl/3vPxcSowxiGEYykV7
https://images.app.goo.gl/KQ9LxX8hi2u9hngx7

Damit ist klar, dass hinter der braunen Holztür im Treppenhaus auf der Ostseite nur die Eingangstüren zu Frau Kortüms Wohnung und die zur Dachgeschosswohnung liegen.
Vielleicht gehörte den Kortüms früher mal die DG-Wohnung. Zum Todeszeitpunkt war es aber eine Wohnung in fremder Hand und diese wurde gerade renoviert. Frau Kortüms persönlicher Bereich endete somit nicht bei der braunen Holztür, sondern hinter der weißen. Nach wie vor gehe ich davon aus, dass sie sich nicht schlafen gelegt und zugelassen hätte, dass ihr Wohnungsschlüssel über mehrere Stunden außen steckt. Jeder, der in einem Mehrparteienhaus wohnt oder mal gewohnt hat, kennt doch das Gefühl, wo der eigene Schutzraum endet, in dem man sich sicher fühlt. Das war in diesem Fall nicht die braune Holztüre, über die sie nicht die Verfügungsgewalt hatte.
So ist jedenfalls meine feste Überzeugung.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

01.07.2023 um 09:00
Entscheidend ist ja nicht, ob Frau K sich hinter der braunen Holztür objektiv hätte sicher fühlen müssen oder können. Entscheidend ist, ob sie sie sich dahinter subjektiv sicher fühlte. Und das tat sie nicht. Sicher fühlte sie sich nach dem Tod ihres Mannes nur hinter der geschlossenen Wohnungstür, wie diverse Pflegedienstmitarbeiterinnen ausgesagt haben, oder wenn MG mit in der Wohnung war.

Ihre Ängste sind erst recht verständlich, wenn sie etliche Bargeldbeträge in der Wohnung verwahrte (die sie heimlich an Unbekannte verschenkte, wenn man manchen Diskutanten glauben darf).
Zitat von PalioPalio schrieb:Nach wie vor gehe ich davon aus, dass sie sich nicht schlafen gelegt und zugelassen hätte, dass ihr Wohnungsschlüssel über mehrere Stunden außen steckt.
Das glaube ich angesichts der offenen Geldkassette auf dem Wohnzimmertisch allerdings auch nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

01.07.2023 um 10:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das glaube ich angesichts der offenen Geldkassette auf dem Wohnzimmertisch allerdings auch nicht.
Herr G. war nicht die letzte Person gewesen, die die Wohnung betreten hat.
Zitat von AndanteAndante schrieb:ntscheidend ist ja nicht, ob Frau K sich hinter der braunen Holztür objektiv hätte sicher fühlen müssen oder können. Entscheidend ist, ob sie sie sich dahinter subjektiv sicher fühlte
Zumindest fühlte sie sich unter normalen Umständen sicher genug, die Türe einen Spalt offen stehen zu lassen, bevor der Pflegedienst eintraf.

Es gibt zudem keine Vergleichsmöglichkeiten, wie es bei einem anderen Tagesablauf gewesen sein könnte, eben wie an diesem Tage, als sie aus dem Krankenhaus entlassen wurde. Wie sie es gewöhnlich machte und wie sie es dann in Ausnahmesituationen gemacht haben könnte, ist eben nicht vergleichbar.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

01.07.2023 um 18:43
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Herr G. war nicht die letzte Person gewesen, die die Wohnung betreten hat.
Aber die erste, die sie nach Ablieferung von Frau K. wieder verließ. "Um 15.09 Uhr rief der Angeklagte mit seinem Mobiltelefon die Auskunft an und ließ sich mit dem Festnetzanschluss des Pflegedienstes verbinden" und das von der Tiefgarage aus.

Über die nächste Person, die nach dem Angeklagten die Wohnung betrat, ist zu lesen: "Kurz vor 18.30 Uhr traf die Pflegerin Marina ... vom Pflegedienst ... ein." Hierüber liegt ein "Einsatznachweis" vor. Nun erscheint "die Zeugin Silvia die von Marina nach deren Auffinden der Leiche von Frau angerufen und darüber in Kenntnis gesetzt wurde, und kurz nach dieser die Wohnung betrat". Als nächstes ist im Urteil von dem "nach den beiden Pflegerinnen eintreffende Rettungsassistent Jürgen" zu lesen und schließlich "Die gegen 19.00 Uhr am Tatort eingetroffenen Polizeibeamten PHM ... und PHM ... von der PI Bad Wiessee".

Das bedeutet, dass sich bereits binnen einer halben Stunde fünf Personen in der Wohnung befanden.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

02.07.2023 um 08:28
In dem vorderen Haus (Nr. 2) haben Genditzkis damals gewohnt, im hinteren L. Kortüm (Nr. 6):

 20230702 080215
Quelle

Manfred Genditzkis Ehefrau beschreibt in der ARD Doku, dass sie beim Betreten ihrer Wohnung in die Wohnung von LK sehen konnten und ihnen auffiel, dass dort noch Licht brannte, was ungewöhnlich war.
Sie haben ihre Wohnung also über den Laubengang betreten. Nun hat man auch eine Vorstellung davon, wie nah sie tatsächlich beieinander gewohnt haben.

-Es ist unwahrscheinlich, dass MG und seiner Frau beim Nachhausekommen die Polizeifahrzeuge etc. nicht aufgefallen sein sollen.

-Ihnen fiel auf, dass bei LK noch Licht brannte. Es ist daher insgesamt auffällig und ungewöhnlich, dass MG nicht mal eben schnell rüberging, um sich zu vergewissern, ob mit LK alles in Ordnung ist. Er brachte später den Einkaufsbon in die Wohnung, aber nicht den Einkauf. Ob er wohl wusste, dass LK tot war? Er selbst sagte, er habe es nicht einmal geahnt. Dass das gelogen war, dürfte jedem klar sein.
Ob er wohl vom Tod der alten Frau schon wusste, als die beiden nach Hause kamen? Ob er vom Tod wusste, als er zwei unsinnige Nullsekundenanrufe beim Hausarzt absetzte, den Schlüssel außen an die Wohnungstür steckte und das Haus unterirdisch über die Tiefgarage verließ, um sich von der Anlage zu entfernen und bei Edeka in aller Eile drei Dinge einzukaufen, die er nie rüberbrachte?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 11:05
StA. Schönauer beantragt Freispruch und beantragt, den Angeklagten bezüglich der Untersuchungshaft, der Hausdurchsuchung und der Haftzeit finanziell zu entschädigen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner Auslagen seien dem Staat aufzuerlegen.

Nun ist die Verteidigung dran, beginnend mit RA Wittmann.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 11:22
Es gibt ja doch noch Gerichte die an Aufklärung interessiert sind und nicht in erster Linie höchst umstrittene Urteile aufrecht erhalten wollen. Es freut mich total für MG dass er endlich frei ist...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 11:38
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:StA. Schönauer beantragt Freispruch und beantragt, den Angeklagten bezüglich der Untersuchungshaft, der Hausdurchsuchung und der Haftzeit finanziell zu entschädigen.
Was ist denn an Entschädigung zu erwarten? 14,-- € abzgl. Kost und Logis?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 11:59
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Was ist denn an Entschädigung zu erwarten? 14,-- € abzgl. Kost und Logis?
Ein deutlich sechsteiliger Betrag, alleine für die Haftzeit über 300 T€.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 12:01
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:StA. Schönauer beantragt Freispruch und beantragt, den Angeklagten bezüglich der Untersuchungshaft, der Hausdurchsuchung und der Haftzeit finanziell zu entschädigen.
War ja seit dem Sturzgutachten einfach auch nichts anderes mehr zu erwarten. Ein wahrscheinlicher Unfall mit 100%ig passenden DNA-Spuren auf der einen Seite, einem viel zu kleinen geringen Zeitfenster, mit keinerlei Spuren eines Kapitaldelikts und einem Glauben, wie sich das Opfer verhalten hätte oder nicht verhalten haben könnte, da bleibt doch nichts anderes übrig.

Hier nur ein Freispruch aus erwiesener Unschuld noch möglcih - wenn sich das Gericht dazu durchringen kann.


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03.07.2023 um 12:11
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:StA. Schönauer beantragt Freispruch und beantragt, den Angeklagten bezüglich der Untersuchungshaft, der Hausdurchsuchung und der Haftzeit finanziell zu entschädigen.
Danke für deine Info. Ich bin nicht überrascht.

Dieser Mann hat sich, soweit Informationen über den Prozessverlauf nach außen drangen, von Anfang an gewusst, wie die Beweislage einzuordnen ist und auf unnötige "Mätzchen" verzichtet.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 12:20
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:StA. Schönauer beantragt Freispruch und beantragt, den Angeklagten bezüglich der Untersuchungshaft, der Hausdurchsuchung und der Haftzeit finanziell zu entschädigen.
Ich gebe zu, das überrascht mich ein wenig.

Aber andererseits meine ich, und das ist rein laierhaft gesehen, der Mann hat schon so lang gesessen, da rentiert es sich doch gar nicht, ihn nochmal für die Reststrafe einfahren zu lassen. Also empfiehlt der Sta, einen Strich unter den Fall zu machen und das bayerische Staatssäckel wird die Entschädigung locker verschmerzen können.

Dann schaun wir mal, ob die Kammer dem Sta folgt und ihn ebenfalls freispricht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 12:20
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:StA. Schönauer beantragt Freispruch und beantragt, den Angeklagten bezüglich der Untersuchungshaft, der Hausdurchsuchung und der Haftzeit finanziell zu entschädigen.
Wow. Wenn sogar die Staatsanwaltschaft überzeugt wurde, dann kann man zurecht davon ausgehen, dass ein Fehlurteil vorgelegen hat. Es ist schön zu wissen, dass unsere Justiz auch in der Lage ist, Fehler zu korrigieren. Eigentlich könnte doch dann auch jetzt schon das Urteil ergehen, oder?

Wenn beide Parteien (also StA und Verteidigung) auf Freispruch plädieren, muss doch nichts mehr beraten werden.


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03.07.2023 um 12:31
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Wenn beide Parteien (also StA und Verteidigung) auf Freispruch plädieren, muss doch nichts mehr beraten werden.
Das Gericht könnte sich über beide Abträge hinwegsetzen und trotzdem verurteilen. In diesem Fall ist eine solche Variante jedoch nahezu undenkbar, da es sich um eine Wiederaufnahme handelt und dem Plädoyer des Staatsanwalts offenbar zu entnehmen war, dass die Wiedereinführung aufgrund des neuen Beweismittels zurecht erfolgt ist.

Demnach könnte die Kammer eine erneute Verurteilung überhaupt nicht mehr logisch begründen, sie würde sich damit selbst widersprechen, zumal die Privatgutachten offenbar überhaupt keine Angriffsfläche geboten haben.


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Palio ehemaliges Mitglied

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03.07.2023 um 12:35
Es sei ihm vergönnt.

Interessant finde ich, dass das passive Verhalten des Staatsanwaltes hier von einigen schon richtig beobachtet und eingeschätzt wurde. Es war also wohl von Anfang an eine reelle Option, die Anklage in der ursprünglichen Form nicht weiterzuverfolgen.
Zitat von emzemz schrieb:Aber andererseits meine ich, und das ist rein laierhaft gesehen, der Mann hat schon so lang gesessen, da rentiert es sich doch gar nicht, ihn nochmal für die Reststrafe einfahren zu lassen.
Klar. MG hat für den Fall, dass er schuldig ist, eine für das Verbrechen angemessene Strafe abgesessen.


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03.07.2023 um 12:38
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:... und dem Plädoyer des Staatsanwalts offenbar zu entnehmen war, dass die Wiedereinführung aufgrund des neuen Beweismittels zurecht erfolgt ist.
Dafür hast du doch bestimmt eine Quelle, die die Annahme, der Sta hätte von einer zurecht erfolgten Wiederaufnahme gesprochen, bestätigt.


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03.07.2023 um 12:43
Zitat von emzemz schrieb:Dafür hast du doch bestimmt eine Quelle, die die Annahme, der Sta hätte von einer zurecht erfolgten Wiederaufnahme gesprochen, bestätigt.
Laut Focus online von heute 11.54 Uhr sagte StA Schönauer, dass man auf Beweismittel zurückgreifen könne, die es in den vorangegangenen Prozessen nicht gegeben hätte.

Sitze leider gerade am Smartphone und kann keinen Link setzen.


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03.07.2023 um 12:53
@Fridolin31
Da helfe ich gerne aus:
. Der Prozess sei "vor allem ein Sachverständigenprozess" gewesen, sagte Staatsanwalt Schönauer. Und diese hätten auf Erkenntnisse zurückgreifen können, die es in den vergangenen beiden Prozessen noch nicht gegeben habe. Die Wissenschaft habe sich seither sehr weiterentwickelt.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-badewannenmord-manfred-genditzki-1.5992875


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