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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 15:52
[
Die Staatskasse sei verpflichtet, Genditzki dafür zu entschädigen, sagt Staatsanwalt Michael Schönauer. Er finde "die passenden Worte nicht".
Quelle: .
https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-muenchen-freispruch-gefordert-im-badewannen-prozess-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230702-99-261445

Interessant finde ich die Aussage des Staatsanwalts. Warum sollten ihm wohl die Worte fehlen?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 15:57
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Mit einem solchen Freispruch, einem der gemeinhin als Freispruch zweiter Klasse gilt, wollen die Verteidiger sich nicht zufrieden geben. "Es ist absolut nicht gerechtfertigt, irgendeinen Makel noch an Herrn Genditzki hängen zu lassen", sagt Wittmann. Die Vorwürfe seien "Unfug, einfach Unfug". "Er ist unschuldig und das muss meines Erachtens nach in dem Urteil drinstehen."
Und wenn das so nicht im Urteil stehen sollte, dann können die Verteidiger Rick und Wittmann schon mal den nächsten Prozess ins Auge fassen. :troll:

Das hat damals Mollath so versucht, kam aber nicht damit nicht durch, weil er wegen des Freispruchs "zweiter Klasse" als nicht mehr beschwert angesehen wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 16:09
Zitat von emzemz schrieb:Das hat damals Mollath so versucht, kam aber nicht damit nicht durch, weil er wegen des Freispruchs "zweiter Klasse" als nicht mehr beschwert angesehen wurde.
Diesen Fall mit Mollath zu vergleichen ist wohl arg daneben. Die eine Tat war ja für das Gericht nachgewiesen und wurde nur aus rechtlichen Gründen nicht bestraft. Dagegen wurde Mollath gegenüber den anderen ihm angelasteten Taten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Er wollte noch einen Freispruch auch für die 1. Tat aus tatsächlichen Gründen, wobei man bei dieser ersten Tat auch schon sich fragen muss, wie das Gericht darauf gekommen war, dass er seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben will, wenn es die Zeugin nicht befragen konnte. Aber das sind die vielen Rätsel der bayrischen Justiz, aber auch eher nur ein Detail. Wahrscheinlich gab es - wie so in vielen anderen ähnlich gelagerten Fällen - eine tätliche Auseinandersetzung. In welche Stärke, das weiß nur noch Mollath, wäre aber nie ein Grund gewesen ihn so lange wegzusperren.

Aber ich denke, wir sollten mal bis Freitag warten, vielleicht wird es wirklich ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld, die karten stehen dafür jedenfalls nicht schlecht und ei


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 16:12
Zitat von emzemz schrieb:Und wenn das so nicht im Urteil stehen sollte, dann können die Verteidiger Rick und Wittmann schon mal den nächsten Prozess ins Auge fassen. :troll:
Falls da so sein sollte, durfte dieser Prozess allerdings zivilrechtlicher Natur sein, ich habe da vor allem Par. 839 a BGB und Prof. K im Kopf.

Es kann natürlich auch sein, dass MG einfach nur seine Ruhe haben möchte, nachdem er die gesetzlich vorgesehene Entschädigung erhalten hat. Sofern sich das Gericht, woran ich nicht zweifle, inhaltlich den heutigen Plädoyers anschließt und ihn freispricht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 16:20
Zitat von LentoLento schrieb:Diesen Fall mit Mollath zu vergleichen ist wohl arg daneben.
Ich habe keineswegs die beiden Fälle miteinander verglichen, sondern mich leicht ironisch über Freisprüche erster und zweiter Klasse ausgelassen. Wir müssen das nicht vertiefen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 16:56
Zitat von LentoLento schrieb:Bei dem Gutachterergebnis, was wahrscheinlich schon vor dem Start des Verfahrens vorlag, war das abzusehen. Die StA stand auf verlorenem Posten und hat sich dann natürlich nicht mehr groß reingehängt.

Ich erwarte nun ein Fraeispruch aus erwiesener Unschuld, einen eindeutigeren Fall gibt es in Wirklichkeit nicht.
Ja, man kann froh sein, dass es einen Staatsanwalt gibt, der nicht verblendet einen Schuldigen sucht, den es nicht gibt. Man kann hoffen aber auch vermuten, dass diesmal auch das Gericht sich dem anschliessen wird. Freilich kann niemand Herrn Genditzki seine verlorenen Jahre zurückgeben. Das bleibt das Traurige an diesem Fall.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Leider tun sich einige schwer damit sich einzugestehen, dass sie falsch lagen. So stelle ich es mir im Übrigen auch vor, warum es überhaupt zu Fehlurteilen kommt. Jemand legt sich zu früh fest, und selbst wenn es viele Anzeichen gegen eine Täterschaft gibt, dringt das irgendwie nicht mehr so richtig durch, weil man eben so sehr von der Täterschaft überzeugt ist. Empfinde ich hier im Forum auch so. Da würde nie jemand zugeben, dass er falsch lag. Schade eigentlich, Fehler passieren, solche Fehler sollten nicht passieren, aber gut, dass diesem nachgegangen wurde und in diesem Fall die Wahrheit ans Licht kam.

Bei all den Unschuldigen hier auf Allmy, ist das tatsächlich der einzige Fall, von dem ich wirklich überzeugt bin, dass hier damals falsch geurteilt wurde.
Dem schliesse ich mich an.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 17:41
@Miami-weiß
Zitat von emzemz schrieb:Und wenn das so nicht im Urteil stehen sollte, dann können die Verteidiger Rick und Wittmann schon mal den nächsten Prozess ins Auge fassen. :troll:
Findest du das echt noch lustig? Hier geht's um eine lebenslange Haft, die Zerstörung einer Familie und den finanziellen Ruin. Du solltest ein neues Forum eröffnen wo du weiterhin den Blödsinn aus den alten Urteilen zitieren kannst...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 17:47
Nachdem der Staatsanwalt auch Freispruch beantragt hat, stehen die Chancen für MG gut, dass ein Freispruch schon am Freitag oder nächste Woche rechtskräftig werden kann. Denn die StA würde dann ja wohl kaum in Revision gehen. Dass ein Freispruch erfolgen wird, halte ich für nahezu sicher. Immerhin müssten für eine Verurteilung vier der fünf Richter ihn für zweifelsfrei schuldig halten. Ich glaube nicht, dass man bei der Indizienlage und bei dem Antrag des StA als Schöffe noch für schuldig stimmen würde...

Anders als @Lento glaube ich aber nicht, dass das Gericht sagen wird, die Unschuld von MG sei erwiesen. Man kann nur von Wahrscheinlichkeiten sprechen, aber nicht von Sicherheiten. Ich denke aber auch, dass das Gericht nicht so eine Show wie bei Kachelmann abziehen und nicht nachtreten wird.

Für mich klingt die Berichterstattung aber schon so, dass der StA einen Unfall für deutlich wahrscheinlicher hält. Denn wenn er MG für schuldig halten würde, aber es ihm nur noch beweisen könne, würde er wohl kaum sagen, dass er die passenden Worte nicht finde.

@PhilippGeorg
@fassbinder1925
Ist denn der Staatsanwalt auf die Indizien eingegangen, die damals belastend gewertet wurden: Schlüssel, fehlendes Geld, Schmuck, Anrufe,...?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 17:48
Zitat von MisterxxMisterxx schrieb:Findest du das echt noch lustig? Hier geht's um eine lebenslange Haft, die Zerstörung einer Familie und den finanziellen Ruin. Du solltest ein neues Forum eröffnen wo du weiterhin den Blödsinn aus den alten Urteilen zitieren kannst...
danke, ich kann das nicht nachvollziehen, ob das nur deshalb so ist, weil man im Internet anonym ist und so gut wie alles schreiben hat, oder ob es wirklich ein Mangel an Empathie ist. Solange es einen selber nicht betrifft, ist es scheinbar egal, wenn Existenzen völlig willkürlich und unnötigerweise zerstört werden, weil scheinbar mehr gesehen wurde, als tatsächlich war.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 18:03
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Anders als @Lento glaube ich aber nicht, dass das Gericht sagen wird, die Unschuld von MG sei erwiesen. Man kann nur von Wahrscheinlichkeiten sprechen, aber nicht von Sicherheiten. Ich denke aber auch, dass das Gericht nicht so eine Show wie bei Kachelmann abziehen und nicht nachtreten wird.
Was ist den nun "Sicherheit"? Das ist doch nichts anderes als eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit. In Wirklchkeit ist nichts sicher (wrer etwas anderes behauptet, macht sich etwas vor) und trotzdem werden Menschen verurteilt. Und für einen Freispruch aus erwiesener Unschuld dürfen keine höheren Ansprüche als für einen Schuldspruch gelten. Mehr ist in der Realität nicht machbar.

Und bei der Abschätzung der Wahrscheinlichkeit muss man eben die beiden Seiten gegnüber stellen.

Und auf der anderen Seite ein wahrscheinlicher Unfall mit der 100%ig passenden DNA und auf der anderen Seite ein angebliches Tötungsdelikt ohne die geringsten Spuren?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 18:16
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:@PhilippGeorg
@fassbinder1925
Ist denn der Staatsanwalt auf die Indizien eingegangen, die damals belastend gewertet wurden: Schlüssel, fehlendes Geld, Schmuck, Anrufe,...?
Ich würde sagen, sehr wenig. Er hat ziemlich schnell das Gutachten ins Spiel gebracht, da er meinte, dass Indizien und Beweise erst interessant werden, wenn überhaupt ein Verbrechen stattgefunden hat. So zog er das für auffällig befundene Verhalten („Erbschleicher“) von MG heran und meinte, dass es eben nur interessiert wäre, wenn es auffällig ist UND ein Verbrechen stattgefunden hat.

Ansonsten war es sehr „juristisch“ gehalten. Er warf BGH-Beschlüsse zu Beweisführungen an die Wand. Es drehte sich eigentlich alles um das Gutachten und einen Unfall, deshalb haben die dann wohl für ihn keine große Rolle gespielt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 18:23
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich würde sagen, sehr wenig. Er hat ziemlich schnell das Gutachten ins Spiel gebracht, da er meinte, dass Indizien und Beweise erst interessant werden, wenn überhaupt ein Verbrechen stattgefunden hat. So zog er das für auffällig befundene Verhalten („Erbschleicher“) von MG heran und meinte, dass es eben nur interessiert wäre, wenn es auffällig ist UND ein Verbrechen stattgefunden hat.
Letztendlich hat sich der StA sehr einfach aus der Affähre gezogen. So brauch er sich so nicht im Mindesten damit beschäftigen/vorzutragen, ob er noch hinter den teilweise objektiv willkürlichen Beweiswürdigungen von damals steht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 18:27
Zitat von LentoLento schrieb:fassbinder1925 schrieb:
Ich würde sagen, sehr wenig. Er hat ziemlich schnell das Gutachten ins Spiel gebracht, da er meinte, dass Indizien und Beweise erst interessant werden, wenn überhaupt ein Verbrechen stattgefunden hat. So zog er das für auffällig befundene Verhalten („Erbschleicher“) von MG heran und meinte, dass es eben nur interessiert wäre, wenn es auffällig ist UND ein Verbrechen stattgefunden hat.
Letztendlich hat sich der StA sehr einfach aus der Affähre gezogen. So brauch er sich so nicht im Mindesten damit beschäftigen/vorzutragen, ob er noch hinter den teilweise objektiv willkürlichen Beweiswürdigungen von damals steht.
Klar, er hat sich entzogen Klartext zu sprechen bzw. Seine persönliche Meinung dazu zu äußern. Aber das finde ich sogar in Ordnung. Nicht nur, dass er selbst nicht an den damaligen Ermittlungen beteiligt war, er arbeitet noch nichtmal für die selbe Behörde. Wenn dann, sollte ja eher ein Statement der STA München II oder der damaligen Richter und Polizisten folgen.

Sry ist schwierig am Habdy richtig zu zitieren. Vllt können das Mods in Ordnung bringen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 18:32
Zitat von LentoLento schrieb:Was ist den nun "Sicherheit"? Das ist doch nichts anderes als eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit. In Wirklchkeit ist nichts sicher (wrer etwas anderes behauptet, macht sich etwas vor) und trotzdem werden Menschen verurteilt. Und für einen Freispruch aus erwiesener Unschuld dürfen keine höheren Ansprüche als für einen Schuldspruch gelten. Mehr ist in der Realität nicht machbar.
Völlig einverstanden.
Zitat von LentoLento schrieb:Und bei der Abschätzung der Wahrscheinlichkeit muss man eben die beiden Seiten gegnüber stellen.
Genau. Objektiv messbar ist das aber leider nicht. Man kann einzelne Indizien so oder so interpretieren.

Aber, wie gesagt, eigentlich ist das alles nicht wichtig. Freispruch hat zu erfolgen, wenn man eine Tat nicht zweifelsfrei nachweisen kann.


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03.07.2023 um 18:33
Zitat von LentoLento schrieb:So brauch er sich so nicht im Mindesten damit beschäftigen/vorzutragen, ob er noch hinter den teilweise objektiv willkürlichen Beweiswürdigungen von damals steht.
Bei diesem Staatsanwalt gehe ich davon aus, dass er im Gegensatz zu seinem Kollegen schon 2010-2012 keinen erhöhten Belastungswillen gezeigt hätte, auch wenn der Prozessverlauf durch das Gutachten von Herrn Prof K damals natürlich ein anderer war.

Insgesamt hat er sich aber erfreulicherweise recht weit aus dem Fenster gelehnt und deutlich gemacht, dass von mehreren Seiten recht einseitig Richtung Täter und weniger Richtung Tat ermittelt wurde.

Möglicherweise konnte man noch schärfere Formulierungen von ihm deswegen nicht erwarten, da er ansonsten zukünftig in der Kantine recht einsam am Katzentisch sitzen würde und auch mehrere Sprossen auf seiner eigene Karriereleiter abgesägt hätte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 18:41
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Er hat ziemlich schnell das Gutachten ins Spiel gebracht, da er meinte, dass Indizien und Beweise erst interessant werden, wenn überhaupt ein Verbrechen stattgefunden hat. So zog er das für auffällig befundene Verhalten („Erbschleicher“) von MG heran und meinte, dass es eben nur interessiert wäre, wenn es auffällig ist UND ein Verbrechen stattgefunden hat.
Das klingt vernünftig. (Theoretisch hätte man natürlich auch von der anderen Seite herangehen können. Z.B. wenn im Parkhausmord CB so in der Badewanne mit zwei Hämatomen gefunden worden aber sonst alles gleich geblieben wäre, würde mich eine Unfallversion aufgrund der sonstigen sehr starken belastenden Indizien nicht überzeugen. Hier waren die Indizien aber schwach und das Thema Geld scheint sich jetzt zum dritten Mal erledigt zu haben...)


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 18:41
Zitat von LentoLento schrieb:Dann begründe das mal, auf der einen Seite ein wahrscheinlicher Unfall mit 100%ig passenden DNA-Spuren des Opfers, auf der anderen Seite ein reines Phantasiegebilde und recht willkürliche Beweiswürdigungen. Man muss die Möglichkeiten immer in Relation setzen und untersuchen, was für die eine oder andere Seite spricht.

Da bin ich jetzt mal gespannt, wie Du das begründen willst.
Ich fühle mich ganz und gar nicht in der Verpflichtung, meine Vermutung zu begründen.

Du hast deine Meinung, ich hab meine...warten wir einfach die Urteilsbegründung ab.

Ich sage nur so viel dazu, dass ich einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld -im Gegensatz zu dir- nicht sehe.


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03.07.2023 um 20:31
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Das klingt vernünftig. (Theoretisch hätte man natürlich auch von der anderen Seite herangehen können. Z.B. wenn im Parkhausmord CB so in der Badewanne mit zwei Hämatomen gefunden worden aber sonst alles gleich geblieben wäre, würde mich eine Unfallversion aufgrund der sonstigen sehr starken belastenden Indizien nicht überzeugen. Hier waren die Indizien aber schwach und das Thema Geld scheint sich jetzt zum dritten Mal erledigt zu haben...)
Aber selbst im Fall CB hätte man laut der StA BT freisprechen müssen, was ich dann auch nachvollziehen könnte.

Ich habe mich schon immer über dies vorliegende Verfahren gewundert, warum verdammt nochmal hat man nicht das Sturzgutachten an den Anfang gelegt - wie das in den meisten anderen Fällen auch der Fall ist. Dann hätte sich die Justiz viele Prozesstage ersparen können. Vielleicht erhalten wir am Freitag eine Antwort hierauf.


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03.07.2023 um 20:36
Zitat von MisterxxMisterxx schrieb:@Miami-weiß

Zitat von emzemz schrieb:
Und wenn das so nicht im Urteil stehen sollte, dann können die Verteidiger Rick und Wittmann schon mal den nächsten Prozess ins Auge fassen. :troll:

Findest du das echt noch lustig? Hier geht's um eine lebenslange Haft, die Zerstörung einer Familie und den finanziellen Ruin. Du solltest ein neues Forum eröffnen wo du weiterhin den Blödsinn aus den alten Urteilen zitieren kannst...
Jetzt verdreh mal nichts. Es ging nicht um die lebenslange Haft und was du sonst noch so aufzählst, sondern um die Unterscheidung von Freisprüchen erster Klasse und Freisprüchen zweiter Klasse.
Und ich werde bestimmt kein eigenes Forum eröffnen, damit Vielschreiber wie du unter sich bleiben können. :D


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 21:44
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Bei diesem Staatsanwalt gehe ich davon aus, dass er im Gegensatz zu seinem Kollegen schon 2010-2012 keinen erhöhten Belastungswillen gezeigt hätte, auch wenn der Prozessverlauf durch das Gutachten von Herrn Prof K damals natürlich ein anderer war.
Einen vierten Prozess wollte die StA hier ganz sicher nicht, indem sie wiederum eine Verurteilung wegen Mordes beantragt hätte, das Gericht wieder verurteilt hätte, daraufhin der Angeklagte in Revision gegangen wäre, daraufhin evtl. Zurückverweisung an eine andere Kammer erfolgt wäre und ein neuer Prozess stattgefunden hätte. Irgendwann will die Anklagebehörde auch mal die Akten schließen.

So hat die StA mit der Beantragung des Freispruchs dem Gericht hinreichend deutlich gemacht, dass sie bei Freispruch nicht in Revision gehen wird. Das Gericht kann nun ziemlich unbesorgt über eine Reaktion der StA ziemlich kurz mit der Begründung freisprechen, dass es neue Gutachten, erstellt mit neuen Methoden, gegeben habe. die den anderen Strafkammern noch nicht vorgelegen hätten. Mit den gegen den Angeklagten sprechenden Indizien muss sich das Gericht nicht mehr groß befassen.
Alles in allem eine rationelle rechtliche Lösung, und die, die MG bisher für schuldig halten, sind gewiss trotzdem der Meinung, dass er genug bestraft ist.


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