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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 13:06
@Fridolin31
Ich darf mal weiterhelfen
https://www.focus.de/panorama/angeklagter-13-jahre-im-gefaengnis-staatsanwaltschaft-fordert-freispruch-im-badewannen-mord_id_198083661.html
„Hat überhaupt eine Tat stattgefunden?“ - das sei die entscheidende Frage, sagte Schönauer. Und diese Frage sei nun einmal nicht zweifelsfrei mit Ja zu beantworten. Möglich sei laut einem biomechanischen Gutachten, dass die Seniorin, die Genditzki ermordet haben soll, schlicht in die Wanne stürzte, sich den Kopf anschlug und ertrank.

Der Prozess sei „vor allem ein Sachverständigenprozess“ gewesen, sagte Staatsanwalt Schönauer. Und diese hätten auf Erkenntnisse zurückgreifen können, die es in den vergangenen beiden Prozessen noch nicht gegeben habe. Die Wissenschaft habe sich seither sehr weiterentwickelt.
Für mich scheint es, dass Seitens der StA nie der Versuch unternommen wurde, mit einem möglichen Gegengutachten dieses biometrische Gutachten der Verteidigung in Zweifel zu ziehen.

Das bestätigt mich in meiner rein persönlichen Einschätzung, die StA wollte den Prozess vom Tisch haben.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 13:10
Nun war auch RAin Rick dran, brachte jedoch keine nennenswerten Neuigkeiten.
Sie sorgte vor gegen etwaige weitere Verdachtsmomente und brachte die auffindenden Pflegerinnen in Verdacht.

Zum letzten Wort sprach dann endlich auch MG:

1. Er danke seiner Frau, die so lange zu ihm gehalten habe.
2. Er danke seinen Rechtsanwälten und insbesondere Frau RA Rick. Diese sei eine ganz tolle Frau.
3. Danke auch all seinen Unterstützern, aber auch der Kammer, die sich - erstmalig - auch einmal für die Wahrheit interessiert hätte
4. "Ach ja, und: Ich bin unschuldig!"

Nächster Termin ist dann

Freitag, 07.07.2023 um 10: Uhr
Urteilsverkündung


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 13:22
Zitat von PalioPalio schrieb:Interessant finde ich, dass das passive Verhalten des Staatsanwaltes hier von einigen schon richtig beobachtet und eingeschätzt wurde. Es war also wohl von Anfang an eine reelle Option, die Anklage in der ursprünglichen Form nicht weiterzuverfolgen.
Bei dem Gutachterergebnis, was wahrscheinlich schon vor dem Start des Verfahrens vorlag, war das abzusehen. Die StA stand auf verlorenem Posten und hat sich dann natürlich nicht mehr groß reingehängt.

Ich erwarte nun ein Fraeispruch aus erwiesener Unschuld, einen eindeutigeren Fall gibt es in Wirklichkeit nicht.


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03.07.2023 um 13:36
Zitat von emzemz schrieb:Aber andererseits meine ich, und das ist rein laierhaft gesehen, der Mann hat schon so lang gesessen, da rentiert es sich doch gar nicht, ihn nochmal für die Reststrafe einfahren zu lassen. Also empfiehlt der Sta, einen Strich unter den Fall zu machen und das bayerische Staatssäckel wird die Entschädigung locker verschmerzen können.
Das kann ich mir, auch als Laie, ja nun gar nicht vorstellen. Hier geht es um eine Mordanklage. Da kann es doch keine Rolle spielen, dass MG schon über 13 Jahre oder wie viel auch immer gesessen hat. Hier gibt es nur lebenslänglich oder Freispruch.
Zitat von emzemz schrieb:Das bestätigt mich in meiner rein persönlichen Einschätzung, die StA wollte den Prozess vom Tisch haben.
Genauso unwahrscheinlich... Es hätte doch erst gar nicht zu einer 3. Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommen müssen. Der Staatsanwalt hat wohl eher bemerkt, in welche Richtung das Gericht tendiert. Das MG einfach nicht aufgrund der dünnen Indizienlage hätte verurteilt werden dürfen scheint für dich immer noch absolut ausgeschlossen zu sein.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 13:47
Zitat von MisterxxMisterxx schrieb:Das kann ich mir, auch als Laie, ja nun gar nicht vorstellen. Hier geht es um eine Mordanklage. Da kann es doch keine Rolle spielen, dass MG schon über 13 Jahre oder wie viel auch immer gesessen hat. Hier gibt es nur lebenslänglich oder Freispruch.
Danke, ein Freispruch besagt nämlich, dass jemand UNSCHULDIG ist. Als ob man das einfach nur vom Tisch haben möchte.

Leider tun sich einige schwer damit sich einzugestehen, dass sie falsch lagen. So stelle ich es mir im Übrigen auch vor, warum es überhaupt zu Fehlurteilen kommt. Jemand legt sich zu früh fest, und selbst wenn es viele Anzeichen gegen eine Täterschaft gibt, dringt das irgendwie nicht mehr so richtig durch, weil man eben so sehr von der Täterschaft überzeugt ist. Empfinde ich hier im Forum auch so. Da würde nie jemand zugeben, dass er falsch lag. Schade eigentlich, Fehler passieren, solche Fehler sollten nicht passieren, aber gut, dass diesem nachgegangen wurde und in diesem Fall die Wahrheit ans Licht kam.

Bei all den Unschuldigen hier auf Allmy, ist das tatsächlich der einzige Fall, von dem ich wirklich überzeugt bin, dass hier damals falsch geurteilt wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 14:19
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Nun war auch RAin Rick dran, brachte jedoch keine nennenswerten Neuigkeiten.
Sie sorgte vor gegen etwaige weitere Verdachtsmomente und brachte die auffindenden Pflegerinnen in Verdacht.
Der Verdacht gegen die Pflegerinnen wurde auch hier schon versucht vorzubringen.
Sollte sich Frau Rick ihrer Sache doch nicht so sicher sein, dass sie es für notwendig erachtet, dem Gericht zwei andere Tatverdächtige präsentieren zu müssen?
Das finde ich übel, denn so kann man den beiden Frauen das berufliche Leben versauen.
Zitat von LentoLento schrieb:Ich erwarte nun ein Fraeispruch aus erwiesener Unschuld, einen eindeutigeren Fall gibt es in Wirklichkeit nicht.
Da denke ich mal, werden deine Erwartungen nicht erfüllt werden.
Zitat von MisterxxMisterxx schrieb:Das MG einfach nicht aufgrund der dünnen Indizienlage hätte verurteilt werden dürfen scheint für dich immer noch absolut ausgeschlossen zu sein.
Stimmt. Die damalige Indizienlage war m. E. eben nicht als dünn anzusehen.
Die jetzige Indizienlage wird deshalb auch nur für ein in dubio reichen.
Zitat von MisterxxMisterxx schrieb:Hier geht es um eine Mordanklage. ... Hier gibt es nur lebenslänglich oder Freispruch.
Blödsinn, auch bei einer Anklage wegen Mordes kann am Schluss immer noch Totschlag rauskommen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 14:46
Zitat von emzemz schrieb:Blödsinn, auch bei einer Anklage wegen Mordes kann am Schluss immer noch Totschlag rauskommen.
Na auf die Erklärung der Staatsanwaltschaft wie LK nach einem Totschlag in die Badewanne gekommen ist wäre ich gespannt gewesen.


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03.07.2023 um 14:56
Zitat von emzemz schrieb:Sollte sich Frau Rick ihrer Sache doch nicht so sicher sein, dass sie es für notwendig erachtet, dem Gericht zwei andere Tatverdächtige präsentieren zu müssen?
Sie wollte das Konzept ihres Plädoyers sicher nicht mehr ändern, nachdem der StA Freispruch beantragt hatte, sondern nochmal die Versäumnisse bei den Ermittlungen vollständig darstellen.

Da Frau Rick ja von einem Unfallgeschehen ausgeht, wird sich dieser "Verdacht" auch eher auf mögliche verschwundene Gegenstände beziehen, um ein potentielles Mordmotiv von MG auszuhebeln als auf eine durch Dritte ausgeübte Gewalttat.

MG ist damals ja bei der Beurteilung einzelner Indizien auch nicht geschont worden. Nach dem Gutachten von Prof.K war sein Schicksal besiegelt. Entlastende Indizien wurden als belanglos abgetan.
Zitat von emzemz schrieb:auch bei einer Anklage wegen Mordes kann am Schluss immer noch Totschlag rauskommen.
Vollkommen richtig. War aber 2010-2012 offenbar kein Thema. Statt dessen wurde zwecks Feststellung eines Mordmerkmals ein Tatgeschehen auf Doku-Soap-Niveau konstruiert, nachdem das aus Sicht der StA naheliegende Motiv nicht nachzuweisen war.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 15:10
Zitat von MisterxxMisterxx schrieb:Na auf die Erklärung der Staatsanwaltschaft wie LK nach einem Totschlag in die Badewanne gekommen ist wäre ich gespannt gewesen.
Für einen Mord braucht es Mordmerkmale und keine Schilderung eines Tatablaufs.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:emz schrieb:
Sollte sich Frau Rick ihrer Sache doch nicht so sicher sein, dass sie es für notwendig erachtet, dem Gericht zwei andere Tatverdächtige präsentieren zu müssen?

Sie wollte das Konzept ihres Plädoyers sicher nicht mehr ändern, nachdem der StA Freispruch beantragt hatte, sondern nochmal die Versäumnisse bei den Ermittlungen vollständig darstellen.
Welche Versäumnisse siehst du denn hier? Ich habe hier anhand des zweiten Urteils den Ablauf des Tattages in Bezug auf die beiden Pflegekräfte zusammengefasst.
Zitat von emzemz schrieb:Über die nächste Person, die nach dem Angeklagten die Wohnung betrat, ist zu lesen: "Kurz vor 18.30 Uhr traf die Pflegerin Marina ... vom Pflegedienst ... ein." Hierüber liegt ein "Einsatznachweis" vor. Nun erscheint "die Zeugin Silvia die von Marina nach deren Auffinden der Leiche von Frau angerufen und darüber in Kenntnis gesetzt wurde, und kurz nach dieser die Wohnung betrat". Als nächstes ist im Urteil von dem "nach den beiden Pflegerinnen eintreffende Rettungsassistent Jürgen" zu lesen und schließlich "Die gegen 19.00 Uhr am Tatort eingetroffenen Polizeibeamten PHM ... und PHM ... von der PI Bad Wiessee".

Das bedeutet, dass sich bereits binnen einer halben Stunde fünf Personen in der Wohnung befanden.



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03.07.2023 um 15:14
Zitat von emzemz schrieb:Über die nächste Person, die nach dem Angeklagten die Wohnung betrat, ist zu lesen: "Kurz vor 18.30 Uhr traf die Pflegerin Marina ... vom Pflegedienst ... ein." Hierüber liegt ein "Einsatznachweis" vor. Nun erscheint "die Zeugin Silvia die von Marina nach deren Auffinden der Leiche von Frau angerufen und darüber in Kenntnis gesetzt wurde, und kurz nach dieser die Wohnung betrat". Als nächstes ist im Urteil von dem "nach den beiden Pflegerinnen eintreffende Rettungsassistent Jürgen" zu lesen und schließlich "Die gegen 19.00 Uhr am Tatort eingetroffenen Polizeibeamten PHM ... und PHM ... von der PI Bad Wiessee".

Das bedeutet, dass sich bereits binnen einer halben Stunde fünf Personen in der Wohnung befanden.
in 11 Minuten soll Herr G. Frau K niedergeschlagen haben, sowie den Hausarzt zweimal angerufen haben. Das Schlafzimmer präpariert, so dass es aussah, als hätte sie zuvor einen Mittagschlaf gehalten, danach hat er sie den engen Flur entlang getragen, ohne etwas umzuschmeissen oder andere Spuren zu verursachen ins Badezimmer getragen. Er ließ Wasser in die Badewanne, ertränkte Frau K. Präpariere das Badezimmer.

Was soll man also deiner Meinung nach in einer halben Stunde nicht schaffen? Kannst du das bitte einmal ausführen?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 15:22
Zitat von emzemz schrieb:Für einen Mord braucht es Mordmerkmale und keine Schilderung eines Tatablaufs.
Dann erklär doch mal wie LK durch Totschlag gestorben ist und in der Badewanne gelandet ist. Wie soll das denn gehen ohne dass das Mordmerkmal vertuschen einer Straftat vorliegt. Totschlag ist in diesem Fall doch nahezu auszuschließen.


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03.07.2023 um 15:22
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Was soll man also deiner Meinung nach in einer halben Stunde nicht schaffen? Kannst du das bitte einmal ausführen?
Binnen dieser Zeit sind drei weitere Personen eingetroffen, deren Erscheinen zeitlich nicht abzuschätzen war.
Marina hat nach Auffinden der Toten die Kollegin, den Sanitäter und die Polizei angerufen.


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03.07.2023 um 15:24
Zitat von emzemz schrieb:PhilippGeorg schrieb:
Nun war auch RAin Rick dran, brachte jedoch keine nennenswerten Neuigkeiten.
Sie sorgte vor gegen etwaige weitere Verdachtsmomente und brachte die auffindenden Pflegerinnen in Verdacht.
Der Verdacht gegen die Pflegerinnen wurde auch hier schon versucht vorzubringen.
Sollte sich Frau Rick ihrer Sache doch nicht so sicher sein, dass sie es für notwendig erachtet, dem Gericht zwei andere Tatverdächtige präsentieren zu müssen?
Das finde ich übel, denn so kann man den beiden Frauen das berufliche Leben versauen.
Wobei ich ihre Argumente schon interessiert fand. Es ist wirklich seltsam, dass man nicht auf die Idee kommt, die Frau aus dem Wasser zu ziehen und eine Kollegin anruft. Auch dass sie ja wohl so geweint haben muss in ihrer Zeugenvernehmung, was ja hier auch ein Beobachter geschildert hat, obwohl sie wahrscheinlich schon genug Leute sterben hat sehen. Ich glaube nicht, dass die sich irgendwas zu Schulden kommen lassen haben, aber gerade wenn man so eine sensible Seele ist und unter Schock steht, möchte man doch meinen, dass man es nicht unbedingt wahrhaben will, dass wirklich nichts zu machen ist.

Verstehe aber auch nicht, warum man das nicht spontan weggelassen hat. Denn die neue Aussage, hat ja nichts mit Ermittlungspannen zu tun und Sympathiepunkte sammelt man so wohl nicht.


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03.07.2023 um 15:24
Zitat von LentoLento schrieb:Ich erwarte nun ein Fraeispruch aus erwiesener Unschuld, einen eindeutigeren Fall gibt es in Wirklichkeit nicht.
Das wird eher ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Da es darauf aber nicht ankommt, außer vielleicht für Herrn Genditzki, ist es letztendlich auch völlig egal.
„Hat überhaupt eine Tat stattgefunden?“ - das sei die entscheidende Frage, sagte Schönauer.
Diese Frage wird abschließend nicht zu beantworten sein.
Zitat von emzemz schrieb:Da denke ich mal, werden deine Erwartungen nicht erfüllt werden.
Das denke ich auch.


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03.07.2023 um 15:25
Zitat von emzemz schrieb:Binnen dieser Zeit sind drei weitere Personen eingetroffen, deren Erscheinen zeitlich nicht abzuschätzen war.
Marina hat nach Auffinden der Toten die Kollegin, den Sanitäter und die Polizei angerufen.
also wenn ich das Urteil richtig interpretiere ist in 11 Minuten sogar sehr viel machbar. Dann reichen für weniger Ausführungen wahrscheinlich schon weniger als 5 Minuten aus.


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03.07.2023 um 15:27
Zitat von emzemz schrieb:Welche Versäumnisse siehst du denn hier?
In diesem Zusammenhang:

Eine genaue Überprüfung, wie lange die Pflegekraft bzw. Pflegekräfte sich vor Eintreffen der Sanitäter alleine in der Wohnung aufhielten einschließlich Kontrolle der Fahrtstrecke.
Das hatten wir hier ja schon einmal anlässlich der Zeugenvernehmung der Kommissarin angesprochen.


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03.07.2023 um 15:41
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wobei ich ihre Argumente schon interessiert fand. Es ist wirklich seltsam, dass man nicht auf die Idee kommt, die Frau aus dem Wasser zu ziehen und eine Kollegin anruft.
Und noch interessanter wird es, wenn das auch die Kollegin, der Sanitäter und noch nicht mal die Polizei versucht, sie rauszuziehen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Auch dass sie ja wohl so geweint haben muss in ihrer Zeugenvernehmung, was ja hier auch ein Beobachter geschildert hat, obwohl sie wahrscheinlich schon genug Leute sterben hat sehen.
Wieso sollte eine Pflegerin, die die Medikamenteneinnahme kontrolliert und einem Pflegebedürftigen im heimischen Umfeld zur Hand geht, denn überhaupt schon mal Leute sterben gesehen haben?


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03.07.2023 um 15:44
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das wird eher ein Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Dann begründe das mal, auf der einen Seite ein wahrscheinlicher Unfall mit 100%ig passenden DNA-Spuren des Opfers, auf der anderen Seite ein reines Phantasiegebilde und recht willkürliche Beweiswürdigungen. Man muss die Möglichkeiten immer in Relation setzen und untersuchen, was für die eine oder andere Seite spricht.

Da bin ich jetzt mal gespannt, wie Du das begründen willst.

Ähnliche tatsache

Die DNA-Spuren hätten in Wirklichkeit schon immer die Justiz zweifeln lassen müssen, dass es überhaupt ein Tötungsdelikt war. Das Opfer mied die Wanne laut Zeugenaussgen. Und just am Todestag ist gerade die DNA an den unfallrelvanten Stellen zu finden. Die Gerichte hatten vermieden, sich in Wirklichkeit mit diesen DNA-Spuren ausreichend auseinanderzusetzen. Hätten sie es wirklich getan, dann wäre G wahrscheinlich nie verurteilt worden.


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03.07.2023 um 15:46
Zitat von LentoLento schrieb:Dann begründe das mal, auf der einen Seite ein wahrscheinlicher Unfall mit 100%ig passender DNA-Spuren des Opfers, auf der anderewn Seite ein reines Phantasiegebilde und recht willkürliche Beweiswürdigungen.
so wie sich der Staatsanwalt geäußert hat, gehe ich auch von einem Freispruch aus. Laut dem neuen Gutachten, ist ein Unfallgeschehen nicht mehr auszuschließen, was zuvor eben, aufgrund der damaligen Technik, so noch nicht feststellbar gewesen ist. Daher wüsste ich jetzt nicht, warum er nur aufgrund von Mangel an Beweisen freigesprochen werden sollte, wenn das neue Gutachten doch besagt, es sei ein Unfall gewesen. So wie das alte Gutachten eben einen Unfall ausgeschlossen hatte.


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03.07.2023 um 15:48
Nun sind auch Zusammenfassungen der Plädoyers der Verteidigung online nachlesbar:
Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Der Tag seiner Verhaftung sei für Genditzki der "Tag seiner persönlichen Zeitenwende" gewesen, sagt sein Anwalt Klaus Wittmann in seinem Schlussplädoyer und fordert - ebenso wie seine Kollegin Regina Rick - Freispruch wegen erwiesener Unschuld und nicht etwa nur, weil gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.

Mit einem solchen Freispruch, einem der gemeinhin als Freispruch zweiter Klasse gilt, wollen die Verteidiger sich nicht zufrieden geben. "Es ist absolut nicht gerechtfertigt, irgendeinen Makel noch an Herrn Genditzki hängen zu lassen", sagt Wittmann. Die Vorwürfe seien "Unfug, einfach Unfug". "Er ist unschuldig und das muss meines Erachtens nach in dem Urteil drinstehen."

Anwältin Rick fügt hinzu: "Man hat jemanden verurteilt, gegen den nichts vorlag und hat damit eine Realität geschaffen, die es nie gab." Sie kritisierte die Ermittlungsbehörden von damals scharf: "Die Anklage, die war nicht nur bösartig, sondern auch schlampig."
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-muenchen-freispruch-gefordert-im-badewannen-prozess-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230702-99-261445

Meiner Ansicht nach ein absolut berechtigtes Anliegen der Verteidigung.


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