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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 22:10
Ich muss sagen der Antrag des Staatsanwaltes hat mich schon ein wenig schockiert. Alleine schon die Anrufe beim Arzt stellen ein starkes Schuldindiz dar, das man nicht so einfach wegdiskutieren kann. Insbesondere auch nicht durch irgendwelche neuen Möglichkeiten. Man kann doch im Prinzip immer Möglichkeiten finden, wie etwas anders abgelaufen hätte sein können. Jemand wurde ein Stock auf den Kopf geschlagen oder er ist auf den Stock drauf gefallen. Ich hoffe sehr - gerade auch im Sinne des Schutzes der älteren Bevölkerung - dass sich das Gericht nicht von dem Antrag der Staatsanwaltschaft beeinflussen lassen wird.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.07.2023 um 22:35
Zitat von emzemz schrieb:Und wenn das so nicht im Urteil stehen sollte, dann können die Verteidiger Rick und Wittmann schon mal den nächsten Prozess ins Auge fassen
Seit dem Fall Mollath wissen wir allerdings, dass die Revision eines Angeklagten gegen einen Freispruch grundsätzlich nicht möglich ist. Der 1. Strafsenat des BGH (1 StR 56/15) hatte damals Mollaths Revision gegen seinen Freispruch als unzulässig verworfen. Das Gericht hat klargestellt, dass ein Angeklagter eine Entscheidung nur dann anfechten kann, wenn er durch sie beschwert ist. Beschwer ist üblicherweise eine Verurteilung. Ein Freispruch aus anderen Gründen, weil dem Angeklagten also die Urteilsgründe nicht passen, ist durch die Revision nicht angreifbar.

Lautet also der Urteilstenor auf Freispruch und steht in den Urteilsgründen, dass der Freispruch deshalb erfolgte, weil das Gericht nicht hinreichend von der Schuld des Angeklagten überzeugt war (sog. Freispruch 2. Klasse = „aus Mangel an Beweisen“), kann der Angeklagte dagegen nicht in Revision gehen mit dem Anliegen, eine Urteilsbegründung zu erreichen, wonach der Freispruch aus erwiesener Unschuld (sog. Freispruch 1. Klasse) erfolgte.

Wie schon mal gesagt: Im Urteilstenor steht lediglich, dass der Angeklagte freigesprochen ist. Und das ist für die Rechtswirkungen maßgebend, zB Haftentschädigung, Behandlung des Freigesprochenen in den Medien als unschuldig. Die Gründe, warum eigentlich freigesprochen wurde, interessieren dann nur noch wenige.

Dass nicht jeder prozessual richtige Freispruch der materiellen Rechtslage entspricht, dass also auch mal ein Schuldiger freigesprochen wird, ist ebenfalls bekannt, wird aber natürlich richtigerweise vom Rechtsstaat in Kauf genommen, der lieber materiell Schuldige laufenlässt als materiell Unschuldige zu verurteilen.


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03.07.2023 um 22:54
Zitat von whoeverwhoever schrieb:Ich hoffe sehr - gerade auch im Sinne des Schutzes der älteren Bevölkerung - dass sich das Gericht nicht von dem Antrag der Staatsanwaltschaft beeinflussen lassen wird.
Das Gericht wird sich vor allem vom Ergebnis der Beweisaufnahme beeinflussen lassen und das wurde vom Staatsanwalt unter korrekter Gewichtung der erhobenen Beweise zutreffend zusammengefasst.


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04.07.2023 um 00:47
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das Gericht wird sich vor allem vom Ergebnis der Beweisaufnahme beeinflussen lassen und das wurde vom Staatsanwalt unter korrekter Gewichtung der erhobenen Beweise zutreffend zusammengefasst.
Das Gericht wird sich am Ende also von dem leiten lassen, was der StA zusammengefasst hat. Sehe ich, in diesem speziellen Fall, auch so. Der StA hat als Signal zusammengefasst: WIR gehen nicht in Revision, egal, was IHR macht.

Und das ist ja schon mal eine Ansage bzw. Beruhigung fürs Gericht.


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04.07.2023 um 01:05
Und wenn jetzt noch jemand kommt mit dem Statement, dass bei der StA nur blutrünstige psychisch gestörte Gestalten rumsitzen, die nichts anderes im Sinn haben als möglichst viele Leute in die JVAen zu kriegen: Ist nicht der Fall. Und im Fall Genditzki einen möglicherweise vierten Prozess zu riskieren will mE kein vernünftiger Staatsanwalt. Derlei ist ja auch wieder Arbeit und terminfressend für die StA. Dreimal Neuauflage eines Prozesses, wie etwa im Fall Monika Weimar, reicht irgendwann für alle Beteiligten als abschreckendes Beispiel.

Insofern: Schlusstrich unter den Fall Genditzki durch Freispruch aus Mangel an Beweisen mit deutlicher Betonung der neuen mit neuen Methoden erstellten Supergutachten (unter weitgehendem Verschweigen aller belastenden Indizien) wäre schon eine irgendwie allseits befriedigende Lösung.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.07.2023 um 01:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:wäre schon eine irgendwie allseits befriedigende Lösung.

Ein Freispruch wäre ein wirklicher Justizirrtum.



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04.07.2023 um 01:18
@Andante

Muss schon sagen, Du unterstellst den Gerichten und der StA schon recht viel, ich würde sagen, von Rechtsstaatlichkeit bleibt da nichts mehr übrig. Bananenrepublik Deutschland?

Dem Staat wird es jedenfalls ne Menge Geld kosten, das G zum Zeitpunkt der Festnahme eine Festeinstellung von etwa 3000€ monatlich hatte. Da kommt dann einiges zusammen, außerdem muss der verloren gegangen Rentenanspruch ausgeglichen werden. Ohne Rentenanspruch sind das dann schon fast 900.000€ (inkl. 75€ Haftentschädigung/Tag). Und die Aufwendungen, welche durch Spenden für die Gutachten etc. eingesammelt wurden, wird der Staat zum Großteil (soweit erforderlich gewesen) auch ersetzen müssen. Das fließt dann zu den entsprechenden Unterstützergruppen zurück.

Und sorry, jetzt hier mit einem 4. Verfahren zu kommen. Bei den wenigsten Verfahren ist eine Revision begründet. Hier war von Anfang an der Wurm drin, daher war schon eine erfolgreich. Das hier als Regel anzusehen, ist natürlich Nonsens.


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04.07.2023 um 01:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ein Freispruch wäre ein wirklicher Justizirrtum.
Es wäre dann nicht der erste, wie wir etwa am Fall Frederike von Möhlmann irgendwann vermutlich sehen werden.

Materielle und prozessuale Rechtslage sind, nicht nur im Strafprozess, aber nicht immer deckungsgleich. Menschen verbinden mit Recht und Gerechtigkeit allermeistens die materielle Rechtslage, also die Frage, wer wirklich an was schuld war.

Die Prozessordnungen legen aber für Gerichte verbindlich nun mal fest, wann was als bewiesen zu gelten hat, wer an was schuld war. Und auch Prozessordnungen sind Recht und Gerechtigkeit, auch wenn das momentan für einige merkwürdig erscheint.
Zitat von LentoLento schrieb:Dem Staat wird es jedenfalls ne Menge Geld kosten, das G zum Zeitpunkt der Festnahme eine Festeinstellung von etwa 3000€ monatlich hatte. Da kommt dann einiges zusammen, außerdem muss der verloren gegangen Rentenanspruch ausgeglichen werden. Ohne Rentenanspruch sind das dann schon fast 900.000€ (inkl. 75€ Haftentschädigung/Tag). Und die Aufwendungen, welche durch Spenden für die Gutachten etc. eingesammelt wurden, wird der Staat zum Großteil (soweit erforderlich gewesen) auch ersetzen müssen. Das fließt dann zu den entsprechenden Unterstützergruppen zurück.
Ich glaube kaum, dass sich StA und Gericht von solchen finanziellen Erwägungen beeinflussen lassen. Und das ist auch richtig so. Wenn jemand nur deshalb zigmal verurteilt wird, weil er ansonsten Haftentschädigung und weiteren Schadensersatz bekäme, würde das auch meine Überzeugung vom Rechtsstaat BRD sehr beeinflussen.


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04.07.2023 um 01:47
@Andante

Nein, das meinte ich nicht. Bei Deinen Beiträgen habe ich den Eindruck, dass Du mögichst keine umfassende Begründung des Gerichts mehr lesen/hören willst. Warum eigentlich? Meinst Du vielleicht, dass diejenigen, die an Gs Schuld glauben auch weiter daran glauben können sollen und umgekehrt? Das liest man aus Deinen Beiträgen jedenfalls deutlich heraus und kann ich bzgl. Deiner (früheren) Haltung natürlich auch durchaus verstehen. Aber genau das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.

Die Reihenfolge, in der das Gericht vorgegangen ist, sieht ja nicht danach aus, denn dann hätte es besser das Gutachten an den Anfang gestellt. Aber etwas ist ja auch von der Verhandlung durchgesickert, die braune Tür ist nun doch in der Verhandlung thematisiert worden. Dahingehend war nicht nachgehakt worden, als eine Zeugin von steckenden Schlüsseln sprach (wie @kegelschnitt berichtete) und damit ist schon erkennbar, dass das Gericht (wahrscheinlich durch die Einbeziehung der baulichen Gegebenheiten) nun anders als damals sieht.

Natürlich kann diese Reihenfolge auch andere Gründe haben, ehe ich darüber spekuliere, sollte man einfach bis Freitag warten.


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04.07.2023 um 10:16
Zitat von LentoLento schrieb:Deinen Beiträgen habe ich den Eindruck, dass Du mögichst keine umfassende Begründung des Gerichts mehr lesen/hören willst
Es kommt nicht darauf an, was ich hören oder lesen möchte. Es kommt darauf an, welche (strategischen) Überlegungen das Gericht anstellt. Und da kann es schon sein, dass das Gericht, wenn es freisprechen möchte, eben recht froh ist, dass es ein freisprechendes Urteil nicht „revisionssicher“ machen muss, was die StA betrifft, und sich daher ziemlich kurz fassen könnte. Unnötige Arbeit muss man sich schließlich als Richter bei der Urteilsbegründung nicht machen, indem man gründlich die MG belastenden Indizien eingeht und diese alle zu entkräften bzw. mit plausiblen Erklärungen (auf die MG selber womöglich gar nicht gekommen wäre) zu versehen versucht, obwohl die StA selber darauf nicht länger „beharrt“.
Zitat von LentoLento schrieb:Meinst Du vielleicht, dass diejenigen, die an Gs Schuld glauben auch weiter daran glauben können sollen und umgekehrt?
Das kann jeder ja persönlich halten wie er will. Die hier ausführlich diskutierten und MG belastenden Indizien würden durch einen Freispruch jedenfalls nicht einfach so verschwinden. Wenn aber das Gericht am Ende im Rahmen der Gesamtwürdigung keine hinreichende Überzeugung von MGs Schuld gewinnen kann, ist es halt so und allseits zu akzeptieren.


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Palio ehemaliges Mitglied

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04.07.2023 um 10:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das kann jeder ja persönlich halten wie er will. Die hier ausführlich diskutierten und MG belastenden Indizien würden durch einen Freispruch jedenfalls nicht einfach so verschwinden.
So ist es. Der Sachverhalt ist in beide Richtungen denkfehlerfrei interpretierbar. MG wurde zweimal verurteilt, einmal wird er voraussichtlich freigesprochen werden. Es steht jedem frei, die Version für einen Justizirrtum oder auch für taktische Prozessführung zu halten, die einen persönlich nicht überzeugt. Denkverbote gibt's da nicht.
Ich halte Herrn Genditzki unverändert für verantwortlich für den Tod der Frau und das Verschwinden ihres Geldes und das wird sich auch nicht ändern. Einen Beweis seiner Unschuld gibt es durch den simulierten Sturz nicht. Lediglich der Unfall-Ausschlussbeweis mit der zwingenden Konsequenz eines Gewaltverbrechens ist nun nicht mehr zu führen. Man kann ihm die Tat nicht ausreichend nachweisen. Das ist alles.
Aber ich gönne dem Mann das Leben in Freiheit mit seiner Familie und am Ende auch die besseren Startchancen mit Finanzspritze vom Staat.


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04.07.2023 um 13:37
Zitat von whoeverwhoever schrieb:Ich muss sagen der Antrag des Staatsanwaltes hat mich schon ein wenig schockiert. Alleine schon die Anrufe beim Arzt stellen ein starkes Schuldindiz dar, das man nicht so einfach wegdiskutieren kann. Insbesondere auch nicht durch irgendwelche neuen Möglichkeiten. Man kann doch im Prinzip immer Möglichkeiten finden, wie etwas anders abgelaufen hätte sein können. Jemand wurde ein Stock auf den Kopf geschlagen oder er ist auf den Stock drauf gefallen. Ich hoffe sehr - gerade auch im Sinne des Schutzes der älteren Bevölkerung - dass sich das Gericht nicht von dem Antrag der Staatsanwaltschaft beeinflussen lassen wird.
wegen 2 aufeinander folgenden Anrufen sollte deiner Meinung nach jemand lebenslang eingesperrt werden. Ist das wirklich dein Ernst?
Das erste Gutachten wurde ja durch das neuere ersetzt, was scheinbar soweit für das Gericht und die Staatsanwaltschaft überzeugend war, dass es sich durchaus um einen Unfall handeln könnte. Aus welcher Grundlage heraus sollte deiner Meinung nach Herr G. weiterhin ins Gefängnis gesperrt werden?
Und noch eine Frage am Rande, wärst du mit dem Ergebnis zufrieden, wenn du anstelle des Herrn G. betroffen wärst? Wärst du tatsächlich mit dem Urteil und allem anderen einverstanden gewesen, oder ist das nur bei anderen soweit in Ordnung? Das interessiert mich wirklich bei denen, die keinerlei Zweifel an der Schuld des Herrn G. hegen. Meine Vermutung ist allerdings diese, dass, wenn es um einen selber oder um eine nahestehende Person geht, die Sicht plötzlich eine ganz andere wäre. Ich möchte unter den gegebenen Umständen, fast alles nur Annahmen, keinerlei Beweise, keinerlei Motiv, selbst das erste Gutachten wurde nachträglich geändert, ungern lebenslang ins Gefängnis gesperrt werden.


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04.07.2023 um 13:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:nd wenn jetzt noch jemand kommt mit dem Statement, dass bei der StA nur blutrünstige psychisch gestörte Gestalten rumsitzen, die nichts anderes im Sinn haben als möglichst viele Leute in die JVAen zu kriegen: Ist nicht der Fall. Und im Fall Genditzki einen möglicherweise vierten Prozess zu riskieren will mE kein vernünftiger Staatsanwalt. Derlei ist ja auch wieder Arbeit und terminfressend für die StA. Dreimal Neuauflage eines Prozesses, wie etwa im Fall Monika Weimar, reicht irgendwann für alle Beteiligten als abschreckendes Beispiel.
bei der Staatsanwaltschaft sitzen weder lediglich nur Monster, genauso wenig sitzen dort aber auch nur Engel die gen Himmel fliegen, und es mit allem nur gut meinen und nur an der reinen Wahrheit interessiert sind. Dort sitzen Menschen, die ebenfalls durch äußere Einflüsse beeinflussbar sein können. Der eine mehr, der andere weniger, aber ja, sowas passiert, bei allen Menschen, ganz unabhängig des Berufszweigs.


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04.07.2023 um 14:19
Zitat von PalioPalio schrieb:Einen Beweis seiner Unschuld gibt es durch den simulierten Sturz nicht. Lediglich der Unfall-Ausschlussbeweis mit der zwingenden Konsequenz eines Gewaltverbrechens ist nun nicht mehr zu führen. Man kann ihm die Tat nicht ausreichend nachweisen
So hat es sinngemäß auch der StA formuliert.
“Hat überhaupt eine Tat stattgefunden?" – das sei die entscheidende Frage, sagt Schönauer. Und diese Frage sei nun einmal nicht zweifelsfrei mit Ja zu beantworten. Möglich sei laut einem biomechanischen Gutachten, dass die Seniorin, die laut dem früheren Urteil von Genditzki ermordet worden sein soll, schlicht in die Wanne stürzte, sich den Kopf anschlug und ertrank.
Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/badewannen-mord--staatsanwaltschaft-fordert-freispruch-33615134.html

Dem könnte sich die Strafkammer anschließen.

Falls die Vorsitzende das dann so deutlich und differenziert in der mündlichen Urteilsbegründung ausführen sollte, bin ich mal gespannt, ob die anwesenden Medienvertreter dies auch eben so deutlich in der Berichterstattung wiedergeben.


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04.07.2023 um 15:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Falls die Vorsitzende das dann so deutlich und differenziert in der mündlichen Urteilsbegründung ausführen sollte,
Falls Herr G, was zu erwarten ist, freigesprochen wird, halte ich es für unwahrscheinlich, dass das Gericht weitreichende Äußerungen macht, mit denen Zweifel an seiner Unschuld ausgedrückt werden.

So etwas ist eher üblich, wenn der Angeklagte bereits im ersten Prozess freigesprochen wird (werden muss), nicht jedoch bei einem Angeklagten, der wegen der vermeintlichen Tat bereits 13,5 Jahre in der JVA saß und auch nicht in einem Prozess, in dem sich die leitende Ermittlerin offenbar mehrfach für ungewöhnliche Ermittlungspannen entschuldigt hat

Es würde mich daher nicht wundern, wenn die Urteilsbegründung im Wesentlichen an die Ausführungen der Staatsanwaltschaft anknüpft, insbesondere die Tatsache, dass nunmehr Sachverständigengutachten eingeholt werden konnten, die vor 10 Jahren noch nicht möglich waren.


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04.07.2023 um 17:03
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Falls Herr G, was zu erwarten ist, freigesprochen wird, halte ich es für unwahrscheinlich, dass das Gericht weitreichende Äußerungen macht, mit denen Zweifel an seiner Unschuld ausgedrückt werden.
Für einen Freispruch muss das Gericht nicht felsenfest von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sein. Es reicht, wenn es ausreichende Zweifel an seiner Schuld hat. Und da gemäß § 267 Abs. 5 StPO auch ein freisprechendes Urteil begründet werden muss, wird die Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung gewiss erklären, aus welche Erwägungen die Strafkammer zu einem Freispruch gekommen ist, und das wird sich im schriftlichen Urteil ebenso finden.

§ 267 Nr. 5 StPO:
“(5) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar erachtet worden ist. Verzichten alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel oder wird innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt, so braucht nur angegeben zu werden, ob die dem Angeklagten zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht festgestellt worden ist. Absatz 4 Satz 4 ist anzuwenden.“
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Es würde mich daher nicht wundern, wenn die Urteilsbegründung im Wesentlichen an die Ausführungen der Staatsanwaltschaft anknüpft, insbesondere die Tatsache, dass nunmehr Sachverständigengutachten eingeholt werden konnten, die vor 10 Jahren noch nicht möglich waren.
Ich denke auch, dass das der wesentlichste Teil der Urteilsbegründung sein wird. Ich glaube allerdings nicht, dass die Vorsitzende sagen wird, dass die Gutachten zweifelsfrei die Unschuld des Angeklagten ergeben hätten. Ich glaube, sie wird sagen, dass aufgrund der Gutachten nun hinreichende Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen.


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04.07.2023 um 18:03
Zitat von PalioPalio schrieb:So ist es. Der Sachverhalt ist in beide Richtungen denkfehlerfrei interpretierbar. MG wurde zweimal verurteilt, einmal wird er voraussichtlich freigesprochen werden. Es steht jedem frei, die Version für einen Justizirrtum oder auch für taktische Prozessführung zu halten, die einen persönlich nicht überzeugt. Denkverbote gibt's da nicht.
Ich halte Herrn Genditzki unverändert für verantwortlich für den Tod der Frau und das Verschwinden ihres Geldes und das wird sich auch nicht ändern. Einen Beweis seiner Unschuld gibt es durch den simulierten Sturz nicht. Lediglich der Unfall-Ausschlussbeweis mit der zwingenden Konsequenz eines Gewaltverbrechens ist nun nicht mehr zu führen. Man kann ihm die Tat nicht ausreichend nachweisen. Das ist alles.
Aber ich gönne dem Mann das Leben in Freiheit mit seiner Familie und am Ende auch die besseren Startchancen mit Finanzspritze vom Staat.
So ein Käse.
Es ist hinreichend wahrscheinlich und nahezu ausgeschlossen, dass überhaupt eine Tat im dem Fall jemals vorlag. Also kann und darf an MG kein schlechter Makel hängen bleiben. Wie kann man nur so an Altem festhalten? Und Hut ab vor dem unabhängigen Staatsanwalt, der von Anfang an ohne Belastungseifer hier dran ist. Da hätte sich StA G. in den ersten 2 Verfahren Mal eine Scheibe von abschneiden sollen.
Ich hoffe, dass das Gericht jetzt den Anträgen folgt und auch anerkennt, dass es sich hier um einer der schlimmsten und zugleich peinlichsten Irrtümer der bayerischen Justiz handelte.
Nur durch zahlreiche Ermittlungspannen, dem Gutachten des anmasenden Herrn Prof. K. war es möglich, dass es überhaupt zu dem Urteil ursprünglich kam. Das muss man immer Mal sehen.


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04.07.2023 um 18:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich glaube, sie wird sagen, dass aufgrund der Gutachten nun hinreichende Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehen.
Diese Formulierung würde auch ausreichen, um Herrn G ein weiteres Leben ohne größere Belastungen zu ermöglichen. Wobei er zumindest beruflich inzwischen ohnehin wieder integriert scheint.

Ein hundertprozentiger Beweis seiner Unschuld ist bei dieser Fallkonstellation ja ohnehin nicht zu erbringen, ganz abgesehen davon, dass er dazu prozessual natürlich nicht verpflichtet ist.

Um absolute Gewissheit zu haben, hätte man schon das Badezimmer der Verstorbenen mit Kameras ausstatten müssen....

Falls Herr G am Freitag freigesprochen wird und das Urteil in Rechtskraft erwächst, ist er vor dem Gesetz unschuldig und wird auch immer unschuldig bleiben.


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04.07.2023 um 18:41
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Es ist hinreichend wahrscheinlich und nahezu ausgeschlossen, dass überhaupt eine Tat im dem Fall jemals vorlag.
Nein, das ist nicht so. Das thermodynamische Gutachten schließt ja einen Todeszeitpunkt um 15:09 nicht absolut aus. Und die Simulation besagt lediglich, dass ein Sturzgeschehen mit Ausgangsposition mittig vor der Wanne möglich ist. Die Simulation beweist aber wie das thermodynamische Gutachten nicht, dass eine Tat ausgeschlossen ist. Es kann also nach theoretisch wie vor eine Tat vorliegen, die sich aber halt nicht hinreichend beweisen lässt. Eine Frage bzw. Konstellation, die jeden Tag bei deutschen Strafgerichten hundertfach anzutreffen ist.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Falls Herr G am Freitag freigesprochen wird und das Urteil in Rechtskraft erwächst, ist er vor dem Gesetz unschuldig und wird auch immer unschuldig bleiben.
Eben, es ist dann Strafklageverbrauch eingetreten, egal wie die Begründung des Freispruchs lautet. Die sonstigen Wirkungen eines Freispruchs treten auch ein, und ich denke, irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten bei der Freispruchsbegündung werden MG weniger interessieren, der möchte sich vermutlich lieber auf seine Familie und sein Leben in Freiheit konzentrieren.


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04.07.2023 um 18:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und die Simulation besagt lediglich, dass ein Sturzgeschehen mit Ausgangsposition mittig vor der Wanne möglich ist.
Das konnte man auch damals schon als wahrscheinlich ansehen, hatte sogar Prof. Tsokos, Berlin, im 2. Verfahren gesagt.
Also MG ist unschuldig. Er hätte nie verurteilt werden dürfen.
Drum herum jetzt so zu machen als hätte es damals hinreichende aussagekräftige Indizien gegeben, ist einfach falsch. Es gab nie hinreichend etwas gegen Genditzki, das in Verbindung mit der damals angenommenen Tat, direkt gegen ihn sprach.
Kein Motiv, keine DNA, sehr kurzes Zeitfenster.
Natürlich gibt es nicht den Freispruch erster oder zweiter Klasse.
Vorliegend darf aber nichts mehr an ihm hängen bleiben.


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