Badewannenunfall von Rottach-Egern
06.07.2023 um 08:34PhilippGeorg schrieb:Das hat er tatsächlich wirklich so gesagt und ich war irritiert. Die bessere Formulierung fände ich, dass sich ein solcher Flug einer 87-jährigen zwar nicht ausschließen lasse und so zugetragen haben könnte, aufgrund ihrer körperlichen Verfassung aber doch eher unwahrscheinlich sei. Das drum herum war indes überhaupt nicht Sins Thema.Da bräuchte man definitiv seine wörtliche Darstellung. Er hatte die Aufgabe zu ermitteln, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, von einem bestimmten Ausgangspositionsbereich in die Badewanne zu stürzen und dabei die Endlage einzunehmen und die Hämatome davon zu tragen. Um diese Wahrscheinlichkeit ging es. Und mit seinem Verfahren sieht er das als wahrscheinlich an. Man darf aber nun auch nicht vergessen, dass dieser Sturzrekonstruktion 188 vorgegeben Kontaktstellen unterlag. Aus der letzten Verhandlung wissen wir nun, dass das Opfer nicht nur die bekannten 2 Hämatome am Kopf, sondern noch zahlreiche andere Hämatome/Blessuren am Körper hatte. Das dürften daher (außer anfängliche Standfläche auf den Füßen) diese vorgegeben Kontaktpunkte sein. Diese Rekonstruktion zeigt eben weitaus mehr, als man gedacht hatte. Sprich die Rekonstruktion kann nicht nur di beiden Kopfhämatome erklären, sondern eine hohe Anzahl weiterer festgestellter Blessuren an dem Körper von Frau K. Das konnte man erst mit der Begründung des LG bzgl. der Wiederaufnahme erkennen.
Der Rest, was Du da aufführst, wäre Aufgabe des Gerichts. Aber wir haben auf der einen Seite ein einzelnes Ereignis einen Sturz, der die Endlage und die Blessuren erklären kann, auf der anderen Seite sind es mehrere Ereignisse, die das gleiche Bild wie ein Sturz zeigen müssten. Das ist dann einmal die Körperverletzung und dann der Transport mit der Ablage in der Wanne. Allein, dass im Fall eines Kapitaldelikts zwei Ereignisse nötig sind, macht ein Kapitaldelikt grundsätzlich schon unwahrscheinlicher. Dass es jedoch keinerlei Spuren weder für das Kapitaldelikt noch für den Transport gibt, macht es dann noch unwahrscheinlicher. Außerdem gibt es auch kein nachgewiesenes Motiv für ein Kapitaldelikt.
Im Falle des Sturzes gibt es sehr wohl Spuren, das sind die DNA-Spuren von Frau K an den entscheidenden Stellen. Auch ein Motiv ist zumindest erkennbar, denn die verkotete Wäsche hat das Gericht schon 2012 nicht ausschließen können. Die DNA-Spuren sind auch von besonderer Bedeutung und wahrscheinlich im Rahmen eines Unfalles entstanden, weil das Opfer – laut Zeugenaussagen – selten (oder gar nicht) die Badewanne vorher nutzte. Wie ich weiter oben schon schrieb, da hätten schon bei beiden ersten Urteilen die Gerichte berücksichtigen müssen. Aber irgendeine konkrete Überlegung, wie diese DNA trotz dieser Zeugenaussage dorthin gelangt war, hat sich kleines der Gerichte – trotz dieser großen Wichtigkeit – nicht im Ansatz Gedanken gemacht.
So und wenn man das berücksichtigt, dürfte ein Unfall um Größenordnungen wahrscheinlicher sein als ein Kapitaldelikt.