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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.07.2023 um 08:34
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Das hat er tatsächlich wirklich so gesagt und ich war irritiert. Die bessere Formulierung fände ich, dass sich ein solcher Flug einer 87-jährigen zwar nicht ausschließen lasse und so zugetragen haben könnte, aufgrund ihrer körperlichen Verfassung aber doch eher unwahrscheinlich sei. Das drum herum war indes überhaupt nicht Sins Thema.
Da bräuchte man definitiv seine wörtliche Darstellung. Er hatte die Aufgabe zu ermitteln, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, von einem bestimmten Ausgangspositionsbereich in die Badewanne zu stürzen und dabei die Endlage einzunehmen und die Hämatome davon zu tragen. Um diese Wahrscheinlichkeit ging es. Und mit seinem Verfahren sieht er das als wahrscheinlich an. Man darf aber nun auch nicht vergessen, dass dieser Sturzrekonstruktion 188 vorgegeben Kontaktstellen unterlag. Aus der letzten Verhandlung wissen wir nun, dass das Opfer nicht nur die bekannten 2 Hämatome am Kopf, sondern noch zahlreiche andere Hämatome/Blessuren am Körper hatte. Das dürften daher (außer anfängliche Standfläche auf den Füßen) diese vorgegeben Kontaktpunkte sein. Diese Rekonstruktion zeigt eben weitaus mehr, als man gedacht hatte. Sprich die Rekonstruktion kann nicht nur di beiden Kopfhämatome erklären, sondern eine hohe Anzahl weiterer festgestellter Blessuren an dem Körper von Frau K. Das konnte man erst mit der Begründung des LG bzgl. der Wiederaufnahme erkennen.


Der Rest, was Du da aufführst, wäre Aufgabe des Gerichts. Aber wir haben auf der einen Seite ein einzelnes Ereignis einen Sturz, der die Endlage und die Blessuren erklären kann, auf der anderen Seite sind es mehrere Ereignisse, die das gleiche Bild wie ein Sturz zeigen müssten. Das ist dann einmal die Körperverletzung und dann der Transport mit der Ablage in der Wanne. Allein, dass im Fall eines Kapitaldelikts zwei Ereignisse nötig sind, macht ein Kapitaldelikt grundsätzlich schon unwahrscheinlicher. Dass es jedoch keinerlei Spuren weder für das Kapitaldelikt noch für den Transport gibt, macht es dann noch unwahrscheinlicher. Außerdem gibt es auch kein nachgewiesenes Motiv für ein Kapitaldelikt.

Im Falle des Sturzes gibt es sehr wohl Spuren, das sind die DNA-Spuren von Frau K an den entscheidenden Stellen. Auch ein Motiv ist zumindest erkennbar, denn die verkotete Wäsche hat das Gericht schon 2012 nicht ausschließen können. Die DNA-Spuren sind auch von besonderer Bedeutung und wahrscheinlich im Rahmen eines Unfalles entstanden, weil das Opfer – laut Zeugenaussagen – selten (oder gar nicht) die Badewanne vorher nutzte. Wie ich weiter oben schon schrieb, da hätten schon bei beiden ersten Urteilen die Gerichte berücksichtigen müssen. Aber irgendeine konkrete Überlegung, wie diese DNA trotz dieser Zeugenaussage dorthin gelangt war, hat sich kleines der Gerichte – trotz dieser großen Wichtigkeit – nicht im Ansatz Gedanken gemacht.

So und wenn man das berücksichtigt, dürfte ein Unfall um Größenordnungen wahrscheinlicher sein als ein Kapitaldelikt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.07.2023 um 09:10
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Jegliches Handeln von Herrn Genditzki wird auf Sinnhaftigkeit hin gecheckt und als Indiz gewertet, aber aus der Situation im Badezimmer etc. darf man natürlich keine logischen Schlüsse ziehen.
Der Schluss, dass sie heimlich badete, obwohl mehrere Zeugen über Äußerungen von ihr berichteten, dass sie Angst habe, nicht mehr allein aus der Wanne zu kommen, ist aber eben nicht „logisch“. Er kann dann auch nicht aus dem bloßen Vorhandensein von irgendwelchen Utensilien auf dem Badewannenrand gezogen werden.
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Die Dinge, die da um die Badewanne herumstanden, befanden sich da wohl schon immer. Es beschließt auch niemand "ab heute werde ich faul und stelle mich nie mehr auf meinen Hometrainer" sondern das Ding steht zunächst betriebsbereit herum, verstaubt dann, wird dann ins Eck geschoben und irgendwann entsorgt. Genauso auch alle Utensilien im Bad.
So ist es. Wer hat nicht in irgendwelchen Schubladen Dinge herumliegen, die er lange nicht benutzt, aber aus irgendwelchen Gründen noch nicht weggeworfen hat, zB weil man sich einbildet, sie irgendwann noch brauchen zu können oder den üblichen Vorsatz hat, sich damit zu beschäftigen, wenn man mal wieder Zeit hat? Sprich: Das bloße Vorhandensein von Gegenständen spricht nicht, erst recht nicht wenn der Besitzer das Gegenteil sagt, dafür, dass sich aktuell der Besitzer heimlich (!) damit beschäftigt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.07.2023 um 10:09
Genau so wenig „logisch“ ist es übrigens, allein aus den baulichen Verhältnissen flugs auf die Existenz einer Schlüsselvereinbarung zu schließen, wenn es gegenteilige Zeugenaussagen gibt. Solche Zeugenaussagen kann man nicht stets hartnäckig negieren, nur weil sie einem nicht in den Kram passen. Und man kann die widersprüchlichen und teils widerlegten Angaben von MG zum Grund der angeblichen Schlüsselvereinbarung nicht ständig ausblenden.

Wenn die alte Dame Angst vor Einbrechern hatte und wollte, dass ihre Wohnungstür immer geschlossen war, was sie diversen Zeugen gegenüber geäußert hat (an deren Glaubwürdigkeit zu zweifeln es bisher keinen objektiven Anlass gibt), und wenn sie einen außen steckenden Schlüssel nur morgens tolerierte, solange MG mit in der Wohnung war, kann man halt nicht ohne weiteres unterstellen, an ihrem Todestag habe sie aber bereitwillig zugelassen, dass stundenlang außen der Schlüssel steckt, und das bei offen herumstehender Geldkassette im Wohnzimmer (!).


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06.07.2023 um 10:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:kann man halt nicht ohne weiteres unterstellen, an ihrem Todestag habe sie aber bereitwillig zugelassen, dass stundenlang außen der Schlüssel steckt, und das bei offen herumstehender Geldkassette im Wohnzimmer (!).
Aber eben auch nicht auszuschließen. Genauso wenig, wie die verkotete Wäsche waschen zu wollen.
Ich versteh es auch nicht. Wenn er unschuldig ist, dann hat er viele Jahre für etwas eingesessen, was er nicht getan hat. Wenn er doch die Tat begangen hätte - hätte er auch diese Strafe abgesessen.

Ich persönlich halte den Unfall für sehr wahrscheinlicher, als dass Genditzki die Frau am Entlassungstag ermordet hat.

Was treibt euch an, von einem Fehlurteil auszugehen, sollte er freigesprochen werden?


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06.07.2023 um 11:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Genau so wenig „logisch“ ist es übrigens, allein aus den baulichen Verhältnissen flugs auf die Existenz einer Schlüsselvereinbarung zu schließen, wenn es gegenteilige Zeugenaussagen gibt. Solche Zeugenaussagen kann man nicht stets hartnäckig negieren, nur weil sie einem nicht in den Kram passen. Und man kann die widersprüchlichen und teils widerlegten Angaben von MG zum Grund der angeblichen Schlüsselvereinbarung nicht ständig ausblenden.
Es gibt keine Zeugenaussagen, welche die Schlüsselvereinbarung widerlegt, es war nur ein Schluss der damaligen Gerichte, der höchstwahrscheinlich auf der Schlamperei beruht, da baulichen Gegebenheiten nicht in die Beweiswürdigung einbezogen wurden. Das Problem, vor dem ein Gericht immer steht, es weiß nicht, welche Gepflogenheiten das Opfer hatte. Es haben zwar angeblich die Zeugen nie den Schlüssel außen stecken swehen, aber daraus kann man in Wirklichkeit nicht schließen, dass es keine Schlüsselvereinbarung gab.

Bei Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten ist folgender naheliegender Tagesablauf von Frau K. möglich bzw. sogar wahrscheinlich (das Ergebnis des Gerichts muss ich nicht berücksichtigen, denn es beruht auf Schlamperei):

Wenn keine Handwerker im Haus waren (das hätte sie sicher bemerkt), dann ist sie in der Zeit zwischen Ende des Mittagsschlafs und vor der Ankunft der Pflergerinnen vor die Wohnungstür gegangen und hat die braune Tür kontrolliert, ob sie verschlossen war. Dann ist sie wieder zurück in ihre Wohnung gegangen und hat die Wohnungstür angelehnt. Dieser Ablauf ist genaugenommen schon fast zwingend, denn sie wird wohl kaum die Wohnungstür angelehnt haben, wenn die braune Tür z.B. sperrangelweit offen stand.

Diesen Ablauf wird sie auch dann eingehalten haben, wenn G den Schlüssel außen stecken gelassen hat. Nur wird sie ihn dann vor dem Zurückgehen in die Wohnung den Schlüssel wieder an sich genommen haben, er war dort nun nicht mehr nötig.

Dieser Gedankengang ergibt sich aus diesen baulichen Gegebenheiten fast schon automatisch und erklärt auch die Beobachtungen der Zeugen 100%ig.

Im vorliegenden Verfahren wurde nicht so geschlampt wie damals und diese Besonderheit angesprochen. Entsprechend wurde dann - wie @kegelschnitt beobachtet hat - bei der Sache nicht mehr nachgehakt, als eine Zeugin gesagt habe, dass der Schlüssel schon mal gesteckt hat. Ob das nun wirklich stimmte oder nicht, das musste bei der Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten eben nicht mehr geklärt werden, da man die Schlüsselvereinbarung nicht mehr widerlegen kann.


Dass der Schlüssel am Todestag dann außen steckte ist durch den obigen wahrscheinlichen Tagesablauf begründet. Sie hat eben nicht mehr nachsehen können, ob die braune Tür noch geschlossen war und entsprechend den Schlüssel nicht mehr reingeholt., sie war zu diesem Zeitpunkt dann schon tot.


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06.07.2023 um 11:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Schluss, dass sie heimlich badete, obwohl mehrere Zeugen über Äußerungen von ihr berichteten, dass sie Angst habe, nicht mehr allein aus der Wanne zu kommen, ist aber eben nicht „logisch“.
Woher kommt eigentlich die Annahme, dass eine Nutzung der Badewanne heimlich erfolgte? Frau K. stand doch nicht 24/7 unter Beobachtung. Somit hätte sie, zu welchem Zweck auch immer, die Wanne nutzen können, ohne das jemand das bemerkt. Und auch das Einweichen der Wäsche in der Wanne kann regelmäßig (wenn eben nötig) stattgefunden haben. MG hat die Wäsche ja logischerweise erst nach dem Einweichen (sollte Frau K. dies getan haben) in die Waschmaschine getan. Von daher hätte MG es gar nicht zwangsläufig mitbekommen müssen, wenn Frau K Wäsche eingeweicht hat.
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn keine Handwerker im Haus waren (das hätte sie sicher bemerkt), dann ist sie in der Zeit zwischen Ende des Mittagsschlafs und vor der Ankunft der Pflergerinnen vor die Wohnungstür gegangen und hat die braune Tür kontrolliert, ob sie verschlossen war. Dann ist sie wieder zurück in ihre Wohnung gegangen und hat die Wohnungstür angelehnt. Dieser Ablauf ist genaugenommen schon fast zwingend, denn sie wird wohl kaum die Wohnungstür angelehnt haben, wenn die braune Tür z.B. sperrangelweit offen stand.

Diesen Ablauf wird sie auch dann eingehalten haben, wenn G den Schlüssel außen stecken gelassen hat. Nur wird sie ihn dann vor dem Zurückgehen in die Wohnung den Schlüssel wieder an sich genommen haben, er war dort nun nicht mehr nötig.
Diesen Ablauf halte ich auch für plausibel. Bei einer angelehnten Tür ist der Schlüssel auch überflüssig. Und bevor der dann noch draußen vergessen wird und im Zweifel über Nacht stecken bleibt, hat Frau K. diesen reingeholt, sobald sie die Tür angelehnt hat.


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06.07.2023 um 11:43
Zitat von InterestedInterested schrieb:Was treibt euch an, von einem Fehlurteil auszugehen, sollte er freigesprochen werden?
Das ist schnell und einfach erklärt:
Meine persönliche Überzeugung dessen, was ich nach Wertung sämtlicher Fakten für die Wahrheit halte. Dabei, ich schrieb es schon oft, steht auf einem anderen Blatt, was ich dem Mann wünsche, nämlich die Freiheit, weil er eine ausreichende Haftstrafe abgesessen hat.

Was ich nicht hinbekomme:
Ich kann nicht annehmen, dass Frau Kortüm MG das alleinige Erbe versprach und ihr Geld (fast 55.0000) einem Unbekannten schenkte oder es in kurzer Zeit für Dinge ausgab, die nicht nachvollziehbar waren. Ich kann nicht glauben, dass sie ohne Hilfe badete oder Wäsche ausgerechnet in der Badewanne vorwaschen wollte. Der Wäschekorb für die Waschmaschine stand abholbereit im Flur, er wurde aber nicht mitgenommen. Ich kann nicht glauben, dass MG zweimal in weniger als einer Sekunde beim Hausarzt anrief und dort wirklich jemanden sprechen wollte, noch dazu, um dort eine Telefonnummer zu erfragen. Ich kann nicht glauben, dass die als ängstlich beschriebene 87jährige Frau Kortüm ihm erlaubte, den Schlüssel ihrer Wohnungstür über mehrere Stunden außen stecken zu lassen, sich ins Bett legte und MG nicht auftrug, die Geldkassette wieder ins Versteck zu bringen. Es war zweifellos eine nicht erklärliche Lüge von ihm, dass er am Abend des 28. nicht gewusst oder geahnt habe, dass Frau K. tot ist. Die Polizei hatte es ihm nach eigenen Angaben gesagt. Ich kann nicht glauben, dass ihm der Familienschmuck von Frau K. geschenkt wurde. Ich kann nicht glauben, dass er die Pelzmäntel auch geschenkt bekam und vergessen hatte, diese anzugeben, als er nach weiteren Geschenken gefragt wurde. Ich kann nicht glauben, dass er, anstatt rüber nach Hause zu gehen, über die Tiefgarage verschwand, um in aller Eile einen Einkauf für drei Teile bei Edeka zu machen, die er aber nicht überreichte. Ich kann nicht glauben, dass sein Redeschwall ("man kann die Frau nicht um einen Cent bescheißen", "in der Wohnung sind keine größeren Geldbeträge", "sie ist im Bad vielleicht dahingerumpelt", "ich bin kein Erbschleicher") nichts damit zu tun hatte, dass er einem Verdacht vorbeugen wollte, der sehr wohl sehr berechtigt war. Ich kann nicht glauben, dass die Frau zu guter Letzt tatsächlich so gestürzt ist - voll bekleidet, mit dieser ungewöhnlichen, erst nach über 10 Jahren "mit neuester Technik" zu simulierender, aber auch nur fast passender Endlage und zwei (!) Hämatomen am Hinterkopf oberhalb der Hutkrempe, ohne Verletzung im Gesicht.

Geht einfach nicht. Bekomme ich nicht hin.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.07.2023 um 11:47
Zitat von InterestedInterested schrieb:Was treibt euch an, von einem Fehlurteil auszugehen, sollte er freigesprochen werden?
Die Frage ist, was man unter einem Fehlurteil versteht. Meint man die prozessuale oder die materielle Richtigkeit? Oder wie es Dr. Thomas Fischer ausdrückt:
Anders gesagt: Unschuld im strafprozessualen Sinn ist die Nichtfeststellung von Schuld. Unschuld im materiellen Sinn ist das Nichtvorliegen von Schuld.
https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-01/strafprozess-unter-verdacht-titel-fischer-im-recht/seite-6

Der erste Satz bedeutet also, dass kein Fehlurteil (im prozessualen Sinn) vorliegt, wenn das erkennende Gericht nicht hinreichend von der Schuld des Angeklagten überzeugt war. Das heißt, der Angeklagte kann zwar möglicherweise die Tat begangen haben, dies ließ sich aber nicht zur Überzeugung des Gerichts nachweisen. Das wäre die Variante des sog. Freispruchs aus Mangel an Beweisen.

Fischers zweiter Satz (Nichtvorliegen von Schuld) betrifft die materielle Seite und bedeutet, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen hat. Das wäre die viel seltenere Variante des Freispruchs wegen erwiesener Unschuld.

Ein prozessual richtiges Urteil muss also nicht notwendigerweise der materiellen Wahrheit entsprechen, kann in diesem Sinne (materielle Wahrheit) also ein Fehlurteil sein.


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06.07.2023 um 11:48
Zitat von PalioPalio schrieb:Geht einfach nicht. Bekomme ich nicht hin.
@Palio
Danke, für die Antwort und deine Sicht. Die geballt auch verständlich ist.
Das Geld, Schmuck und Pelze muten in der Tat sehr seltsam an. Da geb ich dir recht.


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06.07.2023 um 11:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ein prozessual richtiges Urteil muss also nicht notwendigerweise der materiellen Wahrheit entsprechen, kann in diesem Sinne (materielle Wahrheit) also ein Fehlurteil sein.
Jep. Auch hier danke für die Erklärung dazu. So ist es nachvollziehbarer.

Da er sich jahrelang um sie gekümmert hat, tu ich mich wohl etwas schwer damit, von so einer Tat auszugehen. Insbesondere, sie abzuholen und direkt zu ertränken.


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06.07.2023 um 11:52
Der zitierte Beitrag von Rick_Blaine wurde gelöscht. Begründung: Führt nur zu weiteren Provokationen.
Das ist in meinem Fall falsch gedacht. Er darf wirklich gern freigesprochen werden. Ich würde es auch begrüßen, wenn der Thread direkt nach dem Freispruch geschlossen wird, damit etwaige Diskussionen unterbunden werden. Keine große Empörung, kein Zweifeln mehr an seiner Unschuld. Akzeptieren und fertig.


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06.07.2023 um 11:53
Zitat von WattWatt schrieb:Alle Indizien deuten auf MG als Verursacher des Todes von Frau K. hin.
Wie er genau gehandelt hat, bleibt nicht sicher beweisbar.
Nach neusten Gutachten ist ein Unfallgeschehen als Todesursache nicht auszuschließen.
Zu berücksichtigen sind jedoch alle Indizien die MG als Todesverursacher verantwortlich machen.
Keines der neuen Gutachten kann MG ausschließen für den Tod von Frau K verantwortlich zu sein.
Ein Freispruch ist unwahrscheinlich.
Auf eine weitere Haftstrafe könnte verzichtet werden.
@Watt
Wenn ihm einzelne Menschen mit dieser Haltung gegenübertreten, kann er sich ausmalen,
wie viele hinter seinem Rücken tuscheln.
Zitat von WattWatt schrieb:Auf eine weitere Haftstrafe könnte verzichtet werden.
Kann ich mir vorstellen, denn Menschen mit deiner Meinung geben ihm ja lebenslänglich.
Nichts anderes ist es, wenn er Zeitgenossen begegnet, die der Ansicht sind:
Der Mörder gehört ins Gefängnis.

Und nebenbei: Seine Schuld muss erwiesen werden, nicht seine Unschuld.


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06.07.2023 um 11:59
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich kann nicht glauben, dass sie ohne Hilfe badete oder Wäsche ausgerechnet in der Badewanne vorwaschen wollte. Der Wäschekorb für die Waschmaschine stand abholbereit im Flur, er wurde aber nicht mitgenommen.
@Palio
Wenn Kot in der Wäsche ist, schämt man sich. Das geht allen so, mit Ausnahme von Kleinkindern und Demenzkranken, die Scham noch nicht und nicht mehr kennen.

Eine Frau, die sich immer um ihren Haushalt gekümmert hat, gibt bestimmt keine verknotete Wäsche ab.
Ich habe früher alte Menschen versorgt und kann dir sagen, dass ich da morgens allerhand eingeweichte Wäsche vorfand.
Überhaupt ist das eine Generation, die noch "einweichen" kennt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.07.2023 um 12:00
Zitat von InterestedInterested schrieb:Die geballt auch verständlich ist.
Das Geld, Schmuck und Pelze muten in der Tat sehr seltsam an.
Das sehe ich auch so. Und deshalb finde ich eine Argumentation, die sagt, dass man diese seltsamen Dinge erst betrachtet, wenn man weiß, dass eine Tat vorliegt, auch so merkwürdig. Die Gutachten alleine sind da ja nicht eindeutig, da sie nun mal weder einen Sturz noch ein Tatgeschehen mit absoluter Gewissheit ausschließen. ME kann man an dieser Stelle nicht haltmachen, wenn man das Geschehen möglichst umfassend aufklären will.

Es sind doch gerade die Indizien in ihrer Gesamtheit, also auch die seltsamen Dinge, die bei der Frage, ob ein Sturz oder eine Tat vorliegt, entscheidend sind. Woraus, wenn nicht auch aus solchen Indizien, soll sich der wirkliche Geschehensablauf ergeben?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.07.2023 um 12:03
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich kann nicht annehmen, dass Frau Kortüm MG das alleinige Erbe versprach
@Palio
Weisst du, ob es nahe Verwandte gibt? Hatte die verstorbene Frau Kinder, Nichte, Neffen - Geschwister?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

06.07.2023 um 12:09
Zitat von PalioPalio schrieb:Geht einfach nicht. Bekomme ich nicht hin.
Geht mir genauso. Dazu kommt, dass ich nicht nachvollziehen kann, wie G. auf Geheiß der Polizei zweimal seine Wohnung verlässt, erst um 21.00 Uhr und dann nochmals um 23.00 Uhr, die Wohnung von Frau K. betritt, jedoch seiner Ehefrau beide Male bei Rückkehr in die eigene Wohnung nichts davon sagt, dass Frau K. tot ist. Die erfährt das erst am nächsten Tag, aber nicht von ihm.


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06.07.2023 um 12:13
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:ie Dinge, die da um die Badewanne herumstanden, befanden sich da wohl schon immer. Es beschließt auch niemand "ab heute werde ich faul und stelle mich nie mehr auf meinen Hometrainer" sondern das Ding steht zunächst betriebsbereit herum, verstaubt dann, wird dann ins Eck geschoben und irgendwann entsorgt. Genauso auch alle Utensilien im Bad. Da sagt man nicht "ich wasche mich nie mehr selbst", sondern das ist ein sehr langsamer schleichender Prozess.
es standen aber nicht nur Utensilien für´s Baden herum, sondern man fand auch noch relevante DNA-Spuren der Frau K. an der Badewanne. Also wird Frau K. diese aus irgendwelchen Gründen benutzt haben. Warum diese Spuren z. B. keinerlei Beachtung im Urteil fanden, ist doch eher fraglich.


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Palio ehemaliges Mitglied

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06.07.2023 um 12:16
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Wenn Kot in der Wäsche ist, schämt man sich
Sie trug die verschmutzte Kleidung allerdings am Leib. Sie hatte also kein Problem damit, die Sachen sogar nochmal zu tragen. Sie hatte aber ein Problem mit der Beweglichkeit und dem Bücken. Sie hatte Arthrose in den Kniegelenken und in der Hüfte. Sie ging am Stock und war zudem erschöpft.
Es muss sich um die Hose vom Einlieferungstag gehandelt haben, da weitere kotverschmutzte Wäsche im Krankenhaus nicht anfiel, weil sie dort direkt nach der Ankunft Krankenhauskleidung bekam und Windeln trug.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Weisst du, ob es nahe Verwandte gibt? Hatte die verstorbene Frau Kinder, Nichte, Neffen - Geschwister?
Eine Schwester, zu der sie den Kontakt abbrach. Sie hatte nur MG, der sie täglich mehrmals besuchte und dem sie ihr Erbe versprach.


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06.07.2023 um 12:16
Zitat von Juris019Juris019 schrieb:MG hat die Wäsche ja logischerweise erst nach dem Einweichen (sollte Frau K. dies getan haben) in die Waschmaschine getan. Von daher hätte MG es gar nicht zwangsläufig mitbekommen müssen, wenn Frau K Wäsche eingeweicht hat.
Und Frau K hätte die eingeweichte Wäsche wo getrocknet, wenn MG sie nicht nass übergeben bekommen hat? Die alte Frau konnte kaum gehen, geschweige denn sich bücken und mit beiden Händen die nasse Wäsche auswringen, sich wieder aufrichten, strecken und die Wäsche wo aufhängen?

Sorry, wer jemals Wäsche in der Wanne gewaschen, ausgewrungen und aufgehängt hat, weiß, wie mühsam das schon für einen nicht bewegungseingeschränkten Menschen ist. Für Frau K mit ihren Gebrechen und ihrem Angewiesensrin auf den Gehstock wäre es unmöglich gewesen.

Ein Mittel zum Wäschewaschen stand übrigens nicht am Wannenrand. Hätte die alte Dame es jedesmal mühsam geholt und wieder weggebracht, wenn sie so einweichwütig gewesen wäre?


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