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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.06.2023 um 17:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die mehreren Seiten haben damit zu tun, dass das Gericht diverse Zeugen zur Frage vernommen hat, ob es, wie von G „behauptet“, die Schlüsselvereinbarung gab. Die Richter waren also sehr wohl darauf bedacht, entlastendem Vorbringen von G nachzugehen.
Das Gericht hatte aber nie die besondere Situation an diesem Tag berücksichtigt. Mag sein, dass es eine Schlüsselvereinbarung gab, diese aber bis dato nie zum Einsatz kam, weil es nicht benötigt wurde.


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08.06.2023 um 17:37
Zitat von emzemz schrieb:Das wäre mir neu. Oder möchtest du zwischen Mord, geplantem Mord und ungeplantem Mord differenzieren?
Das gibt die Gesetzeslage allerdings nicht her, da gibt es nur Mord, ohne weitere Zusätze.

Und so steht im Urteil auch nur ganz schlicht:
Der Angeklagte Manfred ... ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.
Er wird deswegen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Das war auf einen geplanten Mord bezogen. Hier war es Mord mit Verdeckungsabsicht. Was bedeutet, dass der Täter schnell handeln und eben auch schnell Entscheidungen treffen musste. Was mit Sicherheit kein leichtes Unterfangen ist. So wie Herr G. beschrieben wurde, war er ein freundlicher, hilfsbereiter Mann gewesen. Der nie aggressiv in Erscheinung getreten ist. Da ist es durchaus legitim zu fragen, wie er all das in einer so kurzen Zeit nahezu perfekt durchgeführt haben kann.
Denn letztlich kamen ihm die Ermittler nicht wegen irgendwelchen Tatortspuren auf die Schlichte, im Gegenteil, selbst der Gutachter ging von einem Unfall aus, sondern sein seltsames Verhalten gab den Ausschlag dazu.


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08.06.2023 um 17:39
Zitat von emzemz schrieb:Das gibt die Gesetzeslage allerdings nicht her, da gibt es nur Mord, ohne weitere Zusätze.
Das ist zwar richtig, aber hier kommt es ja, zumindest was den genauen Ablauf der Tat anbelangt, darauf an, wann Herr G den Mord geplant hat.

Und noch nicht einmal das Gericht geht davon aus, dass der Mordentschluss bereits gefasst war, als LK und MG gemeinsam die Wohnung betreten haben.
Demnach kommt es selbstverständlich darauf an, woher MG plötzlich die Einweghandschuhe soweit das nicht näher spezifierte Tatwaffe hatte. Hierzu schweigt das Urteil.


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08.06.2023 um 17:45
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:diese aber bis dato nie zum Einsatz kam, weil es nicht benötigt wurde.
Nun hat MG aber behauptet, dass sie zum Einsatz gekommen sei, er also den Schlüssel öfter hat draußen stecken lassen (wobei er widersprüchliche Begründungen für den Grund der angeblichen Vereinbarung erzählte). Es konnte aber niemand vom Pflegedienst bestätigen, dass jemals der Schlüssel draußen gesteckt hat. Vielmehr erklärten bekanntlich diverse Zeugen , dass Frau G Angst vor Einbrechern hatte und wollte, dass jeder, der ging, fest ihre Wohnungstür hinter sich zuzog.

Und wenn es um den besonderen Tag nach dem KH ging, sei nochmal der Hinweis erlaubt, dass Frau K kaum gewollt hätte, dass jeder ihre Wohnung betreten kann, wenn dort die offene Geldkassette herumsteht, während sie laut G ihr Mittagsschläfchen machen wollte.

Wir haben das alles schon hundertmal durchgekaut, es wird wirklich ermüdend. Die Summe der Seltsamkeiten an diesem Tag, an dem alles anders war als sonst (oder der Indizienring), macht nun mal das Ergebnis aus.


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Palio ehemaliges Mitglied

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08.06.2023 um 17:58
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Für den Fall µ=15:42 Uhr haben die Ergebnisse ja ganz ok übereinstimmt
Ja, weil bei Mittelwert 15.42 und 16.00 Uhr nicht viel abgeschnitten/relativiert werden muss und auch beide Seiten betroffen sind. Beim Mittelwert 17.00 Uhr muss viel und nur einseitig relativiert werden, daher die große Abweichung. Passt doch?


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08.06.2023 um 18:03
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Und noch nicht einmal das Gericht geht davon aus, dass der Mordentschluss bereits gefasst war, als LK und MG gemeinsam die Wohnung betreten haben.
Behauptet doch auch niemand, dass es ein geplanter Mord war.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Demnach kommt es selbstverständlich darauf an, woher MG plötzlich die Einweghandschuhe soweit das nicht näher spezifierte Tatwaffe hatte.
Wofür Einweghandschuhe?

Und von einer Tatwaffe ist auch nirgends die Rede...


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08.06.2023 um 18:09
Ich weiß nicht, warum manche meinen, im Fall G habe das Gericht was ganz Schlimmes zum Nachteil von G veranstaltet. Dabei war die Beweisaufnahme völlig normal, es wurde Entlastendes und Belastendes geprüft.

ZB wie im Fall Ursula Herrmann. Der dortige Angeklagte hatte behauptet, dass bei der Tatausführung verwendete Tonbandgerät, welches bei ihm gefunden worden war, lange nach der Tat auf einem Flohmarkt erworben zu haben. Das Gericht hat nun viele Flohmarktbesucher und Händler vernommen, um diesem entlastenden Vorbringen nachzugehen. Es konnte aber kein Zeuge, den behaupteten Tonbandkauf auf dem Flohmarkt bestätigen.

Und genau so ist es hier mit der Prüfung der angeblichen Schlüsselvereinbarung. Nichts Besonderes also, eine übliche Beweiserhebung.


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08.06.2023 um 18:31
Zitat von PalioPalio schrieb:Ja, weil bei Mittelwert 15.42 und 16.00 Uhr nicht viel abgeschnitten/relativiert werden muss und auch beide Seiten betroffen sind. Beim Mittelwert 17.00 Uhr muss viel und nur einseitig relativiert werden, daher die große Abweichung. Passt doch?
Ich finde nicht, dass es passt:
- auch bei µ=16 Uhr finde ich die Abweichung (>70% vs. 60%) nicht zufriedenstellend, obwohl in einem Zeitfenster von 14:00 bis 18:30 Uhr ein Mittelwert 16:00 Uhr mehr in der Mitte des Intervalls liegt als 15:42 Uhr. Also müsste die Übereinstimmung für 16:00 Uhr besser sein als für 15:42 Uhr. Es ist aber genau umgekehrt!
- wenn man bei µ=17 Uhr deutlich mehr auf der Seite >18:30 Uhr abschneiden muss als vor 14:00 Uhr, dann ist mehr als fraglich, ob 17 Uhr überhaupt noch ein Mittelwert sein kann; effektiv müsste sich dieser dann zeitlich nach vorne verschieben bei der Berechnung der bedingten Wahrscheinlichkeitsverteilung, sodass man bei 17:00 Uhr eigentlich nicht mehr von einem Mittelwert sprechen könnte. Ich bin sicher, dass ein solcher handwerklicher Fehler von den Sachverständigen nicht gemacht wurde.
- außerdem bin ich weiterhin der Meinung, dass solche Veränderungen im Beschluss wenigstens kurz hätten erwähnt werden müssen. Insbesondere ist nirgendwo zu lesen, dass um 14:xy Uhr ein "cut" gemacht wird, um alle davorliegenden Zeitpunkte für den Todeseintritt auszuschließen. Hingegen wurde erklärt, welche Annahmen man getroffen habe (Normalverteilung, doppelte Standardabweichung, Untersuchung spezieller Zeitabschnitte etc.)

Ich kann mir die Abweichung also weiterhin nicht wirklich erklären. Trotzdem gehe ich davon aus, dass die Sachverständigen schon verstehen, was sie tun und alles mehrfach nachgerechnet haben.


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08.06.2023 um 19:34
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das ist zwar richtig, aber hier kommt es ja, zumindest was den genauen Ablauf der Tat anbelangt, darauf an, wann Herr G den Mord geplant hat.
Wer weiß, wann er erstmals auf die Idee kam, eine derartige Tat zu verüben.
Wie konkret er diese dann plante, halte ich nicht für so wichtig.


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08.06.2023 um 20:59
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wofür Einweghandschuhe?
Irgendwie muss er Frau K ja transportiert und Armaturen im Bad manipuliert haben, ohne Spuren zu hinterlassen (auch am Opfer).

Ohne die Nutzung von Handschuhen ist diese Tat unmöglich zu begehen, ohne genetisches Material am Opfer zu hinterlassen.

Winterhandschuhe wird er im Oktober wohl kaum mitgeführt haben. Und dass er Handschuhe von Frau K benutzt hat, wird vom Gericht auch nicht problematiert...
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Und von einer Tatwaffe ist auch nirgends die Rede...
Doch, natürlich. Angeblich hat er Frau K doch vorab auf den Kopf geschlagen und ihr die Hämatome beigebracht. Deswegen erfolgte ja auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung, wobei diese sich vom Strafmaß nicht zusätzlich bemerkbar machte. Zwar ist hilfsweise im Urteil auch von "gegen etwas stoßen" die Rede, aber insgesamt bleibt der gesamte Abschnitt "Tatbegehung" nebulös

@Andante

Die Konstruktion des Tatablaufs ohne Beweise und mit einem "Mini-Indiz" sowie die Annahme eines Streits, um ein Mordmerkmal feststellen zu können, ist meines Erachtens schlimm genug.


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08.06.2023 um 21:18
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Doch, natürlich. Angeblich hat er Frau K doch vorab auf den Kopf geschlagen und ihr die Hämatome beigebracht.
Nicht ganz. Er soll ihr entweder zweimal mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben, oder sie so gestoßen haben, dass sie zweimal auf einen harten Gegenstand fiel, oder sie einmal gegen einen Gegenstand gestoßen haben und dann auf den Kopf geschlagen haben (oder umgekehrt). ;) Du siehst: eine Möglichkeit kommt ohne unbekannten Gegenstand aus.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Die Konstruktion des Tatablaufs ohne Beweise und mit einem "Mini-Indiz" sowie die Annahme eines Streits, um ein Mordmerkmal feststellen zu können, ist meines Erachtens schlimm genug.
Ich vermute, dass es entweder doch ums Geld ging, oder die Tat schlicht nicht stattgefunden hat. Und ich befürchte fast, dass man 2010 unter "Prozessökonomie" abgekürzt hat (der damals Vorsitzende Richter Alt hatte ja parallel ein sehr umfangreiches Verfahren) und dann schlicht auf diesen Streit um einen Kaffeebesuch abgestellt hat. Denn unter allen Indizien finde ich das fehlende Geld (54.500 Euro) mit Abstand am Verdächtigsten. Aber genau dieses Indiz wurde "fallen gelassen". Stattdessen hatte der damalige Staatsanwalt den Umstand, dass MG die LK gesiezt hat, als belastend angesehen (das hat zumindest Holzhaider so berichtet: https://www.sueddeutsche.de/bayern/hausmeister-unter-tatverdacht-der-mord-der-keiner-war-1.1255739). Leider war wohl keiner der Reporter (Holzhaider oder Friedrichsen) beim 1. Prozess 2010 dabei. Wenn ich es richtig verstanden habe, sind beide erst durch die Aufhebung des 1. Urteils darauf aufmerksam geworden. Insofern ist leider nicht klar, wie der 1. Prozess abgelaufen ist.


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08.06.2023 um 22:05
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Aber genau dieses Indiz wurde "fallen gelassen". Stattdessen hatte der damalige Staatsanwalt den Umstand, dass MG die LK gesiezt hat, als belastend angesehen (
Und genau dabei sträuben sich mir die Nackenhaare. Dieses Austauschen des Mordmerkmals mit einer anschließenden, Phantasiegeschichte, um ein Mordmerkmal zu konstruieren, habe ich so noch niemals erlebt. Und der sehr erfahrene und renommierte Strafverteidiger, der den Angeklagten vor der zweiten Verurteilung vertreten hat, offenbar auch nicht.

Dieses Herausstellen der Siezerei ist dabei nur das Tüpfelchen auf dem "I". Unfassbar, dass das Gericht dies so mitgemacht hat.

Wenn man dem Angeklagten keine Habgier (von der in der Anklageschrift ursprünglich ausgegangen wurde) nachweisen konnte, dann war es, sofern man überhaupt von einer geschlossenen Indizienkette ausgehen konnte, eben nur Totschlag.

Vielleicht 8 oder 9 Jahre Haft, wenn überhaupt bei diesem Sachverhalt. Schon ein eklatanter Unterschied zu 18 oder gar 22 Jahren (letzteres befürchtete die jetzige Verteidigerin).


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Palio ehemaliges Mitglied

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08.06.2023 um 22:09
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich finde nicht, dass es passt:
- auch bei µ=16 Uhr finde ich die Abweichung (>70% vs. 60%) nicht zufriedenstellend, obwohl in einem Zeitfenster von 14:00 bis 18:30 Uhr ein Mittelwert 16:00 Uhr mehr in der Mitte des Intervalls liegt als 15:42 Uhr. Also müsste die Übereinstimmung für 16:00 Uhr besser sein als für 15:42 Uhr. Es ist aber genau umgekehrt!
Stimmt. Bei µ =16.00 Uhr ist das Abschneiden links und rechts noch am ausgeglichensten, daher dürfte hier am wenigsten relativiert, sprich verändert werden zum "normalen Ergebnis", da hast du recht.
Man könnte ja auch annehmen, dass sehr grob gerundet wurde, aber dazu passt dann die Angabe von 71 % nicht.
Erklären kann ich mir auch nicht, warum aus der Toleranz +/- 2,8 nun 3 Stunden werden.

Darüber müssen wir wohl noch weiter rätseln.


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09.06.2023 um 00:00
Zitat von emzemz schrieb:Wer weiß, wann er erstmals auf die Idee kam, eine derartige Tat zu verüben.
Wie konkret er diese dann plante, halte ich nicht für so wichtig.
Laut die Gerichte bindendem Gesetz liegen Mordmerkmale dann vor:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Um eine andere Straftat zu verdecken im Sinne des Gesetzes hat das Gericht hier angenommen. Verdeckt werden sollte die Körperverletzung der Frau K (Schlagen bzw. Niederschlagen, bei dem sie die Hämatome am Kopf davontrug), indem danach, und das war der erstmalige Zeitpunkt des Tötungsentschlusses, ein Ertrinken in der Wanne vorgetäuscht werden, die vorangegangene Körperverletzung dadurch also verdeckt werden sollte.

Und warum hätte G die Körperverletzung der Frau K vertuschen/verdecken sollen, indem er danach Ertrinken vortäuschen wollte? Das Gericht führt es aus: Hätte Frau K überlebt und den Angriff auf sie ausgepackt, hätte G um seine Stellung als Hausmeister in der Wohnanlage fürchten müssen, um seine Reputation bei den Bewohnern der Anlage, um seine Stellung bei Frau K und, aber das ist natürlich nur meine ganz persönliche trübe Vermutung, um seine Erbenstellung nach Frau K, sprich, sie hätte ihre Erbzusage nicht aufrechterhalten.


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09.06.2023 um 00:15
PS: Und warum hätte es am Tag nach der Entlassung aus dem KH zum Streit zwischen G und LK kommen sollen, bei dem LK die Hämatome, sprich die Körperverletzung, davontrug? Dass sie G mit Beschlag belegte, nicht wollte, dass er am selben Tag noch seine Mutter besuchen wollte anstatt ihr (LK) zu dienen, kann ein Grund gewesen sein. Genau so ein Grund kann gewesen sein, dass sie in der Geldkassette einen wirklichen oder vermeintlichen Fehlbetrag entdeckt hatte.

Das Verhältnis G und LK war anscheinend jedenfalls nicht ausschließlich von Harmonie geprägt. Aus dem Urteil (S. 28):
Entgegen den Angaben des Angeklagten war das Verhältnis zwischen ihm und Frau..nicht stets ungetrübt und frei von Auseinandersetzungen. Die Pflegebedienstete Michaela…berichtete glaubhaft von einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und Frau…, welche sie beim Eintreffen in der Wohnung von Frau…durch die weiße angelehnte Tür gehört habe. Frau… habe den Angeklagtenangeschrien, dass etwas fehle und ihm vorgeworfen, dass er dafür verantwortlich sei, was der Angeklagte abgestritten habe. Der Streit sei dann sofort abgebrochen, als sie das Wohnzimmer betreten habe.



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09.06.2023 um 01:02
Gegenstand der Hauptverhandlung in dieser Woche war u.a. die Einvernahme der Ehefrau des Angeklagten MG und
einer Neurologin (frühere Bezeichnung Nervenärztin). Diese hatte zum ersten Verfahren den in Untersuchungshaft sitzenden MG untersucht und eine Intelligenz von 93 festgestellt, dazu eine hohe Frustrationstoleranz und div. andere Punkte, die man wohl unterschiedlich deuten kann.

In der langen Vernehmung eines Kriminalpolizisten, der zur Schaffung einer "angenehmen Gesprächsatmosphäre" wohl eine "Vorbesprechung" von 4,5 h durchführte und sodann bis spätabends vernahm, kamen u.a. auch (auf Nachfrage der Verteidigung) div. Spielbankbesuche des MG zur Sprache mit der Betonung der Verteidigung, es sei unklar, was er dort gemacht habe (mglw. 1 € in einen Automaten gesteckt oder bei den Spieltischen anderen Spielern über die Schulter geschaut).


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09.06.2023 um 07:31
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Gegenstand der Hauptverhandlung in dieser Woche war u.a. die Einvernahme der Ehefrau des Angeklagten MG und einer Neurologin
Du warst also als Zuschauer anwesend?
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:kamen u.a. auch (auf Nachfrage der Verteidigung) div. Spielbankbesuche des MG zur Sprache
Das habe ich nicht genau verstanden: Die Spielbankbesuche wurden von der Verteidigung erstmals erwähnt und erklärt? Oder sind sie aktenkundig und die Verteidigung hat sie relativieren wollen, indem aus der naheliegenden Annahme von Zockerei bei Verschuldung ein harmloses Interesse ohne Geldeinsatz gemacht wurde?


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09.06.2023 um 07:46
Zitat von PalioPalio schrieb:Du warst also als Zuschauer anwesend?
Ja, ich war Zuschauer.

Die Spielbankbesuche wurden wohl von dem seinerzeit vernehmenden Kriminalpolizisten MG in der polizeilichen Vernehmung vorgehalten. Man vermutete wohl häufigere Besuche und entsprechende Spielsucht, konnte dahingehend jedoch nichts nachweisen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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09.06.2023 um 07:51
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Die Spielbankbesuche wurden wohl von dem seinerzeit vernehmenden Kriminalpolizisten MG in der polizeilichen Vernehmung vorgehalten.
Woher hatte man denn überhaupt die Vermutung, dass er in der Spielbank war? Offenbar hat der Angeklagte diese Besuche ja eingeräumt, da die Verteidigung sie mit dem allgemeinen Interesse an der Spielweise anderer Besucher erklärte. Wieviele Besuche sind eingeräumt worden?
Zitat von PhilippGeorgPhilippGeorg schrieb:Ja, ich war Zuschauer.
Ah, prima. Haben die Sachverständigen ihre Gutachten schon erklärt und hast du das mitbekommen?


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09.06.2023 um 08:19
Es waren glaube ich 5 Besuche, die nachgewiesen werden konnten. Es konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, ob dort in irgendeiner Form Geld ausgegeben wurde. Die Verteidigung fragte nach dem Zweck der in der seinerzeitigen Vernehmung gestellten Frage nach den Spielbankbesuchen. Darauf antwortete der Zeuge: "Wir wollten herausfinden, ob und mit welchem Geld dort gespielt wurde!"

Die Sachverständigen haben ihre Gutachten vorgetragen, leider konnte ich nicht recht folgen, da mir zu viele Unbekannte in den Gleichungen waren.

Da läuft Wasser ab einem unbekannten Zeitpunkt mit unbekannter Temperatur und unbekannter Durchflussgeschwindigkeit ein, gemessen wird dann rektal eine halbe Stunde nach Entnahme der Leiche aus der Badewanne mit einem nicht geeichten Thermometer an einer Leiche, deren Vorher-Temperatur beim "Besteigen" des Wassers unbekannt war.

Die Sachverständigen-Tage habe ich daraufhin gemieden.

Nächste Woche soll es noch spannend werden, da ist wohl ein ganzer Tag für die Befragung einer einzigen Zeugin, der Kriminalerin U geplant.


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