Palio schrieb:Ja, weil bei Mittelwert 15.42 und 16.00 Uhr nicht viel abgeschnitten/relativiert werden muss und auch beide Seiten betroffen sind. Beim Mittelwert 17.00 Uhr muss viel und nur einseitig relativiert werden, daher die große Abweichung. Passt doch?
Ich finde nicht, dass es passt:
- auch bei µ=16 Uhr finde ich die Abweichung (>70% vs. 60%) nicht zufriedenstellend, obwohl in einem Zeitfenster von 14:00 bis 18:30 Uhr ein Mittelwert 16:00 Uhr mehr in der Mitte des Intervalls liegt als 15:42 Uhr. Also müsste die Übereinstimmung für 16:00 Uhr besser sein als für 15:42 Uhr. Es ist aber genau umgekehrt!
- wenn man bei µ=17 Uhr deutlich mehr auf der Seite >18:30 Uhr abschneiden muss als vor 14:00 Uhr, dann ist mehr als fraglich, ob 17 Uhr überhaupt noch ein Mittelwert sein kann; effektiv müsste sich dieser dann zeitlich nach vorne verschieben bei der Berechnung der bedingten Wahrscheinlichkeitsverteilung, sodass man bei 17:00 Uhr eigentlich nicht mehr von einem Mittelwert sprechen könnte. Ich bin sicher, dass ein solcher handwerklicher Fehler von den Sachverständigen nicht gemacht wurde.
- außerdem bin ich weiterhin der Meinung, dass solche Veränderungen im Beschluss wenigstens kurz hätten erwähnt werden müssen. Insbesondere ist nirgendwo zu lesen, dass um 14:xy Uhr ein "cut" gemacht wird, um alle davorliegenden Zeitpunkte für den Todeseintritt auszuschließen. Hingegen wurde erklärt, welche Annahmen man getroffen habe (Normalverteilung, doppelte Standardabweichung, Untersuchung spezieller Zeitabschnitte etc.)
Ich kann mir die Abweichung also weiterhin nicht wirklich erklären. Trotzdem gehe ich davon aus, dass die Sachverständigen schon verstehen, was sie tun und alles mehrfach nachgerechnet haben.