Cassandra71 schrieb:Und nicht nur das, es ist außerdem fraglich, ob sie überhaupt kotverschmierte Wäsche aus dem Krankenhaus mitgebracht hat...gefunden wurde anscheinend keine.
Cassandra71 schrieb:Nicht ein einziger Zeuge konnte bestätigen, dass es zu Frau Kortüms Gewohnheiten gehörte, ihre Wäsche in der Wanne einzuweichen.
Und nicht nur das, es ist außerdem fraglich, ob sie überhaupt kotverschmierte Wäsche aus dem Krankenhaus mitgebracht hat...gefunden wurde anscheinend keine.
Da muss doch auch ein Zeuge nichts bestätigen, das Gericht schloss das aus, obwohl das alte Leute sehr oft tun, ihre Wäsche in der Badewanne vor zu waschen. Sowas war sehr anmaßend von diesem Gericht.
Das LG hat aber auch ausgeschlossen, dass LK an dem Tag gestürzt sei und das obwohl bekannt war bereits im Jahre 2010 und 2012, dass LK regelmäßig gestürzt war.
Nur, da sie in den letzten Wochen nicht gestürzt war, schloss das LG es für den Tag auch aus. Auf so einen Unsinn muss man Mal kommen.
Das ist das, was mich an dem Fall so ärgert, in dem man Sachen kategorisch ausschloss, konnte man schließlich doch noch an der Anklage festhalten und das LG ihn verurteilen.
Und dass ein Motiv von einem StA im Plädoyer ausgetauscht wird, sowas ist höchst ungewöhnlich und kommt so gut wie nie vor.
Die Anklage ist in sich zusammengebrochen, da sich ein Diebstahl von MG nicht beweisen ließ. Fertig aus. Da gibt's nichts zu diskutieren daran.