Seps13 schrieb:Und in diese entsorgten Tüten steckte die Verteidigung dann zur (fiktiven) Wannennutzungsidee die passende (fiktive) Kotwäsche.
Naja, angeklagt wurde erst wegen eines (fiktiven) Mordes mit Motiv einer (fiktiven) Unterschlagung, dann "umgewandelt" zu einem (fiktiven) Mord wegen eines weiteren (fiktiven) Motives.
;)Ich finde, die "Fakten" - eher doch subjektive Kenntnisse bis reine Vermutungen zum Geschehen an diesem Tag - kann man sehen, wie man will und wie man das jeweils pro oder kontra auslegen will. Aber wenn das so ist, wie es ja hier in der Diskussion auch deutlich wird, dann müsste doch nach meinem Verständnis das "im Zweifel"-Prinzip gelten.
falstaff schrieb:Es ist auch bezeichnend dass es weder der Verteidigung im ersten noch der im zweiten Prozess gelungen ist die Zeugin ausfindig zu machen, die jetzt vor kurzem präsentiert wurde.
Wie ich es verstanden hab (falls falsch, möge man mich verbessern), hatte die Zeugin früher Kontakt mit Frau K., in den letzten Jahren aber nicht. Sie ist erst jüngst selber über einen Zeitungsartikel zum Prozess gestolpert und hat sich dann auch selbst gemeldet, um über die Stürze und die Waschangewohnheiten der Frau K. Auskunft zu geben.