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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

31.10.2019 um 14:40
Ab Anfang 2008 besserte sich der Zustand von Frau , da es durch die nun regelmäßige Medikamenteneinnahme zur Einstellung des Blutdrucks kam. Im Jahr 2008 kam es lediglich am 10.01.2008 und am 21.06.2008 zu einem Sturz, der jeweils medizinisch erfasst und dokumentiert wurde. Von Zeugen wurden bis zu zwei weitere Stürze im Jahr 2008 berichtet.Die Pflegerinnen des privaten Pflegedienstes , die täglich morgens und abends die/ Medikamenteneinnahme überwachten

https://manfred-genditzki.eu/ aus dem Urteil S. 11.

Ich frage mich, wie das Gericht einen Sturz ausschließen konnte, obwohl Frau K. nachweislich 2 mal in dem Jahr, in dem sie verstarb, gestürzt ist und Zeugen von 2 weiteren Stürzen berichteten. Ganz zu schweigen von den Stürzen, die vielleicht niemand mitbekommen hat. Das kann ich wirklich nicht nachvollziehen.
ieselotte vernachlässigte zu keinem Zeitpunkt ihre körperliche Hygiene, sie war sehr gepflegt. Sie führte die Körperpflege selbständig am Waschbecken durch
S. 12. des Urteils. Wie sie sich die Füsse, Rücken usw. gewaschen hat am Waschbecken, bleibt wohl ein ewiges Geheimis.

Dem Gericht schien die Begründung, wohl ausgereicht zu haben. Sehr gepflegt und Katzenwäsche am Waschbecken, ich weiß nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

31.10.2019 um 14:47
Ihre Füße wusch sich Lieselotte in einer rosafarbenen Waschschüssel,welche sie mit Wasser füllte, indem sie sie ins Waschbecken stellte.
Ich habe jetzt doch noch etwas dazu gefunden, wie sie sich die Füsse wusch.

sie konnte also die schwere, mit Wasser gefüllte Waschschüssel scheinbar vom Waschbecken aus auf den Boden hieven. Über die Badewanne konnte sie sich allerdings nicht beugen um Wäsche einzuweichen?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

31.10.2019 um 14:53
@Venice2009
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Was war in dieser Tüte gewesen? Vielleicht die schmutzige Wäsche, die Frau K. einweichen wollte?
Ja klar. Die Schmutzwäsche hänge ich als alte Frau gerne etwas weiter weg, selbst wenn ich schon Wasser einlasse und wenn das Bad eine eigene Türe hat, die in Griffweite wäre...
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:sie konnte also die schwere, mit Wasser gefüllte Waschschüssel scheinbar vom Waschbecken aus auf den Boden hieven.
Oder alternativ: Waschschüssel auf den Boden stellen und mit der Handbrause aus der Wanne befüllen. Zum Ausleeren dann nen Messbecher verwenden oder Besuch/Pflegepersonal darum bitten, die Schüssel auszuleeren.

Du nimmst Deine subjektiven Schlussfolgerungen, um damit dann Folgeargumente aufzubauen, die wiederum irgendwas beweisen sollen. So funktioniert das doch nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

31.10.2019 um 14:57
@jaska
aber aufgrund von subjektiven Schlussfolgerungen ist MG verurteilt worden.

Das scheint dich weniger zu stören, dass jemand, dem nichts nachgewiesen werden konnte (Motiv, DNA usw.), lebenslänglich einsitzt. Das wundert mich wirklich sehr. Wie kommt´s?


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31.10.2019 um 15:02
Zitat von jaskajaska schrieb:Venice2009 schrieb:
sie konnte also die schwere, mit Wasser gefüllte Waschschüssel scheinbar vom Waschbecken aus auf den Boden hieven.
Oder alternativ: Waschschüssel auf den Boden stellen und mit der Handbrause aus der Wanne befüllen. Zum Ausleeren dann nen Messbecher verwenden oder Besuch/Pflegepersonal darum bitten, die Schüssel auszuleeren.
Du magst 1000de von Alternativen hier fantasieren, im Urteil steht es so, wie von @Venice2009 zitiert auf Seite 12.


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31.10.2019 um 15:05
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Was war in dieser Tüte gewesen? Vielleicht die schmutzige Wäsche, die Frau K. einweichen wollte?
Zumindest gab es wohl Tüten mit Schmutzwäsche: "Die Plastiktüten mit Wäsche, die Frau Kortüm aus der Klinik mitgebracht hatte, wurden ungesichtet entsorgt." (aus dem Wikipedia-Eintrag zu Manfred Genditzki)

Die Quelle dazu ist über den Link bei Wikipedia nicht mehr zu erreichen, die Sendung "Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht?" ist aber nochbei Youtube zu finden. Hier noch ein Artikel zum Dokuthema, hab nicht nachgeprüft, ob der hier schon vorkam:
https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/dokthema/deutsche-justiz-recht-probleme-142.html

Sehr aufschlußreich für mich, Zitat daraus:
In dubio pro reo, die Unschuldsvermutung, sind ja die Grundvoraussetzung in unserem Strafprozess. Mehr und mehr können wir aber heute davon ausgehen, dass in unserer Praxis das genaue Gegenteil davon existiert. Es ist nicht so, dass ein Richter, wenn er einen Angeklagten vor sich sieht, gedanklich davon ausgeht, ich beginne mal bei Null und versuche, die Wahrheit herauszufinden. Gehen Sie davon aus, dass in den allermeisten Fällen der Richter von ganz anderen Dingen ausgeht. Nach dem Motto: Da sitzt jemand, der wird schon der Richtige sein und der Prozess dann nur noch dazu dient, ihn endgültig mit den Mitteln der Justiz zu überführen. Dafür sprechen ganz viele Dinge. Die neuesten Forschungen der Psychologie genauso wie die Statistik."

(Ulrich Sommer, Strafverteidiger und Referent zum Thema 'Psychogramm der Strafjustiz')



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

31.10.2019 um 15:15
enn es zu einer Verhandlung kommt, wird der Gerichtsmediziner zum Gutachter vor Gericht. Allgemein bekommt rund ein Viertel aller Gutachter vom Gericht schon vorab Hinweise, welche Ergebnisse gewünscht sind, wie eine Studie der LMU München zeigt. Das Problem: Die Hälfte der Gutachter ist existenziell abhängig von diesen Gerichtsaufträgen.
das Zitat aus dem Beitrag finde ich auch äußerst interessant.

genauso wie dieses hier:
Fehlende Tonbandaufnahmen
Doch der Verdächtige hat ja noch genug Raum, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das beginnt mit dem Polizeiverhör. Was da genau gesprochen wird, gelangt jedoch nur in die Ohren der Polizisten und der Verhörten: Beim Verhör durch die Polizei werden keine Tonaufnahmen gemacht.
wieso werden Vernehmungen nicht grundsätzlich aufgezeichnet? Im digitalen Zeitalter für mich völlig unverständlich.


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31.10.2019 um 15:41
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ab Anfang 2008 besserte sich der Zustand von Frau , da es durch die nun regelmäßige Medikamenteneinnahme zur Einstellung des Blutdrucks kam. Im Jahr 2008 kam es lediglich am 10.01.2008 und am 21.06.2008 zu einem Sturz, der jeweils medizinisch erfasst und dokumentiert wurde. Von Zeugen wurden bis zu zwei weitere Stürze im Jahr 2008 berichtet.Die Pflegerinnen des privaten Pflegedienstes , die täglich morgens und abends die/ Medikamenteneinnahme überwachten

https://manfred-genditzki.eu/ aus dem Urteil S. 11.
Auch unter Berufung auf die o.g. Dokumentation [5] heißt es bei Wikipedia:
Bei der Obduktion der Leiche wurden Hämatome am Hinterkopf mit Einblutungen unter unverletzter Kopfhaut erkannt,[3] was nicht ungewöhnlich ist, da die Verstorbene gerinnungshemmende Medikamente nahm.[5] Als Todesursache wurde Ertrinken nach einem unglücklichen Sturz in die Badewanne angenommen. Die Leiche wurde am Folgetag eingeäschert.[5]

Wikipedia: Manfred Genditzki



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31.10.2019 um 16:56
@Venice2009
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:aber aufgrund von subjektiven Schlussfolgerungen ist MG verurteilt worden.

Das scheint dich weniger zu stören,
Das heisst, Du legitimierst für Dich subjektive Schlussfolgerungen in der Argumentation, dem Gericht aber sprichst Du das ab (ganz abgesehen davon, dass im Urteil längst nicht nur subjektive Schlussfolgerungen sind)?



@JosefK1914-2
Dann würde es vielleicht helfen, ein vollständiges Zitat samt Quelle zu nennen und nicht einfach einen Satz rauszuhauen. Und schon gar nicht ist es ratsam, mehrere unterstützende Argumente aus dem Urteil unter den Tisch fallen zu lassen, um nur noch das verbliebene schwächste wegbügeln zu müssen.
Hier ging es ums Haarewaschen in der Wanne. Da sagte das Gericht, dass das Opfer dies nie zuhause erledigte sondern immer beim Frisör; es konnten keine anderslautende Aussagen gefunden werden; es war für das Opfer wohl zu beschwerlich, kopfüber längere Zeit zu verharren, zumal das Opfer Einschränkungen in der Beweglichkeit hatte. Und das Gericht vermutete, dass an dem Tag der Rückkehr aus dem Krankenhaus das Opfer noch eine solche Aktion gestartet hätte. Zudem war der Stöpsel der Wanne zugedreht, was beim Haarewaschen, wo man kein stehendes Wasser benötigt, unsinnig sei.
Diese ganzen Überlegungen wurden von @Venice2009 verkürzt zu
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Über die Badewanne konnte sie sich allerdings nicht beugen um Wäsche einzuweichen?
auch ungeachtet der Tatsache, dass sich die Kammer in dieser Urteilspassage ja gar nicht aufs Einweichen bezog sondern auf die Möglichkeit des Haarewaschens.
Die körperliche Einschränkung beim längeren Vorbeugen wurde dann noch verquickt mit einer einmaligen Belastungsbewegung eines Anhebens/Abstellens einer Waschschüssel.
Auch wenn ich auf den ersten Blick auch die Waschschüsselaktion wegen der Knieprobleme kritisch sehen würde, so muss man doch schon auch anerkennen, dass diese subjektiven Eindrücke einfach keinerlei Aussagekraft haben.
Denn es wurde nunmal festgestellt, dass es diese Gewohnheiten gab: Füße waschen in der Waschschüssel und nie die Haare zuhause waschen.
Da bringt auch Dein ritterliches Beispringen nichts. Wie auch immer die Technik des Waschschüsselfüssewaschens ausgesehen haben mag, es gab sie.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

31.10.2019 um 17:24
@jaska
dir ist schon bewusst, dass es sich hierbei um eine reele Person, einen Vater von einem Kleinkind handelte, ein weiteres Kind kennt ihn nur von Gefängnisbesuchen, der nun lebenslänglich einsitzt. Und das ist für dich also alles ausreichend und nachvollziehbar vom Gericht dargestellt und begründet worden? Du bist also von seiner Schuld überzeugt? Was überzeugt dich denn genau? Erläutere es doch bitte mal.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

31.10.2019 um 17:42
Es gibt in diesem Fall nicht mal grossartig Indizien. Es gibt kein Motiv, das man in irgendeiner Weise auch nur ansatzweise nachweisen konnte.

Es gibt nur viele - eigentlich normale Dinge -, die man durch Annahmen zu einem Tatverhalten zusammengefügt hat.

Relevante Spuren wie die DNA im Badewannenbereich sind als unrelevant eingestuft worden.

Stürze wurden irgnoriert, obwohl es sie gab.

Ebenso wurde nur Zeugenaussagen Verlässlichkeit zugetraut, die zu einer Täterschaft des Verurteilten passten.

Es gab nie den Versuch auch nur ansatzweise die Tat nachzustellen. Ob es sich überhaupt so abgespielt haben könnte.

Sie soll sehr gepflegt gewesen sein, es gab lange einen Badewannenlifter, aber sie soll seit Jahren nicht gebadet haben.

Wie schnell man den typischem ungewaschenen Geruch bekommt, wenn weder gebadet, noch geduscht wird, trotz ordentlichem von Hand waschen, scheinen viele vergessen zu haben.

Ebenso, dass diese Fussbäder ihr unheimlich viel Arbeit gemacht haben dürften. Arbeit, die ihr auch schwer fiel.

Selbst wenn er der Täter war, sehe ich hier nichts, was für die Verurteilung spricht.

Ich finde es erschreckend, dass man ihn trotzdem eingesperrt hat.


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31.10.2019 um 17:59
Zitat von jaskajaska schrieb:Dann würde es vielleicht helfen, ein vollständiges Zitat samt Quelle zu nennen und nicht einfach einen Satz rauszuhauen. Und schon gar nicht ist es ratsam, mehrere unterstützende Argumente aus dem Urteil unter den Tisch fallen zu lassen, um nur noch das verbliebene schwächste wegbügeln zu müssen.
Hier ging es ums Haarewaschen in der Wanne. Da sagte das Gericht, dass das Opfer dies nie zuhause erledigte sondern immer beim Frisör; es konnten keine anderslautende Aussagen gefunden werden; es war für das Opfer wohl zu beschwerlich, kopfüber längere Zeit zu verharren, zumal das Opfer Einschränkungen in der Beweglichkeit hatte. Und das Gericht vermutete, dass an dem Tag der Rückkehr aus dem Krankenhaus das Opfer noch eine solche Aktion gestartet hätte. Zudem war der Stöpsel der Wanne zugedreht, was beim Haarewaschen, wo man kein stehendes Wasser benötigt, unsinnig sei.
Das Urteil besitzt einen Vielzahl von Schwächen, das wurde hier schon umfangreich diskutiert. @Rick_Blaine und @monstra hatten das schon gut herausgearbeitet, alles baut letztlich auf Vermutungen auf. Das einzige, wo das nicht der Fall ist, sind die Behauptungen der Gutachter. Aber selbst die sind untereinander widersprüchlich, ein Teil der Gutachter sagt, der Sturz sei aus mittlerer Position nicht möglich, der andere Teil sagt, dass ein Schluss von der Endposition auf die Ausgangsposition nicht möglich sei. Diesen Widersprich hatte das Gericht nicht erkannt sondern nur die für G belastenden Gutachten herangezogen.

Das solltest Du mal einfach nachlesen. Hier wurde behauptet, dass das Einweichen von Wäsche zu beschwerlich für die alte Frau gewesen sein soll. In Wirklichkeit war sie aber in Stande eine mit Wasser gefüllte Schüssel aus dem Waschbecken auf den Boden zu tun und wieder zurück. Darauf bezog sich @Venice2009.


Ich habe Dich sogar die Seite des Urteils hingewiesen, da hättest Du nur schlicht und einfach nachlesen können. Stattdessen hast Du einfach andere Theorien Dir aus den Fingern gesaugt. Hier plötzlich mit einem anderen Thema zu kommen, zeigt eher, dass Du über die Schwächen des Urteils nicht wirklich diskutieren willst.


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31.10.2019 um 18:08
@JosefK1914-2
Ich finde z. B. die Stange zum Handtuch halten sehr hilfreich für bewegungseingeschränkte Menschen.
Gerade wenn man da auf andere angewiesen ist, aber deren Hilfe nicht will, kommt man auf die absurdesten Ideen.
Zu sagen, sie hat ihre Füsse in der Badewanne gewaschen, fände ich z. B. viel glaubwürdiger. Sogar, dass sie so sich geduscht hat. Und im stehen mit Hilfe des Griffes, käme sie sogar - beschwerlich, aber immerhin - alleine rein und raus.


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31.10.2019 um 18:09
PS:
Zitat von jaskajaska schrieb:Die körperliche Einschränkung beim längeren Vorbeugen wurde dann noch verquickt mit einer einmaligen Belastungsbewegung eines Anhebens/Abstellens einer Waschschüssel.
Auch wenn ich auf den ersten Blick auch die Waschschüsselaktion wegen der Knieprobleme kritisch sehen würde, so muss man doch schon auch anerkennen, dass diese subjektiven Eindrücke einfach keinerlei Aussagekraft haben.
Beim reinen Einweichen von eingetrockneter kotverschmutzter Wäsche braucht man sich nicht groß vorzubeugen. leider wird hier im Forum immer wieder behauptet, dass sie die Wäsche dort waschen wollte, wahrscheinlicher ist es, dass sie diese nur eingeweichen wollte, um so nur das gröbste auszuspülen. Dafür sprechen eben die DNA-Spuren gerade an dem Drehverschluss der Badewanne von ihr.


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31.10.2019 um 19:03
Sie musste die nasse Wäsche ja irgendwie wieder aus der Wanne herausbekommen, wenn sie sich von ihrem Hausmeister, vor dem sie sich ja angeblich so furchtbar schämte, nicht helfen lassen wollte.

Herausbekommen heißt: Sich bücken und die Wäsche soweit auswringen, dass diese nicht mehr tropfnass ist. Bücken und Auswringen müssten ohne den Stock geschehen sein, auf den sich die an Knie- und Hüftgelenksarthrose leidende Dame sonst stützten musste, denn zum Auswringen braucht man beide Hände.

Wohin dann mit der ausgewrungenen Wäsche? Sich ohne Stocke recken und dieselbe mit beiden Hände an den Handtuchhalter hängen, damit der Hausmeister sie irgendwann in die Waschmaschine schafft? Die Wäsche (ohne auf den Stock gestützt zu sein) in die Wohnung tragen und über Heizkörper hängen, auf dass der Hausmeister sie ebenfalls irgendwann zur Hauptwäsche in die Maschine steckt?


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31.10.2019 um 20:25
@Andante

Da sie offensichtlich eine mit Wasser gefüllte Schüssel auf den Boden stellen oder auch vom Boden wieder aufheben konnte, was ebenfalls zwei Hände benötigt, war sie offensichtlich doch nicht so gebrechlich, wie man es hier annimmt.

Der Wäschetrockner war auch gar nicht sehr hoch über der Wanne montiert, in der Höhe des Handtuchhalters rechts. Das dürfte etwa auf Augenhöhe gewesen sein. Im ausgefahrenen Zustand, wird der direkt vor einem gewesen sein.

Wenn sie den Wäschetrockner über der Wanne benutzt hätte, hätte sie die Wäsche nicht mal auswringen müssen, das tropft dann einfach in die Wanne. Dauert dann zwar etwas länger, bis sie es dem Hausmeister zum eigentlichen Waschen geben konnte, aber das dürfte ja wohl nicht so wichtig sein.

Man erinnere sich auch, der Heizkörper im Bad war auch voll aufgedreht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

01.11.2019 um 04:14
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Und hier soll der Hausmeister über die Waschgewohnheiten einer alten Damen 100%ig informiert gewesen sein. Kann ich nicht nachvollziehen.
Zumal hier anscheinend immer wieder vergessen wird, dass es sich nicht um einen ganz normalen "Alltag" handelte, sondern in gewisser Weise eine Ausnahmesituation: Die Dame wurde an jenem Tag mit einem Eimer, pardon, einer "Tüte" Schmutzwäsche aus der Klinik entlassen. Es ist also durchaus vorstellbar, dass sie an jenem Tag auch mal etwas gemacht hat, was sie sonst vielleicht nur selten tat.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:warum dann dieses Teil zum Wäscheaufhängen über der Badewanne? Warum die Zeugin, die bestätigt, dass Frau K. ihre Wäsche einweichte? Warum sollte sie das tun, welchen Nutzen hat sie davon?
Ja, das ist schon eine interessante Frage, nachdem sie ja wohl den Lift hat abbauen lassen, nachdem ihr Mann ihn nicht mehr benötigte. Dann hätte sie auch dieses Ding entfernen lassen können. Wäre für Genditzki wohl eine Arbeit von wenigen Minuten gewesen.
Zitat von soomasooma schrieb:dass es Ehepartner gibt, die sogar Zahnersatz(!) verschweigen
Da kenn ich jemand, das ist tatsächlich so.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Aber wir haben z.B. das Indiz, dass sich die DNA des Opfers an dem Handgriff links unterhalb dieses Teils befand. Zusätzlich gab wir DNA-Spuren des Opfers ausgerechnet am Drehgriff für den Badewannenverschluss. Das Gericht hat zwar bezüglich dieser Spuren behauptet, dass sie nicht "unbedingt" die Badewannennutzung zeigen würden, aber die Orte dieser Spuren legen das in Wirklichkeit mehr als nahe.
Richtig, das ist ein Indiz, das überhaupt nicht angemessen gewürdigt wurde.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich frage mich, wie das Gericht einen Sturz ausschließen konnte, obwohl Frau K. nachweislich 2 mal in dem Jahr, in dem sie verstarb, gestürzt ist und Zeugen von 2 weiteren Stürzen berichteten. Ganz zu schweigen von den Stürzen, die vielleicht niemand mitbekommen hat. Das kann ich wirklich nicht nachvollziehen.
Das ist der Knackpunkt des Ganzen, zumindest in meinen Augen.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:sie konnte also die schwere, mit Wasser gefüllte Waschschüssel scheinbar vom Waschbecken aus auf den Boden hieven. Über die Badewanne konnte sie sich allerdings nicht beugen um Wäsche einzuweichen?
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Da sie offensichtlich eine mit Wasser gefüllte Schüssel auf den Boden stellen oder auch vom Boden wieder aufheben konnte, was ebenfalls zwei Hände benötigt, war sie offensichtlich doch nicht so gebrechlich, wie man es hier annimmt.
Dieser offensichtliche Widerspruch ist dem Gericht anscheinend nicht aufgefallen. Das ist schon merkwürdig.


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01.11.2019 um 09:04
@Rick_Blaine
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ja, das ist schon eine interessante Frage, nachdem sie ja wohl den Lift hat abbauen lassen, nachdem ihr Mann ihn nicht mehr benötigte. Dann hätte sie auch dieses Ding entfernen lassen können. Wäre für Genditzki wohl eine Arbeit von wenigen Minuten gewesen.
Ich kenne es so, dass es in Mietwohnungen feste Installationen gibt, an denen man nicht rüttelt bzw. ohne Rücksprache mit dem Vermieter nichts machen darf. Beispielsweise eine Einbauküche, Treppenläufer, Handtuchhalter etc.
Das betrifft auch eigentlich immer alles, was entweder fix montiert ist oder wo große Bohrungen nötig sind. Keine Bohrungen an normalen Wänden, die man wieder zuspachteln und überstreichen kann. Aber in Fliesen reinzubohren gehört dazu.

Bevor man allein von der bloßen Existenz der Trockenvorrichtung auf eine entsprechende Mobilität des Opfers und auf seine Gewohnheiten schließen kann müssten viel genauere Informationen vorliegen.
- gehörte die Vorrichtung zur Wohnung dazu?
- oder wurde sie vom Opfer erst angebracht?
- war sie mal im Einsatz?
- hätte sie entfernt werden dürfen?

Nur wenn man etwas nicht wegmontiert heißt das nichts.
Den Badewannenlift abzubauen ist doch nochmal ne andere Hausnummer. Der nimmt Platz weg, der bringt vielleicht noch Geld ein, der birgt vielleicht sogar traurige Erinnerungen. Da kann man sich viele Erklärungen vorstellen.
Aber eine wandmontierte Halterung, die beim Abschrauben noch hässliche Löcher in den Fliesen hinterlässt und die in keinster Weise stört - wozu sollte man die abschrauben lassen, auch wenn man sie nicht mehr regelmäßig nutzt? Es könnte ja sogar sein, dass der Pflegedienst sie noch ab und an nutzte.

Schlicht: wir wissen darüber nichts und kein Mensch montiert alles ab oder entsorgt alles das, was er nicht nutzt. Für mich eine argumentative Sackgasse, führt nicht weiter.


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01.11.2019 um 09:12
@jaska
weißt du was mich etwas verwundert? Du konzentrierst dich hier auf diese Vorrichtung und übergehst z. B. völlig relevante Dinge in dem Fall., dass Frau K. in dem Jahr in dem sie verstarb mehrfach gestürzt ist. Ein Sturzgeschehen wurde jedoch vom Gericht ausgeschlossen! Was hat eine solche Vorrichtung für eine Aussagekraft, wenn das Gericht, trotz mehrfachem Sturzgeschehen, dieses einfach ausschließt.

Im Übrigen gab es dieses Ding nun einmal an der Wand. Es gibt eine Zeugin die bezeugt, dass Frau K. früher ihre Wäsche einweichte. Was erwartest du, wie man sich vor Gericht ansonsten entlasten soll? Wenn alles abgeschmettert wird, was entlastend ist? Wenn sogar ein nachweisliches Sturzgeschehen ausgeschlossen wird. wie soll man deiner Meinung nach vorgehen? Gibt es eine Antwort darauf?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

01.11.2019 um 09:26
Im Übrigen kann man ganz gut nachvollziehen, wie es zu Fehlurteilen kommen kann. Sieht man ja recht gut hier. Wichtige Dinge werden ignoriert, es kann nicht sein, dass sich das Gericht täuscht. Es kann nicht sein, dass sich die Ermittler täuschen usw. usf. Wie in dem von @sooma eingefügten Artikel treffend beschrieben wurde.


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